Behandlung und Verarbeitung von "Aufzugs-Notrufen"

VDMA 15324 Aufzugs-Notrufe

Der Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen, hat mit der Technischen Regel VDMA 15324:2023-06 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ ein aktualisiertes Einheitsblatt erstellt, um für die Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen als auch im Umgang mit den eingehenden Meldungen in den Leitstellen einen Leitfaden für die Handhabung als Empfehlung zu haben.

Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Kapitel 4.6 „Sonderthemen“. Dieses wurde in 4.6 „Routineruf“ und 4.7 „technische Meldungen“ aufgeteilt. So muss das Notrufsystem nach EN 81-28 zu Prüfzwecken regelmäßig das Eingangssignal eines Alarms automatisch simulieren (Routineruf) und nachfolgend eine Verbindung zur Aufzug-Notrufempfangsstelle über den selben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen. Die Häufigkeit des Routinerufs kann vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darf jedoch nach EN 81-28 drei Tage nicht überschreiten. Das Fehlschlagen des Routinerufs wird im Fahrkorb angezeigt und der Betreiber muss sicherstellen, dass zusätzliche geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da der Routineruf die Überwachung des gesamten Übertragungsweges einschließt, ist eine weitere darüberhinausgehende Überwachung des Übertragungsweges nicht erforderlich.

Bei Unterschreiten der Mindestkapazität oder dem Ausfall der Ersatzstromversorgung muss eine Information an die Aufzug-Notrufleitzentrale erfolgen. Bei Erhalt dieser Meldung müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Eingang einer technischen Defektmeldung des Notrufsystems muss die Aufzug-Notrufleitzentrale geeignete Maßnahmen einleiten.

Das VDMA-Einheitsblatt richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister, einschließlich Interventionsdienst und Wartungsunternehmen. Die Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem, welche in der TRBS 3121 konkretisiert sind, gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge mit Personenbeförderung nach der Richtlinie 2014/33/EU. Für Aufzüge nach der Maschinenrichtlinie gelten reduzierte Anforderungen. Es wird jedoch empfohlen, für diese Art von Aufzugsanlagen die gleichen Punkte zu erfüllen, wie für Aufzüge nach der Aufzugsrichtlinie. Es gilt nicht für Personen-Umlaufaufzüge, Aufzüge in Windkraftanlagen und Fassadenbefahranlagen.

VDMA-Mitglieder können VDMA 15324:2023-06 (de) in der Datenbank VDMA-Einheitsblätter kostenfrei herunterladen. Nicht-Mitglieder können das VDMA-Einheitsblatt über den Beuth-Verlag beziehen.

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023/2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2023 und das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht. Das Programm umfasst bundesweit mehr als 200 Präsenzveranstaltungen und über 120 Online-Seminare. Die firmen- und produktneutralen Seminare beinhalten Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz.

Das aktuelle Programm wurde erweitert. Es beinhaltet nun die drei neuen Seminare „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen (EltVTR)“, „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ sowie „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“. Die Seminare der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden, die Öffentliche Hand, Facility Manager, Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Veränderungsprozesse in Unternehmen

Die Bedeutung von Innovation für mittelständische Unternehmen wird angesichts der zunehmenden Globalisierung immer deutlicher. Unternehmen müssen den Stillstand überwinden und sich an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Eine dynamische Unternehmensführung und ein offenes Innovationsmanagement sind entscheidend.

Ein veränderungsbereites Unternehmensklima zu schaffen, ist daher die erste Aufgabe. Denn Innovationsfähigkeit ist eine Haltungsfrage: Transparenz, offene Information, offene Diskussion
und Fähigkeit zur Selbstkritik schaffen die Bedingungen, unter denen neue Lösungen erarbeitet werden können.

Daher muss eine Unternehmenskultur Veränderungen offen gegenüberstehen. Jede Innovation beginnt mit der Erkenntnis eines Defizits. Die zentrale Frage lautet: Welche Entwicklungen könnten den Erfolg des Unternehmens in den nächsten fünf Jahren beeinflussen?

Derzeit sind viele Bereiche erkennbar, aus denen sich Innovationen und eine erfolgreiche Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen ergeben können und müssen. Um Innovationen voranzutreiben, ist es wichtig, ein offenes und transparentes Klima im Unternehmen zu schaffen. Regelmäßige Befragungen von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern helfen dabei, alte Gewissheiten zu hinterfragen. Mut zur Vorreiterrolle und konstruktiver Umgang mit Ängsten sind entscheidend für die Bewältigung von Krisen. Denn: Dynamik macht Spaß!

Autor: Klaus-Philipp Felderer, CEO, Felderer GmbH

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Interlift 2023

Vom 17. bis 20. Oktober 2023 findet in Augsburg die Interlift, internationale Fachmesse für Aufzüge, Komponenten und Zubehör, statt. Rund 600 Aussteller zeigen Neuheiten und Trends rund um die Aufzugstechnik wie Aufzugsanlagen und vorgefertigte Komponenten, Fahrtreppen und Laufbänder, Getriebe, Steuerungs-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme, Kabinen, Türen, Seile, Bedien- und Anzeigenelemente und Hydraulik. Im begleitenden Vortragsprogramm können sich Besucher zu aktuellen Branchenthemen informieren.

Interlift 2023

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Natürliche Kältemittel in Kälteanlagen

Natürliche Kältemittel in Kälteanlagen

Die Wahl des richtigen Kältemittels hat nicht nur Einfluss darauf, ob Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen effizient und umweltfreundlich arbeiten. Das richtige Kältemittel sorgt ebenso dafür, dass die Anlage auch in vielen Jahren noch unverändert betrieben werden darf.

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen – in Europa allen voran die EU-F-Gase-Verordnung 517/2014 – sehen eine drastische Reduktion von treibhauswirksamen Emissionen und damit auch das schrittweise Aus von Kältemitteln mit einem hohen Global Warming Potential (GWP) vor. Hinzu kommen mögliche Verbote von per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), was die Auswahl an langfristig verfügbaren Kältemitteln weiter eingrenzen würde, denn viele Niedrig-GWP-Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L, die für die Erfüllung der Vorgaben der EU-F-Gase-Verordnung vorgesehen waren, fallen unter die PFAS-Definition. Der Kältemarkt entwickelt sich mit einer großen Dynamik hin zu natürlichen Kältemitteln. Neben CO2 (R744) und Ammoniak (R717) wird den brennbaren Stoffen der Sicherheitsklasse A3 wie Propan (R290) eine große Bedeutung zukommen.

Im Rahmen geplanter Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sollten – unter Beachtung von Faktoren wie Kälteleistung und Sicherheit – Kältemittel mit einem hohen Treibhauspotenzial durch umweltverträglichere Alternativen ersetzt werden. HFKW-Kältemittel (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) lassen sich häufig etwa durch Hydro-Fluor-Olefine (HFO) wie R1234yf austauschen. Es gilt aber zu beachten, dass ein Kältemittelersatz in vielen Fällen nicht ohne weitere Maßnahmen möglich ist. Ein niedrigerer GWP geht oft beispielsweise mit einer leichteren Entflammbarkeit des Stoffes einher, was eine angepasste Risikobeurteilung und spezielle Komponenten erfordert. Vor allem bei Investitionen in neue Anlagen sollten zukunftssichere natürliche Kältemittel immer in Betracht gezogen werden. Bei der Auslegung neuer Anlagen sowie Umstellung oder Umrüstung auf alternative Kältemittel empfiehlt es sich daher für Planer und Betreiber von Kälteanlagen, sich vorab umfassend zu informieren und beraten zu lassen.

Autorin: Stefanie Holst, Head of Corporate Communications and Marketing Content, BITZER Kühlmaschinenbau GmbH

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PV-Module regelkonform überkopf installieren

PV-Module regelkonform überkopf installieren

Zunehmend werden Solarmodule auch bei Fassadenanlagen oder als Überdachung von Carports eingesetzt. Diese sind allerdings nicht wie bei einer typischen PV-Anlage auf dem Dach installiert, sondern stellen selbst das Dach oder die Fassade dar. Die sogenannten überkopf installierten Module entsprechen jedoch nicht immer den gesetzlichen Anforderungen.

Module, die herabfallen und Personen verletzen oder Sachschaden anrichten können, müssen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis als Bauprodukt besitzen. Für nicht geregelte Bauprodukte, zu denen auch PV-Module gehören, wird eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) gefordert.

Die Ausführung einer Überkopf-Installation ohne zugelassenes Produkt stellt laut der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Teil B 3.2.1.27 und laut § 17 Abs. 1 Musterbauordnung ein Sicherheitsrisiko dar. Im Falle einer bauaufsichtlichen Kontrolle richtet sich das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Bauherrn, der Schadensansprüche gegen das Planungsbüro oder gegen das ausführende Unternehmen geltend machen kann. Rechtssicher baut, wer bei Überkopf-Installation auf Module mit abZ achtet.

Autor: Norbert Betzl, Director of Product Management Panels, Solarwatt GmbH

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CO2-neutrale Aufzüge?

CO₂-neutrale Aufzüge?

Innovative Ansätze in der Aufzugtechnik eröffnen Chancen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und erfüllen die Anforderung an zeitgemäße Technologiekonzepte. Mit Hilfe von Riemenantriebstechnologie und reduziertem Systemgewicht kann z. B. der Energiebedarf eines Aufzugs um bis zu 28 % gesenkt werden. Neue Aufzugsmodelle verfügen zudem über optimierte Energiesparfunktionen wie einen lernenden Eco-Modus, der sich automatisch an die Anforderungen des Gebäudebetriebs anpasst. Ausgestattet mit regenerativen Antrieben geben sie zudem Energie an das Gebäude zurück.

Im Zeitalter des Internet of Things (IoT)) basieren Aufzugsplattformen auf Cloud-Infrastrukturen und Hochleistungs-Computing-Einheiten und lassen sich dadurch kontinuierlich an die Kundenanforderungen anpassen. Die digitale Vernetzung ermöglicht damit eine intelligente Wartung mit Ferninterventionen, ohne dass ein Einsatz vor Ort vorgenommen werden muss. Das führt zu einem reduzierten CO2-Ausstoß. Alle Komponenten für digitale Erweiterungen sind bereits von Beginn an im Produkt integriert, so dass für Upgrades nur in Ausnahmefällen ein Techniker vor Ort erforderlich wird. Fahrgäste können sich mittels ihres Mobilgeräts mit dem Aufzug verbinden und die nächste freie Kabine rufen. Im Kabinentableau integrierte Multimediasysteme bieten dem Betreiber eine Kommunikationsplattform.

Autor: Anne Bippus, Projektmanagerin, Marketing Kommunikation, TK Aufzüge GmbH

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Fachkräftemangel

Fachkräftemangel

Handwerkerinnen und Handwerker installieren Solaranlagen, Wärmepumpen und Ladesäulen, bauen und dämmen Häuser. Doch es fehlen aktuell etwa 250.000 Fachkräfte, Tendenz steigend. Demgegenüber stehen politische Zielvorgaben wie der Einbau von jährlich 500.000 Wärmepumpen oder der Neubau von 400.000 Wohnungen. Das geht nur mit ausreichend vielen Fachkräften. Deswegen müssen die Chancen einer Karriere im Handwerk viel präsenter sein. Soll der Wandel gelingen, brauchen wir eine Bildungswende dahingehend, berufliche und akademische Bildung in ideeller und finanzieller Hinsicht gleichwertig zu behandeln. Nur so wird die Arbeit im Handwerk für mehr junge Menschen attraktiv.

Autor: Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)

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Blower-Door-Test nach GEG – Checkliste zur Gebäudepräparation

Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB e. V.) hat mit seiner 2. Auflage der Broschüre „Anforderungen an den Prüfbericht nach DIN EN ISO 9972“ die darin enthaltene „Checkliste für Verfahren 3“ erweitert. Hintergrund sind immer noch vorhandene Unsicherheiten bei Messteams, welche Öffnungen in der Gebäudehülle für einen Blower-Door-Test nach GEG abgedichtet werden müssen und welche nicht.

Die ausführliche Checkliste für Verfahren 3 der Norm kann zudem dazu genutzt werden, das Vorgehen bei der Gebäudepräparation nachvollziehbar zu dokumentieren. Dafür hat der Fachverband die Checkliste um zusätzliche Felder ergänzt, so dass die zum Abdichten verwendeten Hilfsmittel und bei RLT-Anlagen auch die Lage der Abdichtungen vermerkt werden können. Diese Angaben schreibt die aktuelle Norm für Blower-Door-Prüfberichte verbindlich vor.

Die Checkliste steht auf der Website des Verbandes zum kostenfreien Download bereit. Die neu aufgelegte Broschüre „Anforderungen an den Prüfbericht nach DIN EN ISO 9972“ liefert weitere Hinweise zum Thema und kann als PDF kostenpflichtig (9,15 Euro für Nicht-Mitglieder des FLiB) heruntergeladen werden.

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Smart Meter-Gesetz seit 12. Mai 2023 in Kraft

Am 20. April 2023 beschloss der Bundestag das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW), dem der Bundesrat am 12. Mai 2023 final zustimmte. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen.

Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zum Einbau und zur umfassenden Verbreitung der Smart Meter fest. Somit fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt.

Die Ausstattung von Stromerzeugungsanlagen und Verbrauchern mit intelligenten Messsystemen ist in Deutschland bisher nur langsam vorangeschritten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren im Jahr 2021 in Deutschland von insgesamt über 50 Millionen Messlokationen nur etwa 160.000 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet, während die Einbaurate in vielen anderen europäischen Ländern bei über 80 Prozent lag.

Ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, bildet die digitale Infrastruktur für das zukünftige auf erneuerbaren Energien basierende Energiesystem. Ein Smart Meter besteht einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung, mME) und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway, SMGW). Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) ist eine besonders gesicherte Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den Stromverbrauchern und -erzeugern mit den Betreibern der Stromnetze und den Energielieferanten.

Mit Smart Metern können Verbraucher und Unternehmen nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit (zum Beispiel Tag, Woche, Monat, Jahr) präzise erkennen. Smart Meter ermöglichen nicht nur, dass die Einspeiseinformationen z. B. der PV-Anlage mit den Verbrauchsinformationen der Wärmepumpe und des Elektroautos effizient in das Stromnetz integriert werden, sondern protokollieren auch Spannungsausfälle und versorgen die Netzbetreiber mit wichtigen Informationen. Damit lässt sich für die Netzbetreiber zeitgenau Erzeugung, Netzbelastung und Verbrauch weitgehend automatisiert aufeinander abstimmen.

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