Energieleck: Öffnungen im Aufzugsschacht

Energieleck durch Öffnungen im Aufzugsschacht

Um den Energieverbrauch im Immobiliensektor zu senken, liegt der Fokus auf der Erneuerung von Heizungs- und Klimaanlagen, der Abdichtung der Gebäudehülle und Verbesserung der Gebäudedämmung. Dabei wird der Aufzugsschacht häufig übersehen. An dessen obersten Ende führt in den meisten Gebäuden eine Öffnung direkt ins Freie. Die Türen des Aufzuges sind nicht luftdicht, sodass die Luft aus dem Gebäudeinneren direkt entweichen kann.

Aus energetischer Sicht ist die dauerhafte Öffnung im Fahrschacht nicht tragbar. Dies bestätigt auch ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragtes Gutachten. Die Empfehlung lautet, bei Neubauten verpflichtend automatisch öffnende Systeme zu installieren und in Bestandsgebäuden entsprechende Systeme nachzurüsten.

Wird die Öffnung verschlossen, muss sichergestellt sein, dass das System im Brandfall selbsttätig öffnet und die Lüftungsanforderungen erfüllt sind. Für Bestandsgebäude ist die Nachrüstung solcher Systeme als Umfeldmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig.

Autor: Lars Walter-Sinsel, Geschäftsführer, B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH

 

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Norm-Entwurf DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Autor: Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz

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Sichere Lagerung von Lösungsmitteln

Sichere Lagerung von Lösungsmitteln

Lösungsmittel sind Gefahrstoffe, die in der Regel brennbar und flüchtig sind. Daher sind spezielle Schutzmaßnahmen für die Lagerung zu treffen, die überwiegend durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 vorgegeben werden.

Bei Säuren oder Laugen ist beispielsweise auf die Medienbeständigkeit der Auffangwanne zu achten. Bei entzündbaren Medien sind gesetzliche Brandschutzvorschriften zu berücksichtigen. Liegt eine explosionsfähige Atmosphäre vor, ist die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU einzuhalten. Sollen verschiedene Medien gelagert werden, sind die Zusammenlagerungsvorschriften gemäß TRGS 510 zu beachten.

Autorin: Maren Matzeik, Marketing Managerin Engineered Solutions, Denios Direct GmbH

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Fachmesse eltefa 2023 in Stuttgart

Fachmesse eltefa 2023 in Stuttgart

Die Fachmesse für Elektrotechnik und Elektronik eltefa findet vom 28. bis zum 30. März 2023 auf dem Stuttgarter Messegelände statt. Der Fokus der Messe liegt in diesem Jahr auf den zentralen Zukunftsthemen der Branche. Mit den Ausstellungsschwerpunkten Gebäudetechnik, Erneuerbare Energien, Energietechnik und E-Mobilität bietet der Branchentreffpunkt ein umfassendes Angebot für Industrie, Handwerk und Dienstleistungen.

Neben der Elektrobranche aus der südlichen Region Deutschlands werden auf der 21. Veranstaltung für Elektro, Energie, Gebäude und Industrie auch viele überregionale Unternehmen vertreten sein. Die letzte eltefa, die im Jahr 2019 stattfand, verzeichnete mehr als 470 Aussteller und 23.000 Besucher.

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EnSimiMaV verpflichtet zur Prüfung von Gasheizungen

Pflicht zum Prüfen von Gasheizungen

Zum 1. Oktober 2022 ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) in Kraft getreten. Sie gilt für die nächsten zwei Jahre und verpflichtet alle Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.

Für Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation, besteht die Verpflichtung zur Heizungsprüfung nicht. Gebäude, in denen seit dem 1. Oktober 2020 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und dabei kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist, sind ebenso von der Verpflichtung befreit.

Die Heizungsprüfung ist von einer fachkundigen Person, zum Beispiel Schornsteinfeger, Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer, nach Anlage A Nummer 24 der Handwerksordnung sowie Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 der Handwerksordnung sowie Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind.

Der Nachweis der Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs erfolgen, der für bestimmte Gaszentralheizungssysteme ebenfalls verpflichtend ist. So sind bis zum 30. September 2023 Gaszentralheizungssysteme in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 m2 beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten hydraulisch abzugleichen. Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt die Frist bis zum 15. September 2024.

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IT-Sicherheit weiter gefährdet

BSI-Lagebericht zur Cybersicherheit

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den IT-Lagebericht 2022 veröffentlicht. Aus diesem geht hervor, dass sich die Gefährdungslage im Cyber-Raum von Juni 2021 bis Mai 2022 weiter zugespitzt hat. Die Gründe für die hohe Bedrohungslage sind anhaltende Aktivitäten im Bereich der Cyber-Kriminalität, Cyber-Angriffe im Kontext des russischen Angriffs auf die Ukraine und auch in vielen Fällen eine unzureichende Produktqualität von IT- und Software-Produkten.

Jede Schwachstelle in Soft- oder Hardware-Produkten ist ein potenzielles Einfallstor für Angreifer und gefährdet die Informationssicherheit in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft. So wurden im Jahr 2021 über 20.000 Schwachstellen in Software-Produkten registriert. Das entspricht einem Zuwachs von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ransomware-Angriffe, also Cyber-Angriffe auf Unternehmen, Universitäten und Behörden, mit dem Ziel, Lösegeld zu erpressen, gilt aktuell als größte Bedrohung im Cyber-Bereich. Hier ist es im Berichtszeitraum zu mehreren Ransomware-Vorfällen gekommen bei denen Kommunen in Deutschland angegriffen wurden. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte wurde in Folge eines Cyber-Angriffs von der betroffenen Kommune der Katastrophenfall ausgerufen.

Mit seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland legt das BSI als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes jährlich einen umfassenden Überblick über die Bedrohungen im Cyber-Raum vor.

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Elektrische Schutzeinrichtungen

Elektrische Schutzeinrichtungen

Die aktualisierte Richtlinie VdS 2349-1:2022-11 (02) „Auswahl von Schutzeinrichtungen für den Brandschutz in elektrischen Anlagen“ gibt einen Überblick über verschiedene elektrische Schutzeinrichtungen zum Schutz vor Bränden in elektrischen Anlagen und deren Auswahl.

Im Dokument werden Schutzeinrichtungen beschrieben, die bei Überstrom, impedanzbehafteten Isolationsfehlern und Störlichtbögen beziehungsweise Fehlerlichtbögen schützen. Der Schutz gegen den elektrischen Schlag wird nicht betrachtet. Die Richtlinien enthalten Mindestanforderungen. Ihre Anwendung entbindet nicht von der Beachtung der gesetzlichen Forderungen, einschlägigen Normen oder sonstiger technischer Regeln. Die Richtlinie gilt für die Planung und Errichtung elektrischer Niederspannungsanlagen und richtet sich hauptsächlich an Planer und Errichter elektrischer Niederspannungsanlagen.

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023

Neues Seminarprogramm für 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das Jahr 2023 veröffentlicht. Das Angebot umfasst mehr als 320 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz.

Damit bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Alle DGWZ-Seminare werden grundsätzlich als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar angeboten. Im Falle einer Corona-Infektion wird Teilnehmern von Präsenzseminaren die Möglichkeit zum kostenfreien Stornieren eingeräumt. Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare gelten bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1

Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1 zur Planung und Dimensionierung von Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-18 vom 8. Dezember 2022

Für die Technische Regel VDI-MT 4645 Blatt 1 „Heizungsanlagen mit elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb – Schulungen, Prüfungen, Qualifizierungsnachweise“ wurde zum 1. Oktober 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Einspruchsfrist endet am 31. Dezember 2022. Der Zusatz „MT“ („Mensch und Technik“) dient zur Kennzeichnung einer Richtlinie, die sich nicht ausschließlich mit Technik im Sinne einer Regel der Technik, sondern auch mit Fragestellungen gesellschaftlicher Relevanz befasst.

Grundsätzlich wurde der Entwurf zur Richtlinie umstrukturiert, die Inhalte sind allerdings nahezu identisch geblieben. Lediglich Kapitel 5.8. zum Thema „Sondervereinbarung“ wurde neu aufgenommen. In diesem sind Regelungen festgelegt, in welchen Fällen es möglich ist, die Prüfungen zum Fachkundigen auch ohne vorherige Schulung gemäß VDI-MT 4645 Blatt 1 zu absolvieren. So sollten Fachkundige an Schulungen teilgenommen haben, die sich an den Inhalten der VDI 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern“ orientieren, beispielsweise bei Herstellern, Verbänden oder Kammern. Zudem müssen sie, um zur Prüfung zugelassen zu werden, die Schulungsinstitution angeben, sich bei einem Schulungspartner zu VDI-MT 4645 Blatt 1 registrieren, die aktuelle Fassung der Richtlinie erworben und an einem Prüfungsvorbereitungskurs zur Prüfung nach VDI 4645 teilgenommen haben.

Wärmepumpensysteme stellen erhöhte Anforderungen an Planung, Ausführung und Wartung. Aus diesem Grund hat die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU) mit einem Expertenkreis im März 2018 die VDI 4645 herausgegeben. Die Richtlinienreihe behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Auf dieser Basis wurde ein Schulungskonzept für Errichter (E), Planer (P) sowie Planer und Errichter (PE) entwickelt und in der Richtlinie VDI-MT 4645 Blatt 1 standardisiert. Nach diesem Schulungskonzept sollen Fachleute weitergebildet werden, die an Planung, Errichtung und Betrieb von Wärmepumpenanlagen beteiligt sind. Ziel der Schulungen ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden sowie die Optimierung von Wärmepumpenanlagen. Zielgruppen sind vor allem Planer, Anlagenersteller, Fachhandwerker, Betreiber und Produktentwickler in der herstellenden Industrie. Schwerpunkte des Schulungskonzepts sind die Richtlinienreihen VDI 4645, VDI 4640 „Thermische Nutzung des Untergrunds“ sowie VDI 4650 „Berechnung der Jahresarbeitszahl von Wärmepumpenanlagen“.

„Die Wärmepumpentechnik bietet erhebliches Potenzial zur Verringerung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Um eine hohe Energieeffizienz zu erreichen, sind eine korrekte Planung und Dimensionierung sowie die sorgfältige Installation und der optimale Betrieb von enormer Bedeutung“, kommentiert Thomas Miksch, staatlich geprüfter Maschinenbau-Techniker, Energieeffizienzberater für Wohngebäude, Referent für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645 sowie Dozent des Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e. V. (GIH) für den Fachbereich Wärmepumpen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1:2022-10 „Heizungsanlagen mit elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb – Schulungen, Prüfungen, Qualifizierungsnachweise“ veröffentlicht. #VDI 4645 #Wärmepumpenheizung www.dgwz.de/entwurf-vdi-4645-blatt-1-heizungsanlagen-waermepumpen

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www.dgwz.de/entwurf-vdi-4645-blatt-1-heizungsanlagen-waermepumpen

Neuer Entwurf VDI-MT 4645 Blatt 1

Bildquelle: Stiebel Eltron
Bildunterschrift: Für die Technische Regel VDI-MT 4645 Blatt 1 wurde zum 1. Oktober 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht.  

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/waermepumpen

Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-15 vom 19. Oktober 2022

Die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs Nr. 38 vom November-Dezember 2022 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM). So sollten Bauherren die BIM-Datenhoheit für die Eigentümer von Immobilien zum Beispiel über Besondere Vertragsbedingungen (BVB-BIM) sichern. Zudem ist es weder sinnvoll noch wirtschaftlich immer wieder wechselnde Facility Management-Dienstleister mit einer Datenerfassung zu beauftragen. Und bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen sollten auch die Belange des Betreibers über Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und einen BIM-Abwicklungsplan (BAP) frühzeitig in den Prozess eingebracht werden.

Darüber hinaus werden im aktuellen DGWZ-Newsletter alternative Wege für Unternehmen aufgezeigt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die aktualisierte DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“, energieeffizientes Licht-Monitoring und Photovoltaik-Dachziegel als Alternative zu herkömmlichen Photovoltaik-Anlagen thematisiert.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 39 erscheint am 1. Januar 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

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Neuer Planerbrief Nr. 38 vom November 2022 informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM). www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/presse-planerbrief-38

  • Pressemitteilung Nr. 2022-15 (PDF)
  • Bild: BIM-Datewnhoheit-Planerbrief-38.jpg

Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief Nr. 38 vom November 2022 informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM).

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

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