Neue BSI-Broschüre zur Cyber-Sicherheit für KMU

Neue BSI-Broschüre zur Cyber-Sicherheit für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Cyber-Sicherheitsvorfällen zu werden, da sie selten über ein eigenes IT-Team verfügen und das Knowhow zum Thema IT-Sicherheit innerhalb der KMU begrenzt ist. Daher hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im September eine neue Publikation zur “Cyber-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ veröffentlicht. Die Broschüre bietet KMU einen leicht verständlichen Einstieg, um ihr Cyber-Sicherheitsniveau zu verbessern und sich so besser vor Cyber-Angriffen zu schützen.

Anhand von 14 Fragen werden die wichtigsten Grundlagen der IT-Sicherheit erläutert. Die Broschüre informiert unter anderem darüber, wer für die Informationssicherheit im Unternehmen verantwortlich ist, warum Patches und Updates regelmäßig installiert werden sollten, warum ein Virenschutzprogramm notwendig ist und eine Datensicherung so wichtig ist. Am Ende der Lektüre werden KMU wissen, was sie im Unternehmen selbst umsetzen können und welche Aufgaben an externe IT-Dienstleister zu vergeben sind.

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Mit Erfindergeist Krisen bewältigen

Mit Erfindergeist Krisen bewältigen

Am 20. August 1823 vor 200 Jahren ist der deutsche Verleger Friedrich Arnold Brockhaus gestorben. Noch jeder hat beim Klang dieses Namens die gleichnamige Enzyklopädie vor Augen, die mit 20 Bänden des bildungsbürgerlichen Wissens die Bücherregale von Eltern und Großeltern füllte. Mit unternehmerischem Gespür hat Brockhaus erahnt, wie ein „Conversations-Lexicon“ helfen kann, die Welt zu verstehen, als er auf der Leipziger Buchhändlermesse die Verlagsrechte des unfertigen Lexikons von Löbel und Franke erwarb. Schon bald musste er seine erfolgreiche Idee gegen Nachahmer schützen und kämpfte zunächst mit Rechtsmitteln gegen den Nachdruck der Buchdruckerei Macklot in Stuttgart. Als das nichts half, startete er eine beispiellose Kommunikationskampagne – und war letztendlich erfolgreich damit, da sich die öffentliche Meinung hinter ihn stellte und schließlich den Inhaber der Buchdruckerei zum Aufgeben zwang.

Am 15. Dezember 1832 vor 100 Jahren starb der französische Ingenieur Gustave Eiffel. Bekannt von ihm sind seine Bauwerke aus Stahl wie der Pariser Eiffelturm und die Freiheitsstatue in New York. Er meldete ein Patent an, dass es erstmalig ermöglichte, Stahlkonstruktionen von über 300 m Höhe zu bauen und baute für die Pariser Weltausstellung 1889 in nur 26 Monaten Bauzeit den Eiffelturm, heute ein international bekanntes Symbol für Paris und Frankreich.

Der ICE 884, der am 3. Juni 1998 in Eschede mit 101 Toten in einen der schwersten deutschen Eisenbahnunfälle verwickelt war, hieß „Wilhelm Conrad Röntgen“. Er war nach dem Physiker und Hochschullehrer in Würzburg benannt, der die „X-Strahlen“ (engl. x-rays) entdeckte, die dann nach ihm benannten Röntgenstrahlen. Hierfür erhielt Röntgen 1901 den Nobelpreis für Physik. Röntgen galt als bescheidener Mensch. Er verzichtete auf eine Patentierung seiner Erfindung, da er der Auffassung war, dass seine Erfindungen und Entdeckungen der Allgemeinheit gehören. Der Röntgenapparat verbreitete sich dadurch schneller. Vor 100 Jahren starb Röntgen am 10. Februar 1923 in München.

Weitere Gedenktage 2023:

  • 5. November 1923, 100. Geburtstag des deutschen Journalisten Rudolf Augstein, Gründer des Magazins „Der Spiegel“
  • 20. Juni 1948, 75. Jahrestag der Währungsreform in Westdeutschland. Die Reichsmark (RM) wird durch die Deutsche Mark (DM) abgelöst.
  • Am 31. Mai 2023 findet die Sozialwahl statt. Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Wahl werden die Vertreter der gesetzlichen Sozialversicherungsträger gewählt. Sie ist mit 51 Millionen Wahlberechtigen nach der Bundestag- und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-14 vom 21. September 2022

Zum 1. Oktober 2022 erscheint eine aktualisierte Fassung der Norm DIN EN 50171; VDE 0558-508 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2001 und legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

„Die zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme müssen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege versorgen. Ebenso können sie aber auch für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel für elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen, CO-Warnanlagen und besondere Sicherheitseinrichtungen für spezielle Gebäude mit besonderer Gefährdung“, kommentiert Detlef Rengshausen, Technischer Leiter bei RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH. Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall ohne Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom, wie beispielsweise Rufanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für die Evakuierung aus dem Gebäude. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden.

Die Stromversorgung der zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestimmt und nicht für andere Arten von Verbrauchern, wie beispielsweise für allgemeine IT oder Industriesysteme. Kombinationen aus den zuvor genannten verschiedenen Sicherheitseinrichtungen können innerhalb eines zentralen Sicherheitsstromversorgungssystems verwendet werden, soweit die Verfügbarkeit der Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigt wird. Dabei darf ein Fehler in einem Stromkreis keine Unterbrechung in einem anderen Stromkreis, der zur Versorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen verwendet wird, verursachen. Das durch EN 54 (Reihe) abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht. #Notstromversorgung #Notbeleuchtung #Sicherheitsbeleuchtung #Normen www.dgwz.de/neue-din-en-50171-zentrale-stromversorgungssysteme

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Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

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Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ wird zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht.

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Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor

Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-13 vom 31. August 2022

Die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs Nr. 37 vom September-Oktober 2022 informiert über Möglichkeiten zur Energieeinsparung im Gebäudesektor, neue Fluchtwegsimulations- und Evakuierungskonzepte, das zukunftssichere Betreiben von Rauchwarnmeldern, den Blitz- und Brandschutz von Photovoltaik-Anlagen sowie über die Bedeutung eines Energiemanagers bei der Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS).

Der Planerbrief der DGWZ informiert alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).  Zu den regelmäßigen Lesern des Planerbriefs zählen Planer, Architekten, Errichter, Betreiber und Hersteller sowie Sachverständige und Fachpersonal aus allen Gewerken der TGA. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor

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Bildunterschrift: Der neue Planerbrief informiert über Wege zur Energieeinsparung im Gebäudesektor.

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Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-12 vom 30. August 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet zur Light + Building vom 2. bis 6. Oktober 2022 in Frankfurt am Main täglich fachlich moderierte Messerundgänge für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Gebäudebetreiber und Mitarbeiter aus Planungsabteilungen und Behörden an. Die Rundgänge geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik.

In Kleingruppen, die mit professioneller Audiotechnik ausgestattet sind, geht es zu den Ständen von acht bis zehn Ausstellern. Hier präsentieren Fach- und Führungskräfte Produktneuheiten, Innovationen, Technologien und Designs, die unter planerischen und technischen Gesichtspunkten besonders interessant sind.

Die Rundgänge sind kostenlos. Darin enthalten sind eine Eintrittskarte für den Tagesbesuch und ein Planerhandbuch mit den Höhepunkten und Ansprechpartnern der Aussteller. Im Anschluss an die Messe erhalten die Teilnehmer die Informationen der besuchten Aussteller zugeschickt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/light-building.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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Geführte Messerundgänge für Planer zur Light + Building 2022. #LB22 www.dgwz.de/light-building-messerundgang

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Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Zur Light + Building 2022 veranstaltet die DGWZ täglich geführte Messerundgänge für Planer.

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Energieeffiziente Gebäude senken Energiepreise

Energieeffiziente Gebäude senken Energiepreise

Der Krieg im Osten unseres Kontinents wird auf absehbare Zeit auch hierzulande massive Auswirkungen haben. Neben der akuten Frage, wie es um die Energieversorgung im kommenden Winter stehen wird, geht es vor allem um die strategische Perspektive: Wie kann der Energiehunger des Gebäudesektors nachhaltig reduziert werden? Hier muss der Bestand in den Fokus gerückt, die Effizienz massiv gesteigert werden. Denn: Die aktuelle Gasverknappung und die daraus resultierenden massiven Preissteigerungen sind keine Eintagsfliege, sondern werden uns noch auf Jahre hinaus beschäftigen.

Nur eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs wird dazu führen, dass Mieter und Hauseigentümer nicht über Gebühr belastet werden. Eine solche Reduktion erfordert zunächst einmal eine energieeffiziente Gebäudehülle, die den Rahmen dafür liefert, dass moderne Heizsysteme, wie etwa Wärmepumpen, kostenoptimal laufen können. Gebäudehülle und Gebäudetechnik müssen gemeinsam gedacht, geplant und umgesetzt werden. Wenn dann der noch notwendige Strom CO2-neutral produziert wird, ist nicht nur dem Geldbeutel geholfen, sondern auch dem Klima. Und die einseitige Energieimportabhängigkeit Deutschlands von Russland (und anderen) wäre ein Konstrukt der Vergangenheit. Eine schöne Vorstellung und ein weiter Weg – aber einer, der es wert ist, gegangen zu werden.

Autor: Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer, Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG)

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VdS-BrandschutzTage

VdS-BrandSchutzTage

Vom 7. bis 8. Dezember 2022 finden die 9. VdS-BrandSchutzTage, die internationale Fachmesse rund um den vorbeugenden baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz, in Köln statt. Parallel zur Messe erwartet die Besucher ein umfassendes Fachtagungsprogramm zu den Themen Feuerlösch-, Sprachalarm-, Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- sowie Hydrantenanlagen. Messebesucher können sich zudem im „Zukunftsforum Brandschutz“ sowie im „Austellerforum“ weitergehend informieren.

 

VdS-BrandschutzTage

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Digitale Fluchtwegsimulation

Digitale Fluchtwegsimulation

Die Digitalisierung macht auch vor der Sicherheitsbranche nicht halt und verändert etablierte Sicherheitskonzepte. Neue digitale Lösungen vereinfachen und beschleunigen Prozesse im Gebäude. Dabei stehen der Schutz von Menschen sowie die praxisnahe Funktionalität zu jeder Zeit im Fokus. Neue Fluchtwegsimulations- und Evakuierungskonzepte können dabei helfen.

In der Vergangenheit wurden Gebäude geplant ohne dabei die tatsächlichen Evakuierungsszenarien in der späteren Praxis vollständig zu überblicken. Die Auslegung der Türen und Flure wurde über Tabellen und die dazugehörigen Richtlinien geplant, von den Behörden genehmigt und anschließend erstellt. So wurden häufig erst im Betrieb mögliche Engpässe identifiziert, die sich zu gefährlichen Situationen entwickeln konnten.

Mit Blick auf eine Evakuierung ist die Zeit das A und O. Für einen Sicherheitsbeauftragten ist es deshalb wichtig zu wissen, wie viel Zeit benötigt wird, um alle sich im Gebäude befindlichen Personen herauszuführen. Nur so kann ein Evakuierungsplan erstellt werden. Dazu zählt auch die Kenntnis des effizientesten Fluchtwegs heraus und herein zum Beispiel für Rettungskräfte. Um diese Anforderungen zu erfüllen, kann man sich einer Evakuierungssimulation bedienen.

Basierend auf den vom Planer oder Architekten zur Verfügung gestellten digitalen Planunterlagen wird dabei ein 3D-Modell errechnet. In dieses Modell lassen sich Einzelpersonen und Gruppen so in das virtuelle Gebäude einfügen, wie sie sich typischerweise im Gebäude aufhalten und bewegen. So wird der Evakuierungsablauf digital simuliert und visualisiert. Die Simulation zeigt die möglichen Fluchtwege sowie das zu erwartende Personenaufkommen auf. Bereits während der Planung eines Gebäudes lassen sich auf diesem Weg diejenigen Punkte ermitteln, die gefährliche Situationen begünstigen.

Perspektivisch werden digitale Evakuierungssysteme auch im tatsächlichen Gebäudebetrieb zum Einsatz kommen. Die erforderlichen Informationen erhalten sie dann aus Gebäudemanagement- und Intelligent-Response-Systemen, die dynamisch auf Gefahrensituationen reagieren und die Personen aus der Gefahrenzone leiten können.

Autor: Jürgen Rumeney, Senior Sales Manager, Siemens AG

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Rauchwarnmelder zukunftssicher betreiben

Rauchwarnmelder zukunftssicher betreiben

Die zehnjährige Lebensdauer von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden ist beruhigend, schränkt jedoch die Flexibilität bezüglich zukünftiger Entwicklungen etwas ein. Bei Neu- und Ersatzbeschaffungen sollten deshalb aktuelle und kommende Anforderungen sorgfältig geprüft werden. Modular aufgebaute Produktsortimente und herstellerübergreifende Standards helfen dabei, allen Ansprüchen gerecht zu werden.

Bei Rauchwarnmelder-Installationen müssen zunehmend unterschiedliche Anforderungen wie Ferninspektion, Barrierefreiheit und die Anbindung an gebäudetechnische Systeme berücksichtigt werden. Zur Ferninspektion werden Melder gemäß Verfahren C der DIN 14676-1 benötigt, die aktuell jedoch nicht vernetzbar sind. Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 und die Anbindung an die Gebäudetechnik lassen sich dagegen nur mit (funk) vernetzbaren Meldern sinnvoll realisieren. Mit einem modularen Produktsortiment einschließlich eines vollkompatiblen Meldersockels lassen sich einzelne Melder einfach austauschen. Mit interoperablen Standards wie dem „Open Metering System“ (OMS) lassen sich Rauchwarnmelder leicht in andere gebäudetechnische Systeme integrieren.

Autor: Thorsten Teichert, Business Development Manager, Ei Electronics GmbH

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PV-Anlagen schützen

Photovoltaik-Anlagen schützen

Photovoltaik-Anlagen (PV) sind aufgrund ihrer häufig exponierten Lage, beispielsweise auf dem Dach, durch Blitzeinschlag brandgefährdet. Umso wichtiger ist daher der Brandschutz von PV-Anlagen. Insbesondere bei öffentlichen Gebäuden müssen dabei nicht nur das bestehende Brandschutzkonzept des Gebäudes, sondern auch zahlreiche Richtlinien beachtet werden.

So legen die Landesbauordnungen klar fest: Brennbare PV-Leitungen dürfen ohne brandschutztechnische Maßnahmen nicht über Brandwände geführt werden. Im Brandfall würden sie das Feuer ansonsten bis auf die angrenzende Dachfläche führen. Dennoch sind Fälle denkbar, in denen sich die Führung brennender Leitungen über Brandwände nicht verhindern lässt. Dann müssen die Leitungen unbedingt geschützt verlegt werden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltung (AMEV) haben dazu zwei mögliche Lösungen festgelegt: Die PV-Leitungen können in robusten Edelstahlkanälen verlegt werden oder die Leitungsbündel können mit witterungsbeständigen Kabelbandagen umhüllt werden.

Beide Lösungen entsprechen den Vorgaben. Die Kabelbandagen sind schwer entflammbar, aber dennoch brennbar. Die Verlegung der PV-Leitungen in Edelstahlkanälen ist näher an den Bauordnungen, da sie formstabil und nicht brennbar sind

Autorin: Julia Belz, Marketing Redakteurin, OBO Bettermann Holding GmbH & Co KG

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