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GEIG fordert Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos

GEIG fordert Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos

Ab 01.01.2025 verpflichtet das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Eigentümer von Gewerbeimmobilien zur Installation von Ladepunkten für E-Autos. Die Vorgaben: Im Neubau mit mehr als fünf Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt und eine Leitungsinfrastruktur für jeden dritten Stellplatz installiert werden. Bei renovierungsbedürftigen Gebäuden mit mindestens zehn Stellplätzen muss ein Ladepunkt sowie eine Leitungsinfrastruktur für jeden fünften Stellplatz errichtet werden. Zudem muss bei Bestandsbauten ab 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt installiert sein. Zum 01.01.2027 werden die Anforderungen nochmals verschärft: Die Parkplätze von neuen Bürogebäuden sind dann zu 50 % zu elektrifizieren.

Diese Vorgaben sind aufwendig, bieten aber auch Vorteile. Sie helfen dabei, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur aufzubauen und berücksichtigen damit die ansteigenden Zulassungszahlen von E-Autos. Sie machen den Umstieg vom Verbrenner auf das E-Auto attraktiver, insbesondere in Ballungsgebieten, wo wenig freie Ladepunkte auf viele E-Autofahrer treffen. Außerdem geht der Ausbau der Ladeinfrastruktur mit einer Wertsteigerung der Immobilie einher. Dank des Stromverkaufs durch die Ladepunkte können diese die Investitionen in Ladestationen schneller amortisieren. Bei der Planung ist es daher entscheidend, diese Vorteile zu berücksichtigen.

Autor: Sebastian Ewert, Geschäftsführer, LichtBlick eMobility GmbH

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Vision Wärmewende: Ein globaler Blick

Vision Wärmewende: Ein globaler Blick

Die Wärmewende, oft im Schatten der Debatte um das Thema Strom, ist eine Schlüsselkomponente der globalen Energiewende. Während Strom aus erneuerbaren Quellen weltweit enorm an Dynamik gewinnt, bleibt die Dekarbonisierung von Wärme, die rund 50 % des globalen Energieverbrauchs ausmacht, eine immense Herausforderung. Doch es gibt Lösungen.

Im Gebäudesektor haben einige Länder wie Dänemark gezeigt, wie eine ambitionierte Wärmewende gelingen kann. Mit einem Anteil von fast 70 % erneuerbarer Energie in der Fernwärme und dem konsequenten Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie und industrieller Abwärme setzt Dänemark Maßstäbe. Der Schlüssel? Ein ganzheitlicher Ansatz, der staatliche Förderung, lokales Engagement und intelligente Netzwerke kombiniert.

Industriewärme ist jedoch bislang kaum ins Visier genommen worden. Dabei wird in Europa der Großteil der Prozesswärme momentan aus fossilen Energien erzeugt, was die Industrie abhängig von immer teureren Energieimporten gemacht hat. Elektrifizierung von Prozesswärme bis zu 90 % ist technisch möglich, wie Forschung des Fraunhofer Institutes eindeutig zeigt.

Europa kann eine Vorreiterrolle einnehmen. Schon heute werden in Europa Schlüsseltechnologien für die Wärmewende produziert. Technologien wie Großwärmepumpen und saisonale Wärmespeicher müssen aber deutlich skaliert und zugänglich gemacht werden.

Die Vision der Wärmewende ist klar: Dekarbonisierung, Effizienz und Gerechtigkeit. Um sie zu verwirklichen, braucht es Mut, Innovation und Zusammenarbeit.

Autor: Dr. Jan Rosenow, Vice President und Europäischer Direktor des Regulatory Assistance Project (RAP)

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Welche Pflichten haben Betreiber von Photovoltaikanlagen?

Wer eine Solaranlage auf dem Dach errichtet, muss bestimmte gesetzliche Pflichten erfüllen. So muss die Anlage im Marktstammdatenregister registriert werden. Für Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 Kilowatt-Peak (kWp) müssen die Betreiber einen Direktvermarkter beauftragen oder in speziellen Fällen die vergütungsfreie Einspeisung beantragen. Anlagen ab 1 Megawatt-Peak (MWp) sind stromsteuerpflichtig. Eine Befreiung davon ist aber möglich. Verkauft der Betreiber den Strom vor Ort, ist eine Erlaubnis als Versorger beim zuständigen Hauptzollamt einzuholen.

Der erzeugte Strom kann vom Betreiber für verschiedene Zwecke genutzt werden. Dieser muss dabei weder der Besitzer der Anlage noch der Besitzer der Immobilie sein. Beim Eigenverbrauch verbraucht der Betreiber der Anlage den Solarstrom selbst. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Bei einer Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz eingespeist und entsprechend Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet. Beim Verkauf vor Ort kann der Betreiber den Nutzern der Immobilie den Strom als sogenannten Mieterstrom verkaufen. Zudem können Betreiber für den Solarstrom, für den sie keine EEG-Förderung erhalten, Herkunftsnachweise dafür ausstellen lassen und diese selbst einlösen oder verkaufen.

Autor: Andreas Telkemeier, Onsite-PPA-Experte und Sales Manager, node.energy GmbH

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Lastganganalyse

Lastganganalyse: Energieverbrauch einfach analysieren

Im Zuge von derzeitiger Energieknappheit wird das Wissen um mögliche Energieeinsparpotenziale zunehmend wichtiger. Hierbei kann eine sogenannte „Lastganganalyse“ von Nutzen sein. Als „Lastgang“ wird die Aufzeichnung der abgenommenen elektrischen Leistung eines Gebäudes über einen definierten Zeitraum bezeichnet. Dieser misst und speichert die durchschnittliche Leistung in 15-Minuten-Intervallen. Der so ermittelte Lastgang hilft bei Energieoptimierung und dem Senken von Energiekosten.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Energiewende mit Bioenergie?

In 2019 hatte Bioenergie – bezogen auf die Sektoren Wärme, Strom und Mobilität – einen Anteil von über 50 Prozent an erneuerbaren Energien. Biomasse wird auf Grund seiner Vielseitigkeit im künftigen Energiesystem verschiedene Funktionen übernehmen. Doch was heißt dies konkret für die Energiewirtschaft?

Biogas kann die fluktuierenden Erzeuger Wind und Sonne flexibel ausgleichen und stellt zusätzlich mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) die Grundlast in Wärmenetzen. Holz wiederum stellt den größten Anteil an erneuerbarer Wärme, ist aber auch für die Industrie als Träger von Prozessenergie wichtig.

Zudem hat sich seit 2021 einiges geändert. So läuft etwa bei alten Bioenergieanlagen sukzessive die Refinanzierung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Diese Entwicklungen haben Auswirkungen auf die nachhaltige Bereitstellung von Biomasse, die nur noch im Reststoffbereich, nicht aber im Waldholzbereich oder im Biogasbereich ausgebaut werden kann.

So hat zum Beispiel die Klimaschutzstadt Kiel für die Kielregion ein Projekt aufgesetzt, um im Diskurs mit NGOs, Unternehmen und Biomasseanbietern zu erarbeiten, wieviel Biomasse aus der Region in Modellprojekten eingesetzt werden kann. Zum anderen betrachtet das Projekt „Transbio“ die Möglichkeiten von Bioenergieanlagen außerhalb der Refinanzierung des EEG. Diese Initiativen gilt es zu beobachten. Ergebnisse sollten in aktuelle Planungen einfließen.

Autor: Bernhard Wern, Arbeitsfeldleiter Stoffströme, Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme (IZES gGmbH) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)

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Oberschwingungen bei Notstrombetrieb

Wird bei einem Netzausfall des öffentlichen Netzes auf Generatorbetrieb umgeschaltet, muss man mit einer höheren Oberschwingungsbelastung durch die geringere Kurzschlussleistung bzw. höhere Impedanz des Generators rechnen. Oft ist es so, dass bei Normalnetz-Betrieb keine Probleme mit Oberschwingungen auftreten. Die Oberschwingungsströme der nichtlinearen Verbraucher generieren im Generatorbetrieb deutlich höhere OS-Spannungen als bei der Versorgung durch das Normalnetz und führen damit oft zu Problemen. Generatoren werden zwar turnusmäßig getestet, jedoch im reinen Inselbetrieb selten unter Nennlast (Beispiel: Krankenhäuser). Oft wird dabei nicht bedacht, dass die bei Teil- oder Schwachlast im SV-Betrieb eingespeisten Oberschwingungsströme auch entsprechend geringere Spannungspegel generieren und damit als „nicht kritisch“ beurteilt werden. Daher ist eine Netzanalyse zur Ermittlung der Oberschwingungsbelastung unter Nennlast bei Inselbetrieb dem Betreiber zu empfehlen. Die Grenzwerte für die Verträglichkeitspegel der Oberschwingungen sind in der EN 61000-2-2 bzw. EN 61000-2-4 zu finden. Hohe OS-Spannungspegel können sowohl den Generator thermisch überlasten als auch elektronische Verbraucher (zer-)stören. Abhilfe gegen die beschriebenen Probleme können spezielle spannungsgesteuerte Aktivfilter bieten, damit auch im Notstrombetrieb ein sicherer Betrieb gewährleistet ist. 

Autor: Jürgen Ehrler, Teamleiter Vertrieb, FRAKO Kondensatoren- und Anlagenbau GmbH

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