ZVEI-Leitfaden: Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen
Im November 2024 ist der überarbeitete ZVEI-Leitfaden „Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen“ in dritter Auflage erschienen. Der Leitfaden beschreibt die Planung, Konzeptionierung und Installation von Systemen zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten und Triebwerksräumen. Im Mittelpunkt steht dabei der Zielkonflikt zwischen den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Denn einerseits fordern die Landesbauordnungen eine Öffnung am Schachtkopf der Aufzugsanlage, damit Rauchableitung und Lüftung sichergestellt werden können. Zugleich schreibt jedoch das GEG eine luftdichte Gebäude hülle vor, um zu verhindern, dass durch den thermischen Auftrieb Wärmeenergie verloren geht.
Systeme zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten (RLA) helfen dabei, das Dilemma zu lösen. Die Permanentöffnung wird hierbei verschlossen und kann, je nach Bedarf, im Brandfall oder im Regelbetrieb geöffnet werden.
Autor: Frank Wienböker, Geschäftsführer, Kingspan STG GmbH