Schlagwortarchiv für: Ladesäulen

Intelligentes Lastmanagement

Intelligentes Lastmanagement

Die Light + Building in Frankfurt hat ganz klar gezeigt, welche Trends die Branche beschäftigen: Die Energiewende und der damit verbundene Wunsch nach Energieautarkie und Energieeffizienz ist sowohl im Wohnbau als auch bei Gewerbeimmobilien eines der wichtigsten Themen. Bei immer mehr Verbrauchern im Gebäude wie z.B. Ladestationen im gewerblichen Bereich für Mitarbeiter, Besucher und den eigenen Fuhrpark stellt sich die Frage, wie die benötigte Energie gemanagt und verteilt werden kann.

Ausschlaggebend für die Vermeidung einer Überlastung des Gebäudeanschlusses ist das intelligente Lastmanagement in der Energieverteilung. In der Technikzentrale des Gebäudes läuft alles zusammen, z.B. die eigenproduzierte Energie und die des externen Netzbetreibers. Beim Laden der Fahrzeuge sorgt das Lastmanagement dafür, dass hierbei immer die maximale Leistung zur Verfügung gestellt wird, ohne den Gebäudeanschluss zu überlasten.

Der Lastmanager misst den Verbrauch des gesamten Gebäudes und nutzt die noch übrige Leistung am Hausanschluss dank des dynamischen Lastmanagements für die Ladestationen.

Autorin: Ipek Rasitoglou, Kommunikation Planer, Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

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Neue Geschäftsmodelle für Aufzüge

Neue Geschäftsmodelle für Aufzüge

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-10 vom 23. Juni 2022

Zum 1. Juli 2022 erscheint der Planerbrief Nr. 36. Themen der Ausgabe Juli-August 2022 sind die Digitalisierung im Aufzugsmarkt, Messerundgänge auf der Light + Building, Wärmepumpen in Bestandsgebäuden, Nachbehandlung von Trinkwasser, Rufanlagen und IP-Vernetzung sowie Blitzschutz bei Ladesäulen.

Tim Ebeling, Geschäftsführer bei der Henning GmbH & Co. KG, erläutert die Zukunftschancen im Aufzugsmarkt: „Die Digitalisierung im Aufzugsmarkt schreitet kontinuierlich voran, eröffnet neue Chancen, aber auch Risiken und bringt neue Geschäftsmodelle hervor, die durchaus das Potential haben, Althergebrachtes zu verdrängen. Für alle Beteiligten gilt es nun zukunftsweisende und ausbaufähige Lösungen zu identifizieren und nutzbar zu machen.“

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 37 erscheint am 1. September 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

1.149 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Neue Geschäftsmodelle für Aufzüge. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Der Planerbrief 36 informiert über neue Geschäftsmodelle für Aufzüge.

Weiterführende Informationen
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Prüfung von E-Ladestationen und E-Ladekabeln

Prüfung von E-Ladestationen und Ladekabeln

Der Betreiber von Ladestationen hat dafür zu sorgen, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden. Laut Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Ladesäulen und Wallboxen für E-Fahrzeuge ortsfeste elektrische Anlagen und Ladekabel ortsveränderliche Betriebsmittel. Durch Prüfen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen kann dies sichergestellt werden. Die Fristen sind durch eine Gefährdungsbeurteilung so zu ermitteln, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. Hierzu empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201.

Sollten keine Prüffristen vorgegeben sein, muss die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Regulierungsbehörde kann den Betrieb einer Ladesäule untersagen, wenn die technische Sicherheit des Betriebes nicht gegeben ist. Die Prüfung beinhaltet Besichtigung, Messungen und Erprobung. Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

Zur Prüfung greifen verschiedene Normen wie die DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 für die Erstprüfung der elektrischen Anlage, die DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 für die wiederkehrende Prüfung und die VDE 0702 für die wiederkehrende Prüfung der Ladekabel.

Autor: Sebastian Onnenberg, Gesellschafter und Geschäftsführer, PRO-EL GmbH

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Förderung von Ladestationen für Kommunen und Unternehmen

KfW-Förderung von Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit dem 23. November 2021 Ladestationen in Unternehmen und Kommunen. Die Zuschussprogramme KfW 441 und KfW 439 fördern die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Auch TGA-Planungsbüros und SHK-Betriebe können die Zuschüsse beantragen.

Eine finanzielle Unterstützung gibt es für den Kauf und die Montage von Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge wie Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – Anschaffung, Anschluss und Montage –, ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort, zum Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.

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Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Seit dem 12. April 2021 können kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bis zum Jahresende Förderanträge für die Installation von Ladesäulen vor Ort stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften ruft das Bundesverkehrsministerium zur Antragstellung auf. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im sogenannten Windhundverfahren bewilligt – also nach dem Auftragseingang. Mit der neuen Förderrichtlinie soll vor allem der Use Case „Zwischendurchladen“ gestärkt werden.

Förderfähig sind nur KMUs nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Verpflichtend ist zudem Strom aus erneuerbaren Energien. Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022. Konkret gefördert wird:

  • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) von 3,7 kW bis 22 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 4000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Anschluss an Niederspannung inklusive Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 Euro Förderung pro Standort,
  • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro Förderung pro Standort.

Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden. Ansprechpartner für technische Fragen ist die NOW GmbH, erreichbar per E-Mail unter ladeinfrastruktur@now-gmbh.de.

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Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen

Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-07 vom 22. Oktober 2020

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Darüber hinaus sind viele Netzanschlusspunkte von Unternehmen oder Supermärkten nicht für den zusätzlichen Bedarf an Elektroautos ausgelegt. Um mehreren E-Autos dennoch ein zeitgleiches Laden zu ermöglichen und die Kapazitäten optimal zu nutzen, sollte ein dynamisches Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen.

Dazu wird am Gebäudeanschluss, dem Ort des zentralen Sicherungskastens, eine Lastmessung aufgebaut. „Diese überwacht kontinuierlich, wie viel Leistung im Gebäude verbraucht wird bzw. zur Verfügung steht und verteilt die verfügbare Ladeleistung an den Ladestationen optimal auf alle zu ladenden E-Autos. Ist der Stromverbrauch im Gebäude gerade gering, steht mehr Strom zum Laden der Elektroautos an den Ladesäulen zur Verfügung“, so Patrick Streiter, Projektleiter Elektromobilität bei der Energielenker Projects GmbH.  Damit ist ein zeitgleiches Laden möglich, ohne dass kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen entstehen.

Auch die neue VDI-Richtlinie 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ erläutert, was bei der Planung von Ladestationen und passenden Elektroinstallationen bei Gebäuden zu beachten ist. Sie richtet sich an Planer, Architekten und Bauherren für Neubauten sowie Bestandsgebäude und beschreibt, welche Form von Ladeplatz in welchem Gebäudetyp passend ist. Dazu zählt auch die Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen wie Pkw und zweirädrige Fahrzeuge. Neben der Ermittlung des Energiebedarfs der Fahrzeuge und der Ladestationen sowie Hinweisen zur technischen Einbindung von Ladestationen, gibt sie Hilfestellung bei der Beschilderung der Parkplätze und deren optimaler Größe. Herausgeber der VDI 2166 Blatt 2 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im September 2020 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2019.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Telefax   06172 98185-99
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Intelligente Ladesysteme ermöglichen ein zeitgleiches Laden – ohne kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen. #Ladestationen #Elektromobilität www.dgwz.de/elektromobilitaet-aufbau-von-intelligenten-ladestationen

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  • Pressemitteilung Nr. 2020-07 (PDF)
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    Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen
    Bildquelle:
    ArGe Medien im ZVEH
    Bildunterschrift: Intelligente Ladesysteme ermöglichen ein zeitgleiches Laden – ohne kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen.

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Aufbau von intelligenten Ladestationen

Aufbau von intelligenten Ladestationen

Die Anreize für die Umstellung auf Elektromobilität sind so attraktiv wie nie. Neben der bundesweiten Förderung von Fahrzeugen wird je nach Bundesland auch die Ladeinfrastruktur gefördert. So wurde bereits im Jahr 2016 von der Bundesregierung ein Marktanreizprogramm für Elektromobilität beschlossen, das auch zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge dienen soll. Mit diesem Programm soll ein flächendeckendes Netz von Schnelllade- und Normalladestationen geschaffen werden. Das Programm stößt bis heute auf große Nachfrage, weshalb im Juni 2020 nun die sechste Runde eingeläutet wurde. Bis zum 22. Juli 2020 konnten Förderanträge für öffentlich zugängliche Ladestationen gestellt werden. Bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkte werden in diesem Durchgang gefördert.

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen.

Darüber hinaus sind viele Netzanschlusspunkte von Unternehmen oder Supermärkten nicht für den zusätzlichen Bedarf an Elektroautos ausgelegt. Um mehreren E-Autos dennoch ein zeitgleiches Laden zu ermöglichen und die Kapazitäten optimal zu nutzen, sollte ein dynamisches Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen.

Am Gebäudeanschluss, dem Ort des zentralen Sicherungskastens, wird eine Lastmessung aufgebaut. Diese überwacht kontinuierlich, wie viel Leistung im Gebäude verbraucht wird bzw. zur Verfügung steht und verteilt die verfügbare Ladeleistung an den Ladestationen optimal auf alle zu ladenden E-Autos. Ist der Stromverbrauch im Gebäude gerade gering, steht mehr Strom zum Laden der Elektroautos an den Ladesäulen zur Verfügung. Damit ist ein zeitgleiches Laden möglich, ohne dass kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen entstehen.

Autor: Patrick Streiter, Projektleiter Elektromobilität, Energielenker Projects GmbH

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Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden

Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden

Mit der neuen Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ hat die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik einen Leitfaden für die Anforderungen der Elektromobilität in der Gebäudeplanung entwickelt. Die Richtlinie befasst sich mit der Schaffung und der konkreten Ausstattung und Ausgestaltung von Ladeplätzen in Gebäuden.

Die VDI 2166 Blatt 2 richtet sich an Planer, Architekten und Bauherren für Neubauten sowie Bestandsgebäude und beschreibt, welche Form von Ladeplatz in welchem Gebäudetyp passend ist. Dazu zählt auch die Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen wie Pkw und zweirädrige Fahrzeuge. Neben der Ermittlung des Energiebedarfs der Fahrzeuge und der Ladestationen sowie Hinweisen zur technischen Einbindung von Ladestationen, gibt sie Hilfestellung bei der Beschilderung der Parkplätze und deren optimaler Größe.

Die Richtlinie ist im September 2020 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2019. Die aktuelle Richtlinie kann kostenpflichtig beim Beuth-Verlag oder beim VDI-Verlag bestellt werden.

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Elektromobilität als Chance nutzen

Die Mobilität befindet sich im Wandel. Wir müssen aufhören über den Klimawandel und Umweltschutz zu reden. Wir müssen handeln, an Lösungen arbeiten und Taten sprechen lassen.

Zum Erreichen der Klimaziele führt kein Weg an batterieelektrischen Fahrzeugen vorbei. Für eine großflächige Verbreitung müssen jedoch Vorurteile beseitigt und die Akzeptanz in der Bevölkerung geschaffen werden. Elektrofahrzeuge sind lange nicht mehr auf die Kurzstrecke limitiert und Reichweiten von über 500 Kilometer sind möglich. Am Beispiel von StreetScooter konnte die RWTH Aachen mit ihrem Return-on-Engineering-Konzept ebenso zeigen, dass die Entwicklung und Produktion von Elektrofahrzeugen mit kundenorientierten, agilen Methoden schnell und günstig erfolgen kann. Ebenso befindet sich die Ladeinfrastruktur in Deutschland im Aufbau, wobei noch diverse gesetzliche Hürden aus dem Weg zu räumen sind. Bereits heute stehen über 17.000 öffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Erfahrungsgemäß wird jedoch das klassische Laden an einer Tankstelle ein Auslaufmodell sein und Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz die dominierende Variante werden. Hierfür sind bereits heute intelligente Technologien mit 11 bis 22 kW Leistung auf dem Markt, die auch für die Zukunft ein sicheres Investment darstellen. Insbesondere werden bidirektionales Laden und Smart Grid Technologien immer wichtiger.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Achim KampkerChair of Production Engineering of E-Mobility Components (PEM), RWTH Aachen University

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VDI-Richtlinie für Elektro-Ladestationen

Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ zeigt, wie Ladeplätze für verschiedene Fahrzeugtypen an Gebäuden konkret ausgestaltet sein können. Sie zeigt Ladeplatzformen für verschiedene Gebäudetypen u.a. an Wohngebäuden, Geschäften, Einkaufszentren, Arbeitsstätten sowie öffentlichen Parkhäusern und Tiefgaragen auf. Das neue Blatt 2 gilt als Ergänzung zur VDI-Richtlinie 2050 Blatt 5 „Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik“, das die Anforderungen an Elektromobilität noch nicht beschreibt.

Die Richtlinie erschien als Entwurf im Juni 2019.

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Schlagwortarchiv für: Ladesäulen

ABL GmbH

ABL GmbH

Albert-Büttner-Straße 11
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon 09123 188-0
Fax 09123 188-188
info@abl.de
www.abl.de

ABL gehört zu den Pionieren der Elektromobilität und entwickelt und produziert Wallboxen und Ladesäulen für den privaten, halböffentlichen und öffentlichen Einsatz. Mit seinen eMobility-Produkten knüpft der0 Hersteller an die technologische Tradition des Unternehmens an. Firmengründer Albert Büttner entwickelte 1925 den Schuko-Stecker, heute der weltweit meistverbreitete Standard für Steckvorrichtungen. Mit innovativen Lösungen im Bereich eMobility wird diese Erfolgsgeschichte nun in den Zeiten der Elektromobilität fortgeschrieben und ABL setzt Maßstäbe beim Aufbau nutzerfreundlicher Ladeinfrastruktur.

Produkte und Leistungen

  • eMobility: Ganzheitliches Produktprogramm an intelligenten Ladelösungen für den privaten, halböffentlichen und öffentlichen Bereich
  • Connectivity: Steckvorrichtungen für Handwerk, Bau und Industrie

Höhepunkte zur Light + Building 2024

  • Wallbox eM4 – Die passgenaue Ladestation für Unternehmen, die Wohnungswirtschaft und Parkhäuser
  • SCHUKO F/B neu – Neues Produktprogramm an Steckern und Kupplungen
  • Wallbox ABL Pulsar – Die Synergie zweier führender Unternehmen in der Elektromobilität

Planer-Ansprechpartner

Dirk Hinrichs, Vertriebsleiter Norddeutschland, Telefon 0173 5739146, dirk.hinrichs@abl.de

René Hocher, Vertriebsleiter Westdeutschland, Telefon 0173 8968450, rene.hocher@abl.de

Manfred Profoss, Vertriebsleiter Süddeutschland, Telefon 0173 5704870, manfred.profoss@abl.de

Frank Birr, Vertriebsleiter Ostdeutschland, Telefon 0172 3518844, frank.birr@abl.de

 

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VDI 2166 Blatt 2

VDI 2166 Blatt 2
Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität

Übersicht | InhaltTechnische Regel bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Neben Fahrzeugen mit alleinigem Antrieb durch einen Verbrennungsmotor steigt die Anzahl der elektrisch ladbaren Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebenen oder unterstützten Zweiräder. Die Ladeinfrastruktur muss daher bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. Die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 gilt für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeplätzen für die Elektromobilität sowie die Ausstattung und Gestaltung der Ladeplätze selbst.

Sie gibt Empfehlungen für:

  • Wohngebäude,
  • Verkaufsstätten,
  • Arbeitsstätten,
  • Parkhäuser
  • und Tiefgaragen.

Die Richtlinie hilft Planern, Architekten und Bauherren die Ladeinfrastruktur für die oben genannten Fahrzeuge in oder an Gebäuden zu integrieren.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 2166 Blatt 2:2020-09 ist im September 2020 in Kraft getreten und ersetzt die VDI 2166 Blatt 2:2015-10 vom Oktober 2015.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis (PDF)Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

Technische Regel bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen für Ladestationen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

VDI, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, Energiebedarf, Gebäudeplanung, Gebäudetechnik, Ladeinfrastruktur, Ladeplätze, Ladesäulen, Ladestationen, Leitfaden, Neubauten, Planung

Übersicht zu Ladestationen für Elektroautos

Übersicht zu Ladestationen für Elektroautos

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Eine Ladestation ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen dient. Dabei handelt es sich um eine speziell für Elektrofahrzeuge konzipierte Station, die in ihrer Bauweise meist einer Zapfsäule für konventionelle Kraftstoffe nachempfunden ist. Man unterscheidet zwischen den im Privatbereich eingesetzten Wandladestationen und In-Kabel Kontrollboxen (ICCB), sowie den öffentlichen Ladesäulen, die an Tankstellen, Parkplätzen oder in Parkgaragen installiert sind.

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen.

Das Laden von E-Fahrzeugen birgt gewisse Risiken, da vergleichsweise viel Energie benötigt wird. Um die Ladezeit kurz zu halten, wird eine hohe elektrische Leistung abgefragt. Diese Dauerbelastung kann bei den Installationen zu Problemen führen. Die Steckdose oder das Kabel können heiß werden und zu Kurzschlüssen oder Bränden führen. Auf öffentlichen Plätzen, wie auf dem Parkplatz eines Supermarktes kann das verheerende Folgen haben. Bei öffentlichen Stationen ist eine regelmäßige Elektroprüfung nach den DGUV Vorgaben daher Pflicht.

Aufgrund einiger Besonderheiten von Ladestationen, z. B. eigene Normen, besondere Herstellervorgaben, geringe Schleifenimpedanz, höherer Spannungsabfall bei längeren Zuleitungen zum Fahrzeug, spezielle Steckverbindungen, sind für die Prüfungen an den Prüfer und die Messgeräte höhere Anforderungen gegeben.

Die Norm DIN VDE 0100-722 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ Teil 7-722 beschreibt die „Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und mit der konkreten Schaffung und Ausgestaltung von Ladeplätzen in Gebäuden befasst sich die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“.

Vorschriften

Für Ladestationen gelten folgende Normen und Technische Regeln:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Ladesäulen, Ladestationen, Ladeplätze, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, E-Mobility, Ladesysteme, Ladeinfrastruktur, Lastmanagement, Lastmessung, Energiespeicher, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, DIN VDE 0100-722, DGUV Vorschrift 3DA