Schlagwortarchiv für: Instandsetzung

Wartung und Instandhaltung per Elektrothermografie

Wartung und Instandhaltung per Elektrothermografie

Eine lockere Schraube an einer elektrischen Anlage reicht manchmal schon aus: Es entsteht zu viel Wärme, ohne dass dies mit bloßem Auge sichtbar wäre. Die Betriebsmittel werden so überlastet, dass es zu Schäden oder gar Elektrobränden kommen kann. Entsprechende Ausfälle sind gefährlich und kostenintensiv und die im Nachgang folgenden Instandsetzungen aufwändig.

Um solchen Szenarien vorzubeugen, kann die Wartung und Instandhaltung per Elektrothermografie durchgeführt werden. Dieses Untersuchungsverfahren zur Früherkennung von Fehlerstellen in elektrischen Anlagen erfolgt berührungslos: Mittels Wärmebildkamera werden elektrische Bauteile und Anschlüsse thermisch geprüft und so Gefahrenquellen frühzeitig aufgedeckt.

Im Zuge der elektrothermografischen Untersuchung führen speziell geschulte und zertifizierte Technikerinnen und Techniker eine individuelle Begehung der elektrischen Anlagen durch – im laufenden Betrieb, ohne dass Maschinen abgestellt werden müssen. Mithilfe professioneller Prüfverfahren und moderner Messgeräte erkennen die Elektrothermografie-Erfahrenen bereits im frühesten Anfangsstadium selbst kleinste Fehler und Gefahrenstellen an elektrischen Bauteilen und Anschlüssen und verhindern so mögliche Schäden. Bei der Inaugenscheinnahme werden neben thermischen auch Mängel nicht-thermischer Art identifiziert. Die Ergebnisse werden in einem normgerechten und auf die Anlagen zugeschnittenen Prüfbericht festgehalten, sodass im Anschluss eine zustandsorientierte und damit äußerst (kosten-)effiziente Instandsetzung erfolgen kann.

Der Anwendungsbereich für Elektrothermografie deckt eine große Bandbreite ab: In elektrischen Anlagen in industriellen Produktionsbetrieben, in Bürogebäuden bis hin zu Rechenzentren wird dieses Verfahren bereits erfolgreich eingesetzt. Auch für Photovoltaik-Anlagen erweist es sich als geeignet. Die Erfahrung zeigt zudem, dass nicht nur ältere, sondern gerade auch neue Anlagen häufig betroffen sind: Kleine, selbst für geschulte Augen nicht sichtbare Montagefehler können fatale Folgen haben, wenn sie nicht vorher mittels Elektrothermografie entdeckt und direkt behoben werden.

Autor: Tobias Haltenhof, Projektleiter Automation & zertifizierte Fachkraft für Elektrothermografie, SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH

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Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-06 vom 14. Juni 2021

Am 1. Juni 2021 wurde die neue Fassung der Norm DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“ (Deutsche Fassung EN 378-1:2016+A1:2020) veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie löst die Ausgabe DIN EN 378-1:2020-12 ab.

In Teil 1 hat sich gegenüber der DIN EN 378-1:2020-12 nichts Wesentliches geändert. Lediglich das nationale Vorwort mit dem Hinweis zu sicherheitstechnischen Festlegungen wurde ergänzt. Zudem müssen weitere Rechtsvorschriften des betrieblichen Arbeitsschutzes und des Baurechts beachtet werden. Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden. Ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage.

Die Norm DIN EN 378-1:2021-06 gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Sie gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel. Bezieher des Vorgängerdokumentes DIN EN 378-1:2020-12 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung beim Beuth-Verlag.

Die Norm DIN EN 378 befasst sich mit dem gesamten Lebenslauf einer Kälteanlage und führt auf, dass es einige spezielle Produktnormen der Normenreihe DIN EN ISO 60335 gibt, welche dann direkt für das entsprechende Produkt Anwendung finden wie zum Beispiel für Klimageräte und Wärmepumpen. Sie umfasst vier Teile und legt Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Seit dem 1. Juni 2021 gilt die neue Ausgabe der Norm DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen. #Kälteanlagen #Wärmepumpen www.dgwz.de/din-en-378-1-kaelteanlagen-waermepumpen

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Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

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Bildunterschrift: Seit dem 1. Juni 2021 gilt die aktualisierte Fassung der Norm DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-378-1

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Brandschutzklappe nach DIN EN 15650

Übersicht zu Brandschutzklappen

Übersicht zu Brandschutzklappen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Die meisten öffentlichen Gebäude sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die für die entsprechende Luftreinhaltung sorgen. Als sicherheitstechnisches Bauteil werden dort Brandschutzklappen oder auch Feuerschutzklappen in Lüftungsanlagen in Wände oder Decken eingebaut. Sie dienen der Verhinderung des Ausbreitens von Feuer und Rauch in andere Gebäudeteile, Geschosse oder Brandabschnitte. Wenn die Lüftungsanlage in Betrieb ist, bleibt die Brandschutzklappe geöffnet, damit die Luft durch die Anlage zirkulieren kann. Dank des Schmelzlots schließt die Klappe im Falle eines Brandes automatisch. Meist passiert dies ab einer in der Lüftungsleitung übersteigenden Temperatur von ca. 72 °C. Falls anlagenbedingt eine Temperatur von über 72 °C vorliegt, schließt die Brandschutzklappe erst ab 90 °C.

Durch das Schließen der Brandschutzklappe können die Flucht- und Rettungswege der weiteren Gebäudeteile länger rauch- und feuerfrei gehalten werden. Die Feuerwiderstandsdauer wird erhöht und dadurch der Personenschutz gesteigert.

Bei ferngesteuerten und motorisierten Ausführungen kann sich das Klappenblatt auch durch Empfang eines Signals, das von der Brandmeldeanlage ausgesendet wird, schließen. Zum Beispiel nach der Aktivierung durch einen Rauchmelder. Wenn das Klappenblatt geschlossen ist, hält die Brandschutzklappe die Trennung der Abschnitte für einen garantierten Zeitraum aufrecht.

Auf Veranlassung des Eigentümers/Betreibers der Lüftungsanlage muss die Überprüfung der Funktion der Brandschutzklappe unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach DIN EN 13306 in Verbindung mit DIN 31051 mindestens 1/2-jährlich nach dem Einbau erfolgen.

Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. In Deutschland ist eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt.

Normen und Vorschriften

Für Brandschutzklappen gelten folgende technische Normen und rechtliche Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Brandschutzklappe, Brandschutz, Lüftungsanlage, Feuerschutzklappe, Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Brandfall, DIN EN 15650, DIN EN 13306, DIN 31051, DIN EN 1366-2, DIN EN 13501-3, Lüftungsanlagen-Richtlinie, LüAR, Leitungsanlagen-Richtlinie, LAR, Feuerwiderstand, Instandhaltung

Übersicht zu Sprinkleranlagen

Übersicht zu Sprinkleranlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Bei Sprinkleranlagen handelt es sich um selbstständige Sprühwasserlöschanlagen, die Brände automatische erkennen und somit deren Ausbreitung in der Anfangsphase verhindern. Die einzelnen Sprinkler werden an ein Rohrleitungssystem angeschlossen, welches an die für Einsätze vorgesehene Wasserversorgung verbunden ist. Eine kleine Glasampulle verschließt die Düsen des Sprinklers. Steigt die Temperatur durch die Brandgase an und übersteigt einen bestimmten Punkt, platzen diese Glasröhrchen und die Sprinkleranlage wird ausgelöst. Somit werden nur die Sprinkleranlagen aktiviert, die sich in unmittelbarer Nähe der Brandherde befinden.

Über die Planung und Installation einer Sprinkleranlage informiert die Norm DIN EN 12845 „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Planung, Installation und Instandhaltung“, sowie die VdS CEA-Richtlinie 4001 „CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau“.

Normen und Vorschriften

Für Sprinkleranlagen gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

  • Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart
  • Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV
  • Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Prüfung
  • DIN EN 12845, DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464, VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, Norm, Vorschrift