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EnSimiMaV verpflichtet zur Prüfung von Gasheizungen

Pflicht zum Prüfen von Gasheizungen

Zum 1. Oktober 2022 ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) in Kraft getreten. Sie gilt für die nächsten zwei Jahre und verpflichtet alle Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.

Für Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation, besteht die Verpflichtung zur Heizungsprüfung nicht. Gebäude, in denen seit dem 1. Oktober 2020 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und dabei kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist, sind ebenso von der Verpflichtung befreit.

Die Heizungsprüfung ist von einer fachkundigen Person, zum Beispiel Schornsteinfeger, Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer, nach Anlage A Nummer 24 der Handwerksordnung sowie Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 der Handwerksordnung sowie Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind.

Der Nachweis der Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs erfolgen, der für bestimmte Gaszentralheizungssysteme ebenfalls verpflichtend ist. So sind bis zum 30. September 2023 Gaszentralheizungssysteme in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 m2 beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten hydraulisch abzugleichen. Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt die Frist bis zum 15. September 2024.

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Energieeffiziente Gebäude senken Energiepreise

Energieeffiziente Gebäude senken Energiepreise

Der Krieg im Osten unseres Kontinents wird auf absehbare Zeit auch hierzulande massive Auswirkungen haben. Neben der akuten Frage, wie es um die Energieversorgung im kommenden Winter stehen wird, geht es vor allem um die strategische Perspektive: Wie kann der Energiehunger des Gebäudesektors nachhaltig reduziert werden? Hier muss der Bestand in den Fokus gerückt, die Effizienz massiv gesteigert werden. Denn: Die aktuelle Gasverknappung und die daraus resultierenden massiven Preissteigerungen sind keine Eintagsfliege, sondern werden uns noch auf Jahre hinaus beschäftigen.

Nur eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs wird dazu führen, dass Mieter und Hauseigentümer nicht über Gebühr belastet werden. Eine solche Reduktion erfordert zunächst einmal eine energieeffiziente Gebäudehülle, die den Rahmen dafür liefert, dass moderne Heizsysteme, wie etwa Wärmepumpen, kostenoptimal laufen können. Gebäudehülle und Gebäudetechnik müssen gemeinsam gedacht, geplant und umgesetzt werden. Wenn dann der noch notwendige Strom CO2-neutral produziert wird, ist nicht nur dem Geldbeutel geholfen, sondern auch dem Klima. Und die einseitige Energieimportabhängigkeit Deutschlands von Russland (und anderen) wäre ein Konstrukt der Vergangenheit. Eine schöne Vorstellung und ein weiter Weg – aber einer, der es wert ist, gegangen zu werden.

Autor: Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer, Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG)

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Übersicht zu Energieberatung

Übersicht zu Energieberatung

EinführungEnergiemanagementsystem (EnMS) | Energiemanagement-Beauftragter | EnsimiMaV | Normen und Vorschriften | Publikationen | InstitutionenWeitere Informationen

Einführung

Energieeinsparungen gewinnen zunehmend an Relevanz. Aufgrund der Verschärfung der Klimaschutzvorgaben durch die Regierung mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 müssen Unternehmen und Gebäudebetreiber Energien effizienter nutzen. Für eine langfristige und effiziente Energienutzung eines Gebäudes sorgen sogenannte Energiemanagement-Beauftragte. Die Energieberatung richtet sich dabei nach dem Energiemanagementsystem (EnMS), das seit 2013 als Voraussetzung für Energie- und Steuerermäßigungen gilt. Ebenso bestimmen politische Rahmenbedingungen sowie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die CO²-Bepreisung die Art und Weise der Energieeinsparungen.

Energiemanagementsystem (EnMS)

Ein Energiemanagementsystem (EnMS) wird von Unternehmen genutzt, um den Energieverbrauch zu senken sowie die Energieeffizienz systematisch zu erhöhen. Das System veranschaulicht den gesamten Energieverbrauch des Unternehmens, sodass ohne Weiteres Bereiche bestimmt werden können, in denen eine Einschränkung des Energieverbrauchs möglich ist. Die richtige Etablierung und Erhaltung des EnMS sind in der Norm DIN EN ISO 50001 geregelt. Für große Unternehmen sind sogenannte Energieaudits, eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation, Pflicht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von der Pflicht ausgenommen. Für die Pflege eines EnMS sind Energiemanagement-Beauftragte verantwortlich.

Energiemanagement-Beauftragter

Ein Großteil der Unternehmen in der anlagenintensiven Industrie haben bereits einen Energiemanagment-Beauftragten. Zu seinen Aufgaben gehören folgende:

  • Auditierung nach ISO 50001
  • Energiecontrolling mittels Energiemanagementsoftware
  • Betreuung und Weiterentwicklung des EnMS
  • Leitung von Instandhaltungs- und Modernisierungsprojekten (HLS)
  • Zentraler Ansprechpartner zum EnMS für die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter intern

Ein Energiemanagement-Beauftragter sollte über folgende Kompetenzen verfügen:

  • Weitreichende Kenntnisse im Bereich Energie (z.B. durch Ausbildung in der Energietechnik oder ein naturwissenschaftliches Studium)
  • Eine Personalzertifizierung zum Beauftragten nach ISO 50001
  • EDV-Kenntnisse

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnsimiMaV)

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und gilt für die nächsten zwei Jahre. Eigentümer von Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugungen durch Erdgas genutzt werden, sind durch die Verordnung dazu verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen. Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden sowie Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation sind von der Verpflichtung zur Heizungsprüfung ausgenommen.

Normen und Vorschriften

Für die Energieberatung gelten folgende Normen und Vorschriften:

Publikationen

Institutionen

Weitere Informationen

Suchbegriffe

Energieberatung, Energieeinsparung, Energiemanagementsystem, EnMS, Energiemanagement, Energiemanagement-Beauftragter, Gebäudeenergiegesetz, GEG, ISO 50001, ISO 50003, ISO 14001, EnsimiMaV, Energieversorgung