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Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Arbeitgeber und Betreiber von öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften sind dafür verantwortlich, dass alle mobilen Elektrogeräte, mit denen ihre Beschäftigten arbeiten, sicher sind. So müssen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV § 3) und der Norm DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Ein brüchiges Kabel oder eine fehlende Schutzabdeckung können zu Stromschlägen oder Verletzungen führen.

Die Prüfungen können entweder von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden, sofern letztere geeignete Prüf- und Messinstrumente verwendet. Wichtig hierbei: Die Prüfungen müssen „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ vorgenommen werden (siehe auch DGUV V3 § 5, Absatz 1). Zudem können sich Elektrofachkräfte vom Unternehmer zur Befähigten Person ernennen lassen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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