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Neue Notbeleuchtungs-Norm

Neue Notbeleuchtungs-Norm

Die Neufassung der Produktnorm DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ vom Juli 2023 enthält insgesamt drei wichtige Änderungen, die vor allem für Planer, Architekten und Hersteller von Bedeutung sind.

So heißt es nunmehr nicht weiter „Einzelbatterie-Notleuchte“, sondern es wird durchgängig von „selbstversorgter Notleuchte“ gesprochen. Faktisch bedeutet dies, dass nicht mehr ausschließlich Batterien, sondern zukünftig auch elektrische Doppelschicht-Kondensatoren (EDLCs) in der Notbeleuchtung verwendet werden können. Rein technisch hat das für den Nutzer keine massive Änderung zur Folge. Allerdings gibt die aktualisierte Fassung dem Verbraucher eine rechtliche Sicherheit beim Einsetzen von akkufreien Leuchten.

Die zweite wichtige Aktualisierung betrifft ebenfalls elektrische Doppelschicht-Kondensatoren. Hier haben sich die Anforderungen an die Kondensatoren verändert. Bisher mussten die Hersteller durch ein Dritt-Stellen-Zertifikat dem Nutzer bestätigen, dass die Leuchte diesbezüglich normgerecht ist. Dieser Aspekt fällt nun weg. Dabei hat diese Technik das Potenzial, „selbstversorgte Notleuchten“ quasi wartungsfrei werden zu lassen, da „Super-Kondensatoren“, wie diese Bauteile auch umgangssprachlich genannt werden, eine deutlich längere Lebensdauer als Batterien haben. Derzeit über zehn Jahre. Für den Nutzer bedeutet das, dass er nach der Installation nahezu keinen Aufwand mehr mit der Leuchte hat. Dies stellt eine sehr ökologische Lösung dar.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft die Anforderungen an Lithiumbatterien, die so aber eigentlich etwas spät kommen. Denn schon seit Jahren setzen fast alle Notleuchten-Hersteller diese Akkus problemlos ein. Bisher haben sie dann einfach durch eine Selbsterklärung bestätigt, dass die eingesetzten Batterien den vorgeschriebenen Normen entsprechen. Das ist nun anders. Der Nutzer muss sich jetzt nicht mehr nur auf die Selbsterklärung der Hersteller verlassen, sondern kann sich auf eine gültige Norm berufen. 

Autor: Dr. Philipp Kittelmann, Geschäftsführer, Dr. Ing. Willing GmbH

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Neue Notbeleuchtungs-Norm

Selbstversorgte Notleuchten: Neue DIN EN IEC 60598-2-22

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-18 vom 27. September 2023

Zum 1. Juli 2023 ist eine überarbeitete Fassung der internationalen Norm DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom Dezember 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die aktualisierte Norm legt Anforderungen an Leuchten für Notbeleuchtungen mit elektrischen Lampen, die an Notstromversorgungen bis 1.000 Volt betrieben werden sowie allgemeine Anforderungen für Notbeleuchtungseinrichtungen fest. Gegenüber der Vorgängerversion gibt es u. a. drei wichtige Änderungen, die vor allem Planer, Architekten und Hersteller betreffen. So heißt es nunmehr nicht weiter „Einzelbatterie-Notleuchte“, sondern durchgängig „selbstversorgte Notleuchte“. Faktisch bedeutet dies, dass nicht mehr ausschließlich Batterien, sondern auch elektrische Doppelschicht-Kondensatoren (EDLCs) in der Notbeleuchtung verwendet werden dürfen. Rein technisch hat das für den Nutzer keine massive Änderung zur Folge. Allerdings gibt die aktualisierte Fassung dem Verbraucher eine rechtliche Sicherheit beim Einsetzen von akkufreien Leuchten.

Die zweite wichtige Aktualisierung betrifft ebenfalls elektrische Doppelschicht-Kondensatoren. Hier haben sich die Anforderungen an die Kondensatoren verändert. Bisher mussten die Hersteller durch ein Dritt-Stellen-Zertifikat dem Nutzer bestätigen, dass die Leuchte diesbezüglich normgerecht ist. Dieser Aspekt fällt nun weg. Dabei hat diese Technik das Potenzial, „selbstversorgte Notleuchten“ quasi wartungsfrei werden zu lassen, da „Super-Kondensatoren“ eine deutlich längere Lebensdauer als Batterien haben. Für den Nutzer bedeutet dies, dass er nach der Installation nahezu keinen Aufwand mehr mit der Leuchte hat.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft die Anforderungen an Lithiumbatterien. „Diese kommt so aber eigentlich etwas spät. Denn schon seit Jahren setzen fast alle Notleuchten-Hersteller diese Akkus problemlos ein“, kommentiert Dr. Philipp Kittelmann, Geschäftsführer der Dr. Ing. Willing GmbH. Bisher haben sie dann einfach durch eine Selbsterklärung bestätigt, dass die eingesetzten Batterien den vorgeschriebenen Normen entsprechen. Ab sofort kann sich der Nutzer nicht mehr nur auf die Selbsterklärung der Hersteller verlassen, sondern ebenso auf eine gültige Norm berufen.

Die Veröffentlichung dieser Standards markiert einen wichtigen Fortschritt für die Sicherheit von Notbeleuchtungssystemen in Deutschland und weltweit. Unternehmen und Organisationen, die Notbeleuchtungssysteme herstellen, installieren oder warten, stellen mit dieser neuen Norm sicher, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Die Einhaltung dieser Standards ist entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Vermögenswerten in Gebäuden und Anlagen. Die DIN EN IEC 60598-2-22:2023-07; VDE 0711-2-22:2023-07 kann über den Beuth-Verlag für 97,67 EUR inkl. MwSt. bezogen werden.

Notbeleuchtungssysteme spielen eine entscheidende Rolle in öffentlichen Gebäuden, Unternehmen und Industrieanlagen, indem sie im Falle eines Stromausfalls oder einer anderen Notfallsituation für eine sichere Ausleuchtung sorgen. Daher ist die Gewährleistung ihrer Zuverlässigkeit und Effizienz von größter Bedeutung. Die Notbeleuchtung schließt die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung und die Ersatzbeleuchtung ein.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DIN EN IEC 60598-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht. #Notbeleuchtung #Sicherheitsbeleuchtung #Normen www.dgwz.de/neue-din-60598-2-22-notbeleuchtung-1

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Selbstversorgte Notleuchten: Neue DIN EN IEC 60598-2-22

Bildquelle: RP-Technik GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN EN IEC 60598-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-iec-60598-2-22

Sicherheitsbeleuchtung – Zentrale Stromversorgung oder Einzelbatterie?

Die Systemauswahl bei Notleuchten und deren Stromversorgung hat gravierende Auswirkungen auf Anschaffungs- und Betriebskosten. Gebäudebetreiber haben die Wahl unter anderem zwischen konventionellen und LED-Leuchten sowie zentraler Stromversorgung und Einzelbatterien.

Bei der Beleuchtung von Rettungswegen und Antipanikbereichen sind separate LED-Notleuchten wirtschaftlicher als konventionelle. Größere Abstände erlauben eine Mengenreduzierung um bis zu 50 %, geringeren Energieverbrauch und bei zentraler Sicherheitsstromversorgung eine um bis zu 90 % reduzierte Batteriekapazität. Kombinierte Allgemeinund Sicherheitsleuchten sind nicht zu empfehlen, da bei der Planung die Lichtverteilung entweder für die Allgemeinbeleuchtung oder für die Notbeleuchtung optimiert werden muss. Auch die Gestaltung der Stromversorgung hat erhebliche Kostenauswirkungen. Zentrale Sicherheitsstromversorgungen in 216 V (CPS) bieten viele Vorteile: hohe Lebensdauer und einfacher (zentraler) Wechsel der Batterie, automatisches Prüfsystem und Stromkreis- bzw. Einzelleuchtenüberwachung. Allerdings benötigen CPS einen elektrischen Betriebsraum und – außer bei Loop-Systemen – eine Leitungsanlage mit Funktionserhalt. Zentrale Sicherheitsstromversorgungen mit Leistungsbegrenzung (LPS) in 24 V sind nur unter besonderen Bedingungen geeignet. Wichtig zu wissen: auch LPS-Systeme benötigen einen elektrischen Betriebsraum und eine Leitungsanlage mit Funktionserhalt, ohne von den Brandschutzbestimmungen abzuweichen. Zudem können kombinierte Allgemein- und Sicherheitsleuchten in LPS-Systemen gar nicht oder nur mit Invertern betrieben werden. Betriebsraum und Leitungsanlage mit Funktionserhalt entfallen bei einer Einzelversorgung der Notleuchten mit eigenen Batterien.

Gravierender Nachteil sind hohe Instandhaltungskosten, da die Batterielebensdauer jeweils kürzer ist und jede Batterie einzeln gewechselt werden muss. Gebäudebetreiber sollten bei der Auswahl der Notleuchten und deren Stromversorgung für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die künftigen Instandhaltungskosten berücksichtigen. Bei der Planung und Errichtung sind zudem zahlreiche rechtliche und technische Normen zu beachten. (kj)