Schlagwortarchiv für: Leuchten

Neue Notbeleuchtungs-Norm

Neue Notbeleuchtungs-Norm

Die Neufassung der Produktnorm DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ vom Juli 2023 enthält insgesamt drei wichtige Änderungen, die vor allem für Planer, Architekten und Hersteller von Bedeutung sind.

So heißt es nunmehr nicht weiter „Einzelbatterie-Notleuchte“, sondern es wird durchgängig von „selbstversorgter Notleuchte“ gesprochen. Faktisch bedeutet dies, dass nicht mehr ausschließlich Batterien, sondern zukünftig auch elektrische Doppelschicht-Kondensatoren (EDLCs) in der Notbeleuchtung verwendet werden können. Rein technisch hat das für den Nutzer keine massive Änderung zur Folge. Allerdings gibt die aktualisierte Fassung dem Verbraucher eine rechtliche Sicherheit beim Einsetzen von akkufreien Leuchten.

Die zweite wichtige Aktualisierung betrifft ebenfalls elektrische Doppelschicht-Kondensatoren. Hier haben sich die Anforderungen an die Kondensatoren verändert. Bisher mussten die Hersteller durch ein Dritt-Stellen-Zertifikat dem Nutzer bestätigen, dass die Leuchte diesbezüglich normgerecht ist. Dieser Aspekt fällt nun weg. Dabei hat diese Technik das Potenzial, „selbstversorgte Notleuchten“ quasi wartungsfrei werden zu lassen, da „Super-Kondensatoren“, wie diese Bauteile auch umgangssprachlich genannt werden, eine deutlich längere Lebensdauer als Batterien haben. Derzeit über zehn Jahre. Für den Nutzer bedeutet das, dass er nach der Installation nahezu keinen Aufwand mehr mit der Leuchte hat. Dies stellt eine sehr ökologische Lösung dar.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft die Anforderungen an Lithiumbatterien, die so aber eigentlich etwas spät kommen. Denn schon seit Jahren setzen fast alle Notleuchten-Hersteller diese Akkus problemlos ein. Bisher haben sie dann einfach durch eine Selbsterklärung bestätigt, dass die eingesetzten Batterien den vorgeschriebenen Normen entsprechen. Das ist nun anders. Der Nutzer muss sich jetzt nicht mehr nur auf die Selbsterklärung der Hersteller verlassen, sondern kann sich auf eine gültige Norm berufen. 

Autor: Dr. Philipp Kittelmann, Geschäftsführer, Dr. Ing. Willing GmbH

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Neue Notbeleuchtungs-Norm

Selbstversorgte Notleuchten: Neue DIN EN IEC 60598-2-22

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-18 vom 27. September 2023

Zum 1. Juli 2023 ist eine überarbeitete Fassung der internationalen Norm DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom Dezember 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die aktualisierte Norm legt Anforderungen an Leuchten für Notbeleuchtungen mit elektrischen Lampen, die an Notstromversorgungen bis 1.000 Volt betrieben werden sowie allgemeine Anforderungen für Notbeleuchtungseinrichtungen fest. Gegenüber der Vorgängerversion gibt es u. a. drei wichtige Änderungen, die vor allem Planer, Architekten und Hersteller betreffen. So heißt es nunmehr nicht weiter „Einzelbatterie-Notleuchte“, sondern durchgängig „selbstversorgte Notleuchte“. Faktisch bedeutet dies, dass nicht mehr ausschließlich Batterien, sondern auch elektrische Doppelschicht-Kondensatoren (EDLCs) in der Notbeleuchtung verwendet werden dürfen. Rein technisch hat das für den Nutzer keine massive Änderung zur Folge. Allerdings gibt die aktualisierte Fassung dem Verbraucher eine rechtliche Sicherheit beim Einsetzen von akkufreien Leuchten.

Die zweite wichtige Aktualisierung betrifft ebenfalls elektrische Doppelschicht-Kondensatoren. Hier haben sich die Anforderungen an die Kondensatoren verändert. Bisher mussten die Hersteller durch ein Dritt-Stellen-Zertifikat dem Nutzer bestätigen, dass die Leuchte diesbezüglich normgerecht ist. Dieser Aspekt fällt nun weg. Dabei hat diese Technik das Potenzial, „selbstversorgte Notleuchten“ quasi wartungsfrei werden zu lassen, da „Super-Kondensatoren“ eine deutlich längere Lebensdauer als Batterien haben. Für den Nutzer bedeutet dies, dass er nach der Installation nahezu keinen Aufwand mehr mit der Leuchte hat.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft die Anforderungen an Lithiumbatterien. „Diese kommt so aber eigentlich etwas spät. Denn schon seit Jahren setzen fast alle Notleuchten-Hersteller diese Akkus problemlos ein“, kommentiert Dr. Philipp Kittelmann, Geschäftsführer der Dr. Ing. Willing GmbH. Bisher haben sie dann einfach durch eine Selbsterklärung bestätigt, dass die eingesetzten Batterien den vorgeschriebenen Normen entsprechen. Ab sofort kann sich der Nutzer nicht mehr nur auf die Selbsterklärung der Hersteller verlassen, sondern ebenso auf eine gültige Norm berufen.

Die Veröffentlichung dieser Standards markiert einen wichtigen Fortschritt für die Sicherheit von Notbeleuchtungssystemen in Deutschland und weltweit. Unternehmen und Organisationen, die Notbeleuchtungssysteme herstellen, installieren oder warten, stellen mit dieser neuen Norm sicher, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Die Einhaltung dieser Standards ist entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Vermögenswerten in Gebäuden und Anlagen. Die DIN EN IEC 60598-2-22:2023-07; VDE 0711-2-22:2023-07 kann über den Beuth-Verlag für 97,67 EUR inkl. MwSt. bezogen werden.

Notbeleuchtungssysteme spielen eine entscheidende Rolle in öffentlichen Gebäuden, Unternehmen und Industrieanlagen, indem sie im Falle eines Stromausfalls oder einer anderen Notfallsituation für eine sichere Ausleuchtung sorgen. Daher ist die Gewährleistung ihrer Zuverlässigkeit und Effizienz von größter Bedeutung. Die Notbeleuchtung schließt die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung und die Ersatzbeleuchtung ein.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neue DIN EN IEC 60598-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht. #Notbeleuchtung #Sicherheitsbeleuchtung #Normen www.dgwz.de/neue-din-60598-2-22-notbeleuchtung-1

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Selbstversorgte Notleuchten: Neue DIN EN IEC 60598-2-22

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Bildunterschrift: Neue DIN EN IEC 60598-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-iec-60598-2-22

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-08 vom 8. Juli 2021

Einige ineffiziente Leuchtmittel dürfen ab 1. September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies schreibt die Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie die delegierte Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen vor. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen. Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen). Hersteller und Importeure stehen hier in der Verantwortung, nicht jedoch der Handel und die Endverbraucher.

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Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Bildquelle: pix4U – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Ineffiziente Lampen und Leuchten dürfen ab September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/licht

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lichtquellen

Lichtquellen: Neue Ökodesign-Richtlinie

Ab 1. September 2021 dürfen laut Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie der delegierten Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen einige ineffiziente Leuchtmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung (VO) festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen.

Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen).

In der Verantwortung stehen hier die Hersteller beziehungsweise Importeure, nicht jedoch Handel und Anwender. Beim Planen von Neuanlagen sollte somit darauf geachtet werden, dass keine Produkte mehr zum Einsatz kommen, die (wie zum Teil ausgewiesen) in absehbarer Zeit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Es empfiehlt sich gegebenenfalls beim Lieferanten (Hersteller beziehungsweise Importeur) produktbezogen entsprechend nachzufragen.

Bis Ende August 2021 gelten noch die drei unterschiedlichen EU-Verordnungen EU 244/2009, 1194/2012 und 245/2009 für Lichtquellen.

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Licht spricht

Früher war es einfach: Kam man in einen dunklen Raum, drückte man den Lichtschalter neben der Tür und es ward Licht. Das ist lange her.

Heutige Ansprüche an das Kunstlicht gehen über die Lieferung von Helligkeit bei Schalterdruck weit hinaus: Das Licht darf nur brennen, wenn auch wirklich jemand im Raum ist; je nach Nutzung soll es den Raum unterschiedlich in Szene setzen oder gar zum dynamischen Hingucker werden. Neuerdings soll sich das Licht gar im Einklang mit Tageshelligkeit und Biorhythmus des Nutzers verändern. Eine festverdrahtete Schalterinstallation ist damit überfordert, und so tummeln sich inzwischen unzählige Systeme für die Kommunikation zwischen Bediengeräten, Steuerzentralen und Leuchten am Markt.

Standardisierungsgremien bemühen sich, den Wildwuchs im Zaum zu halten, und doch ist es die Regel, dass eigentlich inkompatible Systeme miteinander reden müssen. Dank weitverbreiteter IP-Technik hat das mittlerweile seinen Schrecken verloren: Sofern nur die beteiligten Systeme IP-Gateways im Programm haben, stehen die Chancen gut, eine Kommunikation untereinander hinzubekommen. Eine Reihe hersteller- und systemneutraler Softwarelösungen steht dafür inzwischen bereit. Das Internet of Things lässt grüßen.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Markus Gehnen, Leiter des Labors für Smart Building Systems, Technische Hochschule Georg Agricola Bochum

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DIN EN IEC 62485-2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen Teil 2: Stationäre Batterien

DIN EN IEC 62485 – 2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen

DIN EN IEC 62485 – 2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien

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Übersicht

Die Norm DIN EN IEC 62485-2 „Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien“ ist anwendbar für stationäre Sekundär-Batterien und Batterieanlagen mit einer maximalen Nennspannung von 1500 V DC. Sie beschreibt die wesentlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren durch Elektrizität, Gasemission und Elektrolyt. Zusätzlich sind Maßnahmen beschrieben, die der Aufrechterhaltung der funktionalen Sicherheit von Batterien dienen.
Die Norm bestimmt die Anforderungen an Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Errichtung, Anwendung, Inspektion, Instandhaltung und Entsorgung. Sie schließt Blei- und NiCd-/NiMH-Batterien ein. Beispiele für die Hauptanwendung sind Telekommunikation, der Betrieb von Kraftwerken, zentrale Notbeleuchtung und Alarmsysteme, unterbrechungsfreie Stromversorgung, sationäres Anlassen von Motoren und Photovoltaikanlagen.

Für die Norm ist die Kommission K 371 „Akkumulatoren“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 62485-2:2019-04 ist im April 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN IEC 62485-2:2001-12.

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Inhalt

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Weitere Informationen

Stichworte

  • Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung
  • Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen
  • Rettungswege, Notausgang, Notbetrieb
  • DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN IEC 62485-2
DIN EN IEC 62485-1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und

DIN EN IEC 62485 – 1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen

DIN EN IEC 62485 – 1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Norm DIN EN IEC 62485-1 „Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen“ befasst sich mit Sicherheitsfragen unter Berücksichtigung der Gefahren durch Elektrizität (Installation, Laden, Entladen). Im Wesentlichen werden die Anforderungen und Festlegungen für Blei-Batterien und für Nickel-Cadium-Batterien getroffen.

Für die Norm ist die Kommission K 371 „Akkumulatoren“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 62485-1:2019-01 ist im Januar 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN IEC 62485-1:2011-10.

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Stichworte

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungswege, Notausgang, Notbetrieb, DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN IEC 62485-1

DIN EN IEC 60598-2-22 Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung

DIN EN IEC 60598-2-22 Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung

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Übersicht

Die Norm DIN EN IEC 60598-2-22 enthält einen Vorschlag, der die Verwendung des EOFx-Faktors (elektrische Parameter) oder des Stroms im Notbetrieb (I Notbetrieb) für Leuchten nach IEC 60598-2-22 vorsieht. Dieser wird parallel mit einem Vorschlag zu IEC 61347-2-7 (34 C/ 1162/CD) behandelt, der Einzelheiten zur Einführung des EOFx-Faktor für Betriebsgeräte beinhaltet. Grund hierfür ist, dass die Lichtabgabe von LED Lichtquellen auch von der Temperatur abhängt. Deswegen sieht die Norm für Betriebsgeräte die Messung des Verhältnisses der elektrischen Parameter vor, da die direkte Messung des EBLF nicht praxisgerecht ist.

Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 60598-2-22:2023-07 ist im Juli 2023 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 60598-2-22:2020-12.

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Stichworte

  • Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung
  • Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen
  • Rettungswege, Notausgang, Notbetrieb
  • DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN IEC 60598-2-22

Licht – Lampen, Leuchten und Beleuchtung

>> Weiter zum Seminar: LED-Beleuchtung – Planungssicherheit in der Lichttechnik
>> Weiter zum Seminar: Lichtsteuerung – Projektorientierte Planung und Umsetzung mit DALI

Allgemeine neutrale Informationen zu Licht, Lampen, Leuchten und Beleuchtung

LED-Beleuchtung

Light Emitting Diode (LED), zu Deutsch: Leuchtdiode, ist der aktuelle Trend in der Lichttechnik.

Leuchtmittel und Anwendungen

Retrofit: Unter Retrofit (engl. für nachrüsten, umrüsten, Nachrüstung) wird die Modernisierung oder der Ausbau bestehender (meist älterer und nicht mehr produzierter) Anlagen und Betriebsmittel verstanden.

Ziele: Verlängerung der Lebensdauer, höhere Effizienz der Anlage z. B. durch Energieeinsparung, Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, Sicherstellen der Versorgung mit Ersatzteilen

LED-Kenndaten

  • Helligkeit, Lichtausbeute, Nomineller Nutzlichtstrom, Lichtstrom, Strahlungsleistung: gemessen in Lumen (lm)
  • Farbtemperatur, Lichtfarbe: gemessen in Kelvin (K), damit wird der Farbeindruck einer Lichtquelle bestimmt, Weißpunkt
  • Lebensdauer, Schaltzyklen
  • Nomineller Halbwertswinkel, Winkel des Lichtkegels
  • Dimmbarkeit
  • Schwellenspannung (Flux bin) – auch: Schleusenspannung, Durchlassspannung, Kniespannung, Knickspannung

Anwendungsbereiche

  • Hotel- und Gastgewerbe
  • Licht im Haus
  • Einzelhandel
  • Industrielle Gebäude
  • Städte und Straßenbeleuchtung
  • Sportstätten, Sporthallen, Stadien

Normen

  • DIN EN 1838 – Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung
  • DIN EN 12193 – Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung
  • DIN EN 12464-1 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen
  • DIN EN 12665 – Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung
  • DIN EN 13032 – Licht und Beleuchtung – Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten
  • DIN EN 13201 – Straßenbeleuchtung
  • DIN EN 15193 – Energetische Bewertung von Gebäuden – Energetische Anforderungen an die Beleuchtung
  • DIN EN 60529 – Schutzarten durch Gehäuse
  • DIN EN 60598 – Leuchten
  • DIN 5034 – Tageslicht in Innenräumen
  • DIN 5035 – Beleuchtung mit künstlichem Licht
  • DIN 67524 – Beleuchtung von Straßentunneln und Unterführungen
  • DIN 67526 – Sportstättenbeleuchtung

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Einige ineffiziente Leuchtmittel dürfen ab 1. September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies schreibt die Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie die delegierten Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen vor.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen. Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen). Hersteller und Importeure stehen hier in der Verantwortung, nicht jedoch der Handel und die Endverbraucher.

EU-Richtlinien

  • Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (NSR, LVD)
    Neue Fassung 2014/35/EG gilt ab 20. April 2016
  • Produktsicherheits-Richtlinie (2001/95/EG)
  • Richtlinie über Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG

Hersteller von Technischen Leuchten

  • Bega
  • Erco
  • Philips
  • Regiolux
  • RZB
  • Schmitz-Leuchten
  • Sideco
  • Zumtobel

Hersteller von Leuchtmitteln und Komponenten

Verbände und Gremien

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

  • Licht, Lampen, Leuchten, Lichttechnik, Beleuchtung, Beleuchtungsanlage
  • Lichtplanung, Neuplanung, Modernisierung, Umrüstung, Planungshilfe, Entscheidungshilfe
  • Amortisation, Energiekosten, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit
  • Retrofit, Vorschaltgeräte, Komponenten

Licht, Lampen, Leuchten, Lichttechnik, Beleuchtung, Beleuchtungsanlage

Amortisation, Energiekosten, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit

Seminar: LED-Beleuchtung

LED-Beleuchtung im Büro: Energieeffizienz und Ergonomie am ArbeitsplatzIn dem Seminar werden herstellerunabhängig und neutral der aktuelle Stand der LED-Lichttechnik und die Grundlagen vermittelt. Damit können Sie bei der Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen die richtigen Entscheidungen treffen, um bei Lichtprojekten auch tatsächlich eine Energieeinsparung und Investitionssicherheit unter Einhaltung der gültigen Normen zu erreichen.

Termine

Das Intensiv-Seminar dauert 1 Tag. Es beginnt um 10:00 Uhr und endet um 16:30 Uhr. Die nächsten Termine werden in Kürze bekanntgegeben.

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19 % MwSt.
inkl. 1 Tag Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Beschreibung

Die Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen stellt Entscheider gerade vor große Herausforderungen. Die Lichttechnik entwickelt sich mit der LED-Technologie in großem Tempo weiter und Energieeinsparungen müssen bei langfristiger Investitionssicherheit auch tatsächlich realisiert werden. LED-Module werden mit unterschiedlichen Leistungen und Qualitätsmerkmalen angeboten und haben inzwischen eine viel höhere Farbwiedergabe, sind lichtstärker, energieeffizienter und halten wesentlich länger als noch vor wenigen Jahren. Natürlich gibt es auch unterschiedliche Qualitätsstandards, die zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Ebenso müssen kritische Punkte bei effizienten und ästhetischen Lichtlösungen beachtet werden.

Nutzen

Das Seminar gibt eine Übersicht den aktuellen Stand der Lichttechnik und über Anwendungs-möglichkeiten. Es werden die kritischen Punkte aufgezeigt, die bei der Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen aktuell zu beachten sind, um ein Beleuchtungsprojekt auch tatsächlich energieeffizient und investitionssicher umzusetzen. Die neuen gestalterischen Möglichkeiten spielen dabei ebenso eine Rolle wie der effiziente Einsatz neuer Technologien und die Einhaltung geänderter Normen.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an:

  • Planer, Architektur- und Ingenieurbüros
  • Errichter, Betreiber von Gebäuden, Öffentliche Hand, Handel
  • Mitarbeiter aus Planungsbüros, Bau- und Planungsabteilungen

Inhalte

  • Grundlagen zur LED- und Lichttechnik
  • Aktueller Stand der technologischen Entwicklung in der Beleuchtung
  • Praktische Anwendungsbeispiele zur Planung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen
  • Einsatzmöglichkeiten von technischem Licht in der gewerblichen Allgemeinbeleuchtung
  • Kritische Punkte bei der Lichtplanung
  • Qualitätsstandards und Preise
  • Lichtstärke, Farbwiedergabe, Lebensdauer, Entblendung
  • Komponenten: Kühlkörper, Vorschaltgerät, Optik
  • LED-Kenndaten im Vergleich zur konventionellen Lichttechnik
  • Aktuelle Normen und Vorschriften
  • Planungssicherheit und Investitionssicherheit
  • Amortisationsrechnung, Energiekosten, Energieeinsparung

Dozenten

  • Fachleute aus der Lichtindustrie

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99. Die nächsten Termine werden in Kürze bekanntgegeben.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weiterführende Informationen

Stichworte

  • LED, Licht, Lampen, Leuchten, Lichtplanung, Lichttechnik, Beleuchtung, Beleuchtungsanlage, Neuplanung, Modernisierung
  • Amortisation, Energiekosten, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit
  • Umrüstung, Retrofit, Vorschaltgeräte, Komponenten

Seminar: LED-Beleuchtung – Planungssicherheit in der Lichttechnik