DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-20

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Oktober 2024 das neue Verfahren zur Zertifizierung von Technischen Risikomanagern nach DIN VDE V 0827-1 vorgestellt.

Bisher wurden alle geschulten Technischen Risikomanager nach erfolgreich bestandener schriftlicher Prüfung in das öffentliche Verzeichnis der DGWZ aufgenommen. Mit der neuen Zertifizierungsordnung muss nun ein Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Technischen Risikomanager gestellt werden. Die DGWZ prüft die Erfüllung der Voraussetzungen und nimmt anschließend die Eintragung in das Verzeichnis vor. Die Eintragung muss nach fünf Jahren erneut beantragt werden. Durch das neue Aufnahmeverfahren wird sichergestellt, dass die gelisteten Personen aktiv als Technische Risikomanager tätig sind und der Eintrag im Verzeichnis aktuell gehalten wird.

Das DGWZ-Verzeichnis umfasst Name, Firma und Kontaktdaten der Technischen Risikomanager. Diese haben ihre Sachkunde mit erfolgreich bestandener Prüfung und eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachgewiesen. Die gelisteten Personen können eine Risikobewertung für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen vornehmen, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) nach DIN VDE V 0827-1 eingesetzt werden soll.

Die Aufgaben des Technischen Risikomanagers sind in der DIN VDE V 0827-1 beschrieben. Auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr nimmt der Technische Risikomanager eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Die Ergebnisse werden in der Risikomanagementakte dokumentiert. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten für ein NGRS ab.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
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DGWZ stellt im Oktober 2024 neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827-1 vor. www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung: PM-2024-20-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager.pdf

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor
Bild: Neue-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager-DIN-VDE-V-0827-Presse.jpg
Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ stellt die neue Zertifizierung für Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 vor.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/personal/technischer-risikomanager-din-vde-v-0827

Neue DIN VDE 0833-4 ist Thema im Planerbrief Nr. 48

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-16 vom
2. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 48 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Gastautor Wolfgang Unger von der Novar GmbH erläutert die Änderungen, die mit der im Juni 2024 in Kraft getretenen neuen DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ zu beachten sind.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die neue F-Gase-Verordnung, Blitz- und Überspannungsschutz, Cybersicherheit, RLT-Anlagen in Schwimmbädern und Fortbildungspunkte für Energieeffizienzberater. Im Editorial wird aufgezeigt, welche Kältemittel mit der novellierten F-Gase-Verordnung bei der Planung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen zu berücksichtigen sind. Ein anderer Beitrag schildert die Neuerungen der seit diesem Jahr ausnahmslos anzuwendenden neuen DIN 18014 „Erdungsanlagen für Gebäude – Planung, Ausführung und Dokumentation“. Der Beitrag zur Cybersicherheit berichtet über die Auflagen, die die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) an bestimmte Unternehmen stellt. Ein weiterer Beitrag zeigt, welche Vorteile eine durch Künstliche Intelligenz (KI) gesteuerte Lüftungsregelung in Schwimmbädern hat. Darüber hinaus wird Fortbildung als eine Möglichkeit zur Verlängerung des Eintrages in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes erläutert und Inhalt und Umfang des Fortbildungsangebotes der DGWZ für Energieeffizienz-Experten vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 49 erscheint am 1. September 2024. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
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Neue DIN VDE 0833-4 ist Thema im Planerbrief Nr. 48 der DGWZ vom Juli 2024. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-48

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Bildunterschrift: Neue DIN VDE 0833-4 ist Thema im Planerbrief Nr. 48 der DGWZ vom Juli 2024.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

GEG und Planungspraxis im neuen Planerbrief Nr. 47

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-11 vom
13. Mai 2024

Zum 1. Mai 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 47 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial gibt Gastautorin Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, einen Ausblick darauf, wie sich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf die Planungspraxis auswirkt.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind baulicher Brandschutz nach Gebäudeklassen, Lastenmanagement in Unternehmen, IT-Sicherheit im Handwerk, Feuerwehraufzüge und Krisenmanagement in kommunalen Verwaltungen. Der Beitrag über Gebäudeklassen erläutert, nach welchen Kriterien die Musterbauordnung (MBO) Gebäude in Klassen einteilt und welche Anforderungen sich daraus für den Brandschutz ergeben. Ein weiterer Beitrag stellt Lösungen zur Vermeidung von Netzüberlastungen beim gleichzeitigen Laden mehrerer E-Autos im Unternehmen vor. Autor Andreas Hoffmann vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk gibt Tipps, wie sich Handwerksbetriebe gegen Hackerangriffe rüsten können. Ein anderer Beitrag klärt die Frage nach der Prüfpflicht von Feuerwehraufzügen in hohen Gebäuden und Sonderbauten. Darüber hinaus wird über Umfang und Inhalt des neuen DGWZ-Seminars „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ berichtet, in dem die Teilnehmer das Fachwissen über das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz erlernen.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 48 erscheint am 1. Juli 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
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GEG und Planungspraxis sind Thema im neuen Planerbrief Nr. 47 der DGWZ vom Mai 2024. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: GEG und Planungspraxis sind Thema im neuen Planerbrief Nr. 47 der DGWZ vom Mai 2024.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

E-Rechnung für öffentliche Aufträge bald Pflicht

E-Rechnung für öffentliche Aufträge bald Pflicht

Ab 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge des Bundes verpflichtend. Ab diesem Stichtag müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. 2021 folgen die Bundesländer und weitere öffentliche Auftraggeber.

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie z. B. als PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Für die Ausstellung von E-Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich kann jeder andere Standard (z. B. ZUGFeRD ab Version 2.1.1 im Profil XRechnung) verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entspricht.

Die Datev will ab September ein „Zusatzmodul Rechnungsschreibung“ anbieten. Darüber können Unternehmen E-Rechnungen per Knopfdruck gesetzeskonform im richtigen Rechnungsformat erstellen und übermitteln. Das Modul erfüllt automatisch die Vorgaben für elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung und unterstützt die Rechnungserstellung im Format ZUGFeRD 2.1 und XRechnung.

Weitere Informationen

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 erstellt Risikobewertung

Seminar: Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 – Update

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE 0827 – Update

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis| Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar informiert zertifizierte Technische Risikomanager über die Auswirkungen des Entwurfs DIN VDE V 0827 Teil 3 und die norminative Umsetzung in der Praxis.

Seminareinladung

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 Update-Seminar Technischer Risikomanager – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine

Das Seminar dauert einen Tag: 10:00-16:30 Uhr

  • 13. Mai 2020 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Haus | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen
  • 05. November 2020 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover

Seminarbeschreibung

Ergänzend zur DIN VDE 0827 ist 2019 der Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ als Entwurf erschienen, der die Grundlage zur Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 bildet. Dieser beschreibt Aufbau, Inhalte und Ablauf des technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte.

Nutzen

Das Seminar bereitet zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 auf die normativ geforderte Gliederung zur Risikomanagementakte des Entwurfs der DIN VDE V 0827 Teil 3 vor und befasst sich explizit mit deren Umsetzung in die Praxis. Darüber hinaus erörtern die Teilnehmer besondere Anwendungsbeispiele und erhalten einen Ausblick über die Weiterentwicklung der Norm.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte DGWZ-Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich explizit an zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827.

Inhalte

  • Ausblick zu Änderungen und Weiterentwicklung der Norm DIN VDE V 0827
  • Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele
  • Risikoanalyse und Risikobewertung in der Praxis
  • Gliederung der Risikomanagementakte nach E DIN V DE V 0827-3
  • Projektbeispiele und Umsetzung

Referenten

Porträtfoto Michael Schenkelberg - Referent Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Michael Schenkelberg (Schneider Intercom) ist Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) und Referent zur Schulsicherheit.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

  • 13. Mai 2020 – Mannheim – freie Plätze
  • 05. November 2020 – Hannover – freie Plätze

Weitere Informationen

Stichworte
Seminar, Auffrischung, Update, Schulung, Lehrgang, Technischer Risikomanager, DIN VDE V 0827, Teil 3, DIN VDE V 0827-3, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, DIN ISO 31000, DIN EN 31010, Risikobewertung, Risikoanalyse, Risikoakte, 2020

VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Die VOB/C regelt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber.

Die enthaltene Sammlung von ATV werden gleichzeitig auch als DIN-Normen herausgegeben. Dabei gibt es die DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) als allgemeine Norm und eine Vielzahl spezieller Regelungen für einzelne Gewerke. Schwerpunkt der einzelnen ATV sind technische Vorschriften, wie die einzelnen Leistungen des Gewerks auszuführen sind. Weiter sind Regelungen über die Art und Weise der Abrechnung der Leistungen enthalten.

Nach § 1 Nr. 1 Satz 2 VOB/B gilt dann, wenn im Bauvertrag die Geltung der VOB/B vereinbart ist, auch die VOB/C als Bestandteil des Vertrags.

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der VOB/C

Einführungserlass zur Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019) des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 23. September 2019 (Download)

Hauptausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen: Allgemeines (HAA), Hochbau (HAH), Tiefbau (HAT).

Fachtechnisch sind folgende ATV überarbeitet:

  • ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (HAA, HAH, HAT) – (PDF-Formular zur Normbestellung)
  • ATV DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten (HAT)
  • ATV DIN 18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen (HAT)
  • ATV DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten (HAT)
  • ATV DIN 18325 Gleisbauarbeiten (HAT)
  • ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18358 Rollladenarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen (HAH) – (PDF-Formular zur Normbestellung)
  • ATV DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen (HAH) – (PDF-Formular zur Normbestellung)

Redaktionell sind folgende ATV überarbeitet:

  • ATV DIN 18300 Erdarbeiten
  • ATV DIN 18301 Bohrarbeiten
  • ATV DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen
  • ATV DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten
  • ATV DIN 18308 Drän- und Versickerarbeiten
  • ATV DIN 18309 Einpressarbeiten
  • ATV DIN 18311 Nassbaggerarbeiten
  • ATV DIN 18312 Untertagebauarbeiten
  • ATV DIN 18313 Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten
  • ATV DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten ohne Bindemittel
  • ATV DIN 18316 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln
  • ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten aus Asphalt
  • ATV DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten
  • ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
  • ATV DIN 18321 Düsenstrahlarbeiten
  • ATV DIN 18324 Horizontalspülbohrarbeiten
  • ATV DIN 18326 Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen
  • ATV DIN 18329 Verkehrssicherungsarbeiten
  • ATV DIN 18330 Mauerarbeiten
  • ATV DIN 18331 Betonarbeiten
  • ATV DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
  • ATV DIN 18339 Klempnerarbeiten
  • ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten
  • ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme
  • ATV DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten
  • ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
  • ATV DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden
  • ATV DIN 18353 Estricharbeiten
  • ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten
  • ATV DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten
  • ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten
  • ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten
  • ATV DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen
  • ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
  • ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten
  • ATV DIN 18366 Tapezierarbeiten
  • ATV DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
  • ATV DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
  • ATV DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
  • ATV DIN 18386 Gebäudeautomation

Unverändert bleiben folgende ATV:

  • ATV DIN 18303 Verbauarbeiten
  • ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
  • ATV DIN 18307 Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden
  • ATV DIN 18314 Spritzbetonarbeiten
  • ATV DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten
  • ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
  • ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten
  • ATV DIN 18385 Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen
  • ATV DIN 18421 Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
  • ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
  • ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten

Weitere Informationen

Stichworte
VOB, Teil C, VOB/C, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, ATV

Fachtagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Duisburg erfolgreich fortgesetzt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-05 vom 8. April 2019

Die von der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) am 28. März 2019 veranstaltete Fachtagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen zog mehr als 60 Vertreter von Landkreisen, Städten und Gemeinden, Fachplaner, Hersteller von Sicherheitstechnik sowie Krisenpräventionskräfte von Polizei und Feuerwehr nach Duisburg, um sich über praxiserprobte Strategien für den Schutz von Menschen und Gebäuden von Bildungseinrichtungen bis hin zum Amokfall auszutauschen. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg, Sören Link. Nach den Auftaktveranstaltungen in Hannover und Heidelberg ging die Fachtagung in Duisburg damit erfolgreich in die nächste Runde.

Nachdem Thomas Krützberg, Dezernatsleiter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales der Stadt Duisburg, die Teilnehmer begrüßt hatte, referierte Marita Meissner, Stabstellenleiterin für Krisenprävention bei der Stadt Gelsenkirchen, über die erfolgreiche Einführung eines integrierten Sicherheitskonzeptes an Gelsenkirchener Schulen. Andreas Simon, Sachverständiger für Beschallung und Mitglied im DKE-Normenausschuss für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen, stellte die Synergieeffekte einer mehrfachen Nutzung von Sprachalarmanlagen und akustischen Notfallwarnsystemen und die damit einhergehenden Vor- und Nachteile vor. Prof. Dr. Roland Goertz, Leiter des Lehrstuhls für Chemische Sicherheit und Abwehrender Brandschutz an der Bergischen Universität Wuppertal, erläuterte Wege zur Lösung des Widerspruchs zwischen Amok- und Brandschutz und gab seine Erfahrungen durch die Einsatzleitung bei den Amokläufen in Erfurt und Winnenden weiter. Abschließend berichtete Kriminalhauptkommissar a. D. Christian Weicht aus seiner langjährigen Tätigkeit in der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Krisenpräventionskonzepte an Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Die Teilnehmer zogen ein überaus positives Fazit und vergaben Bestnoten für die Auswahl der Vortragsthemen und Referenten. Dass die Vorträge zahlreiche Fallbeispiele realer Krisensituationen in Bildungseinrichtungen boten, kam bei den Zuhörern besonders gut an.  So konnten viele Anregungen zur Umsetzung im eigenen Verantwortungsbereich mitgenommen werden.

In der begleitenden Fachausstellung informierten sich die Teilnehmer über ganzheitliche Sicherheitskonzepte und knüpften zahlreiche Kontakte zu den Herstellern aus den Bereichen Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Kommunikationssysteme, Gefahrenmelde- und Sprachalarmanlagen sowie Systeme zur Videoüberwachung und Zutrittskontrolle. Vertreten waren Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Gehrke Sales GmbH, Salto Systems GmbH, Scanvest GmbH, Schneider Intercom GmbH, SimonsVoss Technologies GmbH, Telekom Behnke GmbH sowie TOA Electronics Deutschland GmbH und Wenzel Elektronik GmbH.

Die Fachtagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ wird vierteljährlich bundesweit durchgeführt. Die nächsten Veranstaltungen finden am 27. Juni 2019 in Ingolstadt und am 12. September 2019 in Potsdam statt. Weitere Informationen zur Tagung sowie Teilnehmer- und Ausstellerstimmen gibt es auf der Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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Positives Fazit aller Beteiligten zur Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ am 28.03.2019 in Duisburg. www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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www.dgwz.de/tagung-sicherheit-in-bildungseinrichtungen-2019-duisburg-abschlussbericht

Weiterführende Informationen

www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Duisburg

Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Sören Link

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-04 vom 7. März 2019

Für die Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) am 28. März 2019 in Duisburg hat der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Sören Link, die Schirmherrschaft übernommen. Zur Tagung treffen sich Mitarbeiter von Landkreisen, Städten und Gemeinden, Fachplaner und Hersteller von Sicherheitstechnik sowie Krisenpräventionskräfte von Polizei und Feuerwehr und diskutieren praxiserprobte Strategien für den Schutz von Menschen in Bildungseinrichtungen und Schulen.

Die Stadt Duisburg ist für die Sicherheit an rund 170 Schulen, zwei Universitäten und weiteren Bildungseinrichtungen verantwortlich. Deswegen muss sie sich auch mit solchen Szenarien auseinandersetzen, die über die Vermeidung von Unfällen im Sportunterricht, dem richtigen Umgang mit Gefahrstoffen im Chemieraum oder der Mindesthöhe von Treppengeländern hinausgehen. Gefahrensituationen wie Brände oder Krisenlagen erfordern ein Notfallmanagement, das in Planung und Durchführung passgenau auf die besonderen Eigenheiten der Bildungseinrichtung abgestimmt ist.

Bereits im Jahre 2003 wurde hierzu bei der Stadt Duisburg ein multidisziplinäres Krisenpräventionsteam installiert, in dem neben Einrichtungen des Schulträgers wie das Amt für Schulische Bildung oder das Jugendamt auch das Schulamt und das Kommissariat Vorbeugung der Polizei eingebunden sind. „Angesichts der zahlreichen Facetten möglicher Gefahrenprävention, aber auch zur schnellen und richtigen Reaktion im eingetretenen Krisenfall, sind alle Verantwortlichen gut beraten, sich stets auf dem Laufenden zu halten und Fortbildungsangebote oder Beratungsmöglichkeiten zu nutzen“, betont Link.

Die Tagung wird durch eine Fachausstellung mit Sicherheitstechnik wie Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Intercom-Systeme, Sprachalarmanlagen (SAA) und elektronische Zutrittslösungen begleitet. Exponate können vor Ort getestet werden. Experten von Management, Forschung, Entwicklung und Vertrieb stehen für Fragen zur Verfügung. Beim Kommunikationsabend am Vortag haben die Teilnehmer Gelegenheit, mit Referenten und Experten der Aussteller persönlich in den Dialog zu treten und fachliche Fragen zu diskutieren.

Die Teilnahmegebühr für die Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen beträgt 180 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Anmeldung und das Programm zur Tagung kann über die Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner DGWZ

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Die Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ findet unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Sören Link am 28.03.2019 in Duisburg statt. www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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www.dgwz.de/schirmherrschaft-ob-link-tagung-sicherheit-in-bildungseinrichtungen-duisburg

Weiterführende Informationen

www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

Digitale Zukunftskommune Heidelberg

Durch die intelligente Nutzung von neuen digitalen Möglichkeiten ergeben sich große Chancen für Heidelberg und die Stadtverwaltung. In 2018 wurde die Stadt Heidelberg beim Landeswettbewerb „Digitale Zukunftskommune“ als Modellkommune für neue digitale Serviceangebote ausgezeichnet.

Ziel ist es, durch den Einsatz innovativer Technologien und intelligenter Lösungen die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen, indem durch die Digitalisierung ein Plus an Bürgerservice und Transparenz geboten wird sowie die Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen vorangetrieben werden. Gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft arbeitet die Stadt an der Entwicklung und Einführung der Multiplattform „MAsH“. Das Modellvorhaben sieht Verbesserungen für die Bürger, in der Verwaltung, bei der digitalen Bildung sowie im Bereich Mobilität und Umwelt vor. Diese Plattform dient als Modellprojekt und soll zukünftig auf andere Kommunen in Baden-Württemberg übertragbar sein. Um den eingeschlagenen Weg erfolgreich weitergehen zu können, werden künftig alle Aufgaben in der Stadtverwaltung rund um das Thema Digitale Stadt in einem neuen Amt für Digitalisierung und Informationsverarbeitung gebündelt.

Autor: Manfred Leutz, Abteilungsleiter Informationsverarbeitung, Personal- und Organisationsamt, Stadt Heidelberg

Weitere Informationen:

Die zweite Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen hat am 29. November 2018 in Heidelberg erfolgreich stattgefunden.

Erfolgreiche zweite Tagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Heidelberg

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-14 vom 10. Dezember 2018

Zur zweiten Tagung der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen trafen sich am 29. November 2018 in Heidelberg mehr als 70 Vertreter aus Städten, Landkreisen und Kommunen sowie Interventions- und Präventionskräfte, Fachplaner und Hersteller. Sicherheitskonzepte zum Schutz von Menschen und Gebäuden vor Gewalt, Brand und Einbruch waren Inhalt der Tagung, die unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg, Prof. Dr. Eckart Würzner, stand.

Nach dem Grußwort von Dirk Siegmann, Vertreter der Stadt Heidelberg, stellte Professor Ernst-Peter Döbbeling von der Hochschule Furtwangen die Bedeutung eines Krisenmanagements für die Kommunen dar. Dabei betonte er die öffentliche Wahrnehmung und die Kommunikation zwischen Eltern, Schülern und der Schule.

Im Anschluss berichtete Gerhard Semler von der Stadt Ulm über die Amokprävention und den Umgang mit Falschalarmen an städtischen Schulen. Im Fokus standen der von der Stadt Ulm eingerichtete Expertenkreis und dessen Maßnahmen. Leo Keidel, erster Polizeihauptkommissar des Polizeipräsidiums Aalen, erläuterte die Krisenreaktion und stellte das neue Einheitliche Orientierungssystem (EOS) vor, welches den Einsatzkräften im Notfall eine schnelle Ortung ermöglicht. Schwerpunkt am Nachmittag war das Notfall- und Gefahren- Reaktions-Systems (NGRS). Tobias Töpfer vom Ingenieurbüro Build:ing pro GmbH referierte über die Inhalte der DIN VDE V 0827-1 und das Krisenmanagement der Stadt Waiblingen und die dortige praktische Umsetzung von NGRS. Frank Jesse, Experte für Sicherungstechnik beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg, beleuchtete die Aufschaltung eines NGRS zur Polizei gemäß ÜEA- Richtlinie.

Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich in der begleitenden Fachausstellung über neue Praxislösungen für ein ganzheitliches Sicherheitskonzept zu informieren. Präsentiert wurden NGRS, Kommunikationssysteme, Gefahrenmeldeanlagen sowie Systeme zur Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Evakuierung und Fluchtwegsteuerung von den Ausstellern Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Gehrke Sales GmbH, Inotec Sicherheitstechnik GmbH, Scanvest GmbH, Schneider Intercom GmbH und Telecom Behnke GmbH.

Die Fachtagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ wird vierteljährlich bundesweit durchgeführt. Die erste Veranstaltung fand am 13. September 2018 in Hannover statt. Die nächste Veranstaltung findet am 28. März 2019 in Duisburg statt. Weitere Informationen zur Tagung sowie Teilnehmer- und Ausstellerstimmen gibt es auf der Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de.

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Teilnehmer begeistert über Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen am 29.11.2018 in Heidelberg. #dgsib www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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Weiterführende Informationen

www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de