Neue F-Gase-Verordnung: Fluorierte Gase durch natürliche Kältemittel ersetzen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-08 vom 21. März 2024

Am 11. März 2024 trat die novellierte F-Gase-Verordnung als „Verordnung (EU) 2024/573“ in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Vorrangiges Ziel der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) ist es, die Emissionen von fluorierten Gasen in der Atmosphäre zu beschränken (Phase-down). Hierzu umfasst die F-Gase-Verordnung zum einen Verbote zur Nutzung fluorierter Gase (F-Gase) in verschiedenen Anwendungen. Zum anderen enthält sie Vorschriften für den Umgang mit F-Gasen und Geräten, in denen diese verwendet werden. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Damit sollen laut EU-Kommission bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden werden.

Zudem dürfen bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gase-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen. Neuanlagen sollten daher zukünftig nur noch mit natürlichen Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak beziehungsweise mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen Global Warming Potential-Wert (GWP) geplant werden. Allerdings gilt es bei diesen Kältemitteln zu beachten, dass sie entweder brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind oder eine erstickende Wirkung haben (Kohlendioxid).

Auch bei Service und Wartung greift die novellierte F-Gase-Verordnung. So darf bereits seit 2020 bei größeren Kälteanlagen kein Kältemittel mehr mit einem GWP über 2.500 als Frischware verwendet werden. Ab 2025 entfallen die Ausnahmen für kleine Anlagen, ab 2032 gilt für Frischware GWP 750 als maximal erlaubte Obergrenze. Mit einem GWP ab 2.500 darf recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel allerdings für Servicezwecke bis 2030 eingesetzt werden. Bei Klimaanlagen und Wärmepumpen ist der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP über 2.500 ab 2026 als Frischware verboten. Recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel mit einem GWP von 2.500 und mehr darf noch bis 2032 eingesetzt werden.

Das Inverkehrbringen von Teilen, wie Verdichter und Ventile, die für die Reparatur und Wartung bestehender Anlagen mit F-Gasen erforderlich sind, ist dauerhaft zulässig. Die Anforderungen und Intervalle – abhängig von den Kältemittelfüllmengen – für Dichtheitskontrollen bleiben bestehen. Allerdings müssen nun auch Anlagen mit Hydrofluorolefin- (HFO) Kältemitteln wie z.B. R1234yf oder R1234ze künftig auf Dichtheit kontrolliert werden, wenn sie mehr als 1 Kilogramm Füllmenge enthalten.

Darüber hinaus wird der Einsatz von Schwefelhexafluorid (SF6) in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden.

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Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Am 1. März 2024 trat die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Damit wird die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert und fortgesetzt. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).

Begünstigt werden die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen sowie die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist. Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die elektronische Antragstellung ist seit dem 1. März 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich und läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei und die Anlagenbetreiber sparen Betriebskosten.

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Kälteanlagen und Wärmepumpen

Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde für Personal

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Fassung der Norm DIN EN ISO 22712: „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal“. Sie löst die DIN EN 13313:2011-02 ab.

Die komplett überarbeitete Norm legt die Tätigkeiten in Zusammenhang mit Kühlsystemen nach ISO 5149-1, ISO 5149-2, ISO 5149-3 und ISO 5149-4 und anderen äquivalenten Normen wie EN 3781, EN 3782-4, EN 3783-5, EN 3784-6 und die dazugehörigen Sachkundeprofile fest. Das aktualisierte Dokument legt zudem die Sachkundekriterien für Personen, die diese Tätigkeiten ausführen, fest. Tätigkeiten in Bezug auf Elektrizität sind ausgenommen.

DIN EN ISO 22712 ist nicht für Personen anwendbar, die Arbeiten an Kältesätzen nach ISO 5149-1 oder EN 3781 von der Vorplanung des Produkts bis zur kompletten Fertigstellung des Produkts verrichten, sofern der Ablauf von einer Organisation oder Einzelperson überwacht wird und die angewendeten Verfahren von dieser überprüft werden, die für das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umwelt verantwortlich ist.

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Messen 2023

Fachmessen in Deutschland 2023
Elektrotechnik – Gebäudetechnik – Sicherheitstechnik

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2023

  • 17.-19. Januar 2023
    Perimeter Protection, Nürnberg (www.perimeter-protection.de)
    Internationale Fachmesse für Perimeter-Schutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit
  • 08.-10. Februar 2023
    Elektrotechnik, Dortmund (www.elektrotechnik.info)
    Regionalfachmesse für Elektrotechnik und Industrie-Elektronik
  • 07.-11. März 2023
    didacta Stuttgart, Stuttgart (www.messe-stuttgart.de/didacta/)
    Bildungsmesse
  • 13.-17. März 2023
    ISH, Frankfurt am Main (ish.messefrankfurt.com)
    Weltleitmesse für Bad, Gebäudetechnik, Energietechnik,
    Klimatechnik & erneuerbare Energien
  • 21.-23. März 2023
    ISH, Frankfurt am Main (ish.messefrankfurt.com)
    Weltleitmesse für Bad, Gebäudetechnik, Energietechnik,
    Klimatechnik & erneuerbare Energien
  • 17.-22. April 2023
    BAU, München (www.bau-muenchen.com)
    Weltleitmesse für Architektur, Materialien, Systeme
  • 25.-27. April 2023
    Altenpflege, Essen (www.altenpflege-messe.de)
    Die Leitmesse der Pflegewirtschaft
  • 25.-28. April 2023
    Prolight + Sound, Frankfurt am Main (pls.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Veranstaltungs- und Kommunikationstechnik, AV-Produktion und Entertainment
  • 23.-25. Mai 2023
    ELTEC, Nürnberg (www.eltec-messe.de)
    Fachmesse für Gebäude- und Lichttechnik, Schaltgeräte und Industriesteuerungen
  • 21.-22. Juni 2023
    FeuerTrutz, Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 28.-29. Juni 2023
    Sicherheitsexpo, München (www.sicherheitsexpo.de)
    Sicherheitsmesse mit Kongress für Schutz und Sicherheit
  • 12.-14. September 2023
    efa, Leipzig (www.efa-messe.com)
    Fachmesse für Elektro-, Gebäude-, Licht- und Energietechnik
  • 17.-20. Oktober 2023
    interlift, Augsburg (www.interlift.de)
    Weltleitmesse der Aufzugsbranche
  • 13.-16. November 2023
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 06.-07. Dezember 2023
    VdS-BrandSchutzTage, Köln (www.bts.vds.de)
    Fachtagung & Brandschutz-Messe

Stichworte

Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2023

Energieeffiziente Gebäudeautomation im neuen Planerbrief Nr. 44

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-20 vom 6. November 2023

Zum 1. November 2023 ist der neue Planerbrief Nr. 44 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial setzt sich Gastautor Professor Dr.-Ing. Martin Becker von der Hochschule Biberach mit den Anforderungen an zeitgemäße Gebäudeautomationssysteme auseinander und erläutert, dass Monitoring und Gebäudeautomation die Basis für einen energieeffizienten Gebäudebetrieb darstellen. Weitere Themen in diesem Planerbrief sind Notbeleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Wandhydranten sowie natürliche Kältemittel.

Für Notbeleuchtung wurde eine Norm überarbeitet. Im Planerbrief werden die wichtigen Änderungen der Neufassung der Produktnorm DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ vorgestellt.

Ein weiterer Beitrag widmet sich der Frage, wie Betreiber öffentlicher und gewerblicher Gebäude ihrer Verantwortung nachkommen, um Photovoltaik-Anlagen technisch sicher zu betreiben.

Für Wandhydranten werden die Änderungen der aktualisierten DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken‘ “ erläutert. Die Norm bezieht sich auf Anlagen im nicht-öffentlichen Bereich.

Auf natürliche Kältemittel in der IT-Kühlung und ihren Einfluss auf die Energieeffizienz im Unternehmen geht ein anderer Beitrag ein.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 45 erscheint am 1. Januar 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Gebäudeautomation ist Thema im neuen Planerbrief Nr. 44 der DGWZ vom November 2023. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Gebäudeautomation ist Thema im neuen Planerbrief der DGWZ Nr. 44 vom November 2023.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

IT-Kühlung mit Propan

IT-Kühlung mit Propan

Dass sich Umweltschutz und Energieeffizienz nicht ausschließen, zeigt sich am Beispiel eines kürzlich in Betrieb genommenen Rechenzentrums eines Kommunalversorgers in Österreich. Installiert wurde eine Kälteerzeugung mit neun wassergekühlten Kältemaschinen mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290). Propan leistet aufgrund seines niedrigen Global Warming Potential (GWP) einen aktiven Beitrag zur Reduzierung klimaschädlicher Gase. Durch die Kombination der Kälteerzeugung mit großflächig ausgelegter freier Kühlung wird CO2 eingespart sowie die Rentabilität für das Unternehmen erhöht. Der modulare Anlagenbau mit maximaler Vorfertigungstiefe verkürzte zudem die Bauzeit.

Autor: Alexander Streit, Geschäftsführer, Streit-TGA GmbH & Co. KG

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Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Pressemitteilung Nr. 2023-16 vom 5. September 2023

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Grundlage für die Prüf- und Überwachungspflichten bilden die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 43 hin, der zum 1. September 2023 erschienen ist.

Als weitere Themen werden im Planerbrief aufgegriffen: Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI) und welche Schritte zum Schutz vor Cyberkriminalität erfolgen müssten. Dies erläutert Gastautor Wolfgang Kurz von der indevis GmbH im Editorial. Am 24. Juni 2023 ist die überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Worauf haben Planer nun zu achten? In einem weiteren Beitrag wird der Nutzen von Workflow-Szenarien für die Elektronische Zutrittskontrolle erläutert. Zum Thema Brandschutz werden Mängel an Feuerschutzabschlüssen vorgestellt.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 44 erscheint am 1. November 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief Nr. 43 vom September 2023. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Das Prüfen von Verdunstungskühlanlagen ist Thema im neuen Planerbrief vom September 2023.

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Gefährdungsbeurteilung - Kür oder Pflicht?

Gefährdungsbeurteilung – Kür oder Pflicht?

Verdunstungskühlanlagen sind nicht nur in der Industrie und Energiewirtschaft, sondern auch im Handel, in der Gastronomie sowie an Hotel- oder Bürogebäuden weit verbreitet. Um Schäden für Mensch und Umwelt zu verhindern und die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, sind Betreiber gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Zudem müssen regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen des Nutzwassers durchgeführt werden, in der Regel alle drei Monate, bei Kühltürmen sogar monatlich. Zusätzlich sind interne Untersuchungen des Nutzwassers alle zwei Wochen vorzunehmen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Meldung von Überschreitungen des Maßnahmenwertes im Zusammenhang mit Legionellen. Nach der Wiederinbetriebnahme der Anlage ist eine „hygienefachliche Untersuchung“ erforderlich, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktioniert. Bestandsanlagen und neue Anlagen oder Änderungen und Stilllegungen müssen der Fachbehörde gemeldet werden. Zudem sind alle fünf Jahre Überprüfungen durch öffentlich bestellte Sachverständige durchzuführen.

Die Grundlage für diese Prüf- und Überwachungspflichten bildet die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Diese Vorgaben dienen dem Schutz von Umwelt und Gesundheit und gewährleisten eine verantwortungsbewusste Nutzung von Verdunstungskühlanlagen.

Ein entscheidender Schritt im Umgang mit Verdunstungskühlanlagen ist auch die Durchführung einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden potenzielle Gefahrenquellen ermittelt und die mit dem Betrieb der Anlagen verbundenen Risiken bewertet. Dadurch können mögliche Gefährdungen minimiert oder beseitigt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung einer Verdunstungskühlanlage identifiziert potenzielle Gefahrenquellen wie Legionellen, bewertet die Risiken, analysiert Expositionsmöglichkeiten für Menschen und legt Schutzmaßnahmen sowie einen Notfallplan fest.

Autor: Dr. Andreas Laborius, Geschäftsführer, Ladotec GmbH

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Neu: AMEV-Empfehlung für RLT-Anlagen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die neue Empfehlung „RLT-Anlagen“ des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) zum 1. Juli 2023 als technische Arbeitshilfen eingeführt.

Die Empfehlung „Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude (RLT-Anlagen)“ gibt Planern der öffentlichen Hand Hinweise, wie die Anforderungen der einschlägigen europäischen und nationalen Regelwerke unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Klimaschutz für kommunale und staatliche Gebäude umzusetzen sind.

Die neue Empfehlung für RLT-Anlagen ist eine Zusammenführung der beiden AMEV-Empfehlungen „RLT Anlagenbau 2018“ und „Bedien RLT 2008“. Erforderlich war dies unter anderem wegen fortgeschriebener rechtlicher und normativer Regelwerke sowie der technischen Entwicklung in der Raumlufttechnik. Durch die Fusion entfallen redundante Themenbeschreibungen. Neu aufgenommen sind beispielhafte Systemlösungen und angepasste Empfehlungen zu Raumkühllasten in Verbindung mit geeigneten Anlagentechniken.

Die Empfehlung „RLT-Anlagen“ steht auf der Homepage des AMEV zum kostenlosen Download zur Verfügung: www.amev-online.de.

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Interlift 2023 – Messe Augsburg

Interlift 2023

Interlift 2023 – Internationale Fachmesse für Aufzüge, Komponenten & Zubehör

17. – 20. Oktober 2023 Augsburg

Ticketpreise | Hallenpläne | Produktgruppen | Besucher | Veranstalter | Ansprechpartner | Weitere Informationen

Vom 17. bis 20. Oktober 2023 findet in Augsburg die Interlift, internationale Fachmesse für Aufzüge, Komponenten und Zubehör, statt. Rund 600 Aussteller zeigen Neuheiten und Trends rund um die Aufzugstechnik wie Aufzugsanlagen und vorgefertigte Komponenten, Fahrtreppen und Laufbänder, Getriebe, Steuerungs-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme, Kabinen, Türen, Seile, Bedien- und Anzeigenelemente und Hydraulik. Im begleitenden Vortragsprogramm können sich Besucher zu aktuellen Branchenthemen informieren.

Ticketpreise

  • Tageskarte: EUR 30
  • Ermäßigte Tageskarte: EUR 16
  • Dauerkarte: EUR 90

Hallenpläne

Produktgruppen

  • Aufzuganlagen und vorgefertigte Komponenten
  • Fahrtreppen und Laufbänder
  • Parksysteme
  • Aufzugskomponenten
  • Bedien- und Anzeigenelemente
  • Steuerungen und Regelungen
  • Überwachungs- und Sicherheitssysteme
  • Kabinen
  • Getriebe
  • Türen
  • Seile
  • Hydraulik
  • Zubehör
  • Fachpresse
  • Verbände

Besucher

Wichtigste Besuchergruppen

  • Fachleute und Experten der Aufzugsbranche
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Aufzugshersteller
  • Installateure
  • Wartungsunternehmen
  • Gebäudeeigentümer und -verwalter
  • Planer
  • Vertreter von Aufsichtsbehörden

Veranstalter

AFAG Messen und Ausstellungen GmbH
Am Messezentrum 5
86159 Augsburg

Telefon: +49 821 58982-340
Fax: +49 821 58982-349

E-Mail: info@interlift.de
Website der AFAG Messe: www.afag.de
Website der Interlift: www.interlift.de

Ansprecherpartner

Joachim Kalsdorf
Projektleiter

Sandra Geißler
Projektreferentin

Telefon: +49 821 58982-342
Fax:+49 821 58982-349
E-Mail: sandra.geissler@afag.de

Weitere Informationen

Stichworte
Interlift, 2023, Aufzuganlagen, Aufzugkomponenten, Aufzugtechnik, Augsburg, Fahrtreppen, Hydraulik, Kabine, Messe, Parksysteme, Seile, Sicherheitssysteme, Steuerung, Türen