Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Seit dem 12. April 2021 können kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bis zum Jahresende Förderanträge für die Installation von Ladesäulen vor Ort stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften ruft das Bundesverkehrsministerium zur Antragstellung auf. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im sogenannten Windhundverfahren bewilligt – also nach dem Auftragseingang. Mit der neuen Förderrichtlinie soll vor allem der Use Case „Zwischendurchladen“ gestärkt werden.

Förderfähig sind nur KMUs nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Verpflichtend ist zudem Strom aus erneuerbaren Energien. Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022. Konkret gefördert wird:

  • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) von 3,7 kW bis 22 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 4000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Anschluss an Niederspannung inklusive Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 Euro Förderung pro Standort,
  • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro Förderung pro Standort.

Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden. Ansprechpartner für technische Fragen ist die NOW GmbH, erreichbar per E-Mail unter ladeinfrastruktur@now-gmbh.de.

Weitere Informationen

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-03 vom 13. April 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an und bildet damit zur sachkundigen Person für Planung, Betrieb und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Referenten sind Mitarbeiter aus Normengremien, Forschung und Entwicklungsabteilungen sowie Installationsbetrieben. Vermittelt werden die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen. Am ersten Tag werden die „Grundlagen“, am zweiten Tag die „Prüfung“ und am dritten Tag das „Management“ vermittelt.

Das dreitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Hersteller und Dienstleister von Ladestationen, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK) sowie Befähigte Personen.

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Hierbei muss der Betreiber Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu gewährleisten. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die Sicherheit beim Umgang mit Ladestationen gelten eine Reihe von Vorschriften wie die DIN VDE 0100-722:2012-10 „Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und die DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1):2012-01 „Allgemeine Anforderungen an konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge“.

Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 960 Euro netto. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Veranstaltungen finden vom 7. bis 9. September 2021 in Dortmund und vom 7. bis 9. Dezember 2021 in Frankfurt am Main statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/ladestationen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ bietet neues Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an. #Ladesäule #Ladestation www.dgwz.de/neues-seminar-ladestationen-elektroautos

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Für die Ladestationen von Elektroautos spielt die elektrische Sicherheit eine große Rolle.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ladestationen

Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen

Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-01 vom 4. März 2021

Seit dem 1. Februar 2021 ist die neue Norm DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Entstanden ist die neue Norm durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der zweite Teil DIN EN 50699; VDE 0702 ist bisher noch in der Entwurfsfassung. Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene werden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben.

Eine Elektrofachkraft muss damit zukünftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. So gilt die neue DIN VDE 0701 für die Prüfung von Geräten nach einer Reparatur. Unter den Anwendungsbereich der DIN VDE 0702 fallen die Wiederholungsprüfungen. Da die neue DIN VDE 0702 noch nicht gültig ist, gilt eine Übergangsfrist für die alte DIN VDE 0701-0702 bis Dezember 2022.

Die Anforderungen der neuen Norm zielen darauf ab, dass die grundlegenden Schutzmaßnahmen auch nach der Reparatur eines Geräts funktionieren. Damit wird die Sicherheit der Personen gewährleistet, die reparierte Geräte benutzen. „Die neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 gilt zukünftig nicht mehr für Wiederholungsprüfungen und für die Prüfung von Geräten der Informationstechnik. Auch bei Geräten für den Hausgebrauch sind einige Prüfungen entfallen. Für Leitungen mit einem Querschnitt über 1,5 Quadratmillimeter gibt es eine neue Grenzwertberechnung. Zudem ist die Messung des Ableitstroms an isolierten Eingängen festgelegt. Ergänzt wurde der Einsatz von Messgeräten nach VDE 0413-16/IEC 61557-16“, so Sebastian Onnenberg, Gesellschafter und Geschäftsführer der PRO-EL GmbH. Die neue VDE 0701 ist nicht anwendbar für Geräte und Betriebsmittel, die Bestandteil der festen elektrischen Installationen sind. Auch die IT-Technik wie beispielsweise Audio-, Video-, Informations- und Kommunikationsausrüstung und Netzteile, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sowie Ladestationen für die Elektromobilität sind hier nicht betroffen.

„Unternehmen müssen ihre Organisation, den Ablauf und die Durchführung von Prüfungen überdenken und notwendige Maßnahmen ergreifen. Das betrifft zum Beispiel den Einsatz von Elektrofachkräften sowie elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP), die Notwendigkeit von Schulungen und Weiterbildungen und den Einsatz beziehungsweise die Beschaffung von Prüftechnik. Elektrofachkräfte können sich vom Unternehmer zur Befähigten Person für die Prüfung ernennen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person prüfen“, kommentiert Onnenberg.

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Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen
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Bildunterschrift: Neue DIN EN 50678; VDE 0701 regelt Prüfverfahren für Elektrogeräte nach der Reparatur.

Weiterführende Informationen

Neue DIN EN 50678; VDE 0701

Neue DIN EN 50678; VDE 0701:2021-02

Ab dem 1. Februar 2021 ist die neue Norm DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ gültig. Eine Elektrofachkraft muss also zukünftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. Der zweite Teil DIN EN 50699; VDE 0702 ist bisher noch in der Entwurfsfassung. Daher gilt eine Übergangsfrist für die alte DIN VDE 0701-0702 bis Dezember 2022.

Die Anforderungen der neuen Norm zielen darauf ab, dass die grundlegenden Schutzmaßnahmen auch nach der Reparatur eines Geräts funktionieren. Damit wird die Sicherheit der Personen gewährleistet, die reparierte Geräte benutzen. Die neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 gilt zukünftig nicht mehr für Wiederholungsprüfungen und für die Prüfung von Geräten der Informationstechnik. Auch bei Geräten für den Hausgebrauch sind einige Prüfungen entfallen. Für Leitungen mit einem Querschnitt über 1,5 Quadratmillimeter gibt es eine neue Grenzwertberechnung. Zudem ist die Messung des Ableitstroms an isolierten Eingängen festgelegt. Ergänzt wurde der Einsatz von Messgeräten nach VDE 0413-16/IEC 61557-16.

Autor: Sebastian Onnenberg, Gesellschafter, Geschäftsführer PRO-EL GmbH

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Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Arbeitgeber und Betreiber von öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften sind dafür verantwortlich, dass alle mobilen Elektrogeräte, mit denen ihre Beschäftigten arbeiten, sicher sind. So müssen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV § 3) und der Norm DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Ein brüchiges Kabel oder eine fehlende Schutzabdeckung können zu Stromschlägen oder Verletzungen führen.

Die Prüfungen können entweder von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden, sofern letztere geeignete Prüf- und Messinstrumente verwendet. Wichtig hierbei: Die Prüfungen müssen „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ vorgenommen werden (siehe auch DGUV V3 § 5, Absatz 1). Zudem können sich Elektrofachkräfte vom Unternehmer zur Befähigten Person ernennen lassen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Messen 2020

Fachmessen in Deutschland 2020
Elektrotechnik – Gebäudetechnik – Sicherheitstechnik

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Viele Messen in 2020 wurden wegen der Corona-Pandemie nicht planmäßig durchgeführt, wurden verschoben, fanden alternativ als digitale Veranstaltungen statt oder wurden ganz abgesagt.

2020

  • 14.-16. Januar 2020
    Construct IT, Essen (www.construct-it-essen.de)
    Fachmesse für IT-Lösungen für das Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden
  • 14.-16. Januar 2020
    Perimeter Protection, Nürnberg (www.perimeter-protection.de)
    Internationale Fachmesse für Perimeter-Schutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit
  • 18.-21. Februar 2020
    bautec, Berlin (www.bautec.com)
    Internationale Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik
  • 8.-13. März 2020
    Light + Building, Frankfurt am Main (light-building.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Architektur und Technik
  • 10.-13. März 2020
    SHK, Essen (www.shkessen.de)
    Fachmesse für Sanitär, Heizung, Klima und erneuerbare Energien
  • 18.-21. März 2020
    fensterbau/frontale, Nürnberg (www.frontale.de)
    Internationale Fachmesse Fenster, Tür und Fassade
  • 24.-26. März 2020
    Altenpflege, Hannover (www.altenpflege-messe.de)
    Die Leitmesse der Pflegewirtschaft
  • 24.-28.  März 2020
    didacta, Stuttgart (www.messe-stuttgart.de/didacta)
    Bildungsmesse
  • 31. März – 3. April 2020
    Prolight + Sound, Frankfurt am Main (pls.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Veranstaltungs- und Kommunikationstechnik, AV-Produktion und Entertainment
  • 12.-14. Mai 2020
    ANGACOM, Köln (www.angacom.de)
    Fachmesse und Kongress für Breitband, Kabel & Satellit
  • 15.-20. Juni 2020
    Interschutz – Der rote Hahn, Hannover (www.interschutz.de)
    Internationale Leitmesse für Brand-/ Katastrophenschutz, Rettung und Sicherheit
  • 17.-18 Juni 2020
    Servparc, Frankfurt am Main (servparc.mesago.com)
    Fachmesse und Kongress für Facility Management, Industrieservice und IT
  • 24.-25. Juni 2020
    FeuerTrutz, Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 24.-25. Juni 2020
    SicherheitsExpo, München (www.sicherheitsexpo.de)
    Sicherheitsmesse mit Kongress für Schutz und Sicherheit in der Wirtschaft
  • 2.-3. September 2020
    Krankenhaus Technologie, Gelsenkirchen
    (www.fachmesse-krankenhaus-technologie.de)
    Fachmesse für Technologien und Services rund um das Krankenhaus
  • 22.-25. September 2020
    Security, Essen (www.security-essen.de)
    Fachmesse für Sicherheit und Brandschutz
  • 13.-15. Oktober 2020
    Chillventa, Nürnberg (www.chillventa.de)
    Internationale Fachmesse Kälte, Klima, Lüftung, Wärmepumpen
  • 3.-5. November 2020
    belektro, Berlin (www.belektro.de)
    Fachmesse für Elektrotechnik, Elektronik und Licht
  • 16.- 19. November 2020
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 19.-21. November 2020
    GET Nord, Hamburg (www.get-nord.de)
    Fachmesse Elektro, Sanitär, Heizung, Klima

Stichworte

  • Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2020
Elektronische Zutrittskontrolle im Krankenhaus

Elektronische Zutrittskontrolle im Krankenhaus

Die elektronische Zutrittskontrolle muss insbesondere in Krankenhäusern zwei Anforderungen erfüllen. So auch in der Uni-Klinik Hamburg-Eppendorf: Für Ärzte, Sanitäter, Patienten und ihre Angehörigen müssen die Gebäude öffentlich zugänglich sein. Behandlungsräume und Medikamentenlager dürfen jedoch nur Berechtigten offenstehen und während besonderer Sicherheitssituationen (Epidemien) muss der Zugang zu bestimmten Bereichen temporär eingeschränkt werden können. Software-Lösungen mit hoher Integrationsfähigkeit in die vorhandene Architektur und in bestehende IT-Systeme kontrollieren den Zutritt.

Der Workflow zur automatischen Vergabe der Zugangsrechte erfolgt über einen standardisierten Internet-Browser; spezielle Software auf Client PCs muss dazu nicht installiert werden. Schnittstellen zu den Personalverwaltungssystemen sorgen für den reibungslosen Ablauf bei Personalzu- und abgängen. Genutzt werden können alle gängigen Ausweisverfahren, auch die biometrische Identifikation ist integrierbar. Auf Wunsch der Klinikmitarbeiter wurde die Chipkarte beibehalten. Durch die umfangreiche Stammsatzverwaltung wächst das elektronische Zutrittskontrollsystem problemlos mit, wenn sich die Zahl der Nutzer erhöht. Im System können beliebig viele Steuereinheiten angeschlossen werden. Das öffnet dem Anwender die Möglichkeit für zahllose Variationen und eine nahezu unbegrenzte zeitliche und örtliche Steuerung der Zugangskontrolle. Die Kombination aus Online- und Offline-Komponenten bietet Möglichkeiten für Räume, Schränke, Spinde usw..

Die Zutrittsrechte werden in einem Ausweisverwaltungssystem verwaltet und für die Offline-Einheiten auf die Ausweise wie z. B. die Klinikkarte übertragen. Das ermöglicht der Klinik, die Zugangsberechtigungen selbst zentral zu verwalten. Die mögliche Kopplung mit Fluchtwegsystemen, Brandmelde- und Alarmanlagen sind Bestandteil des Systems. Für das Alarm-Management lassen sich verschiedene Alarmprioritäten und -typen vergeben. Zudem lässt sich das System um eine Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung und einen Sicherheitsleitstand erweitern. 

Autor: Susanne Christmann, Leitung Marketing, Primion Technology GmbH

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Gleichstrom-Technologie auf dem Vormarsch

Gleichstrom-Technologie auf dem Vormarsch

Der steigende Anteil erneuerbarer Energien, der Ausstieg aus der Atomenergie sowie die hohen Strompreise stellen die deutsche Industrie vor große Herausforderungen. Regenerative Energien aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen werden derzeit noch aufwendig aufbereitet, um sie in die Wechselstromnetze der Energieversorger einzuspeisen.

Die moderne Halbleitertechnologie bietet heute die Möglichkeit, weitgehend auf Wechselstrom zu verzichten und ganzheitliche Gleichstromnetze oder -systeme aufzubauen. Dadurch fallen verlustreiche Wandlungsprozesse weg. So können Betreiber von Rechenzentren oder Bürogebäuden beispielsweise mit 380 Volt Gleichspannung bis zu zehn Prozent Energie im Vergleich mit Wechselstrom einsparen. Zudem wird die Integration von Batteriespeichern in das Gesamtkonzept einfacher und effizienter.

Obwohl der Einsatz von Gleichstrom in Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen, Zügen oder der Industrie seit Jahren zum Standard gehört, ist der Einsatz in öffentlichen oder halböffentlichen Gebäuden nicht sehr verbreitet. Gründe hierfür sind oftmals fehlende Erfahrung bei der Planung und Ausführung.

Autor: Tilo Püschel, Channel Development Manager Smart Industries, Bachmann GmbH

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Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden

Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden

Mit der neuen Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ hat die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik einen Leitfaden für die Anforderungen der Elektromobilität in der Gebäudeplanung entwickelt. Die Richtlinie befasst sich mit der Schaffung und der konkreten Ausstattung und Ausgestaltung von Ladeplätzen in Gebäuden.

Die VDI 2166 Blatt 2 richtet sich an Planer, Architekten und Bauherren für Neubauten sowie Bestandsgebäude und beschreibt, welche Form von Ladeplatz in welchem Gebäudetyp passend ist. Dazu zählt auch die Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen wie Pkw und zweirädrige Fahrzeuge. Neben der Ermittlung des Energiebedarfs der Fahrzeuge und der Ladestationen sowie Hinweisen zur technischen Einbindung von Ladestationen, gibt sie Hilfestellung bei der Beschilderung der Parkplätze und deren optimaler Größe.

Die Richtlinie ist im September 2020 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2019. Die aktuelle Richtlinie kann kostenpflichtig beim Beuth-Verlag oder beim VDI-Verlag bestellt werden.

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Übersicht zu Ladestationen für Elektroautos

Übersicht zu Ladestationen für Elektroautos

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Eine Ladestation ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen dient. Dabei handelt es sich um eine speziell für Elektrofahrzeuge konzipierte Station, die in ihrer Bauweise meist einer Zapfsäule für konventionelle Kraftstoffe nachempfunden ist. Man unterscheidet zwischen den im Privatbereich eingesetzten Wandladestationen und In-Kabel Kontrollboxen (ICCB), sowie den öffentlichen Ladesäulen, die an Tankstellen, Parkplätzen oder in Parkgaragen installiert sind.

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen.

Das Laden von E-Fahrzeugen birgt gewisse Risiken, da vergleichsweise viel Energie benötigt wird. Um die Ladezeit kurz zu halten, wird eine hohe elektrische Leistung abgefragt. Diese Dauerbelastung kann bei den Installationen zu Problemen führen. Die Steckdose oder das Kabel können heiß werden und zu Kurzschlüssen oder Bränden führen. Auf öffentlichen Plätzen, wie auf dem Parkplatz eines Supermarktes kann das verheerende Folgen haben. Bei öffentlichen Stationen ist eine regelmäßige Elektroprüfung nach den DGUV Vorgaben daher Pflicht.

Aufgrund einiger Besonderheiten von Ladestationen, z. B. eigene Normen, besondere Herstellervorgaben, geringe Schleifenimpedanz, höherer Spannungsabfall bei längeren Zuleitungen zum Fahrzeug, spezielle Steckverbindungen, sind für die Prüfungen an den Prüfer und die Messgeräte höhere Anforderungen gegeben.

Die Norm DIN VDE 0100-722 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ Teil 7-722 beschreibt die „Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und mit der konkreten Schaffung und Ausgestaltung von Ladeplätzen in Gebäuden befasst sich die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“.

Vorschriften

Für Ladestationen gelten folgende Normen und Technische Regeln:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Ladesäulen, Ladestationen, Ladeplätze, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, E-Mobility, Ladesysteme, Ladeinfrastruktur, Lastmanagement, Lastmessung, Energiespeicher, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, DIN VDE 0100-722, DGUV Vorschrift 3DA