DGUV Information 208-061 Lagereinrichtungen und Ladungsträger

DGUV Information 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger

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Übersicht

Die DGUV Information 208-061 enthält Festlegungen und Empfehlungen, um den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern zu ermöglichen.
Sie richtet sich vor allem an Unternehmer im Lager- und Logistikbereich und zielt darauf ab, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Beschäftigte zu minimieren. Sie bietet konkrete Hilfestellungen zur Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften.

Durch die Einhaltung dieser Regeln kann davon ausgegangen werden, dass die in den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden. Dies beinhaltet unter anderem die sichere Lagerung von Gefahrstoffen, um Risiken wie Brände, Explosionen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Die aktuell gültige Regel DGUV Information 208-061 ist im Juli 2024 in Kraft getreten und ersetzt die Regel DGUV Information 208-061 vom November 2023. Die DGUV Information 208-061 hat die alte Regel DGUV Information 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ ersetzt. Die DGUV Information 108-007 wurde 2023 zurückgezogen.

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Inhalt

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Stichworte

Arbeitsschutzvorschriften, DGUV, DGUV Regel 208-061, DGUV Regel 108-007, Lager, Lagereinrichtung, Lagergeräte, Logistik, Unfallverhütungsvorschrift, Unternehmer

Übersicht zu Sprachalarmanlagen

Übersicht zu Sprachalarmanlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenHerstellerWeitere Informationen

Einführung

Sprachalarmanlagen (SAA) sind sicherheitstechnische Systeme, die zur gezielten Warnung und Evakuierung von Personen in Notfällen, wie Brände, Einbrüche oder Überfälle, eingesetzt werden. Diese Anlagen nutzen gesprochene Durchsagen, um klare und verständliche Anweisungen zu geben und so die Sicherheit in Gebäuden zu erhöhen. Die Durchsagen können je nach Einrichtung automatisch, beispielsweise durch eine Brandmeldeanlage,  oder auch manuell erfolgen. Auch eine mehrsprachige Durchsage kann durch eine SAA ermöglicht werden.

Eine typische Sprachalarmanlage umfasst:

  • Mikrofone und Eingabegeräte
  • Verstärker
  • Audiokontrolleinheiten
  • strategisch verteilte Lautsprecher
  • zentrale Steuereinheit zur Verwaltung und Integration mit anderen Sicherheitssystemen
  • Notstromversorgung

Die Vorteile von Sprachalarmanlagen liegen in der klaren Kommunikation, Vielseitigkeit für verschiedene Notfallszenarien, Panikreduktion durch präzise Anweisungen und nahtloser Integration in bestehende Sicherheitssysteme. Sie finden Anwendung in öffentlichen Gebäuden wie Einkaufszentren und Flughäfen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Gesundheitseinrichtungen.

Normen und Vorschriften

Für Sprachalarmanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Brand, Brandmeldeanlage, DIN VDE 0833, DIN EN 54, Durchsagen, Einbrüche, Evakuierung, Gebäudesicherheit, Notfall, SAA, Sicherheit, sicherheitstechnische Systeme, Sprachalarmanlagen, Überfälle

DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2024/2025

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-17 vom 23. Juli 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2024 und das erste Halbjahr 2025 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 200 Präsenzveranstaltungen und über 150 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu im aktuellen Programm sind die drei Seminare „Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121“, „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ sowie „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“.

„Die Anforderungen an Fachkräfte steigen kontinuierlich. Eine regelmäßige berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung von verantwortlichen Personen und Fachkräften ist daher besonders wichtig und trägt dazu bei, dass ein rechtssicherer und wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen gewährleistet wird“, so Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die Referenten schulen stets nach den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) und nach den aktuell gültigen technischen Normen und Rechtsvorschriften.

Die DGWZ bietet die Seminare zu mehr als 30 praxisnahen Themen an. Diese werden in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2024/2025. #Seminare #TGA www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2024-2025

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Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2024/2025 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Neue DIN VDE 0833-4 ist Thema im Planerbrief Nr. 48

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-16 vom
2. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 48 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Gastautor Wolfgang Unger von der Novar GmbH erläutert die Änderungen, die mit der im Juni 2024 in Kraft getretenen neuen DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ zu beachten sind.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die neue F-Gase-Verordnung, Blitz- und Überspannungsschutz, Cybersicherheit, RLT-Anlagen in Schwimmbädern und Fortbildungspunkte für Energieeffizienzberater. Im Editorial wird aufgezeigt, welche Kältemittel mit der novellierten F-Gase-Verordnung bei der Planung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen zu berücksichtigen sind. Ein anderer Beitrag schildert die Neuerungen der seit diesem Jahr ausnahmslos anzuwendenden neuen DIN 18014 „Erdungsanlagen für Gebäude – Planung, Ausführung und Dokumentation“. Der Beitrag zur Cybersicherheit berichtet über die Auflagen, die die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) an bestimmte Unternehmen stellt. Ein weiterer Beitrag zeigt, welche Vorteile eine durch Künstliche Intelligenz (KI) gesteuerte Lüftungsregelung in Schwimmbädern hat. Darüber hinaus wird Fortbildung als eine Möglichkeit zur Verlängerung des Eintrages in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes erläutert und Inhalt und Umfang des Fortbildungsangebotes der DGWZ für Energieeffizienz-Experten vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 49 erscheint am 1. September 2024. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DIN VDE 0833-4 ist Thema im Planerbrief Nr. 48 der DGWZ vom Juli 2024. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Neue DIN VDE 0833-4 ist Thema im Planerbrief Nr. 48 der DGWZ vom Juli 2024.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Neue DIN VDE 0833-4 zur Sprachalarmierung im Brandfall erschienen

Neuerungen bei der DIN VDE 0833-4

Am 1. Juni 2024 trat die neue DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ in Kraft und ersetzt damit die DIN VDE 0833-4:2014-10. Verantwortliche für die Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und den Betrieb von Anlagen zur Sprachalarmierung erhalten dadurch detaillierte Anweisungen sowohl zu funktionalen Eigenschaften der technischen Einrichtungen als auch zu deren Handhabung und der hierfür erforderlichen Qualifikation.

Seit der letzten Überarbeitung hat sich einiges im Hinblick auf Technik, Anforderungen und Rahmenbedingungen geändert, so dass eine Aktualisierung dringend erforderlich war. Besondere Bedeutung erhalten in der Neufassung die Normabschnitte, die detailliert beschreiben, welche Qualifikation und Fachkenntnisse Fachkräfte für Sprachalarmanlagen besitzen und nachweisen müssen. Hierzu zählen, neben Kenntnissen im Bereich der Elektrotechnik, ausdrücklich auch solche der Elektroakustik. Gefordert wird ein grundlegendes Verständnis physikalischer Eigenschaften des Schalls, wie Nachhall, Störgeräuschpegel oder für die Sprachalarmierung relevante Faktoren wie die Sprachverständlichkeit.

Die Kapitelstruktur wurde dahingehend angepasst, dass sie zukünftig mit allen anderen Teilen der Normenreihe DIN VDE 0833 eine einheitliche Struktur aufweist. In Teil 4 wurde dies erstmalig umgesetzt. Zudem wurde der Anwendungsbereich aktualisiert, so dass die neue Norm über den Brandfall hinaus auch auf andere Notfälle angewendet werden kann. Ebenso enthält das Dokument nun ein „vereinfachtes“ und ein „ausführliches“ Planungsverfahren, welches in Abhängigkeit von den Projektanforderungen ausgewählt werden kann.

Bei der Bewertung der Messergebnisse zur Sprachverständlichkeit, dem Sprachübertragungsindex (STI), wurde einiges geändert, um Verbesserungen zum bisherigen Stand zu erreichen. Zudem erfolgte eine Annäherung zu dem europäischen Regelwerk DIN CEN/TS 54-32. Auch der Themenbereich „Brandfalldurchsagen“ wurde erheblich erweitert und präzisiert, um eine bestmögliche Verständlichkeit zu erreichen und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Autor: Wolfgang Unger, Business Development Manager Sprachalarmierung, Novar GmbH

Weitere Informationen

Entrauchung von Garagen: VDI 2053 Blatt 2 veröffentlicht

Entrauchung von Garagen: VDI 2053 Blatt 2 veröffentlicht

Zum Mai 2024 wurde die Technische Regel „VDI 2053 Blatt 2:2024-05 Raumlufttechnik – Garagen – Entrauchung“ veröffentlicht. Damit wird die bisher gültige Fassung der VDI 2053:2004-01 „Raumlufttechnische Anlagen für Garagen“ ersetzt.

Die Richtlinie gilt für natürliche Rauchabzüge und maschinelle Rauchabzugsanlagen in geschlossenen Garagen. Automatische Garagen werden nicht behandelt. Das Dokument des Vereins Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) beschränkt sich dabei ausschließlich auf Garagen für Personenkraftwagen und gilt für Fahrzeuge jeglicher Antriebsarten wie beispielsweise Verbrenner für Benzin, Diesel oder Wasserstoff sowie für Elektromotoren mit Batterien oder Brennstoffzellen. Die in dieser Richtlinie zugrunde gelegten Werte gehen von Ergebnissen für Wagen mit Verbrennungsmotoren aus.

Die Entrauchung hat eine zentrale Bedeutung für die Brandbekämpfung in Garagen. VDI 2053 Blatt 2 unterstützt mit den beschriebenen Gesichtspunkten die Selbstrettung von Personen, die Unterstützung der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung und den Sachschutz. Dazu beschreibt die Richtlinie Auslegungsmethoden und Beispiele für notwendige Entrauchungsluftvolumenströme bei Bränden von einem, zwei oder drei Pkw in einer Garage. Bei den zur Entrauchung einzusetzenden Lüftungssystemen unterscheidet die VDI 2053 Blatt 2 in Schichtlüftung und Mischlüftung und in den Betrieb mit oder ohne Sprinkleranlage. Laut VDI ist beim Anwenden der VDI 2053 Blatt 2 stets ein Abgleich mit den jeweils örtlich gültigen Vorschriften erforderlich, wie die Garagenverordnungen der Länder. Eine planungs- und genehmigungsgemäße Nutzung wird vorausgesetzt.

Die Richtlinie wendet sich an Bauherren, Fachplaner, Anlagenerrichter, Betreiber, Hersteller, Sachverständige, Genehmigungsbehörden, Feuerwehren, Arbeitssicherheit und Versicherungen. VDI 2053 Blatt 2 kann für 137,10 EUR bei DIN Media bestellt werden.

Weitere Informationen

Neue DIN VDE 0833-4 zur Sprachalarmierung im Brandfall erschienen

Neue DIN VDE 0833-4 zur Sprachalarmierung im Brandfall erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-13 vom 5. Juni 2024

Zum 1. Juni 2024 ist eine überarbeitete Fassung der DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom Oktober 2014. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Teil 4 der Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Sprachalarmanlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) und/oder durch manuelles Auslösen zum Beispiel per Live-Durchsage erfolgen. Das Dokument gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2. In Bezug auf bauordnungsrechtliche und feuerwehrspezifische Anforderungen ist die DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Die Norm gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.

Die vorherige Fassung der DIN VDE 0833-4 vom Oktober 2014 wurde strukturell und inhaltlich überarbeitet. Besondere Bedeutung erhalten die Normabschnitte, die detailliert beschreiben, welche Qualifikation und Fachkenntnisse Fachkräfte für Sprachalarmanlagen besitzen und nachweisen müssen. Hierzu zählen, neben Kenntnissen im Bereich der Elektrotechnik, ausdrücklich auch solche der Elektroakustik. Gefordert wird ein grundlegendes Verständnis physikalischer Eigenschaften des Schalls wie Nachhall, Störgeräuschpegel oder für die Sprachalarmierung relevante Faktoren wie die Sprachverständlichkeit.

Die Kapitelstruktur wurde dahingehend angepasst, dass sie zukünftig mit allen anderen Teilen der Normenreihe DIN VDE 0833 eine einheitliche Struktur aufweist. In Teil 4 wurde dies erstmalig umgesetzt. Der Anwendungsbereich wurde ebenso aktualisiert, so dass die neue Norm über den Brandfall hinaus auch auf andere Notfälle angewendet werden kann. Zudem enthält das Dokument nun ein „vereinfachtes“ und ein „ausführliches“ Planungsverfahren, welches in Abhängigkeit zu den Projektanforderungen ausgewählt werden kann.

Bei der Bewertung der Messergebnisse zur Sprachverständlichkeit, dem Sprachübertragungsindex (STI), wurde ebenso einiges geändert, um Verbesserungen zum bisherigen Stand zu erreichen. Zudem erfolgte eine Annäherung an das europäische Regelwerk DIN CEN/TS 54-32. Auch der Themenbereich „Brandfalldurchsagen“ wurde erheblich erweitert und präzisiert, um eine bestmögliche Verständlichkeit zu erreichen und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

„Die Veröffentlichung der neuen DIN VDE 0833-4 markiert einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Sicherheit in Gebäuden. Damit wird den aktuellen Entwicklungen und den gestiegenen Sicherheitsanforderungen Rechnung getragen. Sie bietet eine verlässliche Grundlage für Planer, Errichter und Betreiber von Sprachalarmanlagen und stellt sicher, dass im Ernstfall Menschenleben besser geschützt werden“, so Wolfgang Unger, Business Development Manager Sprachalarmierung, Novar GmbH.

Die neue Norm kann zum Preis von 111,29 Euro netto zzgl. MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DIN VDE 0833-4:2024-06 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ veröffentlicht. #Sprachalarmanlage #Brandmeldeanlage www.dgwz.de/neue-din-0833-4-sprachalarmanlagen

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-0833-4

GEG und Planungspraxis im neuen Planerbrief Nr. 47

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-11 vom
13. Mai 2024

Zum 1. Mai 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 47 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial gibt Gastautorin Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, einen Ausblick darauf, wie sich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf die Planungspraxis auswirkt.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind baulicher Brandschutz nach Gebäudeklassen, Lastenmanagement in Unternehmen, IT-Sicherheit im Handwerk, Feuerwehraufzüge und Krisenmanagement in kommunalen Verwaltungen. Der Beitrag über Gebäudeklassen erläutert, nach welchen Kriterien die Musterbauordnung (MBO) Gebäude in Klassen einteilt und welche Anforderungen sich daraus für den Brandschutz ergeben. Ein weiterer Beitrag stellt Lösungen zur Vermeidung von Netzüberlastungen beim gleichzeitigen Laden mehrerer E-Autos im Unternehmen vor. Autor Andreas Hoffmann vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk gibt Tipps, wie sich Handwerksbetriebe gegen Hackerangriffe rüsten können. Ein anderer Beitrag klärt die Frage nach der Prüfpflicht von Feuerwehraufzügen in hohen Gebäuden und Sonderbauten. Darüber hinaus wird über Umfang und Inhalt des neuen DGWZ-Seminars „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ berichtet, in dem die Teilnehmer das Fachwissen über das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz erlernen.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 48 erscheint am 1. Juli 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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www.dgwz.de/presse

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GEG und Planungspraxis sind Thema im neuen Planerbrief Nr. 47 der DGWZ vom Mai 2024. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-47

Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: GEG und Planungspraxis sind Thema im neuen Planerbrief Nr. 47 der DGWZ vom Mai 2024.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

FeuerTrutz 2024

FeuerTrutz 2024

Am 26. und 27. Juni 2024 findet die FeuerTrutz, internationale Fachmesse und Kongress für vorbeugenden Brandschutz, in Nürnberg statt. Die Teilnahme am Kongress ist auch online möglich.

Fachplaner und Sachverständige, Architekten und Bauingenieure, Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzdienststellen sowie Brandschutzbeauftragte können sich über neue Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und Brandeindämmung informieren.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Baulicher Brandschutz: Die Bedeutung der Gebäudeklassen

Baulicher Brandschutz: Die Bedeutung der Gebäudeklassen

Die Gebäudeklassen legen die brandschutztechnischen und statischen Anforderungen an ein Gebäude fest. Sie sind Grundlage zur baulichen Bewertung eines Gebäudes. Die Musterbauordnung (MBO) unterteilt die Gebäude in fünf Gebäudeklassen.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz und die Statik. Bei den fünf Gebäudeklassen spricht man auch vom Regelbau. Neben diesen fünf Gebäudeklassen von eins bis fünf gibt es in § 2 (4) MBO Kriterien, nach denen Gebäude zusätzlich als Sonderbauten eingestuft werden. Dies sind „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“, wie z.B. Hochhäuser, Krankenhäuser, Hotels und Schulen. In der Gebäudeklasse fünf ist die Höhe des letzten Aufenthaltsraumes auf 22 Meter begrenzt. Oberhalb gilt ein Gebäude als Hochhaus.

Entscheidend für die Einstufung ist die Höhe und die Größe der Nutzungseinheiten. Bei den Nutzungseinheiten ist als Grundfläche von der Brutto-Grundfläche auszugehen, bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht. Als Höhe gilt laut Musterbauordnung die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Diese Höhe steht in Abhängigkeit zu den Rettungsgeräten der Feuerwehr zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges.

Für Bauherren, Architekten und Planer ist deshalb die Einstufung der Gebäudeklasse von großer Bedeutung, da hiervon maßgeblich die Brandschutzanforderungen abhängen. So kann der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken zur Einstufung in die nächsthöhere Gebäudeklasse führen und damit zu höheren Anforderungen. Unter Umständen ist dann eine Rettung über tragbare Leitern der Feuerwehr nicht mehr möglich und eine Drehleiter kann zur Rettung gar nicht eingesetzt werden.

Ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung der 16 Bundesländer zeigt, welche Anforderungen für die einzelnen Gebäudeklassen bestehen. Glücklicherweise unterscheiden sich die Landesbauordnungen nicht grundlegend.

Autor: Stefan Schütz-Reinhardt, Brandschutzbeauftragter, Goethe Universität Frankfurt 

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