Digitale Fluchtwegsimulation

Digitale Fluchtwegsimulation

Die Digitalisierung macht auch vor der Sicherheitsbranche nicht halt und verändert etablierte Sicherheitskonzepte. Neue digitale Lösungen vereinfachen und beschleunigen Prozesse im Gebäude. Dabei stehen der Schutz von Menschen sowie die praxisnahe Funktionalität zu jeder Zeit im Fokus. Neue Fluchtwegsimulations- und Evakuierungskonzepte können dabei helfen.

In der Vergangenheit wurden Gebäude geplant ohne dabei die tatsächlichen Evakuierungsszenarien in der späteren Praxis vollständig zu überblicken. Die Auslegung der Türen und Flure wurde über Tabellen und die dazugehörigen Richtlinien geplant, von den Behörden genehmigt und anschließend erstellt. So wurden häufig erst im Betrieb mögliche Engpässe identifiziert, die sich zu gefährlichen Situationen entwickeln konnten.

Mit Blick auf eine Evakuierung ist die Zeit das A und O. Für einen Sicherheitsbeauftragten ist es deshalb wichtig zu wissen, wie viel Zeit benötigt wird, um alle sich im Gebäude befindlichen Personen herauszuführen. Nur so kann ein Evakuierungsplan erstellt werden. Dazu zählt auch die Kenntnis des effizientesten Fluchtwegs heraus und herein zum Beispiel für Rettungskräfte. Um diese Anforderungen zu erfüllen, kann man sich einer Evakuierungssimulation bedienen.

Basierend auf den vom Planer oder Architekten zur Verfügung gestellten digitalen Planunterlagen wird dabei ein 3D-Modell errechnet. In dieses Modell lassen sich Einzelpersonen und Gruppen so in das virtuelle Gebäude einfügen, wie sie sich typischerweise im Gebäude aufhalten und bewegen. So wird der Evakuierungsablauf digital simuliert und visualisiert. Die Simulation zeigt die möglichen Fluchtwege sowie das zu erwartende Personenaufkommen auf. Bereits während der Planung eines Gebäudes lassen sich auf diesem Weg diejenigen Punkte ermitteln, die gefährliche Situationen begünstigen.

Perspektivisch werden digitale Evakuierungssysteme auch im tatsächlichen Gebäudebetrieb zum Einsatz kommen. Die erforderlichen Informationen erhalten sie dann aus Gebäudemanagement- und Intelligent-Response-Systemen, die dynamisch auf Gefahrensituationen reagieren und die Personen aus der Gefahrenzone leiten können.

Autor: Jürgen Rumeney, Senior Sales Manager, Siemens AG

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Rauchwarnmelder zukunftssicher betreiben

Rauchwarnmelder zukunftssicher betreiben

Die zehnjährige Lebensdauer von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden ist beruhigend, schränkt jedoch die Flexibilität bezüglich zukünftiger Entwicklungen etwas ein. Bei Neu- und Ersatzbeschaffungen sollten deshalb aktuelle und kommende Anforderungen sorgfältig geprüft werden. Modular aufgebaute Produktsortimente und herstellerübergreifende Standards helfen dabei, allen Ansprüchen gerecht zu werden.

Bei Rauchwarnmelder-Installationen müssen zunehmend unterschiedliche Anforderungen wie Ferninspektion, Barrierefreiheit und die Anbindung an gebäudetechnische Systeme berücksichtigt werden. Zur Ferninspektion werden Melder gemäß Verfahren C der DIN 14676-1 benötigt, die aktuell jedoch nicht vernetzbar sind. Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 und die Anbindung an die Gebäudetechnik lassen sich dagegen nur mit (funk) vernetzbaren Meldern sinnvoll realisieren. Mit einem modularen Produktsortiment einschließlich eines vollkompatiblen Meldersockels lassen sich einzelne Melder einfach austauschen. Mit interoperablen Standards wie dem „Open Metering System“ (OMS) lassen sich Rauchwarnmelder leicht in andere gebäudetechnische Systeme integrieren.

Autor: Thorsten Teichert, Business Development Manager, Ei Electronics GmbH

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PV-Anlagen schützen

Photovoltaik-Anlagen schützen

Photovoltaik-Anlagen (PV) sind aufgrund ihrer häufig exponierten Lage, beispielsweise auf dem Dach, durch Blitzeinschlag brandgefährdet. Umso wichtiger ist daher der Brandschutz von PV-Anlagen. Insbesondere bei öffentlichen Gebäuden müssen dabei nicht nur das bestehende Brandschutzkonzept des Gebäudes, sondern auch zahlreiche Richtlinien beachtet werden.

So legen die Landesbauordnungen klar fest: Brennbare PV-Leitungen dürfen ohne brandschutztechnische Maßnahmen nicht über Brandwände geführt werden. Im Brandfall würden sie das Feuer ansonsten bis auf die angrenzende Dachfläche führen. Dennoch sind Fälle denkbar, in denen sich die Führung brennender Leitungen über Brandwände nicht verhindern lässt. Dann müssen die Leitungen unbedingt geschützt verlegt werden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltung (AMEV) haben dazu zwei mögliche Lösungen festgelegt: Die PV-Leitungen können in robusten Edelstahlkanälen verlegt werden oder die Leitungsbündel können mit witterungsbeständigen Kabelbandagen umhüllt werden.

Beide Lösungen entsprechen den Vorgaben. Die Kabelbandagen sind schwer entflammbar, aber dennoch brennbar. Die Verlegung der PV-Leitungen in Edelstahlkanälen ist näher an den Bauordnungen, da sie formstabil und nicht brennbar sind

Autorin: Julia Belz, Marketing Redakteurin, OBO Bettermann Holding GmbH & Co KG

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Weiterbildung zum Energiemanager

Weiterbildung zum Energiemanager

Energieeffizienz und das Einsparen von Energie werden zunehmend zu zentralen Faktoren, um die Kosten für Gebäude zu senken. Die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) ist bereits seit 2013 zwingende Voraussetzung für Energie- und Stromsteuerermäßigungen. Die politischen Rahmenbedingungen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die CO2-Bepreisung machen Energieeinsparungen unumgänglich. Daher greifen Wirtschaft und Industrie mehr denn je auf die Beratung durch Fachleute für Energiemanagement zurück. Energiemanagement-Beauftragte und Energiemanager helfen bei der Einführung eines EnMS, identifizieren Energieeinsparpotentiale und bereiten eine Zertifizierung vor.

Autorin: Ingrid Fregnan, Studienkoordination, Fernstudieninstitut der Berliner Hochschule für Technik (BHT)

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DGUV Information 205-040 Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz

Prüffristen im betrieblichen Brandschutz

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hat im Juni 2022 die DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“ veröffentlicht. Um die dauerhafte Funktion von Brandschutzeinrichtungen zu gewährleisten, wird ihre wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Technischen Regeln, DGUV Regeln und Informationen, anerkannten Regeln der Technik und Richtlinien der Sachversicherer gefordert. Darüber hinaus sind baurechtliche Auflagen/Einzelforderungen für Prüfungen aus dem Baugenehmigungsverfahren für das jeweilige Objekt zu beachten.

Die DGUV Information zu Prüffristen im Brandschutz führt die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen zusammen und unterstützt damit die Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Brandschutzeinrichtungen bei der Festlegung des Prüfumfangs, der prüfenden Person sowie der Prüffrist. In der Broschüre werden die Rechtsgebiete für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen erläutert und die in diesem Zusammenhang häufig verwendeten Begriffe definiert.

Die Fristen für die Prüfung organisatorischer Maßnahmen und für die Prüfung und Instandhaltung der jeweiligen Brandschutzeinrichtungen werden in folgenden externen Dokumenten abgebildet:

  • Löschanlagen
  • Brandvermeidungsanlagen
  • Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Feuerlöscheinrichtungen
  • Branderkennungsanlagen
  • Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Organisatorische Maßnahmen

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Neue Norm: DIN EN 50171:2022-10

Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Die Norm DIN EN 50171:2022-10 VDE 0558-508:2022-10 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme; Deutsche Fassung EN 50171:2021“ erscheint zum Oktober und ist beim Beuth-Verlag vorab bestellbar. Diese Norm ersetzt die DIN EN 50171 (VDE 0558-508):2001-11 und legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen fest. Es umfasst Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden. Die Stromversorgung der zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme (CPS) ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestimmt und nicht für andere Arten von Verbrauchern wie zum Beispiel für allgemeine IT- oder Industriesysteme.

Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme gewährleisten bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und können auch für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen oder CO-Warnanlagen.

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VDI 6026 Blatt 1:2022-08

Dokumentation in der TGA

Zum August 2022 wurde die überarbeitete Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ veröffentlicht.

Die VDI-Richtlinie stellt die Anforderungen an den Umfang der Unterlagen dar, die im Rahmen der Planung, Ausführung oder des Betreibens eines Projekts der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) von Bauherren/Auftraggebern, Architekten, Fachplanern, ausführenden Firmen und Betreibern zu erstellen sind.

Der Inhalt der zu erstellenden Unterlagen ist in gewerkebezogenen Dokumentationstabellen zusammengefasst. Es wird der Informationsgehalt der Unterlagen in der jeweiligen Planungs- bzw. der Erstellungsphase beschrieben. Grundsätzlich unterliegen die jeweiligen Planungsphasen einer sukzessiven Abfolge, das heißt, der Beginn einer einzelnen Phase bedingt den Abschluss der vorgelagerten Phase. Damit ist eine effiziente Umsetzung gewährleistet, da der Verfasser der jeweiligen Planungsphase darauf vertrauen kann, dass ihm eine vollständige und abgeschlossene Dokumentation aus den vorgelagerten Phasen zur Verfügung steht. Darüber hinaus werden die Schnittstellen zwischen den jeweiligen Gewerken der TGA untereinander aufgezeigt und die Voraussetzung für jede Dokumentationsphase dargestellt. Es werden Grundleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und den nach Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) zu erstellenden Unterlagen besondere Leistungen dargestellt, um die oben genannten Anforderungen zu erfüllen. Die Vergütung zur Erstellung der Dokumentationsunterlagen setzt eine vertragliche Regelung voraus.

Die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 wurde erarbeitet, um die genannten Prozesse zu standardisieren und zu beschleunigen. Die frühzeitige und angemessene Dokumentation der verschiedenen Bauabschnitte erleichtert die Arbeit und den Übergang in den nächsten Abschnitt. Sie hilft auch gegebenenfalls bei der Fehlersuche und bei der Nachbearbeitung abgeschlossener Phasen.

Herausgeber der VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).

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Anhebung von Mindestlohn und Minijob zum 1. Oktober 2022

Anhebung von Mindestlohn und Minijob zum 1. Oktober 2022

Der Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro einmalig auf 12 Euro angehoben. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Deutsche Bundestag am 3. Juni 2022 verabschiedet. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 10. Juni 2022 zu. Gleichzeitig wird der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-Euro-Grenze an den Mindestlohn angepasst und wird künftig zum 520-Euro-Job. Damit soll eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden ermöglicht werden.

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Zertifizierung Fachplaner für Rufanlagen

Zertifizierung Fachplaner für Rufanlagen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat im Juli 2022 die ersten Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1:2016-06 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“ zertifiziert.

Zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 kann sich zertifizieren lassen, wer als Fachkraft geschult ist, zusätzlich über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie abgeschlossene Projekte für Rufanlagen nachweisen kann. Eine Schulung allein reicht zur Qualifikation zum Fachplaner nicht aus.

Nach erfolgreicher Zertifizierung wird das Zertifikat „Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834“ verliehen und der Fachplaner wird in die öffentliche DGWZ-Liste aufgenommen. Zertifizierungsordnung und die Liste der zertifizierten Fachplaner können unter www.dgwz.de/fachplaner-rufanlagen abgerufen werden.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue Geschäftsmodelle für Aufzüge

Neue Geschäftsmodelle für Aufzüge

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-10 vom 23. Juni 2022

Zum 1. Juli 2022 erscheint der Planerbrief Nr. 36. Themen der Ausgabe Juli-August 2022 sind die Digitalisierung im Aufzugsmarkt, Messerundgänge auf der Light + Building, Wärmepumpen in Bestandsgebäuden, Nachbehandlung von Trinkwasser, Rufanlagen und IP-Vernetzung sowie Blitzschutz bei Ladesäulen.

Tim Ebeling, Geschäftsführer bei der Henning GmbH & Co. KG, erläutert die Zukunftschancen im Aufzugsmarkt: „Die Digitalisierung im Aufzugsmarkt schreitet kontinuierlich voran, eröffnet neue Chancen, aber auch Risiken und bringt neue Geschäftsmodelle hervor, die durchaus das Potential haben, Althergebrachtes zu verdrängen. Für alle Beteiligten gilt es nun zukunftsweisende und ausbaufähige Lösungen zu identifizieren und nutzbar zu machen.“

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 37 erscheint am 1. September 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
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Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief 36 informiert über neue Geschäftsmodelle für Aufzüge.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

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