Styropor-Entsorgung

Dämmplatten-Abfälle aus Styropor (EPS, expandiertes Polystyrol) von Gebäuden, die vor 2015 gedämmt wurden, enthalten das Flammschutzmittel HBCD und müssen seit dem 30. September 2016 als „gefährlicher Abfall“ in einer autorisierten Müllverbrennungsanlage verwertet werden. Hintergrund ist ein Bundesratsbeschluss, der dazu führte, dass die Entsorgung von POP-haltigen Abfällen (POP: Persistent Organic Pollutants, langlebige organische Schadstoffe) wie HBCD nachverfolgt werden soll.

„Gefährlich“ meint hier, dass die Behandlung des Abfalls gesondert erfolgen und mit Nachweisen belegt werden muss. Wie auch das Umweltbundesamt bestätigt, besteht bei HBCD-haltigem EPS keine Gefahr für Mensch und Umwelt.

Viele Müllverbrennungsanlagen können HBCD-haltiges EPS aus technischer Sicht weiterhin verwerten, denn HBCD wird bei der energetischen Verwertung wie gesetzlich vorgeschrieben zerstört. Trotzdem bestehen zurzeit Entsorgungsengpässe, weil die Getrennthaltung der als gefährlich eingestuften EPS-Abfälle die Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen in vielen Fällen erschwert. An der Lösung des Problems arbeiten derzeit viele Verbände, Länderbehörden und Entsorger. In einigen Bundesländern sind bereits praktikable (Zwischen)-Lösungen gefunden worden. Die EPS-Dämmplatten der Mitglieder des IVH Industrieverband Hartschaum e.V. enthalten bereits seit fast zwei Jahren kein HBCD mehr.

Autor: Dr. Michael Riethues, Geschäftseinheit Styrenic Foams, BASF SE, Ludwigshafen

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