Neue TRBS 1111 für Gefährdungsbeurteilung
Die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 vom März 2018 unterstützt den Arbeitgeber umfassend bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
So ist die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person oder mittels kundiger Beratung durchzuführen. Dabei muss die Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels gewährleistet werden und bei überwachungsbedürftigen Anlagen den Schutz dritter Personen (z. B. Kunden) im Gefahrenbereich berücksichtigen. Ebenso sind in die Beurteilung u.a. Gebrauchstauglichkeit, altersgerechte Gestaltung, physische und psychische Belastungen aufzunehmen.
Autor: Ute Wiese, Fachkraft für Arbeitssicherheit, CertLex AG
Weitere Informationen:
- Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel – Novellierung der TRBS 1111 (CertLex)
- TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung – Download Volltext (PDF, 727 KByte)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) –
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Planerbrief 19 – Januar-Februar 2019
- Planerbrief Übersicht