Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-08 vom 28. Oktober 2020
Eine Übertragung von Corona-Viren über Klima- und Lüftungsanlagen kann nach heutigem Kenntnisstand nahezu ausgeschlossen werden, wenn die im Raum belastete Luft kontinuierlich abtransportiert und die zugeführte Luft normgerecht gefiltert wird. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.
Raumlufttechnische Anlagen (RLT) sind ein notwendiger Bestandteil für das optimale Betreiben vieler Gebäude. Da die Übertragung der Corona-Viren durch Tröpfchen oder Aerosole erfolgt, spielt die Lüftung mit Außenluft in Gebäuden hier eine entscheidende Rolle. Unter den aktuellen Randbedingungen können und sollen Betreiber ihre RLT-Anlagen nicht abschalten, da die Anlagen zu einer Verbesserung der Raumluft beitragen. Die Lüftungsanlage transportiert die belastete Raumluft kontinuierlich ab und bringt Frischluft, welche mit wirksamen Filtern gereinigt wird, in den Raum ein. Dadurch wird die Virenlast innerhalb des Gebäudes deutlich verringert. Grundsätzlich gilt bei Lüftungsanlagen, die einen Umluftanteil haben: Je höher der Außenluftanteil und damit je geringer der Umluftanteil einer Lüftungsanlage, desto geringer die Virenlast und damit das Corona-Infektionsrisiko im Raum.
„Um die Ausbreitung von Aerosolen in andere Bereiche zu minimieren, sind neben einer ordnungsgemäßen Instandhaltung von RLT-Anlagen weitere Aspekte zu beachten. So sind Zu- und Abluft stets strikt voneinander zu trennen, sodass beim Abtransport der verbrauchten Luft eine Übertragung auf die Zuluft ausgeschlossen ist. Abluftsysteme arbeiten normalerweise im Unterdruck, dadurch kann belastete Abluft nicht in andere Bereiche strömen. In ungünstigen Fällen sind die Systeme abzudichten. Zudem sind die Betriebszeiten zu verlängern und der Außenluftvolumenstrom in Relation zur Belegung zu prüfen“, kommentiert Claus Händel, Technischer Referent beim Fachverband Gebäude-Klima e.V.. Sekundärluftgeräte wie beispielsweise Raumklimageräte können ebenfalls weiterbetrieben werden, da diese nur innerhalb eines Raumes wirksam sind. Eine ausreichende Lüftung muss hier jedoch über eine Lüftungsanlage oder die Fenster sichergestellt werden. Die optimale Raumluftfeuchte spielt ebenso eine wichtige Rolle. Soweit möglich, sollte die Raumluftfeuchtigkeit im Bereich von 40 bis 60 Prozent liegen, keinesfalls aber unter 35 Prozent.
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Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie