Schlagwortarchiv für: Rauchwarnmelder

Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor

Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-13 vom 31. August 2022

Die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs Nr. 37 vom September-Oktober 2022 informiert über Möglichkeiten zur Energieeinsparung im Gebäudesektor, neue Fluchtwegsimulations- und Evakuierungskonzepte, das zukunftssichere Betreiben von Rauchwarnmeldern, den Blitz- und Brandschutz von Photovoltaik-Anlagen sowie über die Bedeutung eines Energiemanagers bei der Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS).

Der Planerbrief der DGWZ informiert alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).  Zu den regelmäßigen Lesern des Planerbriefs zählen Planer, Architekten, Errichter, Betreiber und Hersteller sowie Sachverständige und Fachpersonal aus allen Gewerken der TGA. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
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Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor

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Bildunterschrift: Der neue Planerbrief informiert über Wege zur Energieeinsparung im Gebäudesektor.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

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Rauchwarnmelder zukunftssicher betreiben

Rauchwarnmelder zukunftssicher betreiben

Die zehnjährige Lebensdauer von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden ist beruhigend, schränkt jedoch die Flexibilität bezüglich zukünftiger Entwicklungen etwas ein. Bei Neu- und Ersatzbeschaffungen sollten deshalb aktuelle und kommende Anforderungen sorgfältig geprüft werden. Modular aufgebaute Produktsortimente und herstellerübergreifende Standards helfen dabei, allen Ansprüchen gerecht zu werden.

Bei Rauchwarnmelder-Installationen müssen zunehmend unterschiedliche Anforderungen wie Ferninspektion, Barrierefreiheit und die Anbindung an gebäudetechnische Systeme berücksichtigt werden. Zur Ferninspektion werden Melder gemäß Verfahren C der DIN 14676-1 benötigt, die aktuell jedoch nicht vernetzbar sind. Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 und die Anbindung an die Gebäudetechnik lassen sich dagegen nur mit (funk) vernetzbaren Meldern sinnvoll realisieren. Mit einem modularen Produktsortiment einschließlich eines vollkompatiblen Meldersockels lassen sich einzelne Melder einfach austauschen. Mit interoperablen Standards wie dem „Open Metering System“ (OMS) lassen sich Rauchwarnmelder leicht in andere gebäudetechnische Systeme integrieren.

Autor: Thorsten Teichert, Business Development Manager, Ei Electronics GmbH

Weitere Informationen

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Ab dem 1. Januar 2021 müssen im Wohngebäudebestand in Berlin und Brandenburg Rauchmelder installiert sein. Die Rauchmelderpflicht gibt in allen 16 Bundesländern vor, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Jedoch ist sie bundesweit nicht einheitlich. Die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer regeln die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.

Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg am 31. Dezember 2020 gilt die Pflicht für alle Wohngebäude ab dem kommenden Jahr in 15 von 16 Bundesländern. Lediglich in Sachsen müssen Rauchmelder nur in Neu- und Umbauten, aber nicht in Bestandsbauten erfolgen.

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Weitere Informationen

Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Seminar: Rauchwarnmelder – Geprüfte Fachkraft nach DIN 14676

Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat neue Termine für das eintägige Seminar “Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676″ angesetzt. Die Schulungen finden bundesweit in verschiedenen Städten statt. Der Einsatz von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und Wohnhäusern ist nach den Landesbauordnungen in den meisten Bundesländern vorgeschrieben. Die Qualifikation für Planung, Installation und Prüfung ist in der Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Das eintägige Seminar bildet zur qualifizierten Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 aus und schließt mit einer Fachprüfung ab. Die Teilnehmer erhalten das herstellerunabhängige Zertifikat „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ und erfüllen damit die Anforderungen der Norm und sind zur Projektierung, Montage, Prüfung und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern berechtigt. Das Seminar richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Sachverständige, Hersteller, Prüforganisationen, Öffentliche Hand, Fachleute, die Rauchwarnmelder planen, installieren, prüfen und instandhalten, Mitarbeiter von Wohnungswirtschaft, Elektrounternehmen, Ablesefirmen und Facility Management-Unternehmen und Kaminkehrer / Schornsteinfeger.

Alle Seminar-Termine und weitere Informationen sind auf der Website www.dgwz.de/rauchmelder erhältlich.

Veranstaltungsformat: Seminar, Schulung, Lehrgang, Kurs, Training, Fortbildung, Weiterbildung.

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Rauchmelderpflicht in den Bundesländern

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Rauchmelderpflicht

Rauchwarnmelder in Wohnungen und Wohnhäusern sind inzwischen in 13 von 16 Bundesländern vorgeschrieben. Nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es keine Pflicht, Rauchmelder zu installieren. In Mietwohnungen ist in der Regel der Vermieter für den Einbau zuständig. Nur in Mecklenburg-Vorpommern muss der Mieter den Einbau selbst vornehmen. Die Kosten für die jährlich vorgeschriebene Wartung können auf die Mieter umgelegt werden.

Baden-Württemberg, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandBaden-Württemberg

  • § 15 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO-BW), 10. Juli 2013
  • Ab 1. Januar 2015 müssen Neu-, Um- und Bestandsbauten ausgerüstet werden

Bayern, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandBayern

  • § 46 Bayerische Bauordnung (BayBO), 1. Januar 2013
  • Ab 1. Januar 2018 verpflichtend für Neu- und Bestandsbauten

Berlin, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandBerlin

Keine Rauchmelderpflicht

Brandenburg, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandBrandenburg

  • Derzeit keine Rauchmelderpflicht in Brandenburg
  • Ende 2012 wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine Rauchmelderpflicht für Neubauten ab 1. Januar 2014 plant
  • Ab 1. Januar 2021 müssen Bestandsbauten nachgerüstet werden

Bremen, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandBremen

  • § 48 Absatz 4 Bremische Bauordnung (LBauOHB), 1. Mai 2010
  • Ab 1. Januar 2016 verpflichtend in Neu- und Bestandsbauten

Hamburg, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandHamburg

  • § 45 Absatz 6 Hamburgische Bauordnung (HBauO), 1. April 2006
  • Seit 1. Dezember 2011 verpflichtend für Neu- und Umbauten von Wohnungen

Hessen, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandHessen

  • § 13 Absatz 5 Hessische Bauordnung (HBO), 24. Juni 2005
  • Ab 1. Januar 2015 verpflichtend in Neu- Um- und Bestandsbauten

Mecklenburg-Vorpommern, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandMecklenburg-Vorpommern

  • § 48 Absatz 4 Mecklenburg-Vorpommersche Landesbauordnung (LBauO), 1. September 2006
  • Ab 18. April 2016 verpflichtend für Neu- und Umbauten von Wohnungen

Niedersachsen, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandNiedersachsen

  • § 44 Absatz 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), 1. November 2012
  • Ab 1. Januar 2016 Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten

Nordrhein-Westfalen, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandNordrhein-Westfalen

  • § 49 Absatz 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), 1. April 2013
  • Ab 1. Januar 2017 verpflichtend in Neu- und Bestandsbauten (Wohnungen und Wohnhäuser)

Rheinland-Pfalz, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandRheinland-Pfalz

  • § 44 Absatz 8 Landesbauordnung des Landes Rheinland-Pfalz (LBauO RP),22. Dezember 2003
  • Seit 12. Juli 2012 verpflichtend für Neu-, Um- und Bestandsbauten von Wohnungen

Saarland, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandSaarland

  • § 46 Absatz 4 Landesbauordnung Saarland (LBauO), 18. Februar 2004
  • Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten von Wohnungen

Sachsen, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandSachsen

Keine Rauchmelderpflicht

Sachsen-Anhalt, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandSachsen-Anhalt

  • § 47 Absatz 4 Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA), 17. Dezember 2009
  • Ab 1. Januar 2016 Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten

Schleswig-Holstein, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandSchleswig-Holstein

  • § 49 Absatz 4 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (BauO S-H), 1. April 2005
  • Seit 1. Januar 2010 verpflichtend in Neu- und Bestandsbauten

Thüringen, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandThüringen

  • § 46 Absatz 4 Landesbauordnung Thüringen (ThürBO), 29. Februar 2008
  • Rauchmelderpflicht in Neubauten sowie genehmigungspflichtigen Umbauten

Weiterführende Informationen

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Stichworte

  • Rauchmelderpflicht, Rauchwarnmelderpflicht, Brandmelderpflicht
  • Landesbauordnung, LBO, Anbringung

Rauchmelderpflicht

DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm)

DIN EN 14604 Rauchwarnmelder (Norm)

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DIN EN 14604 Rauchwarnmelder (Gerätenorm)

Die europäische Norm DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ ist eine Produktnorm bzw. Gerätenorm und legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Rauchwarnmelder sind für die Verwendung in Wohnungen und Wohnhäusern vorgesehen und müssen nach DIN EN 14604 zertifiziert sein. In der Anwendungsnorm DIN 14676 für Rauchwarnmelder ist die Zertifizierung nach DIN EN 14604 vorgeschrieben und Einbau, Betrieb und Instandhaltung geregelt.

DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm)DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Beuth)

Inhalt (PDF)

Vorwort
1     Anwendungsbereich
2     Normative Verweisungen
3     Begriffe
4     Allgemeine Anforderungen
4.1     Übereinstimmung
4.2     Individuelle Warnanzeige (wahlweise)
4.3     Netz-Betriebsanzeige
4.4     Anschluss externer Nebeneinrichtungen
4.5     Kalibriereinrichtung
4.6     Vom Benutzer auswechselbare Teile
4.7     Hauptenergieversorgung
4.8     Zusatzstromversorgung
4.9     Anforderungen an die elektrische Sicherheit
4.10     Einrichtung zur Durchführung regelmäßiger Prüfungen
4.11     Anschlussklemmen für externe Leitungen
4.12     Signale des Rauchwarnmelders
4.13     Batterieausbauanzeige
4.14     Batterieanschlüsse
4.15     Batteriekapazität
4.16     Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern
4.17     Zusätzliche Anforderungen an die Ausführung von softwaregesteuerten Rauchwarnmeldern
4.18     Vernetzungsfähige Rauchwarnmelder
4.19     Kennzeichnung und technische Dokumentation
5     Prüfungen
5.1     Allgemeines
5.2     Wiederholbarkeit
5.3     Richtungsabhängigkeit
5.4     Ausgangsansprechempfindlichkeit
5.5     Luftbewegung
5.6     Blendprüfung
5.7     Trockene Wärme
5.8     Kälte (in Betrieb)
5.9     Feuchte Wärme (in Betrieb)
5.10     Schwefeldioxid (SO2)-Korrosion
5.11     Schlag
5.12     Schwingen (in Betrieb)
5.13     Schwingen (Dauerprüfung)
5.14     Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Störfestigkeitsprüfungen (in Betrieb)
5.15     Brandansprechempfindlichkeit
5.16     Batteriestörungsmeldung
5.17     Schallemission
5.18     Dauerhaftigkeit des Signalgebers
5.19     Vernetzungsfähige Rauchwarnmelder
5.20     Alarmstummschalteinrichtung (wahlweise)
5.21     Schwankungen der Versorgungsspannung
5.22     Polaritätsumkehr
5.23     Zusatzstromversorgung
5.24     Elektrische Sicherheit — Beurteilung und Prüfung eines ausreichenden Personenschutzes gegen gefährliche Ströme durch den menschlichen Körper (Elektroschock), sehr hohe Temperaturen und Ausbruch und Ausbreitung von Bränden
Anhang A (normativ)  Rauchkanal zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang B (normativ)  Prüfaerosol zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang C (normativ)  Rauchmessgeräte
C.1     Durchlichtmessgerät
C.2     Messionisationskammer (MIC)
Anhang D (normativ)  Vorrichtung für die Blendprüfung
Anhang E (informativ) Vorrichtung für die Schlagprüfung
Anhang F (normativ)  Brandraum
Anhang G (normativ)  Pyrolyseschwelbrand (Holz) (TF2)
G.1     Brennstoff
G.2     Heizplatte
G.3     Anordnung
G.4     Aufheizgeschwindigkeit
G.5     Prüfende
G.6     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang H (normativ)  Glimmschwelbrand (Baumwolle) (TF3)
H.1     Brennstoff
H.2     Anordnung
H.3     Zündung
H.4     Prüfende
H.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang I (normativ) Offener Kunststoffbrand (Polyurethan) (TF4)
I.1     Brennstoff
I.2     Anordnung
I.3     Entzündung
I.4     Prüfende
I.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang J (normativ) Offener Flüssigkeitsbrand (n-Heptan) (TF5)
J.1     Brennstoff
J.2     Anordnung
J.3     Entzündung
J.4     Prüfende
J.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang K (informativ)  Informationen zur Ausführung des Rauchkanals
Anhang L (normativ)  Rauchwarnmelder, die für den Einbau in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen geeignet sind
L.1     Prüfung der Temperaturwechselbeständigkeit
Anhang M (informativ) Information zur Ausführung der Messionisationskammer
Anhang ZA (informativ)  Abschnitte, die Bestimmungen der EU-Bauproduktenrichtlinie
(89/106/EWG) ansprechen
ZA.1 Anwendungsbereich und betroffene Abschnitte
ZA.2 Verfahren für die Bescheinigung der Konformität von Rauchwarnmeldern nach dieser
Norm
ZA.3 CE-Kennzeichnung, Beschriftung und begleitende Dokumentation
ZA.4 EG-Konformitätszertifikat und Konformitätserklärung
Literaturhinweise

E DIN EN 14604:2012-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm, Entwurf)E DIN EN 14604:2012-02 Rauchwarnmelder (Norm-Entwurf) (Beuth)

Inhalt (PDF)

1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Anforderungen
5 Prüfungen
6 Konformitätsbewertung
Anhang A (normativ) Rauchkanal zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang B (normativ) Prüfaerosol zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang C (normativ) Rauchmessgeräte
Anhang D (normativ) Vorrichtung für die Blendprüfung
Anhang E (informativ) Vorrichtung für die Schlagprüfung
Anhang F (normativ) Brandraum
Anhang G (normativ) Pyrolyseschwelbrand (Holz) (TF2)
Anhang H (normativ) Glimmschwelbrand (Baumwolle) (TF3)
Anhang I (normativ) Offener Kunststoffbrand (Polyurethan) (TF4)
Anhang J (normativ) Offener Flüssigkeitsbrand (n-Heptan) (TF5)
Anhang K (informativ) Informationen zur Ausführung des Rauchkanals
Anhang L (normativ) Rauchwarnmelder, die für den Einbau in bewohnbare Freizeitfahrzeuge geeignet sind — Prüfung der Temperaturwechselbeständigkeit
Anhang M (informativ) Information zur Ausführung der Messionisationskammer
Anhang N (normativ) Prüfanordnung der Funkverbindung
Anhang O (normativ) Berechnung der erwarteten Batterielebensdauer
Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie)
Literaturhinweise

Stichworte

  • Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Brandmelder, Heimrauchmelder
  • Norm, Gerätenorm, Produktnorm
  • Funkrauchmelder

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DIN EN 14604 Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Norm

Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Rauchwarnmelder – Übersicht und Informationen

Übersicht Rauchwarnmelder

Rauchmelder / Rauchwarnmelder / Heimrauchmelder / Brandmelder

Rauchwarnmelder (auch: Heimrauchmelder) dienen dem Personenschutz im Brandfall. Sie erkennen einen Brand im frühen Stadium und lösen Alarm aus, damit sich Personen rechtzeitig in Sicherheit bringen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung eingeleitet werden können. Rauchwarnmelder sind für die Verwendung in Wohnungen und Wohnhäusern vorgesehen und sind in den meisten Bundesländern durch die Landesbauordnungen vorgeschrieben. Rauchwarnmelder haben im Unterschied zu Rauchmeldern eine eingebaute Sirene und Batterien und können damit selbständig alarmieren.

Rauchmelder hingegeben sind an eine Brandmeldeanlage (BMA) angeschlossen und lösen darüber definierte Notfallmaßnahmen aus. In Sonderbauvorschriften sind Brandmeldeanlagen mit einer Aufschaltung auf die Feuerwehr meistens für besonders gefährdete Gebäude vorgeschrieben (Flughäfen, Bahnhöfe, Universitäten, Schulen, Firmengebäude, Fabrikhallen, Altenwohnheime, Krankenhäuser).

Für Rauchwarnmelder sind die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien in der europäischen Produktnorm bzw. Gerätenorm DIN EN 14604 festgelegt. In der Anwendungsnorm DIN 14676 ist die Zertifizierung der Geräte nach DIN EN 14604 vorgeschrieben und der Einbau, Betrieb und die Instandhaltung geregelt.

Normen

Richtlinien

Hersteller und Anbieter

Weitere Informationen

 Stichworte

  • Rauchmelder, Rauchwarnmelder, Brandmelder, Heimrauchmelder
  • Geprüfte Fachkraft, Kompetenznachweis, Zertifizierung
  • Planung, Projektierung, Installation, Montage, Instandhaltung, Wartung, Prüfung
  • DIN 14676, DIN EN 14694, VdS 3515
  • Rauchmelder retten Leben

Rauchwarnmelder

DIN 14676 Rauchwarnmelder - Einbau, Betrieb, Instandhaltung (Titel der Norm)

DIN 14676 Rauchwarnmelder – Einbau, Betrieb, Instandhaltung (Anwendungsnorm)

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DIN 14676 Rauchwarnmelder - Einbau, Betrieb, Instandhaltung (Titel der Norm)DIN 14676:2012-09 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung

Die Anwendungsnorm DIN 14676 vom September 2012 regelt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern im privaten Einsatz in Wohnungen und Wohnhäusern. Sie richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und am Bau beteiligte Personen, insbesondere Sachverständige, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Architekten, Errichter, Dienstleistungserbringer der Immobilienwirtschaft, Bauherren, Eigentümer und Bewohner.

Inhalt  (PDF)

Vorwort
Einleitung
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Planung und Einbau
4.1 Allgemeines
4.2 Anforderungen an die Überwachung
4.2.1 Grundanforderungen
4.2.2 Überwachungsbereiche
4.2.3 Gemeinschaftlich genutzte Bereiche in Mehrfamilienhäusern
4.3 Projektierung und Einbau
4.3.1 Rauchwarnmelder in Räumen
4.3.2 Rauchwarnmelder in Fluren
4.3.3 Rauchwarnmelder in zuggefährdeter Umgebung
4.3.4 Befestigung von Rauchwarnmeldern an der Decke
4.3.5 Montage von Rauchwarnmeldern bei besonderen Einbaubedingungen
4.4 Weiterleitung von Warnungen innerhalb einer Nutzungseinheit
4.4.1 Vernetzung von Rauchwarnmeldern
4.4.2 Weiterleitung an eine Empfangs- und Auswerteeinheit
4.5 Inbetriebnahme
5 Betrieb
5.1 Allgemeines
5.2 Täuschungsalarme
5.2.1 Ursachen
5.2.2 Vermeidung
6 Instandhaltung
6.1 Allgemeines
6.2 Inspektion und Wartung
6.3 Funktionsprüfung der Warnsignale
6.4 Austausch von Batterien, Akkumulatoren und Rauchwarnmeldern
6.4.1 Austausch von Batterien
6.4.2 Austausch von Akkumulatoren
6.5 Austausch des Rauchwarnmelders
7 Nachweis der Fachkompetenz für Dienstleistungserbringer
Anhang A (informativ) Planungsbeispiele
Anhang B (informativ) Kompetenznachweis
Anhang C (informativ) Informationen und Empfehlungen zur Anwendung von vernetzungsfähigen Rauchwarnmeldern
Anhang D (informativ) Informationen und Empfehlungen für Bewohner – Verhalten im Brandfall
Literaturhinweise

Weitere Informationen

  • Beuth-Verlag

DIN 14676:2012-09 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung, Norm, Rauchmelder