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Sicherheit in der Schule: Die Norm DIN VDE V 0827 Teil 1 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Wie Schulen auf Gefahrensituationen reagieren

„Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)“ lautet der Titel der neuen Norm DIN V VDE V 0827, deren Teil 1 „Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ Anfang 2015 veröffentlicht wird. Die Norm soll die Sicherheit an Schulen erhöhen und regelt, wie in Notfall- und Gefahrensituationen auf z.B. einen Amoklauf oder eine Bombendrohung reagiert werden soll.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) informiert Behörden und Verantwortliche ab 2015 mit einem halbtägigen Seminar über die Inhalte der neuen Norm und was die Umsetzung des geforderten Risikomanagements für Schulen bedeutet. Das Seminar findet bundesweit in verschiedenen Städten statt. Auf der Website www.dgwz.de/ngrs können weitere Informationen zum Seminar, zur neuen Norm und zum Technischen Risikomanager abgerufen werden.

Seit 2012 arbeitet der Arbeitskreis AK 713.1.19 der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) an der Norm unter Beteiligung der Industrie, des errichtenden Handwerks, der Polizei und der Gebäudewirtschaft. Die erste Fassung wurde am 2. Juli 2014 vorgelegt. Der Entwurf befindet sich derzeit im formalen Prozess einer neuen Norm zur Kommentierung und Veröffentlichung. Der Arbeitskreis arbeitet außerdem bereits am Teil 2 der Norm zu „Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)“.

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DIN VDE V 0827-3

DIN VDE V 0827-3
Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 3: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele

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Übersicht

Die aktuell gültige Norm DIN VDE V 0827-3:2021-12 ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN VDE V 0827-3:2019-07 vom Juli 2019.

Dieses Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1). Es beschreibt die Struktur, den Aufbau, die Inhalte und den Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Es beschreibt auch Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1). Ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) dient dem Schutz von Menschen. Es wirkt als Krisenmeldesystem und anschließend als Krisenbewältigungssystem mit der Zielsetzung, Personenschäden zu vermeiden oder zu begrenzen. Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der nachfolgenden Verordnungen, um das darin definierte Schutzziel (körperliche Unversehrtheit) zu erreichen. Daher ist es erforderlich, eine Gefährdungsbeurteilung (zum Beispiel Prävention vor Gewalttaten) für Arbeitnehmer und alle im Objekt befindlichen Personen durchzuführen. Grundsätzlich sind die Vorgaben durch das Arbeitsschutzgesetz bei der Erstellung eines Sicherungskonzeptes und im Rahmen des technischen Risikomanagementprozesses anzuwenden. Die Norm gehört mit DIN VDE V 0827-1:2016-07 und DIN VDE V 0827-2:2016-07 zur Normreihe der DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS).

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Stichworte

DIN VDE V 0827-3, Sicherheit, Krisenprävention, Gefahrenmanagement, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, Risikomanagementakte, Anwendungsbeispiele, Arbeitsschutzgesetz, Norm, Vorschrift, Gesetz

Pressemitteilung Nr. 2015-01

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

2. Januar 2015

Wie Schulen auf Gefahrensituationen reagieren

„Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)“ lautet der Titel der neuen Norm DIN V VDE V 0827, deren Teil 1 „Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ Anfang 2015 veröffentlicht wird. Die Norm soll die Sicherheit an Schulen erhöhen und regelt, wie in Notfall- und Gefahrensituationen auf z.B. einen Amoklauf oder eine Bombendrohung reagiert werden soll.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) informiert Behörden und Verantwortliche ab 2015 mit einem halbtägigen Seminar über die Inhalte der neuen Norm und was die Umsetzung des geforderten Risikomanagements für Schulen bedeutet. Das Seminar findet bundesweit in verschiedenen Städten statt. Auf der Website www.dgwz.de/ngrs können weitere Informationen zum Seminar, zur neuen Norm und zum Technischen Risikomanager abgerufen werden.

Seit 2012 arbeitet der Arbeitskreis AK 713.1.19 der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) an der Norm unter Beteiligung der Industrie, des errichtenden Handwerks, der Polizei und der Gebäudewirtschaft. Die erste Fassung wurde am 2. Juli 2014 vorgelegt. Der Entwurf befindet sich derzeit im formalen Prozess einer neuen Norm zur Kommentierung und Veröffentlichung. Der Arbeitskreis arbeitet außerdem bereits am Teil 2 der Norm zu „Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)“.

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Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon     06172 98185-30
Telefax     06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Schule, Sicherheit, Risikomanagement, Amoklauf, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, DIN V VDE V 0827 Teil 1, Seminar

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Neue Norm DIN V VDE V 0827 Teil 1 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme“ soll #Sicherheit an #Schule erhöhen. www.dgwz.de/ngrs

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