Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

2. Januar 2015

Wie Schulen auf Gefahrensituationen reagieren

„Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)“ lautet der Titel der neuen Norm DIN V VDE V 0827, deren Teil 1 „Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ Anfang 2015 veröffentlicht wird. Die Norm soll die Sicherheit an Schulen erhöhen und regelt, wie in Notfall- und Gefahrensituationen auf z.B. einen Amoklauf oder eine Bombendrohung reagiert werden soll.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) informiert Behörden und Verantwortliche ab 2015 mit einem halbtägigen Seminar über die Inhalte der neuen Norm und was die Umsetzung des geforderten Risikomanagements für Schulen bedeutet. Das Seminar findet bundesweit in verschiedenen Städten statt. Auf der Website www.dgwz.de/ngrs können weitere Informationen zum Seminar, zur neuen Norm und zum Technischen Risikomanager abgerufen werden.

Seit 2012 arbeitet der Arbeitskreis AK 713.1.19 der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) an der Norm unter Beteiligung der Industrie, des errichtenden Handwerks, der Polizei und der Gebäudewirtschaft. Die erste Fassung wurde am 2. Juli 2014 vorgelegt. Der Entwurf befindet sich derzeit im formalen Prozess einer neuen Norm zur Kommentierung und Veröffentlichung. Der Arbeitskreis arbeitet außerdem bereits am Teil 2 der Norm zu „Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)“.

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Ansprechpartnerin

Sarah Richter
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Schlagworte

Schule, Sicherheit, Risikomanagement, Amoklauf, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, DIN V VDE V 0827 Teil 1, Seminar

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Neue Norm DIN V VDE V 0827 Teil 1 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme“ soll #Sicherheit an #Schule erhöhen. www.dgwz.de/ngrs

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  • Pressemitteilung Nr. 2015-01 (PDF, TXT)
  • Sicherheit in der Schule: Die neue Norm DIN V VDE V 0827 Teil 1 "Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)"
    Bild: Sicherheit-in-der-Schule.jpg
    Bildquelle: Contrastwerkstatt / Fotolia
    Bildunterschrift: Die neue Norm DIN V VDE V 0827-1 zu Notfall- und Gefahren-Reaktionssystemen soll die Sicherheit an Schulen erhöhen.

Weiterführende Informationen

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