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Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können seit Ende August einen Antrag auf die neue Heizungsförderung bei der KfW stellen.

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

  • Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Die Grundförderung wird als Zuschuss gezahlt und beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss kann für Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden.
  • Wenn schon eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt, kann für Nichtwohngebäude zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden.
  • Hinzu kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau besonders effizienter, elektrisch angetriebener Wärmepumpen.
  • Für effiziente Biomasseanlagen wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt.

Die KfW sorgt für die nötige Beschleunigung der Wärmewende und weitet die Heizungsförderung aus. Neben Privatpersonen können nun auch Unternehmen Zuschüsse und Ergänzungskredite erhalten, wenn sie ihre bestehende Immobilie mit einer neuen, klimafreundlichen Heizung ausstatten oder an ein Wärme- oder Gebäudenetz anschließen. Zu der möglichen Empfängergruppe gehören unter anderem auch Wohnungsbaugenossenschaften, Kammern, Verbände und gemeinnützige Organisationen. Die Heizungsförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und kann ab sofort im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden.

Als Grundförderung gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu zählen grundsätzlich die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Herstellung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Dieser Zuschuss kann für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden, deren Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Unternehmen erhalten den Zuschuss, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Bedingungen dafür erfüllt wurden. Neben der Grundförderung gibt einen Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Für besonders  umweltfreundliche Biomasseanlagen gibt es zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro. Unterschieden wird bei der Förderung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der größte Unterschied liegt im Förderhöchstbetrag. Er legt fest, wie viel Förderung Unternehmen maximal für ihr Vorhaben erhalten können. Bei Wohngebäuden wird dieser nach Wohneinheiten berechnet und gestaffelt, bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmetern.

Für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden kann außerdem ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden, wenn bereits die Zusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Vorhaben vorliegt. Der Kreditbetrag hängt von den förderfähigen Kosten und der Summe der geförderten Quadratmeter ab.

Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor das Vorhaben startet. Es gibt aber eine Übergangsregelung: Wenn das Vorhaben zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurde, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Ab dem 01.09.2024 muss der Antrag aber vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass in Deutschland mehr Energie gespart und mehr erneuerbare Energie genutzt wird. Dadurch sollen auch die Treibhausgas-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen KfW-Krediten der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist es nicht nötig, dass die Maßnahmen zu einer neuen Effizienzgebäude-Stufe führen.

Autor: Olivia Kullik, Redakteurin, Axel Springer Corporate Solutions

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IT-Kühlung mit Propan

IT-Kühlung mit Propan

Dass sich Umweltschutz und Energieeffizienz nicht ausschließen, zeigt sich am Beispiel eines kürzlich in Betrieb genommenen Rechenzentrums eines Kommunalversorgers in Österreich. Installiert wurde eine Kälteerzeugung mit neun wassergekühlten Kältemaschinen mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290). Propan leistet aufgrund seines niedrigen Global Warming Potential (GWP) einen aktiven Beitrag zur Reduzierung klimaschädlicher Gase. Durch die Kombination der Kälteerzeugung mit großflächig ausgelegter freier Kühlung wird CO2 eingespart sowie die Rentabilität für das Unternehmen erhöht. Der modulare Anlagenbau mit maximaler Vorfertigungstiefe verkürzte zudem die Bauzeit.

Autor: Alexander Streit, Geschäftsführer, Streit-TGA GmbH & Co. KG

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Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Seit dem 1. Juni 2021 gilt die neue Fassung der Norm DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“. Sie löst die Ausgabe DIN EN 378-1:2020-12 ab.

Gegenüber der Vorgängerversion hat sich nichts Wesentliches geändert. Lediglich das nationale Vorwort mit dem Hinweis zu sicherheitstechnischen Festlegungen wurde ergänzt. Zudem müssen weitere Rechtsvorschriften des betrieblichen Arbeitsschutzes und des Baurechts beachtet werden.

Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel. Bezieher des Vorgängerdokumentes DIN EN 378-1:2020-12 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung beim Beuth-Verlag.

Autor: Thorsten Lerch, Dozent für Gesetze und Verordnungen, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, Maintal

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BTGA-Praxisleitfaden "Kältemittel" erschienen

Kälteanlagen richtig planen

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) hat in Kooperation mit dem Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) den Praxisleitfaden „Kältemittel. Anwendung der F-Gase-Verordnung für Neu- und Bestandsanlagen“ veröffentlicht. Darin wird gezeigt, wie zukünftig mit Kälteanlagen verfahren werden kann, wenn sie ausgetauscht oder auf ein alternatives Kältemittel umgerüstet werden müssen.

Der BTGA-Leitfaden „Kältemittel“ bietet Hinweise für die Planung und Ausführung von neuen Kälteanlagen und für Änderungen und Erweiterungen bei Bestandsanlagen in Gebäuden, insbesondere für Klimakälte, Gewerbekälte, Rechenzentren und Serverkühlung, Industrie- und Prozesskälte und Wärmepumpen. Außerdem werden die Unterschiede zwischen nicht fluorierten (natürlichen) und fluorierten Kältemitteln mit niedrigem Treibhausgaspotenzial (Global Warming Potential, GWP) vorgestellt. Der BTGA-Leitfaden ist als Hilfestellung sowohl für Mitarbeiter des TGA-Anlagenbaus als auch für Planer und Betreiber einer Kälteanlage gedacht.

BTGA-Praxisleitfaden "Kältemittel" erschienen

Der BTGA-Leitfaden „Kältemittel“ ist im BTGA-Webshop zum Preis von 15 € (inkl. MwSt. und zzgl. Versand) erhältlich.

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Klimafreundliche Kältemittel für Kälteanlagen und Klimanlagen - F-Gas-Verordnung, Fluorierte Treibhausgase

F-Gas-Verordnung: Onlineportal bietet Hilfe

Unterstützung für Kälteanlagen-Betreiber beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen bietet das von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online und dem Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit realisierte Informationsportal „Klimafreundliche Kälte“. Auf dem Portal werden die Folgen der EU-F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase – die schrittweise von 2015 bis 2030 in Kraft tritt – dargestellt. Es zeigt zudem, wie bei der Modernisierung und beim Neubau von Anlagen sowohl Klimaschutz als auch die Energieoptimierung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen gelingen.

Autor: Jens Hakenes, Leiter Redaktion, co2online gGmbH

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Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Übersicht zu Kälteanlagen

Übersicht zu Kälteanlagen

Kälteanlagen | Vorschriften | Hersteller | Publikationen | Weitere Informationen

Kälteanlagen

Eine Kälteanlage erzeugt Kälte durch einen thermodynamischen Kreislaufprozess. Dabei wird einem Körper Wärme entzogen, die dann einem anderen Körper zugeführt wird. Sie dienen der Kühlung von Räumen oder auch von Gütern und werden in verschiedenen Breichen verwendet. Im folgenden werden einige der Anwendungsbereiche aufgezählt:

  • Lebensmittelindustrie
  • Medizinische Einrichtungen
  • Industrie
  • Klimatisierung von Gebäuden
  • Chemische Industrie
  • Energieerzeugung
  • Transport

Der Kühlungsprozess kann mittels folgender Verfahren geschehen:

  • Kompressionskälteprozess
  • Sorptionskälteprozess
  • Kaltdampf-Kompressionskälteprozess

Eine Kältemaschine besteht aus vielen Bestandteilen, die wichtigsten sind die folgenden Bauteile:

  • Verdichter
  • Verflüssiger
  • Drosselorgan
  • Verdampfer

Vorschriften

Für Kälteanlagen gelten folgende technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Hersteller

Für Kälteanlagen gibt es einige Hersteller und Anbieter, hier werden eine Anzahl von diesen aufgelistet:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Kälteanlagen, Kältemittel, Kältetechnik, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Betreiber, F-Gas-Verordnung, F-Gase, Fluorierte Treibhausgase, klimafreundlich, Klimaschutz, Klimatechnik, Planer, TGA-Anlagenbau, Chemiekalienklimaschutzverordnung,ChemKlimaschutzV, DIN EN 378-1, DIN EN 378-2, DIN EN 378-3

DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen

DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen
Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Europäische Norm DIN EN 378-1 legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein. Der vorliegende Teil der EN 378 legt die auf Kälteanlagen anwendbare(n) Klassifikation und Auswahlkriterien fest. Die Klassifikation und Auswahlkriterien werden in den Teilen 2, 3 und 4 angewendet. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie zum Beispiel ISO 13043 abgedeckt werden; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind; e) Anlagen mit anderen als den in Anhang E dieser Europäischen Norm aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm. Anhang C legt fest, wie die in einem gegebenen Raum zulässige Kältemittel-Füllmenge zu bestimmen ist, bei deren Überschreitung zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. Anhang E legt Kriterien für sicherheits- und umweltbezogene Überlegungen in Bezug auf verschiedene bei Kühlung und Klimatisierung eingesetzte Kältemittel fest.

Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel; in diesem Fall ist die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. Die Sicherheitsnorm bezüglich der Sicherheit der Produktfamilie Kälteanlagen hat Vorrang gegenüber Sicherheitsfachgrundnormen und Sicherheitsgrundnormen.

Die aktuell gültige Norm DIN 378-1:2021-06 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 378-1:2018-04 vom April 2018.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN EN 378-1:2021-06

Europäisches Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

3.1 Kälteanlagen
3.2 Zugangsbereiche, Aufstellungsorte
3.3 Drücke
3.4 Komponenten von Kälteanlagen
3.5 Rohrleitungen und Verbindungen
3.6 Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
3.7 Fluide
3.8 Verschiedenes

4 Symbole und Abkürzungen

5 Klassifizierung

5.1 Kategorien der Zugangsbereiche
5.1.1 Allgemeines
5.1.2 Anwendungsfälle, für die mehrere Kategorien von Zugangsbereichen zutreffen
5.2 Bezeichnung und Klassifikation von Kältemitteln
5.3 Klassifikation der Aufstellungsorte von Kälteanlagen
5.4 Klassifikation von Kälteanlagen
5.4.1 Allgemeines
5.4.2 Direkt freisetzende Anlagen
5.4.3 Indirekte Anlagen
5.5 Beispiele für Anlagen
5.5.1 Direkt freisetzende Anlagen
5.5.2 Indirekte Anlagen
5.6 Besondere Anforderungen an Eissportanlagen

6 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge

7 Berechnungen des Raumvolumens

Anhang A (informativ) Gleichbedeutende Begriffe in Englisch, Französisch und Deutsch

Anhang B (informativ) Gesamter äquivalenter Treibhauseffekt (TEWI)

Anhang C (normativ) Anforderungen an die maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge
C.1 Anforderungen an die maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge für Kälteanlagen
C.2 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge aufgrund der Brennbarkeit bei Komfort Klimageräten oder Komfort-Wärmepumpen
C.2.1 Kältemittelführende Teile in einem Personen-Aufenthaltsbereich
C.2.2 Besondere Anforderungen an Einzelbaugruppen nicht ortsfester werkseitig dauerhaft geschlossener Klimageräte oder Wärmepumpen mit begrenzter Füllmenge
C.3 Alternative für das Risikomanagement von Kälteanlagen in Personen-
Aufenthaltsbereichen
C.3.1 Allgemeines
C.3.2 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge

Anhang D (informativ) Schutz von Personen in Kühlräumen

D.1 Allgemeines
D.2 Öffnen von Türen und Notausgangstüren
D.3 Notschalter oder Notsignal
D.4 Kühlräume mit kontrollierter Atmosphäre

Anhang E (normativ) Klassifikation im Hinblick auf die Sicherheit und Angaben zu Kältemitteln

Anhang F (normativ) Besondere Anforderungen an Eissportanlagen

F.1 Hallen-Eissportanlagen
F.2 Freianlagen für den Eissport und Einrichtungen für ähnliche sportliche Betätigungen

Anhang G (informativ) Potentielle Gefährdungen von Kälteanlagen

Anhang H (informativ) Berechnungsbeispiele zu C.2 und C.3

H.1 Beispiel 1 zu C.2.1
H.2 Beispiel 2 zu C.2.1
H.3 Beispiel 3 zu C.3
H.4 Beispiel 4 zu C.3

Literaturhinweise

DIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und AuswahlkriterienDIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Kälteanlagen, Kältemittel, Kältetechnik, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Betreiber, F-Gas-Verordnung, F-Gase, Fluorierte Treibhausgase, klimafreundlich, Klimaschutz, Klimatechnik, Planer, TGA-Anlagenbau, Norm, Vorschrift