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Neue DIN 14095 erschienen

Neue DIN 14095 erschienen

Im Juli 2025 ist die DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ erschienen und ersetzt damit die vorherige Fassung vom Februar 2024. Der Anhang A der Norm umfasst einen Musterplan und wurde überarbeitet und an die im Juni 2024 erschienene DIN 14034-6 „Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen“ angepasst. Außerdem wurden normative Verweisungen aktualisiert, Literaturhinweise ergänzt und eine redaktionelle Überarbeitung der Inhalte vorgenommen.

Weitere Informationen

DIN 14095:2025-07 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen aktualisiert

DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen aktualisiert

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-29
vom 20. Oktober 2025

Im Juli 2025 ist die DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ erschienen und ersetzt damit die vorherige Fassung vom Februar 2024. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN 14095:2025-07 wurde überarbeitet und weist einige Änderungen zur Vorgängerausgabe auf. Der Anhang A der Norm, der einen Musterplan umfasst, wurde überarbeitet und an die im Juni 2024 erschienene DIN 14034-6 „Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen“ angepasst. Außerdem wurden normative Verweisungen aktualisiert, Literaturhinweise ergänzt und eine redaktionelle Überarbeitung der Inhalte vorgenommen.

„Die vorgenommenen Änderungen an der Norm haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Inhalt des Feuerwehrplans“ erklärt der Sicherheits- und Brandschutzingenieur Robin Schoen. „Die Änderung der DIN 14095 erfolgte nach der letzten Aktualisierung von Februar 2024, da die Norm DIN 14034-6, welche die Piktogramme für Feuerwehrpläne definiert, aktualisiert wurde“, so Schoen weiter.

Die DIN 14095 dient der vereinheitlichten Darstellung relevanter Objektinformationen zur raschen Orientierung, Lagebeurteilung und Einsatzvorbereitung der Feuerwehr. Einsatzpläne selbst sind nicht Gegenstand der Norm, Feuerwehrpläne können jedoch als Grundlage dafür dienen. Adressiert werden insbesondere Betreiber und Eigentümer von Objekten, Fachplanungs- und Ingenieurbüros, Sicherheits- und Brandschutzverantwortliche sowie Brandschutzdienststellen. Die Norm unterstützt eine einheitliche, einsatzrelevante Darstellung. Die Feuerwehrpläne müssen mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person geprüft werden. Bei baulichen Änderungen ist eine sofortige Überprüfung und Aktualisierung der Pläne erforderlich.

1.770 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Im Juli 2025 wurde die DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen aktualisiert. www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene-pm

Pressemitteilung: Feuerwehrplaene-DIN-14095-Bauliche-Anlagen.pdf

DIN 14095:2025-07 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen aktualisiert

Bild: Feuerwehrplaene-DIN-14095-Bauliche-Anlagen-Presse.jpg
Bildquelle: Pixabay
Bildunterschrift: Im Juli 2025 wurde die DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen aktualisiert.

Weiterführende Informationen
https://www.dgwz.de/brandschutzplaene-uebersicht

Überarbeitete DIN 14095 für Feuerwehrpläne erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-06 vom 28. Februar 2024

Für die Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm wurde gegenüber der Vorgängerausgabe vom Mai 2007 konkretisiert und mit weiteren Anhängen informativ erweitert.

Das Dokument gilt für Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und legt Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplanes, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest. Die Norm gilt nicht für Einsatzpläne der Feuerwehr. Feuerwehrpläne können jedoch als Grundlage zur Erstellung von Einsatzplänen dienen. Die DIN 14095 dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen, wie beispielsweise Werksgelände, benötigten Pläne zu vereinheitlichen.

In der aktualisierten Fassung wurden Begrifflichkeiten ergänzt und verschiedene Arten der Pläne und Planinhalte vollständig überarbeitet. Außerdem wurde der Anwendungsbereich nochmals verdeutlicht. Dazu schreibt die Norm nun, dass hierin die „Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplans, an den Planinhalt und dessen Ausführung“ festlegt werden. Zudem wurde der informative Anhang mit dem Beispiel eines Feuerwehrplanes erneuert. Der informative Anhang mit Rechtsgrundlagen und Technischen Bestimmungen wurde gelöscht, der informative Anhang zu Feuerwehrplänen in georeferenzierter Darstellungsform aufgenommen und die normativen Verweisungen überarbeitet. Auch die Näherungswerte für RGB- und CMYK-Werte der Planfarben wurden aufgenommen.

Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner, Sachverständiger und Referent für Brandschutz erläutert: „Feuerwehrpläne sind vorbereitende Pläne für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten und Objekten. Sie fungieren als schnelles Führungsmittel der Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Bewältigung von kritischen Situationen in einem Gebäude. Anders als Flucht- und Rettungspläne bestehen Feuerwehrpläne aus mehreren Plänen, die in einer Mappe oder einem Ordner zu finden sind und speziell für die Verwendung der Feuerwehr und Brandschutzdirektion erstellt werden.“

Die einzelnen Bestandteile eines Feuerwehrplanes hängen von der Art des Gebäudes ab. Ein Feuerwehrplan muss mindestens über eine allgemeine Objektbeschreibung, einen Übersichtsplan und einen Geschossplan je Geschoss verfügen. Je nach Gebäude können noch weitere Erläuterungen angefordert werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde und anderen Behörden gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.

Die neue Norm kann zum Preis von 120,09 Euro netto zzgl. 7 % MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Überarbeitete Fassung DIN 14095:2024-02 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ veröffentlicht. #Feuerwehrpläne #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene

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Bildquelle: Gina Sanders – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14095-feuerwehrplaene-fuer-bauliche-anlagen

Schlagwortarchiv für: Feuerwehrpläne

DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

DIN 14095
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

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Übersicht

Die DIN 14095:2025-07 legt die Anforderungen an Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen fest. Sie richtet sich an alle, die für die Erstellung, Prüfung oder Verwendung von Feuerwehrplänen verantwortlich sind – etwa Betreiber größerer Objekte, Sicherheitsbeauftragte oder Planungsbüros.

Feuerwehrpläne sind wichtige Führungsmittel zur Einsatzvorbereitung, unterstützen die Orientierung vor Ort und helfen, Gefahrenlagen schnell zu beurteilen. Die Norm definiert einheitliche Inhalte, Darstellungen und Mindestanforderungen an Aufbau und Ausführung – unabhängig von der Art und Nutzung der baulichen Anlage.

Was regelt die DIN 14095?
Die Norm beschreibt, wie Feuerwehrpläne zu erstellen und zu gestalten sind, damit sie die Einsatzkräfte effektiv unterstützen. Sie ist anwendbar auf:

bauliche Anlagen jeder Art (z. B. Industriebauten, Werksgelände),
nicht jedoch auf Einsatzpläne – Feuerwehrpläne können aber als Grundlage dafür dienen.

Was muss ein Feuerwehrplan enthalten?
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 müssen den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort entsprechen und spezifische Risiken oder Besonderheiten der Anlage abbilden. Ein vollständiger Feuerwehrplan besteht aus:

Allgemeinen Objektinformationen
Textlichen Erläuterungen (optional)
Umgebungsplan (optional)
Übersichtsplan
Geschossplan/Geschossplänen
Sonderplan/Sonderplänen (optional)

Wer darf Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellen?
Die Erstellung eines Feuerwehrplans erfordert Fachkunde. Nur sachverständige Personen mit entsprechendem Know-how sollten mit dieser Aufgabe betraut werden.

Wie oft muss ein Feuerwehrplan geprüft werden?
Feuerwehrpläne müssen mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Auch bei baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich. Die Verantwortung für die Prüfung und Aktualisierung liegt beim Betreiber der baulichen Anlage.
Änderungen in der Ausgabe 2025-07

Gegenüber der Vorgängerversion DIN14095:2024-02 wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

Anhang A mit Musterplan überarbeitet und an DIN 14034-6 (grafische Symbole) angepasst
Normative Verweisungen aktualisiert
Literaturhinweise ergänzt
Redaktionelle Überarbeitung der Inhalte

Die aktuell gültige Norm DIN 14095:2025-07 ist im Juli 2025 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN 14095:2024-02.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen – Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Änderungen
Frühere Ausgaben

Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe
Feuerwehrplan
Einsatzplan
Erstinformationsstelle
Übersichtspiktogramm
fachkundige Person

Allgemeine Anforderungen
Art der Pläne und Planinhalt
Planbestandteile
Allgemeine Objektinformationen
Zusätzliche textliche Erläuterungen
Umgebungsplan
Übersichtsplan
Geschossplan/Geschosspläne
Sonderpläne

Allgemeines
Detailpläne
Dachaufsichtenplan
Löschwasserrückhaltung/Abwasserpläne

Ausführung
Format
Maßstab
Kartographische Richtung
Ausrichtung der Pläne
Farbige Darstellungen und Symbole
Kennzeichnung der Geschosse
Darstellung der Brandwände
Beschriftung
Schriftfelder

Beispiel für Bestandteile eines Feuerwehrplanes (informativ)
Inhalte des Feuerwehrplans in georeferenzierter Darstellungsform (informativ)
Literaturhinweise

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Feuerwehrpläne, Brandschutzpläne, DIN 14095, Norm, Vorschrift, Symbole, erstellen, prüfen, aktualisieren, bestellen, kaufen, herunterladen, download, Volltext

Übersicht zu Brandschutzplänen

Übersicht zu Brandschutzplänen

Einführung | Flucht- und Rettungspläne | Feuerwehrpläne | Brandschutzvisualisierungsplan| FAQ | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Ein Brandschutzplan zeigt den Grundriss eines Gebäudes, auf dem alle Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege dargestellt werden. Häufig wird der Begriff „Brandschutzplan“ als übergeordneter Begriff für Brandschutzvisualisierungspläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne verwendet.

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne bilden alle Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden, Versammlungsstätten und sonstige gefährdete Objekte (z.B. Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) ab. Mit einer einfachen Gebäudeskizze geben Flucht- und Rettungspläne Betroffenen schnelle Orientierung, indem sie  den nächsten Notausgang abbilden und über den nächstgelegenen Sammelplatz informieren.

Für Flucht- und Rettungspläne ist vor allem die DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ relevant.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung in einem Gebäude. Sie müssen vom Bauherren, Eigentümer oder Betreiber der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden.

Die Planung und Erstellung von Feuerwehrplänen ist in der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ geregelt.

Brandschutzvisualisierungsplan

Der Brandschutzvisualisierungsplan stellt die wesentlichen Aspekte des Brandschutzkonzeptes bei der Brandschutzplanung dar und dient zur Vorlage bei den Prüfinstanzen. Der Brandschutzvisualisierungsplan gibt einen einfachen Gesamtüberblick ohne detailliert Flächen auszuweisen. Auf die Verwendung von Symbolen wird verzichtet.

Brandschutzpläne sind in Deutschland noch weitgehend undefiniert. Der VDI hat deshalb den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt.  Die Anforderungen an Brandschutzpläne sind in der VDI-Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 Entwurf „Brandschutz für Gebäude – Anforderungen an Brandschutzpläne“ geregelt.

Häufige Fragen zu Brandschutzplänen (FAQ)

Was ist ein Brandschutzplan?

Der „Brandschutzplan“ ist ein übergeordneter Begriff für Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und für Brandschutz-Visualisierungspläne. Der Brandschutzplan ist ein farbiger, vereinfachter Grundrissplan eines Gebäudes und stellt alle Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege dar und ist Teil des Brandschutzkonzeptes.

Wer darf einen Brandschutzplan erstellen?

Brandschutzpläne dürfen nur von regelmäßig geschulten Fachkräften erstellt und geprüft werden. Feuerwehrpläne dürfen von Sachkundigen Personen nach DIN 14095 erstellt werden. Flucht- und Rettungspläne dürfen von Sachkundigen Personen nach DIN ISO 23601 erstellt werden.

Wann ist ein Brandschutzplan erforderlich?

Unter dem Begriff Brandschutzpläne sind Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Brandschutz-Visualisierungspläne zu verstehen. Flucht- und Rettungspläne werden in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden wie z.B. Hotels, Bahnhöfen und Flughäfen eingesetzt und an zentralen Stellen aufgehängt. Sie dienen der schnellen Orientierung, damit im Brandfall die Notausgänge schnell erreicht werden können. Die Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur Orientierung im Gebäude und werden im Rahmen der Abnahme eines Gebäudes von der zuständigen Feuerwehr eingefordert. Brandschutz-Visaulierungspläne werden für das Brandschutzkonzept erstellt und für die Freigabe den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt.

Vorschriften

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutzpläne, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, DIN 14095, DIN ISO 23601