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Überarbeitete DIN 14095 für Feuerwehrpläne erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-06 vom 28. Februar 2024

Für die Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm wurde gegenüber der Vorgängerausgabe vom Mai 2007 konkretisiert und mit weiteren Anhängen informativ erweitert.

Das Dokument gilt für Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und legt Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplanes, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest. Die Norm gilt nicht für Einsatzpläne der Feuerwehr. Feuerwehrpläne können jedoch als Grundlage zur Erstellung von Einsatzplänen dienen. Die DIN 14095 dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen, wie beispielsweise Werksgelände, benötigten Pläne zu vereinheitlichen.

In der aktualisierten Fassung wurden Begrifflichkeiten ergänzt und verschiedene Arten der Pläne und Planinhalte vollständig überarbeitet. Außerdem wurde der Anwendungsbereich nochmals verdeutlicht. Dazu schreibt die Norm nun, dass hierin die „Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplans, an den Planinhalt und dessen Ausführung“ festlegt werden. Zudem wurde der informative Anhang mit dem Beispiel eines Feuerwehrplanes erneuert. Der informative Anhang mit Rechtsgrundlagen und Technischen Bestimmungen wurde gelöscht, der informative Anhang zu Feuerwehrplänen in georeferenzierter Darstellungsform aufgenommen und die normativen Verweisungen überarbeitet. Auch die Näherungswerte für RGB- und CMYK-Werte der Planfarben wurden aufgenommen.

Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner, Sachverständiger und Referent für Brandschutz erläutert: „Feuerwehrpläne sind vorbereitende Pläne für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten und Objekten. Sie fungieren als schnelles Führungsmittel der Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Bewältigung von kritischen Situationen in einem Gebäude. Anders als Flucht- und Rettungspläne bestehen Feuerwehrpläne aus mehreren Plänen, die in einer Mappe oder einem Ordner zu finden sind und speziell für die Verwendung der Feuerwehr und Brandschutzdirektion erstellt werden.“

Die einzelnen Bestandteile eines Feuerwehrplanes hängen von der Art des Gebäudes ab. Ein Feuerwehrplan muss mindestens über eine allgemeine Objektbeschreibung, einen Übersichtsplan und einen Geschossplan je Geschoss verfügen. Je nach Gebäude können noch weitere Erläuterungen angefordert werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde und anderen Behörden gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.

Die neue Norm kann zum Preis von 120,09 Euro netto zzgl. 7 % MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Louisenstraße 120
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Überarbeitete Fassung DIN 14095:2024-02 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ veröffentlicht. #Feuerwehrpläne #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene

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Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14095-feuerwehrplaene-fuer-bauliche-anlagen

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DIN 14095 – Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN VDE 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ gibt Auskunft über die Anforderungen an Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und dient der Vereinheitlichung der von der Feuerwehr benötigten Pläne für bestimme technische und bauliche Anlagen.

Für die Norm ist der Normen-Arbeitsausschuss (NA) 031-04-02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN 14095:2024-02 ist im Februar 2024 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN VDE 14095:2007-05 vom Mai 2007.

Inhalt

Vorwort

  • Änderungen
  • Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Allgemeine Anforderungen

5 Art der Pläne und Planinhalt

5.1 Planbestandteile

5.2 Allgemeine Objektinformationen

5.3 Zusätzliche textliche Erläuterungen

5.4 Umgebungsplan

5.5 Übersichtsplan

5.6 Geschossplan/Geschosspläne

5.7 Sonderpläne

6 Ausführung der Pläne

6.1 Format

6.2 Maßstab

6.3 Kartographische Richtung

6.4 Ausrichtung der Pläne

6.5 Farbige Darstellungen und Symbole

6.6 Kennzeichnung der Geschosse

6.7 Darstellung der Brandwände

6.8 Beschriftung

6.9 Schriftfelder

Anhang A Besipiel für Bestandteile eines Feuerwehrplanes (informativ)

Anhang A Inhalte des Feuerwehrplans in georeferenzierter Darstellungsform (informativ)

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

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Stichworte
Feuerwehrpläne, Brandschutzpläne, DIN 14095, Norm, Vorschrift, Symbole, erstellen, prüfen, aktualisieren, bestellen, kaufen, herunterladen, download, Volltext

Übersicht zu Brandschutzplänen

Übersicht zu Brandschutzplänen

Einführung | Flucht- und Rettungspläne | Feuerwehrpläne | Brandschutzvisualisierungsplan| FAQ | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Ein Brandschutzplan zeigt den Grundriss eines Gebäudes, auf dem alle Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege dargestellt werden. Häufig wird der Begriff „Brandschutzplan“ als übergeordneter Begriff für Brandschutzvisualisierungspläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne verwendet.

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne bilden alle Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden, Versammlungsstätten und sonstige gefährdete Objekte (z.B. Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) ab. Mit einer einfachen Gebäudeskizze geben Flucht- und Rettungspläne Betroffenen schnelle Orientierung, indem sie  den nächsten Notausgang abbilden und über den nächstgelegenen Sammelplatz informieren.

Für Flucht- und Rettungspläne ist vor allem die DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ relevant.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung in einem Gebäude. Sie müssen vom Bauherren, Eigentümer oder Betreiber der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden.

Die Planung und Erstellung von Feuerwehrplänen ist in der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ geregelt.

Brandschutzvisualisierungsplan

Der Brandschutzvisualisierungsplan stellt die wesentlichen Aspekte des Brandschutzkonzeptes bei der Brandschutzplanung dar und dient zur Vorlage bei den Prüfinstanzen. Der Brandschutzvisualisierungsplan gibt einen einfachen Gesamtüberblick ohne detailliert Flächen auszuweisen. Auf die Verwendung von Symbolen wird verzichtet.

Brandschutzpläne sind in Deutschland noch weitgehend undefiniert. Der VDI hat deshalb den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt.  Die Anforderungen an Brandschutzpläne sind in der VDI-Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 Entwurf „Brandschutz für Gebäude – Anforderungen an Brandschutzpläne“ geregelt.

Häufige Fragen zu Brandschutzplänen (FAQ)

Was ist ein Brandschutzplan?

Der „Brandschutzplan“ ist ein übergeordneter Begriff für Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und für Brandschutz-Visualisierungspläne. Der Brandschutzplan ist ein farbiger, vereinfachter Grundrissplan eines Gebäudes und stellt alle Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege dar und ist Teil des Brandschutzkonzeptes.

Wer darf einen Brandschutzplan erstellen?

Brandschutzpläne dürfen nur von regelmäßig geschulten Fachkräften erstellt und geprüft werden. Feuerwehrpläne dürfen von Sachkundigen Personen nach DIN 14095 erstellt werden. Flucht- und Rettungspläne dürfen von Sachkundigen Personen nach DIN ISO 23601 erstellt werden.

Wann ist ein Brandschutzplan erforderlich?

Unter dem Begriff Brandschutzpläne sind Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Brandschutz-Visualisierungspläne zu verstehen. Flucht- und Rettungspläne werden in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden wie z.B. Hotels, Bahnhöfen und Flughäfen eingesetzt und an zentralen Stellen aufgehängt. Sie dienen der schnellen Orientierung, damit im Brandfall die Notausgänge schnell erreicht werden können. Die Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur Orientierung im Gebäude und werden im Rahmen der Abnahme eines Gebäudes von der zuständigen Feuerwehr eingefordert. Brandschutz-Visaulierungspläne werden für das Brandschutzkonzept erstellt und für die Freigabe den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt.

Vorschriften

Publikationen

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Brandschutzpläne, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, DIN 14095, DIN ISO 23601