KfW-Förderung für Einbruchschutz
Die Förderbank KfW unterstützt private Eigentümern und Mieter ab sofort bei der Einbruchsprävention. Bei der Bank können Zuschüsse bis zu 1.500 Euro beantragt werden, um beispielsweise Alarmanlagen sowie einbruchsichere Fenster und Türen zu finanzieren. Das Förderprogramm kommt aber nicht nur Haus-Besitzern und -Bewohnern zu Gute, sondern auch entsprechend aufgestellten Fachhandwerksbetrieben. Denn förderungswürdig sind die Maßnahmen nur dann, wenn sie von kompetenten Fachunternehmen durchgeführt werden. Hier kann das Handwerk durch eine umfassende Beratung des Kunden neue Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.
Wichtig: Die Höhe der maximalen Fördermittel hängt davon ab, wie viel Geld ein Auftraggeber in die Hand nimmt. Folgende Regel gilt: Der Förderbetrag liegt stets bei zehn Prozent der Gesamtinvestitionssumme, welche mindestens 2.000 Euro betragen muss. Hat der Kunde neben seiner Sicherheit auch eine energetische oder altersgerechte Modernisierung im Auge, können auch Zuschüsse aus unterschiedlichen Förderprogrammen miteinander kombiniert werden.
Autor: Thomas Taferner, Leiter strategischer Vertrieb und Marketing, Telenot Electronic GmbH
Weiterführende Informationen
- Übersicht Einbruchschutz – www.dgwz.de/einbruchschutz
- Planerbrief 06 – Januar-Februar 2016
- Planerbrief – Übersicht