Schlagwortarchiv für: E-Ladestationen

Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-03 vom 3. März 2022

Am 1. März 2022 ist der Planerbrief 34 erschienen. Themen der Ausgabe März-April 2022 sind die Auswirkungen der Pandemie in der TGA-Branche, Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz, die Fachverantwortung einer verantwortlichen Elektrofachkraft im Unternehmen, die Prüfung von E-Ladestationen und Ladekabeln sowie die DIN EN 50131 Teil 1 für Alarmanlagen.

Im Editorial kommt Christoph Brauneis, Hauptgeschäftsführer, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), zu Wort: „Die Covid-19-Pandemie hat unser Land fest im Griff. Davon ist die TGA-Branche nicht ausgenommen – auch wenn sie vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist. Gründe sind Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und niedrige Zinsen, die Investitionen im Immobiliensektor begünstigen.“

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief 35 erscheint am 1. Mai 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Neuer Planerbrief 34 – März-April 2022 informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung. www.planerbrief.de

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Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief 34, Ausgabe März-April 2022, informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

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Prüfung von E-Ladestationen und E-Ladekabeln

Prüfung von E-Ladestationen und Ladekabeln

Der Betreiber von Ladestationen hat dafür zu sorgen, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden. Laut Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Ladesäulen und Wallboxen für E-Fahrzeuge ortsfeste elektrische Anlagen und Ladekabel ortsveränderliche Betriebsmittel. Durch Prüfen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen kann dies sichergestellt werden. Die Fristen sind durch eine Gefährdungsbeurteilung so zu ermitteln, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. Hierzu empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201.

Sollten keine Prüffristen vorgegeben sein, muss die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Regulierungsbehörde kann den Betrieb einer Ladesäule untersagen, wenn die technische Sicherheit des Betriebes nicht gegeben ist. Die Prüfung beinhaltet Besichtigung, Messungen und Erprobung. Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

Zur Prüfung greifen verschiedene Normen wie die DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 für die Erstprüfung der elektrischen Anlage, die DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 für die wiederkehrende Prüfung und die VDE 0702 für die wiederkehrende Prüfung der Ladekabel.

Autor: Sebastian Onnenberg, Gesellschafter und Geschäftsführer, PRO-EL GmbH

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Förderung von Ladestationen für Kommunen und Unternehmen

KfW-Förderung von Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit dem 23. November 2021 Ladestationen in Unternehmen und Kommunen. Die Zuschussprogramme KfW 441 und KfW 439 fördern die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Auch TGA-Planungsbüros und SHK-Betriebe können die Zuschüsse beantragen.

Eine finanzielle Unterstützung gibt es für den Kauf und die Montage von Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge wie Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – Anschaffung, Anschluss und Montage –, ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort, zum Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.

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Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Der Betreiber muss Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift oder Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

So darf die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen nur von einer Fachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Hager Vertriebsgesellschaft

mbH & Co. KG

Zum Gunterstal
66440 Blieskastel
Telefon 06842 945-0
info@hager.de
www.hager.de

Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG gehört zur Hager Group. Sie ist eine direkte Tochter der Hager SE, eines inhabergeführten Familienunternehmens mit Sitz in Blieskastel, Deutschland. Das weltweit tätige Unternehmen beschäftigt 13.000 Mitarbeiter, erwirtschaftet einen Umsatz von 3 Milliarden Euro und zählt zu den Innovationsführern in seiner Branche. Die Hager Group produziert in 20 Standorten rund um den Globus. In mehr als 100 Ländern setzen Kunden auf Lösungen von Hager.

Produkte und Leistungen

Hager stellt Lösungen und Dienstleistungen für Elektroinstallationen bereit, die das gesamte Spektrum im Wohn- und Zweckbau abdecken. Dazu gehören Energieverteilungs- und Zählerplatzsysteme, Leitungsführungs- und Raumanschlusssysteme, Sicherheitstechnik und Türkommunikation, Schalterprogramme und die intelligente Gebäudesteuerung sowie E-Ladelösungen und die Speicherung und Verteilung von elektrischer Energie.

Höhepunkte zur Light + Building 2024

In Halle 12.1 zeigt Hager Komplettlösungen, die Gebäude fit für die Energiewende machen – in Neubau und Bestand. Dafür, dass Energie dort hingebracht wird, wo sie im Raum gebraucht wird, sorgen Leitungsführungs- und Raumanschlusssysteme wie z.B. die neuen estrichbündigen Raum und Kanalsysteme für Wand und Boden. Der Hager Brandschutzkanal FWK Plus aus robustem Metall erfüllt alle Feuerwiderstandsanforderungen der DIN EN 13501-1/-2 und besitzt die europäische ETA­Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Damit ist er uneingeschränkt in Flucht- und Rettungswegen öffentlicher Gebäude einsetzbar.
www.hager.de/lb2024

Planer-Ansprechpartnerin

Ipek Rasitoglou, Telefon 0160 9518 8633 , ipek.rasitoglou@hagergroup.com

 

 

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Seminar Ladestation für Elektroautos

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen, Prüfung, Management

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen, Prüfung, Management

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | VoraussetzungenInhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Grundlagen, Management und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus.

Seminareinladung

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)

Online-Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)
Online-Seminar ohne Praxisteil „Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln“

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert drei Tage. Die Tage bauen aufeinander auf und können auch einzeln gebucht werden.
1. Tag: 10:00-17:00 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen
2. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Prüfung
3. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Management
 
bzw. das Online-Seminar dauert zwei Tage. Die Tage können auch einzeln gebucht werden.
1. Tag: 09:00-16:00 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen
2. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Management

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 06.-07. Mai 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29.-30. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24.-25. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23.-25. April 2024 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 25.-27. Juni 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 10.-12. September 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 26.-28. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg

Teilnahmegebühr

1 Tag 540 Euro, 2 Tage 810 Euro, 3 Tage 1.145 Euro zzgl. 19 % MwSt., inkl. Seminar, Verpflegung, Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

Nutzen

Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Grundlagen, Management und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Sie lernen die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung die Sachkundenachweise „Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen“, „Ladestationen für Elektroautos – Prüfung“ und „Ladestationen für Elektroautos – Management“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Ladestationen für Elektroautos wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Als Online-Seminar:

Als Präsenz-Seminar:

Das Seminar Ladestationen für Elektroautos wird vom Wirtschaftsministerium und der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste anerkannt:

Als Online-Seminar:

  • 16 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Als Präsenz-Seminar:

  • 24 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 24 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 24 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 1 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Hersteller, Planer, Errichter, Betreiber und Dienstleister von Ladestationen,
  • elektrotechnisch unterwiesene Personen,
  • Elektrofachkräfte,
  • Befähigte Personen nach TRBS 1203

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen nötig.

Die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen darf nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen. Nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 13 muss zudem die Eintragung des Installationsunternehmens in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers erfolgen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person die Tätigkeiten ausführen.

Inhalte

Die 3 Tage bauen aufeinander auf und können auch einzeln gebucht werden. Das Wissen der vorherigen Tage wird jeweils vorausgesetzt.

1. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen

  • Aufbau von Ladestationen, Anforderungen an Ladestationen
  • Ladearten, Ladekabeltypen, Ladesteckersysteme, Schutzeinrichtungen
  • Kommunikation zwischen Ladeeinrichtung, Ladekabel und Fahrzeug
  • Normen und Vorschriften: VDE 0122, DIN EN ISO 15118, Ladesäulenverordnung (LSV)
  • Schriftliche Prüfung

2. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Prüfung

  • Normen und Vorschriften: DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702
  • Sicherheitsvorschriften: DGUV-Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10, TRBS, ArbSchG, BetrSichV
  • Messgeräte, Prüfmethoden, Prüfprotokollierung, Software
  • Praktische Mess-Übungen
  • Schriftliche Prüfung

3. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Management

  • Rechtsgrundlagen: DIN VDE 0100-722, Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), VDI 2166 Blatt 2
  • Anforderungen bei Errichtung, Netzsysteme, Schutzeinrichtungen
  • Statisches, dynamisches und intelligentes Lastmanagement
  • Abrechnung und Verwaltung
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Sebastian Onnenberg ist Gesellschaftler, Geschäftsführer der PRO-EL GmbH und Berater und Dozent auf dem Gebiet der Elektrosicherheit.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)

Online-Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)
Online-Seminar ohne Praxisteil „Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln“

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung hat meine Erwartungen erfüllt. Der Referent hat alle speziellen Fragen der Teilnehmer beantwortet.“
    Jörg Schulze, Schäffler Technologies AG & Co. KG, Luckenwalde

Weitere Informationen

Stichworte
Ladestationen, Ladeinfrastruktur, Ladekabel, Ladepunkt, VDE 0122, DIN VDE 0100-722, VDI 2166 Blatt 2, Ladesäulenverordnung (LSV), Niederspannungsanschlussverordnung (NAV),  Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), DIN EN ISO 15118, Errichtung, Installation, Instandhaltung, Prüfung, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702, Messgeräte, Protokollierung, Software, Seminar, Online-Seminar, Event, Veranstaltung, 2023, 2024

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