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DIN EN 50131 Teil 1

Alarmanlagen: DIN EN 50131 Teil 1

Der überarbeitete Teil 1 der DIN EN 50131 „Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ vom Juli 2021 legt Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen fest, die unter Verwendung von exklusiven oder nicht exklusiven leitungsgebundenen oder drahtlosen Verbindungen in Gebäuden installiert werden.

Informationen zum Thema Fernzugriff im normativen Anhang B und die Hinweise auf IT- Sicherheitsbedrohungen zeigen auch in dieser Norm, dass die IT-Technik mehr und mehr Einzug in die Einbruch- und Überfallmeldetechnik findet, die in Bezug auf die Sicherheit der Systeme einen immer höheren Stellenwert einnimmt.

Autor: Karl-Heinz Mast, Fachreferent Normen und Richtlinien, Building Technologies, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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AMEV: EMA/ÜMA 2019

Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) hat die Empfehlung „Planung, Bau und Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung in öffentlichen Gebäuden (EMA/ÜMA 2019)“ des Arbeitskreises Maschinen-und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) mit sofortiger Wirkung für den zivilen Bundesbereich als technische Arbeitshilfe eingeführt. Sie ersetzt die Empfehlung „EMA/ÜMA 2012“. Die aktuelle Fassung berücksichtigt die normativen Änderungen u.a. der DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-3 und DIN EN 50131-1 und beinhaltet Erläuterungen zu Notfall-und Gefahren-Reaktionssystemen (NGRS) nach DIN VDE V 0827.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen – Teil 1: Systemanforderungen

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Übersicht

Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) fest, die in Gebäuden installiert sind und die exklusive oder nicht-exklusive leitungsgebundene Verbindungen oder drahtlose Verbindungen verwenden.

Die Norm beinhaltet keine Anforderungen an EMA/ÜMA für den Außenbereich. Diese Anforderungen gelten auch für Anlageteile von EMA/ÜMA, die in Gebäuden installiert sind, die üblicherweise am Außenbereich eines Gebäudes montiert sind (zum Beispiel zusätzliche Bedieneinrichtung oder Signalgeber). Außerdem legt die Norm Leistungsanforderungen für installierte EMA/ÜMA fest, enthält aber keine Anforderungen an Projektierung, Planung, Installation, Betrieb oder Instandhaltung.

Diese Anforderungen gelten auch für EMA/ÜMA, die Mittel der Erkennung, Auslösung, Verbindung, Steuerung, Kommunikation und Energieversorgungen mit anderen Anwendungen teilen. Der Betrieb von EMA/ÜMA darf nicht von anderen Anwendungen negativ beeinflusst werden. Anforderungen an EMA/ÜMA-Anlageteile sind entsprechend den Umweltklassen festgelegt. Diese Klassifizierung beschreibt die Umweltbedingungen, bei denen ein bestimmungsgemäßer Betrieb der EMA/ÜMA-Anlageteile erwartet werden kann. Wenn die Anforderungen der vier Umweltklassen aufgrund extremer Bedingungen, die in bestimmten geographischen Gebieten erfahrungsgemäß auftreten, nicht ausreichend sind, gelten die in Anhang A aufgeführten besonderen nationalen Bedingungen. Diese konsolidierte Fassung enthält die Änderungen A1, A2 und A3.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50131-1:2021-07; VDE 0830-2-1:2021-07 ist im Juli 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 50131-1:2017-12; VDE 0830-2-1:2017-12 vom Dezember 2017.

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Stichwörter

Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, EMA, ÜMA, Gefahrenmeldeanlagen, DIN EN 50131-1, VDE 0830-2-1, Vorschriften, Normen