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Instandhaltung nach DIN 31051: Neue Fassung zum Juni 2019

Die DIN Norm 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ erscheint zum Juni 2019 in einer neuen, redaktionell überarbeiteten Fassung. Folgende Änderungen wurden gegenüber der DIN 31051:2012-09 vorgenommen: Die Begriffe sind entsprechend an die DIN EN 13306:2018-02 angepasst und Anhang A wurde gestrichen.

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DIN 14096:2014-05 Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen

DIN 14096 – Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen

DIN 14096 – Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen

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Übersicht

Die Norm DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen“ fasst Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Brandfalls zusammen. Brandschutzordnung Teil A besteht aus Anweisungen und ergänzende graphische Sicherheitshinweise zur Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzordnung Teil B enthält Informationen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, wie Bewohner und Beschäftigte, die sich längerfristig in einem Gebäude aufhalten. Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

Die aktuell gültige Norm DIN 14096:2014-05 ist im Mai 2014 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 14096-1:2000-01, DIN 14096-2:2000-01, DIN 14096-3:2000-01.

DIN 14096:2014-05 Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen

Inhalt

Vorwort

  • Änderungen
  • Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Bezeichnungen

5 Allgemeines

6 Brandschutzordnung Teil A (Aushang)

6.1 Anforderungen

6.2 Kennzeichnung

7 Brandschutzordnung Teil B

7.1 Allgemeines

7.2 Anforderungen

8 Brandschutzordnung Teil C

8.1 Allgemeines

8.2 Anforderungen

8.2.1 Format und Ausführung

8.2.2 Gliederung und Inhalt

Anhang A Erläuterungen und Muster-Brandschutzordnung Teil A (Aushang) (informativ)

Anhang A.1 Erläuterungen

Anhang A.2 Muster-Brandschutzordnung Teil A (Aushang)

Literaturhinweise (informativ)

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

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Stichworte
Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung, Brandschutzplan, DIN 14096, Norm, Vorschrift, Flächen, Feuerwehr, Sammelstellen

DIN ISO 23601 – Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne

DIN ISO 23601 – Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne

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Übersicht

Die Norm DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne“ legt die Gestaltungsgrundlagen für Flucht- und Rettungspläne fest.

Die internationale Norm wurde vom ISO/TC 145 „Graphical symbols“, Unterkomitee SC 2 „Safety identification, signs, shapes, symbols and colours“ erarbeitet. Auf nationaler Ebene ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 095-01-06 GA „Sicherheitskennzeichnung“ des Normenausschusses Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) für die Bearbeitung verantwortlich. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 23601:2021-11 ist im November 2021 in Kraft getreten und ersetzt die DIN ISO 23601:2010-12.

Inhalt

Nationales Vorwort

Nationaler Anhang (NA)

Änderungen

Frühere Ausgaben

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Allgemeines

5 Gestaltungsgrundlagen

6 Größe der Elemente des Flucht- und Rettungsplanes

7 Inhalte und Darstellung

7.1 Überschrift

7.2 Übersichtsplan

7.3 Detailplan

7.4 Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen

7.5 Legende

7.6 Sonstige Informationen

7.7 Farbgestaltung

8 Materialien

9 Anbringung und Standort

10 Prüfung und Überarbeitung

Anhang A Beispiele für Flucht- und Rettungspläne (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte

Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung, Brandschutzplan, DIN ISO 23601, Norm, Vorschrift, Flächen, Feuerwehr, Sammelstellen

DIN VDE 0100-200 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 200: Begriffe

DIN VDE 0100-200 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 200: Begriffe

DIN VDE 0100-200 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 200: Begriffe

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Übersicht

Die Norm DIN VDE 0100-200 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 200: Begriffe“definiert die für das Verständnis von Normen für elektrische Anlagen relevanten Begriffe. Sie ist Teil der Normenreihe DIN VDE 0100 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ die Auskunft über die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen gibt.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0100 200:2006-06 ist im Juni 2006 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE DIN VDE 0100-200 Beiblatt 1:1998-06;VDE 0100-200 Beiblatt 1:1998-06 und DIN VDE 0100-200:1998-06;VDE 0100-200:1998-06.

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Inhalt

Nationaler Anhang NA (informativ) Zusammenhang mit EUropäischen und Internationalen Normen

Nationaler Anhang NB (informativ) Literaturhinweise

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffsbenennungen und Begriffserklärungen

Hauptabschnitt 826-10 – Kenngrößen von elektrischen Anlagen

Hauptabschnitt 826-11 – Spannungen und Ströme

Hauptabschnitt 826-12 – Elektrischer Schlag und Schutzmassnahmen

Hauptabschnitt 826-13 – Erdung und Verbindung

Hauptabschnitt 826-14 – Elektrische Stromkreise

Hauptabschnitt 826-15 – Kabel- und Leitungsanlagen

Hauptabschnitt 826-16 – Andere Betriebsmittel

Hauptabschnitt 826-17 – Trennen und Schalten

Hauptabschnitt 826-18 – Fähigkeit von Personen

Nationaler Anhang NC (normativ) National festgelegte Begriffe

Stichwortverzeichnisse

Nationaler Anhang ND (informativ) Eingliederung dieser Norm in Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100)

 

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0100-200
  • Niederspannungsanlagen, Errichtung, Planung, Begriffe
  • Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte
  • Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person
  • Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3