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DGUV-Publikation zu Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten

Die Publikation „Fachbereich AKTUELL“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gibt einen Überblick über die „Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten“. Anlass ist die Neufassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in denen die Regelungsinhalte neu zugewiesen worden sind. So sind die Themen der Sicherheitsbeleuchtung mit der Aufhebung der ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ nun auf die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ aufgeteilt.

Die Neufassung der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ enthält Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege. Ziel ist, die Arbeitsstätte gefahrlos verlassen zu können, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt. Die ergänzte Ausgabe der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ enthält Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, die für bestimmte Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche – in denen mit Gefährdungen zu rechnen ist – erforderlich wird.

Die Publikation „Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten“ wurde im April 2023 veröffentlicht und steht bei der DGUV als Download zur Verfügung.

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Sicherheitskennzeichen nicht mischen

Sicherheitszeichen nicht mischen!

Die aktualisierte Ausgabe der Norm DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ wurde dem aktuellen Stand der Technik angepasst und ist seit Juli 2020 ohne Übergangsfrist gültig und damit in den Arbeitsstätten sofort anzuwenden. Neben neuen Piktogrammen wurden auch Wassersicherheitszeichen aus der internationalen Norm ISO 20712 übernommen. Die Symbole für die Sicherheitskennzeichnung in Betrieben finden sich teilweise in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 wieder.

Das Mischen von alten und neuen Zeichen ist nicht zulässig. Sollten Betreiber von Arbeitsstätten die neuen Sicherheitszeichen nicht anwenden oder auf veraltete Symbole zurückgreifen, müssen sie durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit von Personen gewährleisten.

Autor: Peter von Söhnen, Abt. Baulicher Brandschutz, Bierbaum Brandschutz & Industrieelektrik GmbH

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