Bayerische Architektenkammer
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Die Bayerische Architektenkammer wurde 1971 gegründet. Derzeit setzt sich die Kammer für ihre CO2-Neutralität bis 2031 ein und hat dies 2019 im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses festgelegt. Darüber hinaus ist sie Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und erfüllt Aufgaben in diesem Rahmen. Ihre Verantwortlichkeiten sind im Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) verankert.
Aktuell hat die Kammer ungefähr 26.000 Mitglieder aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.
Kontaktdaten
Waisenhausstr. 4
80637 München
Telefon: 089 139880-0
Telefax: 089 139880–55
E-Mail: info@byak.de
Internet: www.byak.de
Fortbildungspunkte
Die Bayerische Architektenkammer vergibt keine Punkte für Fortbildungen. Die Mitglieder der Kammer sind allgemein verpflichtet sich beruflich fortzubilden.
Weiterführende Informationen
Stichworte
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