Ergänzende Gutachten sind unzulässig
Baulicher Brandschutz Ergänzende Gutachten zu bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ), allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) sind unzulässig. Das hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in einer Mitteilung vom […]