Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.

DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme um Teil 3 ergänzt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-07 vom 10. September 2019

Im Juli 2019 ist der Entwurf der DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Die eingegangenen Kommentierungen werden derzeit bearbeitet.

Mit der DIN VDE V 0827 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt.

Ergänzend dazu bildet Teil 3 die Grundlage zur Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1. Er beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem werden Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement aufgezeigt.

Das zuständige Normengremium DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ hat deshalb ein europäisches Normenvorhaben initiiert. Derzeit läuft die Abfrage des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) an die Technischen Komitees für die Mitarbeit an der Erstellung einer europäischen Norm für NGRS. Neben Deutschland werden vier weitere Länder benötigt, damit das europäische Normenvorhaben starten kann.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.
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  • Bildunterschrift: Der Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme – Risikomanagementakte wurde im Juli 2019 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827

Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Neue DGWZ-Seminare für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen nach DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-06 vom 3. September 2019

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet ab September 2019 bundesweit neue Seminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der DIN 14675-2 an. Seit April 2018 fordert diese Norm zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Die Seminare vermitteln die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2 sowie DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN VDE 0833-4 und zeigen relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie sowie bei der Sprachalarmierung auf.

Sie richten sich an die haustechnischen Abteilungen von Gebäude-Betreibern, Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind, sowie an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik. Mit der Teilnahme an den Seminaren erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der DIN 14675-2 erfüllt.

Interessenten können bei der DGWZ zwischen zwei Seminarformaten auswählen: Einen kompakten Überblick über die aktuellen Normenänderungen bietet das 1-tägige Seminar, das am 5. September 2019 in Berlin sowie am 5. Dezember 2019 in Ludwigshafen stattfindet. Die Teilnahmegebühr beträgt 380 Euro zzgl. MwSt. Die 2-tägige Veranstaltung, ein Tag mit Schwerpunkt BMA, ein weiterer Tag mit Schwerpunkt SAA, behandelt die Themen ausführlicher und lässt Raum für fachliche Diskussionen. Die Veranstaltung findet vom 9.-10. Oktober 2019 in Köln sowie vom 6.-7. November 2019 in München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro zzgl. MwSt. Die Seminarreihe wird 2020 fortgesetzt. Weitere Informationen zu den Seminaren können unter www.dgwz.de/bma-saa heruntergeladen werden.

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    Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675
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    Bildunterschrift: Zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA müssen ihre Kenntnisse nach DIN 14675 spätestens alle vier Jahre auffrischen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/bma-saa

Fachtagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Duisburg erfolgreich fortgesetzt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-05 vom 8. April 2019

Die von der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) am 28. März 2019 veranstaltete Fachtagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen zog mehr als 60 Vertreter von Landkreisen, Städten und Gemeinden, Fachplaner, Hersteller von Sicherheitstechnik sowie Krisenpräventionskräfte von Polizei und Feuerwehr nach Duisburg, um sich über praxiserprobte Strategien für den Schutz von Menschen und Gebäuden von Bildungseinrichtungen bis hin zum Amokfall auszutauschen. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg, Sören Link. Nach den Auftaktveranstaltungen in Hannover und Heidelberg ging die Fachtagung in Duisburg damit erfolgreich in die nächste Runde.

Nachdem Thomas Krützberg, Dezernatsleiter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales der Stadt Duisburg, die Teilnehmer begrüßt hatte, referierte Marita Meissner, Stabstellenleiterin für Krisenprävention bei der Stadt Gelsenkirchen, über die erfolgreiche Einführung eines integrierten Sicherheitskonzeptes an Gelsenkirchener Schulen. Andreas Simon, Sachverständiger für Beschallung und Mitglied im DKE-Normenausschuss für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen, stellte die Synergieeffekte einer mehrfachen Nutzung von Sprachalarmanlagen und akustischen Notfallwarnsystemen und die damit einhergehenden Vor- und Nachteile vor. Prof. Dr. Roland Goertz, Leiter des Lehrstuhls für Chemische Sicherheit und Abwehrender Brandschutz an der Bergischen Universität Wuppertal, erläuterte Wege zur Lösung des Widerspruchs zwischen Amok- und Brandschutz und gab seine Erfahrungen durch die Einsatzleitung bei den Amokläufen in Erfurt und Winnenden weiter. Abschließend berichtete Kriminalhauptkommissar a. D. Christian Weicht aus seiner langjährigen Tätigkeit in der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Krisenpräventionskonzepte an Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Die Teilnehmer zogen ein überaus positives Fazit und vergaben Bestnoten für die Auswahl der Vortragsthemen und Referenten. Dass die Vorträge zahlreiche Fallbeispiele realer Krisensituationen in Bildungseinrichtungen boten, kam bei den Zuhörern besonders gut an.  So konnten viele Anregungen zur Umsetzung im eigenen Verantwortungsbereich mitgenommen werden.

In der begleitenden Fachausstellung informierten sich die Teilnehmer über ganzheitliche Sicherheitskonzepte und knüpften zahlreiche Kontakte zu den Herstellern aus den Bereichen Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Kommunikationssysteme, Gefahrenmelde- und Sprachalarmanlagen sowie Systeme zur Videoüberwachung und Zutrittskontrolle. Vertreten waren Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Gehrke Sales GmbH, Salto Systems GmbH, Scanvest GmbH, Schneider Intercom GmbH, SimonsVoss Technologies GmbH, Telekom Behnke GmbH sowie TOA Electronics Deutschland GmbH und Wenzel Elektronik GmbH.

Die Fachtagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ wird vierteljährlich bundesweit durchgeführt. Die nächsten Veranstaltungen finden am 27. Juni 2019 in Ingolstadt und am 12. September 2019 in Potsdam statt. Weitere Informationen zur Tagung sowie Teilnehmer- und Ausstellerstimmen gibt es auf der Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de.

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Positives Fazit aller Beteiligten zur Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ am 28.03.2019 in Duisburg. www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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www.dgwz.de/tagung-sicherheit-in-bildungseinrichtungen-2019-duisburg-abschlussbericht

Weiterführende Informationen

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Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Duisburg

Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Sören Link

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-04 vom 7. März 2019

Für die Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) am 28. März 2019 in Duisburg hat der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Sören Link, die Schirmherrschaft übernommen. Zur Tagung treffen sich Mitarbeiter von Landkreisen, Städten und Gemeinden, Fachplaner und Hersteller von Sicherheitstechnik sowie Krisenpräventionskräfte von Polizei und Feuerwehr und diskutieren praxiserprobte Strategien für den Schutz von Menschen in Bildungseinrichtungen und Schulen.

Die Stadt Duisburg ist für die Sicherheit an rund 170 Schulen, zwei Universitäten und weiteren Bildungseinrichtungen verantwortlich. Deswegen muss sie sich auch mit solchen Szenarien auseinandersetzen, die über die Vermeidung von Unfällen im Sportunterricht, dem richtigen Umgang mit Gefahrstoffen im Chemieraum oder der Mindesthöhe von Treppengeländern hinausgehen. Gefahrensituationen wie Brände oder Krisenlagen erfordern ein Notfallmanagement, das in Planung und Durchführung passgenau auf die besonderen Eigenheiten der Bildungseinrichtung abgestimmt ist.

Bereits im Jahre 2003 wurde hierzu bei der Stadt Duisburg ein multidisziplinäres Krisenpräventionsteam installiert, in dem neben Einrichtungen des Schulträgers wie das Amt für Schulische Bildung oder das Jugendamt auch das Schulamt und das Kommissariat Vorbeugung der Polizei eingebunden sind. „Angesichts der zahlreichen Facetten möglicher Gefahrenprävention, aber auch zur schnellen und richtigen Reaktion im eingetretenen Krisenfall, sind alle Verantwortlichen gut beraten, sich stets auf dem Laufenden zu halten und Fortbildungsangebote oder Beratungsmöglichkeiten zu nutzen“, betont Link.

Die Tagung wird durch eine Fachausstellung mit Sicherheitstechnik wie Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Intercom-Systeme, Sprachalarmanlagen (SAA) und elektronische Zutrittslösungen begleitet. Exponate können vor Ort getestet werden. Experten von Management, Forschung, Entwicklung und Vertrieb stehen für Fragen zur Verfügung. Beim Kommunikationsabend am Vortag haben die Teilnehmer Gelegenheit, mit Referenten und Experten der Aussteller persönlich in den Dialog zu treten und fachliche Fragen zu diskutieren.

Die Teilnahmegebühr für die Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen beträgt 180 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Anmeldung und das Programm zur Tagung kann über die Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de heruntergeladen werden.

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Die Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ findet unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Sören Link am 28.03.2019 in Duisburg statt. www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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DGWZ-Fachbeirat erarbeitet White Paper über Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-03 vom 19. Februar 2019

Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erarbeitet ein White Paper über NGRS. Der Entwurf des White Papers befindet sich derzeit in der Kommentierungsphase. Die Publikation bietet Verantwortlichen und Gebäudemanagern in öffentlichen Einrichtungen ein umfassendes Gesamtbild über die grundlegenden technischen und organisatorischen Anforderungen, die an ein NGRS nach der im Juli 2016 erschienenen Vornorm DIN VDE V 0827-1 gestellt werden.

NGRS nach DIN V VDE 0827-1 dienen zur Bewältigung von Notfällen sowie Gefahren- und Krisensituationen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Dazu zählen insbesondere Bildungseinrichtungen, Behörden und Kindergärten, aber auch private Objekte mit ähnlichem Schutzbedarf wie beispielsweise Krankenhäuser. Die primäre Aufgabe von NGRS ist die schnelle und zuverlässige Alarmierung hilfeleistender Einsatzkräfte im Notfall. Obwohl die DIN VDE V 0827-1 die Zusammenhänge und Maßnahmen der Krisenbewältigung detailliert beschreibt, tauchen bei der Umsetzung in die Praxis immer wieder Fragen auf, beispielsweise beim Neubau und der Sanierung von Schulen.

Das White Paper soll bei der Planung, Umsetzung und Anwendung von NGRS sowie der Ausarbeitung von Risikoanalysen und Sicherheitskonzepten für Notfälle ergänzend unterstützen. Es richtet sich an Planer, Architekten, Behörden, Polizei, Feuerwehren, Versicherer, Hersteller und Errichter von Sicherheitsanlagen sowie an Bauherren, Eigentümer und Betreiber von gefährdeten Objekten, die NGRS planen, umsetzen und anwenden.

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Der DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme erarbeitet White Paper über NGRS. #NGRS www.dgwz.de/whitepaper-ngrs

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  • Pressemitteilung Nr. 2019-03 (PDF, TXT)
  • Bild: Dritte-Sitzung-DGWZ-Fachbeirat-NGRS.jpg

    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme hat anlässlich seiner dritten Sitzung am 7. Februar 2019 einen Entwurf des White Papers diskutiert (v.l.n.r.): Axel Schmidt (Salto Systems GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Jochen Sauer (Axis Communications GmbH), Jürgen Wulf (Freiwillige Feuerwehr Bad Homburg), Oliver Hart (Com.Point oHG), Michaela Heinze (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Markus Wennrich (Gehrke Sales GmbH), Bastian Nagel (Hekatron Vertriebs GmbH), Christof Radusch (VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft), Michael Schenkelberg (Schneider Intercom GmbH), Thilo Meisel (Meiknologic GmbH), Daniel Dupont (Funkwerk AG), Raphael Mayer (Bosch Sicherheitssysteme GmbH), Wolfgang Unger (Novar GmbH), Christian Müller (Scanvest Deutschland GmbH).

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/whitepaper-ngrs

Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Duisburg

Tagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Duisburg

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-02 vom 13. Februar 2019

Die dritte Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) findet erstmalig in Nordrhein-Westfalen statt. Auf der Veranstaltung am 28. März 2019 in Duisburg treffen sich Mitarbeiter der Landkreise, Städte und Gemeinden, Fachplaner, Hersteller von Sicherheitstechnik sowie Krisenpräventionskräfte von Polizei und Feuerwehr zu Vorträgen und diskutieren praxiserprobte Strategien für den Schutz von Menschen und Gebäuden von Bildungseinrichtungen und Schulen bis hin zum Amokfall.

Im Rahmen der Tagung berichten Verantwortliche aus Schulen und Kommunen, von Polizei und Krisenteams aus der Praxis. Thomas Krützberg, Dezernatsleiter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales der Stadt Duisburg, begrüßt die Teilnehmer. Im Anschluss wird Marita Meissner, Stabstellenleiterin für Krisenprävention bei der Stadt Gelsenkirchen, über die erfolgreiche Einführung eines integrierten Sicherheitskonzeptes an Schulen berichten. Andreas Simon, Sachverständiger für Beschallung und Mitglied im DKE-Normenausschuss für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen, referiert über die Synergieeffekte einer mehrfachen Nutzung von Sprachalarmanlagen und akustischen Notfallwarnsystemen und welche Vor- und Nachteile dabei zu beachten sind. Prof. Dr. Roland Goertz, Leiter des Lehrstuhls für Chemische Sicherheit und Abwehrender Brandschutz an der Bergischen Universität Wuppertal, zeigt Wege zur Lösung des Widerspruchs zwischen Amok- und Brandschutz auf. Kriminalhauptkommissar a. D. Christian Weicht gibt seine langjährigen Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Krisenpräventionskonzepte an Schulen in Nordrhein-Westfalen in seinem Vortrag weiter.

Die Tagung wird durch eine Fachausstellung mit Sicherheitstechnik begleitet. Exponate können vor Ort getestet werden. Experten von Management, Forschung, Entwicklung und Vertrieb stehen für Fragen zur Verfügung. Beim Kommunikationsabend am Vortag haben die Teilnehmer Gelegenheit, mit Referenten und Experten der Aussteller persönlich in den Dialog zu treten und fachliche Fragen zu diskutieren.

Die Teilnahmegebühr für die Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen beträgt 180 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Anmeldung und das Programm zur Tagung kann über die Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Frau Dr. Barbara Löchte, Telefon 06172 98185-30, E-Mail presse@dgwz.de

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Die Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ findet am 28.03.2019 in Duisburg statt. www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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www.dgwz.de/tagung-sicherheit-in-bildungseinrichtungen-duisburg

  • Pressemitteilung Nr. 2019-02 (PDF, TXT)
  • Bild: Tagung-Sicherheit-in-Bildungseinrichtungen-Duisburg.jpg
    Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen am 28.03.2019 in Duisburg
    Bildquelle:
    krischerfotografie
    Bildunterschrift: Auf der Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen am 28.03.2019 in Duisburg werden Maßnahmen für den Schutz von Menschen und Gebäuden vorgestellt.

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Risiken im Arbeitsschutz erkennen nach DIN ISO 31000

Die neue DIN ISO 31000 – Risiken erfolgreich managen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-01 vom 9. Januar 2019

Zum 1. Oktober 2018 ist die DIN ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ erschienen. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Gegenüber der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat Professor Dr. Udo Weis, Vorsitzender des nationalen DIN Normenausschusses „Grundlagen des Risikomanagements“ und Institutsleiter der Steinbeis+Akademie STI IBRM, Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.

Budgets einzuhalten, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen oder die Beschäftigten für neue Aufgaben zu qualifizieren sind Ziele, die für den Unternehmer und seine Mitarbeiter zum Tagesgeschäft gehören. Um derartige Ziele zu erreichen, müssen Entscheidungen getroffen und kommuniziert werden. Die Identifikation und Bewertung von Risiken ist Grundlage guter Entscheidungen und damit Voraussetzung zur Erreichung der gesetzten Ziele. In der neuen DIN ISO 31000 wird ein Vorgehen beschrieben, das mit definierten und standardisierten Schritten die tägliche Arbeit erleichtert und eine transparente Entscheidungsfindung ermöglicht.

Disziplinübergreifender Ansatz

Im Rahmen der Überarbeitung vieler Management-Normen, insbesondere der Normen zum Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement, jedoch auch weiterer Normen wurde ein risikobasierter Ansatz eingeführt. Somit müssen alle Managementsysteme diesem Gebot der Risikoorientierung folgen. „Bisher verfolgen die Fachleute der einzelnen Disziplinen (z.B. Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Qualität) eigenständig diskutierte und in eigenständigen Systemen gemanagte Prozesse. Während die verschiedenen Managementsysteme in der Organisation nur geeignet sind, die jeweiligen Teilaspekte zu verbessern, gelingt durch einen integralen Ansatz basierend auf einem Risikomanagementprozess nach DIN ISO 31000 die Optimierung der Organisation als Ganzes“, erläutert Professor Weis.

Anwendung der Norm

Die neue Norm kann für jede Art von Risiko angewendet werden – seien die Auswirkungen positiv oder negativ. Somit ist der Standard auch dort anzuwenden, wo ausschließlich positive oder ausschließlich negative Auswirkungen auftreten. Das Risikomanagement ist auf den internen und externen Kontext ausgerichtet. Dies erfordert eine Anpassung an alle relevanten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie an die allgemein anerkannten Grundsätze von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Die Auswahl der am besten geeigneten Risiko-Behandlungsoption beinhaltet grundsätzlich die Abwägung der Kosten und des Implementierungsaufwands gegen die zu erwartenden Vorteile. Wenn allerdings einige Risiken keine Risikobehandlung aus rein ökonomischen Gründen rechtfertigen, ist dennoch eine Risikobehandlung zu erwägen, insbesondere wenn damit Rechtspflichten oder die Sicherheit, die Gesundheit oder der Umweltschutz betroffen sind. Des Weiteren sind unabhängig von der Höhe der Kosten Risiken zu betrachten, deren Auswirkungen hoch und somit von besonderer Bedeutung sind. Der Umgang mit Risiken wird eine zentrale Aufgabe des gesamten Unternehmens, was ein solides Engagement des Top Managements verlangt.

Risikomanagementprozess

Den Ausgangspunkt für die Umsetzung des Risikomanagements nach DIN ISO 31000 stellt der Risikomanagementrahmen dar, der auf strategischer Ebene entwickelt wird und die organisatorischen und sachlichen Grenzen berücksichtigt. Wie lassen sich Risiken identifizieren, analysieren und bewerten? Im Rahmen der Risikobeurteilung werden diese Fragen beantwortet. Im ersten Schritt, der Risikoidentifikation, werden potenzielle Risiken aufgelistet: Was kann passieren, wo können Risiken auftreten? In der anschließenden Risikoanalyse wird die „Natur des Risikos“ betrachtet: Wie wirken sich die Risiken aus, wer kann davon betroffen sein? Im dritten Schritt, der Risikobewertung, werden Prioritäten gesetzt und die Entscheidungen vorbereitet. In Anbetracht aller Umstände können Entscheidungsträger die beste Lösung finden – transparent und nachvollziehbar. Dies ist wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz von Entscheidungen und daraus folgender Maßnahmen.

Fazit

Das Risikomanagement ist ein verbindendes Glied und Bestandteil aller Managementsysteme. Deshalb hat der Umgang mit Risiken eine zentrale Bedeutung in allen Unternehmensprozessen. Somit müssen alle Managementsysteme diesem Gebot der Risikoorientierung folgen. Zur Umsetzung dient als Werkzeug die DIN ISO 31000 mit den darin dargestellten Prinzipien und dem standardisierten Risikomanagementprozess. Nach Professor Weis wird Risikomanagement keine Entscheidungen abnehmen, aber dabei unterstützen, Entscheidungen schnell und sicher zu treffen. Die DIN ISO 31000 wird somit als unterstützende und verbindende Norm disziplinübergreifend anwendbar sein und die verfügbaren Techniken zur Risikobeurteilung werden dabei das tägliche Werkzeug für alle Akteure im Unternehmen darstellen.

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Schlagworte

Risiko, Risikomanagement, DIN ISO 31000, Norm, Managementsysteme, Risikobeurteilung, Risikoidentifikation, Risikobewertung

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Die neue DIN ISO 31000 – Risiken erfolgreich managen. www.dgwz.de/din-iso-31000

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www.dgwz.de/neue-din-iso-31000-risikomanagement

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-iso-31000

Die zweite Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen hat am 29. November 2018 in Heidelberg erfolgreich stattgefunden.

Erfolgreiche zweite Tagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Heidelberg

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-14 vom 10. Dezember 2018

Zur zweiten Tagung der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen trafen sich am 29. November 2018 in Heidelberg mehr als 70 Vertreter aus Städten, Landkreisen und Kommunen sowie Interventions- und Präventionskräfte, Fachplaner und Hersteller. Sicherheitskonzepte zum Schutz von Menschen und Gebäuden vor Gewalt, Brand und Einbruch waren Inhalt der Tagung, die unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg, Prof. Dr. Eckart Würzner, stand.

Nach dem Grußwort von Dirk Siegmann, Vertreter der Stadt Heidelberg, stellte Professor Ernst-Peter Döbbeling von der Hochschule Furtwangen die Bedeutung eines Krisenmanagements für die Kommunen dar. Dabei betonte er die öffentliche Wahrnehmung und die Kommunikation zwischen Eltern, Schülern und der Schule.

Im Anschluss berichtete Gerhard Semler von der Stadt Ulm über die Amokprävention und den Umgang mit Falschalarmen an städtischen Schulen. Im Fokus standen der von der Stadt Ulm eingerichtete Expertenkreis und dessen Maßnahmen. Leo Keidel, erster Polizeihauptkommissar des Polizeipräsidiums Aalen, erläuterte die Krisenreaktion und stellte das neue Einheitliche Orientierungssystem (EOS) vor, welches den Einsatzkräften im Notfall eine schnelle Ortung ermöglicht. Schwerpunkt am Nachmittag war das Notfall- und Gefahren- Reaktions-Systems (NGRS). Tobias Töpfer vom Ingenieurbüro Build:ing pro GmbH referierte über die Inhalte der DIN VDE V 0827-1 und das Krisenmanagement der Stadt Waiblingen und die dortige praktische Umsetzung von NGRS. Frank Jesse, Experte für Sicherungstechnik beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg, beleuchtete die Aufschaltung eines NGRS zur Polizei gemäß ÜEA- Richtlinie.

Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich in der begleitenden Fachausstellung über neue Praxislösungen für ein ganzheitliches Sicherheitskonzept zu informieren. Präsentiert wurden NGRS, Kommunikationssysteme, Gefahrenmeldeanlagen sowie Systeme zur Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Evakuierung und Fluchtwegsteuerung von den Ausstellern Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Gehrke Sales GmbH, Inotec Sicherheitstechnik GmbH, Scanvest GmbH, Schneider Intercom GmbH und Telecom Behnke GmbH.

Die Fachtagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ wird vierteljährlich bundesweit durchgeführt. Die erste Veranstaltung fand am 13. September 2018 in Hannover statt. Die nächste Veranstaltung findet am 28. März 2019 in Duisburg statt. Weitere Informationen zur Tagung sowie Teilnehmer- und Ausstellerstimmen gibt es auf der Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de.

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Frau Friederike Stork
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Teilnehmer begeistert über Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen am 29.11.2018 in Heidelberg. #dgsib www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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Weiterführende Informationen

www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen am 13.09.2018 in Hannover

Erfolgreiche Auftaktveranstaltung der Tagungsreihe Sicherheit in Bildungseinrichtungen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-11 vom 4. Oktober 2018

Am 13. September 2018 veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Hannover, Stefan Schostok, zum ersten Mal erfolgreich die Fachtagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen. Das neue Format der Tagung brachte über 50 Vertreter von Städten, Landkreisen und Kommunen, Fachplaner sowie Sicherheitsbehörden und Hersteller zusammen, um über die komplexen Sicherheitsanforderungen an Bildungseinrichtungen zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. Es wurden Sicherheitskonzepte zum Schutz von Menschen und Gebäuden vor Amok, Gewalt, Brand und Einbruch thematisiert.

Nach dem Grußwort des Bürgermeisters Thomas Hermann informierten sich die Teilnehmer bei Fachvorträgen über rechtliche Normen, organisatorische Möglichkeiten und praktische Lösungen. Anhand von Anwendungsbeispielen u. a. der Landeshauptstadt Hannover wurde deutlich, wie Krisenmanagement in der Verwaltungsorganisation verankert werden kann und welche Vernetzung von Einrichtungen mit Interventionskräften möglich ist. Praxisnah wurden Präventionsmöglichkeiten, strukturierte Krisenreaktionen und Deeskalationsoptionen erörtert und konkrete Handlungsempfehlungen von Polizei und Krisenteams weitergegeben.

Mehr als zufrieden zeigten sich die Teilnehmer mit dem Verlauf der Veranstaltung durch Fachbezogenheit der Vorträge und Netzwerk-Möglichkeiten. „Die Mischung zwischen Vortrag, Ausstellung und Austausch bietet für jeden Teilnehmer die gute Möglichkeit, die für ihn notwendigen Informationen und Kontakte auszuwählen,“ fasst Christine Oldenburg, Leiterin der Arbeitsgruppe „Sicherheit an Schulen“ der Landeshauptstadt Hannover die Tagung zusammen.

Eine begleitende Fachausstellung informierte über neue Praxis-Lösungen für ein ganzheitliches Sicherheitskonzept. Dabei wurden Notfall-Gefahren-Reaktions-Systeme, Kommunikationssysteme, Gefahrenmeldeanlagen sowie Systeme zur Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Evakuierung und Fluchtwegsteuerung präsentiert. Ausgestellt haben Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Gehrke Sales GmbH, Inotec Sicherheitstechnik GmbH, Scanvest Deutschland GmbH, Schneider Intercom GmbH und Telecom Behnke GmbH.

Die Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen findet nun vierteljährlich deutschlandweit statt. Der nächste Termin findet am 29. November 2018 in Heidelberg statt. Weitere Informationen zur Tagung sowie Teilnehmer- und Ausstellerstimmen stehen auf der Website www.sicherheit-in-bildungeinrichtungen.de zur Verfügung.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Frau Julia Langer
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
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Teilnehmer und Aussteller sehr zufrieden mit DGWZ-Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen am 13.09.2018 in Hannover. #dgsib www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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Weiterführende Informationen

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DIN 14677 Instandhaltung von Feststellanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-09 vom 7. August 2018

Am 1. August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm erscheint nunmehr in zwei Teilen und berücksichtigt damit die Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763. Feststellanlagen (FSA) sorgen im Brandfall für ein zuverlässiges Schließen von Türen und Toren zwischen Brandabschnitten und sind damit ein elementarer Bestandteil des Vorbeugenden Brandschutzes. Die Anwendung der DIN 14677 ist für Betreiber und Instandhaltung obligatorisch, da das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seit 2012 in neuen oder geänderten Zulassungsbescheiden für Feststellanlagen auf die Norm verweist.

Die neugefasste DIN 14677-1: 2018-08 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen“ beschreibt die Instandhaltungsmaßnahmen an Feststellanlagen. Dazu gehören unter anderem eine Funktionsprüfung spätestens alle drei Monate, die jährliche Wartung durch eine Fachkraft für Feststellanlagen und der regelmäßige Austausch der Rauchmelder. Der Anwendungsbereich der DIN 14677-1 wurde auf Feuerschutzabschlüsse bahngebundener Förderanlagen erweitert. Eine FSA vom neuen Typ 3 besitzt eine eigenständige Auslöseeinrichtung, während eine FSA Typ 4 Bestandteil einer Brandmeldeanlage (BMA) ist. Für beide neuen FSA-Typen werden Maßnahmen zur Steuerung der Fördertechnik im Brandfall beschrieben. Die DIN 14677-1 gilt nur für die Instandhaltung von Feststellanlagen, nicht für die Instandhaltung der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse selbst.

Die DIN 14677-2: 2018-08 legt jetzt die Anforderungen an Fachkräfte für die Instandhaltung von Feststellanlagen fest, und nicht mehr wie früher die Anforderungen an die Fachfirma. Unternehmen können sich zukünftig nach der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 in Verbindung mit der DIN 14677-2 als Fachfirma qualifizieren. Zu den Anforderungen an Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677-2 gehört unter anderem eine Mindestqualifikation nach Niveau 3 des deutschen Qualifizierungsrahmens (DQR). In der Neufassung gestrichen wurden die früher geforderten Kenntnisse der Fachkraft der Richtlinien des DIBt und Kenntnisse der Allgemeinen Anforderungen von Rauchschutzabschlüssen.

Die Normen können bei der DGWZ unter www.dgwz.de/din-14677 bezogen werden. Das DGWZ-Seminar zur Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 wurde entsprechend den Normenänderungen überarbeitet.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Schlagworte

Feststellanlagen, FSA, DIN 14677, DIN EN 16763, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, bahngebundene Förderanlagen, Fachkraft, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

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Neue DIN 14677-1 und -2 für Instandhaltung von Feststellanlagen (FSA) erschienen. www.dgwz.de/din-14677

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www.dgwz.de/neue-norm-din-14677-instandhaltung-von-feststellanlagen
– Pressemitteilung Nr. 2018-09 (PDF, TXT)
Bild: Feststellanlagen-neue-DIN-14677-Instandhaltung.jpg

Feststellanlage nach DIN 14677

Bildquelle: Hekatron
Bildunterschrift: Im August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen erschienen.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-14677