Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-06 vom 14. Juni 2021

Am 1. Juni 2021 wurde die neue Fassung der Norm DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“ (Deutsche Fassung EN 378-1:2016+A1:2020) veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie löst die Ausgabe DIN EN 378-1:2020-12 ab.

In Teil 1 hat sich gegenüber der DIN EN 378-1:2020-12 nichts Wesentliches geändert. Lediglich das nationale Vorwort mit dem Hinweis zu sicherheitstechnischen Festlegungen wurde ergänzt. Zudem müssen weitere Rechtsvorschriften des betrieblichen Arbeitsschutzes und des Baurechts beachtet werden. Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden. Ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage.

Die Norm DIN EN 378-1:2021-06 gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Sie gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel. Bezieher des Vorgängerdokumentes DIN EN 378-1:2020-12 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung beim Beuth-Verlag.

Die Norm DIN EN 378 befasst sich mit dem gesamten Lebenslauf einer Kälteanlage und führt auf, dass es einige spezielle Produktnormen der Normenreihe DIN EN ISO 60335 gibt, welche dann direkt für das entsprechende Produkt Anwendung finden wie zum Beispiel für Klimageräte und Wärmepumpen. Sie umfasst vier Teile und legt Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein.

2.078 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Seit dem 1. Juni 2021 gilt die neue Ausgabe der Norm DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen. #Kälteanlagen #Wärmepumpen www.dgwz.de/din-en-378-1-kaelteanlagen-waermepumpen

Download
www.dgwz.de/din-en-378-1-kaelteanlagen-waermepumpen

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Bildquelle: denboma – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Seit dem 1. Juni 2021 gilt die aktualisierte Fassung der Norm DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-378-1

Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar "Trinkwasser Probenahme"

Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar „Trinkwasser Probenahme“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-05 vom 12. Mai 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr Programm um das Seminar “Trinkwasser Probenahme“ erweitert. Wasserleitungen in gewerblichen Gebäuden müssen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) alle drei Jahre und in öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Sportstätten, Hotels, Altenheimen und Krankenhäusern jährlich auf Legionellen untersucht werden. Betreiber haben die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen zu erfüllen und sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Das eintägige Seminar “Trinkwasser Probenahme” vermittelt die Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Durchführung von Trinkwasserprobenahmen und richtet sich an Fachinstallateure, Sanitärfachbetriebe, Prüflabore, Trinkwasseruntersuchungsstellen, Wasserversorger, Gesundheitsämter, Lebensmittel- und Pharmaindustrie, Probenehmer und Hygienefachkräfte, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Trinkwasseranlagen und erforderliche Prüfungen durchführen und Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis als „Probenehmer Trinkwasser nach TrinkwV“ auffrischen müssen. Trinkwasserprobenahmen dürfen nach § 15 Absatz 4 der TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die in einem Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Untersuchungslabor stehen.

Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 ist der Bedarf an Probenehmern für Trinkwasser mit einem Probenahmeschein gestiegen. Betreiber sind verpflichtet, das Trinkwasser, welches sie zur Verfügung stellen, durch qualifiziertes Personal überprüfen zu lassen. „Um offizielle Trinkwasserproben für zugelassene Untersuchungsstellen durchzuführen und diese in einem akkreditierten Labor auswerten zu lassen, benötigt der Probenehmer einen Sachkundenachweis. Unsere Seminare vermitteln die Kenntnisse zur Trinkwasserhygiene und Probenahme gemäß den aktuellen Normen und Richtlinien,“ so Eckart Roeder, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar „Trinkwasser Probenahme“ beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltung findet regelmäßig bundesweit statt und wird auch als Online-Seminar angeboten. Das nächste Präsenz-Seminar ist für den 8. Juli 2021 in Nürnberg geplant. Das nächste Online-Seminar findet am 16. Juli 2021 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/trinkwasser-probenahme heruntergeladen werden.

2.511 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit erweitert ihr Angebot um ein Seminar zur Trinkwasserprobenahme. #Trinkwasserprobenahme #TGA www.dgwz.de/neues-dgwz-seminar-trinkwasser-probenahme

Download
www.dgwz.de/neues-dgwz-seminar-trinkwasser-probenahme

  • Pressemitteilung Nr. 2021-05 (PDF)
  • Bild: Trinkwasser-Probenahme.jpg

Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar "Trinkwasser Probenahme"

Bildquelle: Viega Deutschland GmbH & Co. KG
Bildunterschrift: Betreiber sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/trinkwasser-probenahme

Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft

Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-04 vom 28. April 2021

Seit dem 25. März 2021 ist das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft und schreibt für Gebäude die Ladestationen pro PKW-Stellplatz vor. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Das neue Gesetz gilt ab sofort für neue Wohngebäude (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen) sowie neue Nichtwohngebäude (beispielsweise Verwaltungsgebäude, gewerbliche Betriebsgebäude, Hotels, Krankenhäuser, Schulen und Museen) oder größere Bestandsgebäude im Zuge einer Sanierung. Eine Übergangsfrist existiert nicht.

Damit muss zukünftig beim Neubau oder umfangreicher Sanierung eines Wohngebäudes mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet sein. Bei neuen Nichtwohngebäuden ist dies ab sechs Stellplätzen verpflichtend: Hier muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein. Zudem muss zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Darüber hinaus muss bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt gebaut werden.

Die Leitungsinfrastruktur umfasst bauliche Vorrüstungen für die Verlegung von Elektro- und Datenleitungen sowie ausreichende Installationsräume für intelligente Mess- und Lademanagementsysteme. Zur Ladeinfrastruktur gehören Installationseinrichtungen wie Umspann-, Schalt- und Verteileranlagen, Verbrauchererfassungen oder Sicherungselemente.

Ausnahmen gelten für Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und vorwiegend selbst genutzt werden. Auch wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung bei Bestandsgebäuden überschreiten, greift das Gesetz nicht. Zudem wird mit der sogenannten Quartierslösung eine Möglichkeit geschaffen, die Ladepunkt-Verpflichtungen bei Nichtwohngebäuden gebündelt an einem oder mehreren Standorten zu erfüllen. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz setzt die EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht um.

2.097 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft. #GEIG #Ladesäule #Ladestation www.dgwz.de/neues-geig-in-kraft

Download
www.dgwz.de/neues-geig-in-kraft

Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft

Bildquelle: ArGe Medien im ZVEH
Bildunterschrift: Das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz definiert notwendige Ladeinfrastruktur für Wohn- und Nichtgebäude.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/logistik-mobilitaet/ladestationen-elektroautos-uebersicht

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-03 vom 13. April 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an und bildet damit zur sachkundigen Person für Planung, Betrieb und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Referenten sind Mitarbeiter aus Normengremien, Forschung und Entwicklungsabteilungen sowie Installationsbetrieben. Vermittelt werden die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen. Am ersten Tag werden die „Grundlagen“, am zweiten Tag die „Prüfung“ und am dritten Tag das „Management“ vermittelt.

Das dreitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Hersteller und Dienstleister von Ladestationen, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK) sowie Befähigte Personen.

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Hierbei muss der Betreiber Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu gewährleisten. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die Sicherheit beim Umgang mit Ladestationen gelten eine Reihe von Vorschriften wie die DIN VDE 0100-722:2012-10 „Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und die DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1):2012-01 „Allgemeine Anforderungen an konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge“.

Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 960 Euro netto. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Veranstaltungen finden vom 7. bis 9. September 2021 in Dortmund und vom 7. bis 9. Dezember 2021 in Frankfurt am Main statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/ladestationen heruntergeladen werden.

2.014 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
DGWZ bietet neues Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an. #Ladesäule #Ladestation www.dgwz.de/neues-seminar-ladestationen-elektroautos

Download
www.dgwz.de/neues-seminar-ladestationen-elektroautos

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Für die Ladestationen von Elektroautos spielt die elektrische Sicherheit eine große Rolle.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ladestationen

Neues DGWZ-Seminar qualifiziert zum Sprinklerwart

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-02 vom 17. März 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)“ an. Das zweitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte, Beauftragte Personen, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager sowie Brandschutzfirmen und Feuerwehren.

Brandschutzanlagen unterliegen kontinuierlichen Kontrollen, damit diese im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gebäudebetreiber müssen nach VdS CEA 4001 sicherstellen, dass die Überprüfung der Anlagen durch eine Befähigte Person, dem sogenannten Sprinklerwart, regelmäßig stattfindet. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§2 BetrSichV) und der anerkannten Regeln der Technik (TRBS 1203) dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar qualifiziert Fachkräfte zur „Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“. Es vermittelt umfassendes fachliches und rechtliches Knowhow. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung dürfen die Teilnehmer Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen selbstständig prüfen, instand halten und warten und wissen, wie diese rechtssicher zu dokumentieren sind.

Die DGWZ bietet das zweitägige Seminar als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro netto. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen coronabedingt nicht stattfinden dürfen, können diese kurzfristig umgebucht oder kostenlos storniert werden. Jeweils am Vortag kann zudem das Seminar „Wandhydranten“ gebucht werden. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/sprinkleranlagen heruntergeladen werden.

1.825  Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neues DGWZ-Seminar qualifiziert zum Sprinklerwart. #brandschutz #sprinklerwart www.dgwz.de/neues-seminar-qualifiziert-zum-sprinklerwart

Download
www.dgwz.de/neues-seminar-qualifiziert-zum-sprinklerwart

Bildquelle: Matthias Buehner – stock.adobe
Bildunterschrift: Der Betreiber eines Gebäudes muss sicherstellen, dass ausschließlich Befähigte Personen Sprinkleranlagen regelmäßig prüfen, warten und instand halten.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/sprinkleranlagen

Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen

Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-01 vom 4. März 2021

Seit dem 1. Februar 2021 ist die neue Norm DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Entstanden ist die neue Norm durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der zweite Teil DIN EN 50699; VDE 0702 ist bisher noch in der Entwurfsfassung. Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene werden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben.

Eine Elektrofachkraft muss damit zukünftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. So gilt die neue DIN VDE 0701 für die Prüfung von Geräten nach einer Reparatur. Unter den Anwendungsbereich der DIN VDE 0702 fallen die Wiederholungsprüfungen. Da die neue DIN VDE 0702 noch nicht gültig ist, gilt eine Übergangsfrist für die alte DIN VDE 0701-0702 bis Dezember 2022.

Die Anforderungen der neuen Norm zielen darauf ab, dass die grundlegenden Schutzmaßnahmen auch nach der Reparatur eines Geräts funktionieren. Damit wird die Sicherheit der Personen gewährleistet, die reparierte Geräte benutzen. „Die neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 gilt zukünftig nicht mehr für Wiederholungsprüfungen und für die Prüfung von Geräten der Informationstechnik. Auch bei Geräten für den Hausgebrauch sind einige Prüfungen entfallen. Für Leitungen mit einem Querschnitt über 1,5 Quadratmillimeter gibt es eine neue Grenzwertberechnung. Zudem ist die Messung des Ableitstroms an isolierten Eingängen festgelegt. Ergänzt wurde der Einsatz von Messgeräten nach VDE 0413-16/IEC 61557-16“, so Sebastian Onnenberg, Gesellschafter und Geschäftsführer der PRO-EL GmbH. Die neue VDE 0701 ist nicht anwendbar für Geräte und Betriebsmittel, die Bestandteil der festen elektrischen Installationen sind. Auch die IT-Technik wie beispielsweise Audio-, Video-, Informations- und Kommunikationsausrüstung und Netzteile, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sowie Ladestationen für die Elektromobilität sind hier nicht betroffen.

„Unternehmen müssen ihre Organisation, den Ablauf und die Durchführung von Prüfungen überdenken und notwendige Maßnahmen ergreifen. Das betrifft zum Beispiel den Einsatz von Elektrofachkräften sowie elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP), die Notwendigkeit von Schulungen und Weiterbildungen und den Einsatz beziehungsweise die Beschaffung von Prüftechnik. Elektrofachkräfte können sich vom Unternehmer zur Befähigten Person für die Prüfung ernennen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person prüfen“, kommentiert Onnenberg.

2.807  Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen. #Elektrofachkraft www.dgwz.de/neue-din-en-50678-vde-0701

Download
www.dgwz.de/neue-din-en-50678-vde-0701

Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen
Bildquelle: E+Service+Check GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN EN 50678; VDE 0701 regelt Prüfverfahren für Elektrogeräte nach der Reparatur.

Weiterführende Informationen

DGWZ: Neues Seminarprogramm 2021

DGWZ: Neues Seminarprogramm 2021

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-09 vom 16. Dezember 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für 2021 vorgestellt. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit, Brandschutz und Betreiberverantwortung finden regelmäßig über das Jahr verteilt über 190 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich 70 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an verantwortliche und haustechnische Mitarbeiter bei Planern, Errichtern und Betreibern von Gebäuden sowie Behörden und im Facility Management.

Ergänzt wird das Programm erstmalig um das Thema „Brandschutzhelfer“. Neben einer theoretischen Schulung zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer nach DGUV 205-023 erlernen die Seminarteilnehmer im praktischen Teil die Handhabung und Funktion sowie die Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen. Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung wie Situationseinschätzung und Vorgehensweise werden ebenso geschult wie die Durchführung einer realitätsnahen Übung mit Übungsfeuerlöschern an einer gasbefeuerten Brandsimulationsanlage.

Zudem ist das Programm um das Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Prüfung nach DIN VDE 0701-0702“ erweitert worden. Die Teilnehmer erlernen Prüfmethoden, die Auswahl passender Prüfgeräte sowie den Prüfablauf und -durchführung inklusive der Auswertung der Prüfergebnisse. Außerdem werden ihnen die gültigen rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften vermittelt.

Eckart Roeder, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit: „Zusätzlich zu den Präsenzveranstaltungen bieten wir nun dauerhaft auch Online-Seminare an, um flexibel auf die Corona-Lage reagieren zu können und Kunden mit wenig Zeit oder fernab der Ballungszentren erreichen zu können. Dennoch sind Präsenzveranstaltungen in zahlreichen Bereichen unabdingbar. Dabei handelt es sich beispielsweise um praxisorientierte Termine mit Schulungen an Geräten.“ Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Allen Präsenzveranstaltungen liegt ein geprüftes Hygienekonzept zugrunde. Dazu wird die Teilnehmerzahl einer Schulung üblicherweise verringert, damit die vorgeschriebenen Mindestabstände eingehalten werden können. Speisen und Getränke werden am Platz eingenommen, um den engen Kontakt zu anderen Menschen zu vermeiden. „Bei unseren Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit hat bei uns obersten Stellenwert“, kommentiert Roeder.

2.698 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminarprogramm für 2021 vorgestellt. #Seminarprogramm #Fachkräfte #Seminare www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2021

Download
www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2021

  • Pressemitteilung Nr. 2020-09 (PDF)
    DGWZ: Neues Seminarprogramm 2021
    Bild: Neues-Seminarprogramm-2021-Presse.jpg
  • Bildquelle: master1305 – stock.adobe.com
  • Bildunterschrift: Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminarprogramm für 2021 vorgestellt.

Weiterführende Informationen

Virenlast verringern: Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen

Virenlast verringern: Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-08 vom 28. Oktober 2020

Eine Übertragung von Corona-Viren über Klima- und Lüftungsanlagen kann nach heutigem Kenntnisstand nahezu ausgeschlossen werden, wenn die im Raum belastete Luft kontinuierlich abtransportiert und die zugeführte Luft normgerecht gefiltert wird. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Raumlufttechnische Anlagen (RLT) sind ein notwendiger Bestandteil für das optimale Betreiben vieler Gebäude. Da die Übertragung der Corona-Viren durch Tröpfchen oder Aerosole erfolgt, spielt die Lüftung mit Außenluft in Gebäuden hier eine entscheidende Rolle. Unter den aktuellen Randbedingungen können und sollen Betreiber ihre RLT-Anlagen nicht abschalten, da die Anlagen zu einer Verbesserung der Raumluft beitragen. Die Lüftungsanlage transportiert die belastete Raumluft kontinuierlich ab und bringt Frischluft, welche mit wirksamen Filtern gereinigt wird, in den Raum ein. Dadurch wird die Virenlast innerhalb des Gebäudes deutlich verringert. Grundsätzlich gilt bei Lüftungsanlagen, die einen Umluftanteil haben: Je höher der Außenluftanteil und damit je geringer der Umluftanteil einer Lüftungsanlage, desto geringer die Virenlast und damit das Corona-Infektionsrisiko im Raum.

„Um die Ausbreitung von Aerosolen in andere Bereiche zu minimieren, sind neben einer ordnungsgemäßen Instandhaltung von RLT-Anlagen weitere Aspekte zu beachten. So sind Zu- und Abluft stets strikt voneinander zu trennen, sodass beim Abtransport der verbrauchten Luft eine Übertragung auf die Zuluft ausgeschlossen ist. Abluftsysteme arbeiten normalerweise im Unterdruck, dadurch kann belastete Abluft nicht in andere Bereiche strömen. In ungünstigen Fällen sind die Systeme abzudichten. Zudem sind die Betriebszeiten zu verlängern und der Außenluftvolumenstrom in Relation zur Belegung zu prüfen“, kommentiert Claus Händel, Technischer Referent beim Fachverband Gebäude-Klima e.V.. Sekundärluftgeräte wie beispielsweise Raumklimageräte können ebenfalls weiterbetrieben werden, da diese nur innerhalb eines Raumes wirksam sind. Eine ausreichende Lüftung muss hier jedoch über eine Lüftungsanlage oder die Fenster sichergestellt werden. Die optimale Raumluftfeuchte spielt ebenso eine wichtige Rolle. Soweit möglich, sollte die Raumluftfeuchtigkeit im Bereich von 40 bis 60 Prozent liegen, keinesfalls aber unter 35 Prozent.

2.338 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Die Virenlast in Räumen kann durch den Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen verringert werden. #Raumlufttechnische-Anlagen #Coronavirus #Lufttechnik www.dgwz.de/raumlufttechnische-anlagen

Download
www.dgwz.de/virenlast-verringern-durch-raumlufttechnische-anlagen

Weiterführende Informationen:
www.dgwz.de/raumlufttechnische-anlagen
Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie

Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen

Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-07 vom 22. Oktober 2020

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Darüber hinaus sind viele Netzanschlusspunkte von Unternehmen oder Supermärkten nicht für den zusätzlichen Bedarf an Elektroautos ausgelegt. Um mehreren E-Autos dennoch ein zeitgleiches Laden zu ermöglichen und die Kapazitäten optimal zu nutzen, sollte ein dynamisches Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen.

Dazu wird am Gebäudeanschluss, dem Ort des zentralen Sicherungskastens, eine Lastmessung aufgebaut. „Diese überwacht kontinuierlich, wie viel Leistung im Gebäude verbraucht wird bzw. zur Verfügung steht und verteilt die verfügbare Ladeleistung an den Ladestationen optimal auf alle zu ladenden E-Autos. Ist der Stromverbrauch im Gebäude gerade gering, steht mehr Strom zum Laden der Elektroautos an den Ladesäulen zur Verfügung“, so Patrick Streiter, Projektleiter Elektromobilität bei der Energielenker Projects GmbH.  Damit ist ein zeitgleiches Laden möglich, ohne dass kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen entstehen.

Auch die neue VDI-Richtlinie 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ erläutert, was bei der Planung von Ladestationen und passenden Elektroinstallationen bei Gebäuden zu beachten ist. Sie richtet sich an Planer, Architekten und Bauherren für Neubauten sowie Bestandsgebäude und beschreibt, welche Form von Ladeplatz in welchem Gebäudetyp passend ist. Dazu zählt auch die Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen wie Pkw und zweirädrige Fahrzeuge. Neben der Ermittlung des Energiebedarfs der Fahrzeuge und der Ladestationen sowie Hinweisen zur technischen Einbindung von Ladestationen, gibt sie Hilfestellung bei der Beschilderung der Parkplätze und deren optimaler Größe. Herausgeber der VDI 2166 Blatt 2 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im September 2020 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2019.

2.323 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Intelligente Ladesysteme ermöglichen ein zeitgleiches Laden – ohne kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen. #Ladestationen #Elektromobilität www.dgwz.de/elektromobilitaet-aufbau-von-intelligenten-ladestationen

Download
www.dgwz.de/elektromobilitaet-aufbau-von-intelligenten-ladestationen

  • Pressemitteilung Nr. 2020-07 (PDF)
  • Bild: Aufbau-von-intelligenten-Ladestationen.jpg
    Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen
    Bildquelle:
    ArGe Medien im ZVEH
    Bildunterschrift: Intelligente Ladesysteme ermöglichen ein zeitgleiches Laden – ohne kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen.

Weiterführende Informationen

Elektrofachkräfte als Referenten für Seminare gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-06 vom 21. September 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht Elektrofachkräfte als Referenten für das neue Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Zur Prüfung befähigte Person“ nach DGUV-Vorschrift 3, DIN VDE 0701-0702 und TRBS 1202. Die Seminarreihe soll ab Dezember 2020 regelmäßig bundesweit durchgeführt werden.

Für die Referententätigkeit werden Experten mit Vortragserfahrung gesucht, die im Bereich Elektrotechnik, Arbeitsschutz und Betriebssicherheit tätig sind. Nach Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Zu den Pflichten gehört auch die regelmäßige Prüfung von elektrischen Geräten.

Elektrofachkräfte können sich zur Prüfung befähigen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person die Elektrogeräte prüfen. Die Teilnehmer des Seminars sollen Einblick in die Prüfmethoden, die Auswahl passender Prüfgeräte sowie den Prüfablauf und -durchführung inklusive der Auswertung der Prüfergebnisse erhalten. Zudem werden ihnen die gültigen rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften vermittelt.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Laura Dörr, Telefon 06172 98185-85, E-Mail referenten@dgwz.de, wenden.

1.285 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax  06172 98185-99
E-Mail  presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Elektrofachkräfte als Referenten gesucht! Für neues DGWZ-Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen nach DIN VDE 0701-0702“. #Elektrofachkraft #GVEFK www.dgwz/elektrogeraete-pruefen

Download
www.dgwz.de/elektrofachkraefte-als-referenten-fuer-seminare-gesucht

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/elektrogeraete-pruefen