Planerbrief 23 – November-Dezember 2019. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen

Die Normen DIN 14675-1 für Aufbau und Betrieb und DIN 14675-2 mit Anforderungen an die Fachfirma sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen die Fassungen von 2018-04.

Die DIN 14675-1:2020-01 enthält Änderungen an den Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen. Für die automatische Weiterleitung von Alarmen von der BMA an die Feuerwehr wurden die Forderungen der Vertreter der Feuerwehren berücksichtigt und durch entsprechende Anforderungen der neuen Europäischen Normenreihe DIN EN 50136 „Alarmanlagen-, Alarmübertragungsanlagen und -Einrichtungen“ und der DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ umgesetzt.

Die Anforderungen für den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz für Fachfirmen zur Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen legt die DIN 14675-2 fest.

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