Rauchwarnmelder zukunftssicher betreiben
Die zehnjährige Lebensdauer von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden ist beruhigend, schränkt jedoch die Flexibilität bezüglich zukünftiger Entwicklungen etwas ein. Bei Neu- und Ersatzbeschaffungen sollten deshalb aktuelle und kommende Anforderungen sorgfältig geprüft werden. Modular aufgebaute Produktsortimente und herstellerübergreifende Standards helfen dabei, allen Ansprüchen gerecht zu werden.
Bei Rauchwarnmelder-Installationen müssen zunehmend unterschiedliche Anforderungen wie Ferninspektion, Barrierefreiheit und die Anbindung an gebäudetechnische Systeme berücksichtigt werden. Zur Ferninspektion werden Melder gemäß Verfahren C der DIN 14676-1 benötigt, die aktuell jedoch nicht vernetzbar sind. Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 und die Anbindung an die Gebäudetechnik lassen sich dagegen nur mit (funk) vernetzbaren Meldern sinnvoll realisieren. Mit einem modularen Produktsortiment einschließlich eines vollkompatiblen Meldersockels lassen sich einzelne Melder einfach austauschen. Mit interoperablen Standards wie dem „Open Metering System“ (OMS) lassen sich Rauchwarnmelder leicht in andere gebäudetechnische Systeme integrieren.
Autor: Thorsten Teichert, Business Development Manager, Ei Electronics GmbH
Weitere Informationen
- Übersicht zu Rauchwarnmelder
- „DIN 14676-1: „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Teil 1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung“
- DIN 18040-2: „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“
- Planerbrief 37 – September-Oktober 2022
- Planerbrief – Übersicht