Schlagwortarchiv für: Patientenrufanlage

Übergangsfrist der DIN VDE 0834 beendet

Zum 30. Juni 2018 lief die zweijährige Übergangsfrist der DIN VDE 0834-1:2016-06 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen“ aus. Neben dem nun erstmals definierten Fachplaner für Rufanlagen wurde die Nutzung standardisierter Übertragungswege geöffnet,  die Verknüpfung mit ME Geräten zu einem verteilten Alarmsystem oder verteilten Informationssystem aufgenommen. Zudem legt die Norm fest, dass Rufanlagen immer eine sichere Trennung nach EN 60601-1 aufweisen müssen.

Autor: Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer, EFE Elektronik- Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H.

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DIN VDE 0834-1:2016-06 Rufanlagen

Rufanlagen nach DIN VDE 0834 – Übersicht

Übersicht zu Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Einführung | Fachplaner | Hersteller | Normen | Publikationen | FAQ | Weitere Informationen

Einführung

Rufanlagen sind für Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Pflegestationen, Alten-, Seniorenwohnheime, Reha-Einrichtungen, öffentlich zugängliche Behinderten-WCs, psychiatrische und forensische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten (JVA) vorgeschrieben und dienen dem Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten. Rufanlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet und dürfen nach DIN VDE 0834-1 nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instand gehalten werden.

Fachplaner für Rufanlagen

Ein Fachplaner für Rufanlagen kann gemäß Norm DIN VDE 0834-1 geschultes Fachwissen vorweisen, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen zu planen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Die Planung einer Rufanlage darf nur von einem Fachplaner durchgeführt werden.

Fachplaner für Rufanlagen finden Sie im Firmenverzeichnis Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ). Weitere Informationen zur Zertifizierung zum Fachplaner für Rufanlagen finden Sie unter folgendem Link:

Hersteller

Normen und Vorschriften

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Für Rufanlagen gelten eine Reihe von Technischen Regeln (Normen) und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Häufige Fragen – FAQ Frequently Asked Questions

Was ist eine Rufanlage?
Eine Rufanlage (häufig als Lichtrufanlage bezeichnet) ist eine elektrische Signalanlage, die zur Übermittlung von Rufen und Alarmen in sozialen, pflegerischen oder medizinischen Einrichtungen dient, insbesondere dort, wo Hilfsbedürftigkeit besteht (z. B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Justizvollzugsanstalten).

Welche Aufgaben haben Rufanlagen?

1. Hilferuf: Ermöglichen es hilfsbedürftigen Personen, Personal zu rufen (Rufauslösung).
2. Signalisierung: Akustische und optische Anzeige des Rufes an das zuständige Personal.
3. Lokalisierung: Bestimmung des Ortes, von dem der Ruf ausgelöst wurde.
4. Kommunikation: Oft integriert mit Sprechverbindungen (Gegensprechen).
5. Überwachung: Kontrolle der Betriebsbereitschaft und Auslösung von technischen Alarmen (z. B. bei Gerätestörungen).

Wie funktioniert eine Lichtrufanlage?
1. Rufauslösung: Eine Person betätigt einen Ruftaster (z. B. Handtaster oder Zugtaster).
2. Verarbeitung: Die ausgelöste Meldung wird an die zentrale Steuerung (Zentraleinheit) gesendet.
3. Signalisierung: Die Zentrale aktiviert optische (z. B. Signalleuchten über der Tür) und akustische Signale (z. B. an der Dienstzimmer-Anzeige und/oder über mobile Geräte des Personals).
4. Rückstellung: Das Personal nimmt den Ruf entgegen (Quittierung) und/oder löscht ihn nach Eintreffen am Auslöseort.

Was ist ein Zugtaster?
Ein Zugtaster ist ein spezieller Taster zur Rufauslösung, der in der Regel in Nasszellen (Badezimmer, Toiletten) angebracht ist. Er wird über eine lange Zugschnur betätigt, um auch bei einem Sturz oder in liegender Position einen Ruf auslösen zu können.

Was gilt bei der Verbindung von Rufanlagen mit medizinisch-elektrischen Geräten (ME-Geräte) zu einem verteilten Alarmsystem?
Die Verbindung von Rufanlagen mit ME-Geräten (z. B. Patientenmonitoren) zur Übertragung von medizinischen Alarmen muss besondere Anforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Priorisierung der Alarme. Hierbei sind die Normen DIN VDE 0834 (für die Rufanlage) und die IEC 80001-1 (für das Risikomanagement in IT-Netzwerken, die ME-Geräte enthalten) sowie die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) relevant, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.

Wer darf eine Rufanlage prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person oder Fachkraft für Rufanlagen durchgeführt werden. Dies sind Personen, die durch ihre Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der relevanten Normen in der Lage sind, die Betriebssicherheit der Anlage zu beurteilen.

Wie oft muss eine Rufanlagen geprüft werden?
Die DIN VDE 0834 verlangt eine regelmäßige Prüfung von Rufanlagen. Dazu gehört die Abnahmeprüfung durch den Errichter direkt nach der Errichtung oder wesentlichen Änderung sowie die wiederkehrende Prüfung, welche der Betreiber mindestens einmal jährlich durchführen lassen muss.

Was ist eine Fachkraft für Rufanlagen?
Eine Fachkraft für Rufanlagen ist eine elektrotechnisch qualifizierte Person, die durch entsprechende Schulungen und praktische Erfahrung nachweislich die notwendigen Kenntnisse für die Planung, Errichtung, Wartung und Prüfung von Rufanlagen gemäß DIN VDE 0834 besitzt.

Weitere Informationen

Stichworte

Rufanlage, Lichtrufanlage, Schwesternrufanlage, Personenrufanlage, Patientenrufanlage, Fachkraft, Fachplaner, Kompetenznachweis, Zertifizierung, Betriebsbuch, Planung, Projektierung, Installation, Montage, Instandhaltung, Wartung, Prüfung, Errichtung, DIN VDE 0834, Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik

Pressemitteilung Nr. 2014-02

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

5. Februar 2014

Sicherheits-Seminare für medizinische Einrichtungen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr bundesweites Angebot an firmen- und produktneutralen Seminaren zur Gebäudetechnik für medizinische Einrichtungen in 2014 weiter ausgebaut. Neu hinzugekommen ist die eintägige Schulung „Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834“. Das eintägige Training kostet 420 Euro netto und richtet sich an verantwortliche und haustechnische Mitarbeiter in Krankenhaus, Klinik, Alten- und Pflegeheim, damit sie die Anlagen selbständig projektieren, installieren und die Instandhaltung durchführen können. Die aktuellen Kurs-Termine können auf der Website www.dgwz.de/rufanlagen abgerufen oder per E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de angefordert werden. Rufanlagen werden auch als Schwesternrufanlagen, Lichtrufanlagen, Personenrufanlagen und Patientenrufanlagen bezeichnet.

Zwei weitere DGWZ-Fortbildungen für medizinische und Pflegeeinrichtungen dauern jeweils zwei Tage und kosten je 630 Euro netto. Der Lehrgang „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme“ schult die Teilnehmer auf den rechtssicheren Betrieb. Die Anlagen sind auch für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe vorgeschrieben. Neue Termine werden auf der Website www.dgwz.de/notbeleuchtung eingestellt.

Der Lehrgang „Sicherheitsstromversorgung“ versetzt die Teilnehmer in die Lage, ihre Anlagen wirtschaftlich zu betreiben und dass bei Stromausfall überlebenswichtige Geräte weiter funktionieren und Menschen über beleuchtete Flucht- und Rettungswege sicher ins Freie geleitet werden können. Die relevanten Normen, Vorschriften, Richtlinien, Gesetze und die Veranstaltungs-Termine werden auf der Website www.dgwz.de/sicherheitsstromversorgung aufgelistet.

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Ansprechpartnerin für die Presse

Frau Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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