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DALl-2: Die Zukunft der intelligenten Lichtsteuerung

DALl-2: Die Zukunft der intelligenten Lichtsteuerung

DALl-2 ist weit mehr als eine Weiterentwicklung – es definiert die Standards der modernen Lichtsteuerung neu. Durch erweiterte Interoperabilität, eine standardisierte Sensorintegration und eine deutlich gesteigerte Flexibilität setzt DALl-2 neue Maßstäbe für die Gebäudeautomation. Während DALI bereits eine zuverlässige Lösung für die digitale Steuerung von Beleuchtungssystemen bot, eröffnet DALl-2 völlig neue Möglichkeiten, um Licht präziser, effizienter und intelligenter zu steuern.

DALl-2 wurde 2014 von der Digital Illumination Interface Alliance (DiiA) eingeführt, um die ursprüngliche DALI-Spezifikation (IEC 62386) zu erweitern und zu verbessern. Die DiiA, ein Konsortium führender Beleuchtungshersteller, hat DALl-2 mit dem Ziel entwickelt, eine einheitlichere, interoperablere und leistungsfähigere Lichtsteuerung zu gewährleisten. Ein wesentlicher Fortschritt gegenüber DALI ist die Standardisierung von Steuergeräten und Sensoren, wodurch herstellerübergreifende Kompatibilität sichergestellt wird. Zudem wurden neue Normen eingeführt, die zusätzliche Funktionen definieren. Während die Normen IEC 62386-101 bis -103 allgemeine Anforderungen für Systeme, Steuergeräte und Betriebsgeräte festlegen, spezifizieren IEC 62386-202 bis -207 detaillierte Vorgaben für verschiedene Betriebs- und Steuergeräte, einschließlich LED-Treibern und anderen Komponenten. Mit IEC 62386-301 bis -304 wurden erstmals Standards für Sensoren und Bedieneinheiten wie Präsenz- und Tageslichtsensoren geschaffen, was eine zuverlässigere Steuerung, eine präzisere Diagnose und eine bessere Energieverwaltung ermöglicht.

Eine der wesentlichen Neuerungen von DALl-2 ist die verbesserte Interoperabilität zwischen Geräten unterschiedlicher Hersteller. Während DALI zwar eine offene Schnittstelle bot, fehlten darüber hinaus klare Vorgaben für viele Steuergeräte und Sensoren. DALl-2 hingegen sorgt durch eine standardisierte Zertifizierung dafür, dass beispielsweise Präsenz- und Tageslichtsensoren verschiedener Hersteller problemlos in ein DALl-2-System integriert werden können. Dies ermöglicht eine nahtlose Kommunikation zwischen Leuchten, Steuergeräten und Sensoren, was den Installationsaufwand reduziert und die Planung vereinfacht.

Ein weiterer Vorteil von DALl-2 liegt in der optimierten Energieeffizienz. Durch die gezielte Steuerung einzelner Leuchten und Gruppen können Lichtintensität und Laufzeiten bedarfsgerecht reguliert werden. Das reduziert nicht nur den Energieverbrauch, sondern verlängert auch die Lebensdauer der Leuchtmittel. Zusätzlich erlaubt die verbesserte Diagnosefunktionalität eine präzisere Erfassung von Betriebszuständen und Fehlern. Wartungsarbeiten können dadurch gezielter geplant werden, wodurch Ausfallzeiten und Betriebskosten gesenkt werden.

Besonders in Smart-Building-Konzepten spielt DALl-2 eine zentrale Rolle. Es ermöglicht die Integration in übergeordnete Gebäudeautomationssysteme, etwa über KNX oder BACnet, sodass eine ganzheitliche Steuerung von Licht, Klima und Beschattung möglich wird. Dadurch lassen sich Gebäude noch energieeffizienter und nutzerfreundlicher gestalten.

Die Zukunft von DALl-2 liegt in der weiteren Vernetzung mit loT-Plattformen und cloudbasierten Lösungen. Perspektivisch könnten erweiterte Analytik- und Kl-gestützte Steuerungsalgorithmen Einzug in DALl-2-Systeme halten, um Beleuchtung noch präziser auf Nutzerverhalten und Umgebungsbedingungen abzustimmen. Auch die Integration drahtloser DALI-Systeme über DALI+ gewinnt zunehmend an Bedeutung und könnte die Flexibilität der Technologie weiter steigern. DALl-2 ist somit der neue Standard für zukunftssichere Beleuchtungslösungen. Die verbesserte Interoperabilität, flexible Steuerungsmöglichkeiten und die optimierte Energieeffizienz machen das System zu einer Schlüsseltechnologie für die nächste Generation intelligenter Gebäudeautomation.

Autor: Jakob Mainka, Applikationsingenieur und Fachingenieur für Gebäudeautomation, BEGA Gantenbrink-Leuchten KG

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Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-08 vom 8. Juli 2021

Einige ineffiziente Leuchtmittel dürfen ab 1. September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies schreibt die Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie die delegierte Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen vor. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen. Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen). Hersteller und Importeure stehen hier in der Verantwortung, nicht jedoch der Handel und die Endverbraucher.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Neue Ökodesign-Richtlinie für Lampen und Leuchten

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Bildunterschrift: Ineffiziente Lampen und Leuchten dürfen ab September 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/licht

Neue Ökodesign-Richtlinie für Lichtquellen

Lichtquellen: Neue Ökodesign-Richtlinie

Ab 1. September 2021 dürfen laut Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie der delegierten Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen einige ineffiziente Leuchtmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung (VO) festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen.

Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen).

In der Verantwortung stehen hier die Hersteller beziehungsweise Importeure, nicht jedoch Handel und Anwender. Beim Planen von Neuanlagen sollte somit darauf geachtet werden, dass keine Produkte mehr zum Einsatz kommen, die (wie zum Teil ausgewiesen) in absehbarer Zeit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Es empfiehlt sich gegebenenfalls beim Lieferanten (Hersteller beziehungsweise Importeur) produktbezogen entsprechend nachzufragen.

Bis Ende August 2021 gelten noch die drei unterschiedlichen EU-Verordnungen EU 244/2009, 1194/2012 und 245/2009 für Lichtquellen.

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