Schlagwortarchiv für: Gesundheit

Nachbehandlung von Trinkwasser

Die Nachbehandlung von Trinkwasser

Aus gesundheitlich-hygienischen Gründen besteht keine Notwendigkeit, das vom Wasserversorger gelieferte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation nachzubehandeln. In Deutschland muss das vom öffentlichen Wasserversorger zur Verfügung gestellte Trinkwasser die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Das leitungsgebundene Trinkwasser gehört damit zu den am besten überwachten Lebensmitteln.

Zum Schutz der Trinkwasser-Installation vor Partikeln oder zur Verbesserung von Gebrauchseigenschaften kann eine Nachbehandlung jedoch sinnvoll sein. Ist dies der Fall, so müssen diese Nachbehandlungsanlagen als Bestandteil der Trinkwasser-Installation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Nach DIN 1988-200 dürfen festgelegte Nachbehandlungsverfahren angewendet werden, wobei mit Ausnahme der vorgeschriebenen mechanischen Filtration die anderen Nachbehandlungsverfahren nur in begründeten Fällen erfolgen dürfen. Hierzu zählen Chemikaliendosierung, Enthärtung durch Ionenaustausch und Härtestabilisierung durch Kalkschutzgeräte. Desinfektionsverfahren dürfen nur anlassbezogen und keinesfalls prophylaktisch angewendet werden.

Autor: Christoph Theelen, Referent Wasserwirtschaft, -güte und -verwendung, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

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Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Neues DGWZ-Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-11 vom 05. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Damit können sich Interessenten zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten ausbilden lassen. Referenten sind Experten für Arbeitsschutz, Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien sowie Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller mit Praxisbezug und Vortragserfahrung. Vermittelt werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, ein sicherheitsgerechter Umgang, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Instandhaltung und Reparatur.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand muss gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Für die Sicherheit beim Umgang mit Steiglösungen gelten Normen wie die DIN EN 131 „Leitern“, die DIN EN 14183:2004-03 „Tritte“ sowie die DIN EN 1004-1:2021-02 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“.

Um Unglücke und Verletzungen zukünftig einzudämmen beziehungsweise zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den zweiten Teil der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 aktualisiert. So sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Zudem stürzen laut Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2019“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in knapp 30 Prozent aller meldepflichtigen Absturzunfälle die Verletzten von Leitern oder Tritten (11.612 Fälle). Ursachen sind oftmals defekte Steigmittel oder der unsachgemäße Gebrauch von Leitern und Tritten.

Das eintägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Konstruktion, Montage, Wartung und Instandhaltung sowie Ingenieure, Handwerker und Mechaniker.

Die Teilnahmegebühr für die Zertifizierung beträgt 420 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die ersten Veranstaltungen finden am 7. Oktober 2021 in Köln und am 21. Oktober 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare werden am 15. Oktober 2021 und am 26. November 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/leitern-tritte-fahrgerueste heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Bildquelle: Günzburger Steigtechnik GmbH
Bildunterschrift: Die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten erfolgt durch Befähigte Personen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/leitern-tritte-fahrgerueste

Mit UV-C gegen Corona

Mit UV-C gegen Corona

Die Corona-Pandemie stellt alle vor große Herausforderungen. Technologien wie Ultraviolettstrahlung (UV-C) bieten Lösungen, um Menschen vor dem Coronavirus und andere Infektionen zu schützen. UV-C-Strahlung wird seit Jahrzenten zur Bekämpfung von schädlichen Keimen verwendet, ist gut erforscht und relevanter denn je für die Ausstattung von Innenräumen.

UV-C ist ein Teil der nicht sichtbaren elektromagnetischen Strahlung im Bereich 100-280 nm. Die UV-C-Strahlung schädigt die DNA/RNA von Bakterien und Viren wie SARS-CoV-2, sodass sie nicht mehr ansteckend sind.

Für Zweck- und Nutzgebäude gibt es unterschiedliche Methoden, um Viren zu bekämpfen. Neben der Wasserdesinfektion sind die Hauptanwendungen die Oberflächen- und Luftdesinfektion. Die Oberflächendesinfektion kann z. B. für Einkaufswagen, Sanitäranlagen und Umkleiden, aber auch für Mobilfunkgeräte und Werkzeuge eingesetzt werden. Die Luftdesinfektion schützt die Gesundheit der Menschen dort, wo sie sich länger in geschlossenen Räumen aufhalten z. B. in Büros, Schulen, Supermärkten und Fitnessstudios.

Die Umsetzung erfolgt durch Upper Air Geräte, also die Desinfektion der oberen Luftschicht eines Raumes, durch den Einbau von UV-C-Filtern in RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb oder durch geschlossene aktive UV-C-Geräte. Professionelle Planung und Installation sind die Basis für eine sichere und effiziente UV-C-Lösung.

Mit UV-C gegen Corona

Autor: Alexander Birke, Business Development Manager UV-C, Signify GmbH

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Betriebliches Gesundheitsmanagement

Gesundheit im Betrieb

Tobias Belz, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG - PorträtfotoAuf gute Gesundheit!

Gesundheit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Beschäftigte und Unternehmen ihrer Tätigkeit erfolgreich nachgehen können. Um das körperliche und psychische Wohlbefinden zu gewährleisten, ist es wichtig, Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten und Gesundheitskompetenzen der Beschäftigten zu stärken.

Genau wie die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Gebäudes, erfordert die nachhaltige Verankerung des Themas „Gesundheit“ im Betrieb ein systematisches Vorgehen. Zur Unterstützung bei der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements hat die gesetzliche Unfallversicherung VBG das Angebot „GMS – Gesundheit mit System“ mit einem 7-stufigen Handlungskreislauf entwickelt: 1. Günstige Rahmenbedingungen schaffen, 2. Bestandsaufnahme, 3. Auswertung, 4. Ziele, 5. Maßnahmen, 6. Umsetzung, 7. Erfolgskontrolle und Verbesserung. Durch stetiges Durchlaufen des GMS-Handlungskreislaufs wird das Thema Gesundheit nachhaltig im betrieblichen Kontext verankert und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gewährleistet.

Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist nicht nur für Großbetriebe sinnvoll. Im Gegenteil: Gerade wer weniger Beschäftigte hat, muss sich nachhaltig und systematisch um deren Gesundheit kümmern, um langfristig am Markt bestehen zu können.

Autor: Tobias Belz (tb), Koordinator des Präventionsfelds Gesundheit mit System (GMS), Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

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Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, damit die Teilnehmer diese selbstständig durchführen und dokumentieren können.

Seminareinladung

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert 3 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 10.-12. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19.-21. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28.-30. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 06.-08. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 04.-06. Juni 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Galerie Hotel Leipziger Hof | Hedwigstraße 1-3 | 04315 Leipzig
  • 03.-05. September 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 26.-28. November 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen

Teilnahmegebühr

920,- € zzgl. MwSt.
3-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

Nutzen

Das Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können sie notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten, umsetzen und rechtssicher dokumentieren.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Fachkundiger für Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 4 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

4 VDSI-Punkte Arbeitsschutz

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • verantwortliche Personen
  • Führungskräfte,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Sicherheitsingenieure,
  • Behördenvertreter.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind von Vorteil.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, DGUV-Vorschriften, GefStoffV, u.a.
  • Aufbau, Form und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Instrumente und Methoden
  • Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
  • Typische Belastungsfaktoren im Betrieb: Arbeitsplatzgestaltung, chemische und biologische Gefahrstoffe, Lärm, Vibration, Strahlung, Arbeitsmittel, Maschinen, Fertigungsverfahren, Unterweisungen, psychische Belastungen
  • Methodisches Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Risikobewertung
  • Ziele, Schutzmaßnahmen und Umsetzungskonzepte
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Typische Beispiele und praktische Übungen
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

 

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung zur Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung war insgesamt sehr informativ und gut organisiert. Sie hat mir ein tieferes Verständnis für die Thematik vermittelt und wertvolle Tipps für die Praxis gegeben. Durch die Teilnahme fühle ich mich nun besser gerüstet, um potenzielle Gefahren in verschiedenen Situationen zu erkennen und angemessen zu handeln..“
    Brian Neumann , WeWatch Security Service

Weitere Informationen

Stichworte
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Sicherheit, Gesundheit, Gefährdung, Belastung, Fachkunde, Dokumentation, Schutzmaßnahmen, Normen, Vorschriften, Gesetze, Event, Veranstaltung, Seminar, Schulung, Lehrgang, Webinar, Online-Seminar, Online, Fachkraft, Sachkunde, 2023, 2024

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Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches GesundheitsmanagementGesundheit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Beschäftigte und Unternehmen ihrer Tätigkeit erfolgreich nachgehen können. Um das körperliche und psychische Wohlbefinden zu gewährleisten, ist es wichtig, Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten und Gesundheitskompetenzen der Beschäftigten zu stärken.

Genau wie die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Gebäudes, erfordert die nachhaltige Verankerung des Themas „Gesundheit“ im Betrieb ein systematisches Vorgehen. Zur Unterstützung bei der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements hat die gesetzliche Unfallversicherung VBG das Angebot „GMS – Gesundheit mit System“ mit einem 7-stufigen Handlungskreislauf entwickelt:

  1. Günstige Rahmenbedingungen schaffen
  2. Bestandsaufnahme
  3. Auswertung
  4. Ziele
  5. Maßnahmen
  6. Umsetzung
  7. Erfolgskontrolle und Verbesserung

GMS-Handlungskreis - Gesundheit mit System

Durch stetiges Durchlaufen des GMS-Handlungskreislaufs wird das Thema Gesundheit nachhaltig im betrieblichen Kontext verankert und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gewährleistet.

Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist nicht nur für Großbetriebe sinnvoll. Im Gegenteil: Gerade wer weniger Beschäftigte hat, muss sich nachhaltig und systematisch um deren Gesundheit kümmern, um langfristig am Markt bestehen zu können.

Autor:
Tobias Belz ist Koordinator des Präventionsfelds Gesundheit mit System bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG

Weitere Informationen

Gesundheit, Arbeitsplatz, Betrieb, Gesundheitsmanagement, Arbeitsbedingungen, GMS, Handlungskreislauf, Mitarbeiter, Beschäftigte