Schlagwortarchiv für: EU-Richtlinie 2018/844

SRI-Bewertungssystem

Intelligente Technologien im Gebäudesektor: Das SRI-Bewertungssystem

Die Europäische Kommission fordert in der EPBD-Richtlinie das Potenzial von intelligenten Technologien im Gebäudesektor besser zu nutzen. Daher wurde der „Smart Readiness Indicator“ (SRI) entwickelt – ein EU-Bewertungssystem, dass die technologische Reife von Gebäuden bestimmt.

Die Einführung eines solchen Verfahrens soll das Bewusstsein für intelligente Gebäudetechnologien schärfen und den Mehrwert für Gebäudenutzer, Eigentümer und Anbieter intelligenter Dienstleistungen greifbarer machen. Das Karlsruher Institut für Technologie untersucht, inwieweit der SRI an die deutsche Immobilienwirtschaft angepasst werden muss und ob er auf andere Bereiche erweitert werden sollte.

Autor: Tristan Emich, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – Institut für Technologie und Management im Baubetrieb (TMB)

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EPBD-Richtlinie: Maßnahmen zur Gebäudeautomation werden bis 2025 Pflicht

Gebäudeautomation wird Pflicht

Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat am 15. Dezember 2021 ihren neuen Vorschlag zur Gebäuderichtlinie vorgelegt. In diesem Kontext wurden ebenso Anforderungen aufgenommen, die mit Hilfe der Gebäudeautomation realisiert werden sollen. So müssen laut Artikel 14 Absatz 4 und Artikel 15 Absatz 5 der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) 2018/844/EU alle bestehenden und neuen Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt bis zum Jahr 2025 mit bestimmten Gebäudeautomations-Funktionen ausgestattet werden. Die Gebäudeautomations- und -steuerungssysteme müssen zu folgenden Punkten in der Lage sein:

  • Kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse des Energieverbrauchs sowie die Möglichkeit zur Anpassung des Energieverbrauchs.
  • Benchmarking der Energieeffizienz des Gebäudes, Erkennung von Effizienzverlusten gebäudetechnischer Systeme und Bereitstellung von Information der für die Anlagen oder das technische Gebäudemanagement zuständigen Person, mit den Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz.
  • Ermöglichung der Kommunikation mit angeschlossenen gebäudetechnischen Systemen und anderen Geräten im Gebäude sowie Interoperabilität mit gebäudetechnischen Systemen unterschiedlicher proprietärer Technologien, Geräte und Hersteller.

Zusammen mit der Anforderung von Artikel 8, die den Einbau von selbstregulierenden Geräten zur Temperaturkontrolle in jedem Raum vorschreibt, können so jährlich bis zu rund 14 Prozent des gesamten Primärenergieverbrauchs von Gebäuden eingespart werden. Zudem lassen sich der Hochrechnung nach Einsparungen bei den Energierechnungen in Höhe von 36 Milliarden Euro auslösen sowie jährlich 64 Millionen Tonnen CO2 und 450 Terrawattstunde Endenergie.

Beweggrund für diese Maßnahmen ist, dass rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in der Europäischen Union (EU) auf Gebäude entfallen. Die EU-Kommission schlägt daher eine Sanierungspflicht vor. So soll bis spätestens 2030 kein Gebäude mehr der schlechtesten Effizienzklasse G angehören. Öffentliche und nicht bewohnte Bauten sollen laut dem Vorschlag bis zum Jahr 2027, Wohnungen und Häuser bis 2030 renoviert werden. Alle Neubauten sollen ab 2030 komplett klimaneutral sein, also keine Treibhausgase mehr ausstoßen.

Die letzte Revision der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde im Juli 2018 verabschiedet und musste von den EU-Mitgliedstaaten bis März 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Auch Deutschland ist verpflichtet, diese Anforderungen zu erfüllen und ihre Implementierung zu kontrollieren. Die EPBD-Richtlinie sieht ein umfassendes und integriertes Konzept zur Verbesserung der effizienten Energienutzung in neuen und bestehenden Gebäuden vor, sowohl in Wohn- als auch in Geschäftsgebäuden.

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