Anhebung von Mindestlohn und Minijob zum 1. Oktober 2022
Der Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro einmalig auf 12 Euro angehoben. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Deutsche Bundestag am 3. Juni 2022 verabschiedet. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 10. Juni 2022 zu. Gleichzeitig wird der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-Euro-Grenze an den Mindestlohn angepasst und wird künftig zum 520-Euro-Job. Damit soll eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden ermöglicht werden.
Weitere Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mindestlohnerhöhungsgesetz
- Planerbrief 37 – September-Oktober 2022
- Planerbrief – Übersicht