GEIG fordert Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos
Ab 01.01.2025 verpflichtet das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Eigentümer von Gewerbeimmobilien zur Installation von Ladepunkten für E-Autos. Die Vorgaben: Im Neubau mit mehr als fünf Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt und eine Leitungsinfrastruktur für jeden dritten Stellplatz installiert werden. Bei renovierungsbedürftigen Gebäuden mit mindestens zehn Stellplätzen muss ein Ladepunkt sowie eine Leitungsinfrastruktur für jeden fünften Stellplatz errichtet werden. Zudem muss bei Bestandsbauten ab 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt installiert sein. Zum 01.01.2027 werden die Anforderungen nochmals verschärft: Die Parkplätze von neuen Bürogebäuden sind dann zu 50 % zu elektrifizieren.
Diese Vorgaben sind aufwendig, bieten aber auch Vorteile. Sie helfen dabei, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur aufzubauen und berücksichtigen damit die ansteigenden Zulassungszahlen von E-Autos. Sie machen den Umstieg vom Verbrenner auf das E-Auto attraktiver, insbesondere in Ballungsgebieten, wo wenig freie Ladepunkte auf viele E-Autofahrer treffen. Außerdem geht der Ausbau der Ladeinfrastruktur mit einer Wertsteigerung der Immobilie einher. Dank des Stromverkaufs durch die Ladepunkte können diese die Investitionen in Ladestationen schneller amortisieren. Bei der Planung ist es daher entscheidend, diese Vorteile zu berücksichtigen.
Autor: Sebastian Ewert, Geschäftsführer, LichtBlick eMobility GmbH