Energieeinsparverordnung (EnEV)
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
EnEV-Volltext – Novelle vom 16.10.2013
Die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung wurde am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt die Verordnung am 1. Mai 2014 in Kraft. Der vollständige Text wurde als nichtamtliche Lesefassung veröffentlicht. Die Energieeinsparverordnung regelt die energetischen Anforderungen für Neubauten. Die wichtigsten Änderungen:
- Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden werden insbesondere für Neubauten weiter angehoben.
- Der Energieausweis gewinnt eine stärkere Bedeutung
- Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen von Hausbesitzern bis 2015 ausgetauscht werden. Es gelten aber viele Ausnahmen.
Am 1. November 2020 wurde die zuletzt aktuelle Energieeinsparverordnung EnEV 2016 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Weiterführende Informationen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
- EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (PDF)
- Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Euro-Lex)
- Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien (enev)
- Information zur Energieeinsparverordnung (EnEV) (Wikipedia)
Stichworte
Energieeinsparverordnung, Änderungen, Novelle, 2014, 2009, 2007, BMVBS