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VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Die VOB/C regelt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber.

Die enthaltene Sammlung von ATV werden gleichzeitig auch als DIN-Normen herausgegeben. Dabei gibt es die DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) als allgemeine Norm und eine Vielzahl spezieller Regelungen für einzelne Gewerke. Schwerpunkt der einzelnen ATV sind technische Vorschriften, wie die einzelnen Leistungen des Gewerks auszuführen sind. Weiter sind Regelungen über die Art und Weise der Abrechnung der Leistungen enthalten.

Nach § 1 Nr. 1 Satz 2 VOB/B gilt dann, wenn im Bauvertrag die Geltung der VOB/B vereinbart ist, auch die VOB/C als Bestandteil des Vertrags.

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der VOB/C

Einführungserlass zur Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019) des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 23. September 2019 (Download)

Hauptausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen: Allgemeines (HAA), Hochbau (HAH), Tiefbau (HAT).

Fachtechnisch sind folgende ATV überarbeitet:

  • ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (HAA, HAH, HAT) – (PDF-Formular zur Normbestellung)
  • ATV DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten (HAT)
  • ATV DIN 18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen (HAT)
  • ATV DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten (HAT)
  • ATV DIN 18325 Gleisbauarbeiten (HAT)
  • ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18358 Rollladenarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten (HAH)
  • ATV DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen (HAH) – (PDF-Formular zur Normbestellung)
  • ATV DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen (HAH) – (PDF-Formular zur Normbestellung)

Redaktionell sind folgende ATV überarbeitet:

  • ATV DIN 18300 Erdarbeiten
  • ATV DIN 18301 Bohrarbeiten
  • ATV DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen
  • ATV DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten
  • ATV DIN 18308 Drän- und Versickerarbeiten
  • ATV DIN 18309 Einpressarbeiten
  • ATV DIN 18311 Nassbaggerarbeiten
  • ATV DIN 18312 Untertagebauarbeiten
  • ATV DIN 18313 Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten
  • ATV DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten ohne Bindemittel
  • ATV DIN 18316 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln
  • ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten aus Asphalt
  • ATV DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten
  • ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
  • ATV DIN 18321 Düsenstrahlarbeiten
  • ATV DIN 18324 Horizontalspülbohrarbeiten
  • ATV DIN 18326 Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen
  • ATV DIN 18329 Verkehrssicherungsarbeiten
  • ATV DIN 18330 Mauerarbeiten
  • ATV DIN 18331 Betonarbeiten
  • ATV DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
  • ATV DIN 18339 Klempnerarbeiten
  • ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten
  • ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme
  • ATV DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten
  • ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
  • ATV DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden
  • ATV DIN 18353 Estricharbeiten
  • ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten
  • ATV DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten
  • ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten
  • ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten
  • ATV DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen
  • ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
  • ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten
  • ATV DIN 18366 Tapezierarbeiten
  • ATV DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
  • ATV DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
  • ATV DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
  • ATV DIN 18386 Gebäudeautomation

Unverändert bleiben folgende ATV:

  • ATV DIN 18303 Verbauarbeiten
  • ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
  • ATV DIN 18307 Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden
  • ATV DIN 18314 Spritzbetonarbeiten
  • ATV DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten
  • ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
  • ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten
  • ATV DIN 18385 Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen
  • ATV DIN 18421 Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
  • ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
  • ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten

Weitere Informationen

Stichworte
VOB, Teil C, VOB/C, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, ATV

Vergabe- und Vertragsordnung (VOB)

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt in drei Teilen (A, B und C) die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber und den Inhalt von Bauverträgen in Deutschland.

Seit November 2006 sind von der VOB/A 2006 die Teile 1 bis 4, die VOB/B und die VOB/C verbindlich eingeführt und vorgeschrieben.

Zuständig für die Erarbeitung und Fortschreibung der VOB ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Das Gremium ist mit den Interessengruppen paritätisch besetzt.

Neue VOB/A und VOB/B bekanntgegeben

Die neue Vergabeordnung für Bauleistungen soll am 18. April 2016 in Kraft treten. Das BMUB hat die neuen Abschnitte 1 bis 3 der VOB/A und die Änderungen der VOB/B im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

VOB – Teil A
„Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“

In der VOB/A handelt es sich um Vorschriften, die bei der Ausschreibung von Bauaufträgen durch „öffentliche Auftraggeber“ zu beachten sind.

Die VOB/A unterscheidet nationale und europäische Vergabeverfahren in Abhängigkeit von Schwellenwerten, die in den Vergaberechtrichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG der Europäischen Union definiert sind.

Bei nationalen Vergabeverfahren unter bestimmten Schwellenwerten unterscheidet man verschiedene Vergabearten:

  • öffentliche Ausschreibung z.B. bei großen Bauvolumen und öffentliche Belange z.B. Straßenbau
  • beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
  • beschränkte Ausschreibungen z.B. wenn die Aufwendungen einer öffentlichen Ausschreibung unverhältnismäßig sind
  • freihändige Vergabe von Bauleistungen z.B. Aufgrund ihrer Eigenart nur von einem besonderen Kreis, aufgrund deren bekannten Leistung/Vertrauen erforderlich ist.

Bei Vergabearten oberhalb bestimmter Schwellenwerte und damit mit europarechtlicher Relevanz werden unterschieden:

  • Offenes Verfahren
  • Nichtoffenes Verfahren
  • Wettbewerblicher Dialog
  • Verhandlungsverfahren

VOB – Teil B
„Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“

Die VOB/B sind allgemeine Vertragsbedingungen für Bauverträge. Da die für Bauverträge grundsätzlich geltenden Vorschriften des BGB über den Werkvertrag für viele der im Baurecht auftretenden Probleme keine spezifischen Lösungen bieten, besteht oft das Bedürfnis nach zusätzlichen Regelungen. (Das Werkvertragsrecht des BGB geht von einem statischen Vertrag aus, in der Bauvertragspraxis sind jedoch fast immer Anpassungen des Vertrags an geänderte Umstände oder Wünsche des Auftraggebers notwendig.) Hierfür wurde die VOB/B entwickelt. Diese muss von „öffentlichen Auftraggebern“ zum Bestandteil des Bauvertrags gemacht werden. In der Praxis wird häufig auch von privaten Vertragsparteien in Bauverträgen die Geltung der VOB/B vereinbart.

VOB – Teil C
„Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“

>> Detaillierte Informationen zur VOB/C 2019

Die VOB/C umfasst die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV).

Die VOB/C enthält eine Sammlung von Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), die gleichzeitig auch als DIN-Normen herausgegeben wurden. Dabei gibt es die DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) als allgemeine Norm und eine Vielzahl spezieller Regelungen für einzelne Gewerke. Schwerpunkt der einzelnen ATV sind technische Vorschriften, wie die einzelnen Leistungen des Gewerks auszuführen sind. Weiter sind Regelungen über die Art und Weise der Abrechnung der Leistungen enthalten.

Nach § 1 Nr. 1 Satz 2 VOB/B gilt dann, wenn im Bauvertrag die Geltung der VOB/B vereinbart ist, auch die VOB/C als Bestandteil des Vertrags.

Weitere Informationen

Stichworte
VOB, VOB/A, VOB/B, VOB/C, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Vergabeordnung

Seminar: Verträge für Bauleistungen optimal einsetzen

Baurecht Vertrag Bauleistung Bauvertrag VOB HOAIDas Seminar macht Architekten, Planer, Errichter und Bauherren mit den grundlegenden Vertragsarten für Bauleistungen vertraut und versetzt sie in die Lage, die einzelnen Vertragsarten optimal zu nutzen und typische Fehler zu vermeiden.

Seminar: Programm und Anmeldung (PDF)

Termin

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

  • 5. November 2015 – Frankfurt am Main – freie Plätze

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19 % MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Teilnahmebescheinigung, Getränke und Mittagessen.

Beschreibung

Wer Bauleistungen erbringt oder einfordert, sollte die unterschiedlichen Vertragstypen sicher beherrschen. In der kaufmännischen oder technischen Ausbildung lernt man aber nur wenig über das deutsche Vertragsrecht.

Nutzen

Dieses Seminar hilft Ihnen, Verträge für Bauleistungen richtig abzuschließen und zu beurteilen und typische Fehler zu vermeiden. Anhand zahlreicher Musterbeispiele werden Sie in die Lage versetzt, Verträge richtig einzuordnen und Vor- und Nachteile sicher zu bestimmen. Die Seminarunterlagen mit Checklisten sind eine wertvolle Hilfe für die tägliche Praxis im Baurecht.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Zeiten und Lehrinhalte.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an:

  • Fachplaner, Architekten, Errichter, Gebäudebetreiber, Behörden
  • Mitarbeiter aus den Planungsabteilungen von Unternehmen

Inhalte

  • Wie Sie mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern die richtigen Verträge für Bauleistungen abschließen
  • Kaufvertrag, Werkvertrag, Einführung VOB, Werklieferungsvertrag
  • Unterschiede und Einsatzmöglichkeiten der Verträge
  • Vor- und Nachteile der einzelnen Verträge
  • Vertragliche Haupt- und Nebenpflichten
  • Leistungsstörungen im Vertragsgeschäft
  • Konsequenzen von Pflichtverletzungen
  • Rechtsschutz
  • Formulierungen richtig nutzen
  • Praktische Übungen

Dozent

Dr. Josef Christian Wirth (Kanzlei Helms/Renner/Wirth, Hannover) ist Rechtsanwalt und Notar.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

  • 5. November 2015 – Frankfurt am Main – freie Plätze

Stichworte

  • Bauleistungen, Bauvertrag, Baurecht, Vertragsrecht, Kaufvertrag, Werkvertrag, Vergabeordnung, VOB, Auftrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Werklieferungsvertrag
  • Lehrgang, Seminar, Schulung, Kurs, Training, Fortbildung, Weiterbildung

Seminar, Schulung: Vertragsrecht für Bauleistungen in der Praxis