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DIN EN 50726-1 VDE 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme Teil 1: – Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

DIN EN 50726-1; VDE 0827-1
Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

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Übersicht

Dieses Dokument gilt für Planung, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems. Ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System ist Teil einer Gesamtlösung zur Bewältigung spezifischer Ereignisse wie Notfälle oder Krisen. Dieses Dokument legt fest: – technische Prozesse und Verantwortlichkeiten zur Unterstützung aller Ablaufe von der Erfassung eines Ereignisses (Notfall, Gefahr) bis zur abschließenden Bearbeitung; – das technische Risikomanagement einschließlich der Definition von Schutzzielen und der Ablauforganisation sowie die notwendigen Festlegungen zu einer technischen Risikomanagementakte; – zugehörige Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten als Teile eines integrierten Gesamtrisikomanagementprozesses zur Erreichung der Schutz- und Sicherheitsziele, Wirksamkeit und Effizienz sowie Datenschutz und Systemsicherheit; – drei verschiedene Sicherheitsgrade mit den jeweiligen Produktfunktionalitäten, die zu deren Erreichung erforderlich sind; – die grundlegenden Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) in öffentlichen Gebäuden wie Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen, Universitäten), Regierungseinrichtungen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen; – die Verantwortlichkeiten nach geltendem nationalem Recht in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und damit insbesondere die Verantwortung der Arbeitgeber; Dieses Dokument ersetzt nicht die Vorgaben der Normen für die folgenden Systeme: – Brandschutzsysteme einschließlich, aber nicht beschränkt auf Brandmelde- und Brandmeldesysteme, stationäre Brandbekämpfungssysteme, Rauch- und Wärmeabzugssysteme, – Sicherheitssysteme, einschließlich aber nicht beschränkt auf, Einbruch- und Überfallmeldesysteme, elektronische Zugangskontrollsysteme, externe Perimetersicherheitssysteme und Videoüberwachungssysteme, – geltende nationale Normen für Rufanlagen. Gegenüber DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1):2016-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Anwendungsbeispiele sind z. B. Installation, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems.

Zuständig ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 50726-1; VDE 0827-1:2025-06 ist im Juni 2025 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE V 0827-1:2016-07 von Juli 2016.

Inhalt

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und AktvitätenDIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

Inhalt DIN EN 50726-1; VDE 0827-1Inhaltsverzeichnis DIN EN 50726-1; VDE 0827-1 (bald verfügbar)

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Stichworte
VDE 0827-1, DIN EN 50726-1, NGRS, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, Risikomanagement, Schule, Sicherheit, Technische Regel, Technisches Risikomanagement, Teil 1, Vorschrift

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS)

DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Übersicht zur DIN VDE V 0827
Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

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Teile der Normenreihe

Die Normenreihe der DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) besteht aus drei Teilen:

Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Technischer Risikomanager

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Vornorm

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

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Stichworte

Schule, Sicherheit, Krisenprävention, Gefahrenmanagement, Amok, Amokalarm, Amokschutz, Amoklauf, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, Norm, Vorschrift, Gesetz, DIN, VDE, 0827