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Die drei Säulen des Risikomanagements nach DIN ISO 31000

Neue DIN ISO 31000 Risikomanagement

Zum 1. Oktober 2018 ist die DIN ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ erschienen. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Mit der neuen Norm steht nun auch deutschen Unternehmen eine der weltweit erfolgreichsten Normen zur direkten Anwendung zur Verfügung.

Risikomanagement ist ein wesentliches Element einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung (Deutscher Corporate Governance Codex). Die Pflicht, ein angemessenes Risikomanagement zu implementieren, findet sich in zahlreichen Gesetzen. Ohne Risikomanagement läuft die Unternehmensführung Gefahr, in eine Haftung für Organisationsverschulden zu geraten. Die neue Norm hilft, ein angemessenes Risikomanagement in drei Schritten zu implementieren: Grundsätze, Rahmenwerk und Prozess. Der Anspruch der Norm ist die Schaffung und Bewahrung von Werten. Dabei geht sie nicht nur von der negativen Bedeutung des Risikobegriffs aus, sondern umschließt auch die positiven Abweichungen von dem Erwarteten. Zentrales Thema der Norm ist die Integration von Risikomanagement in alle Prozesse und Aktivitäten der anwendenden Organisation, weg von der Silomentalität vieler Unternehmen und weg vom bloßen nachträglichen Risiko-Reporting, das zumeist als ungeliebte, die Prozesse störende Zusatzaufgabe verstanden wird. Das Risiko kann damit auch neue Chancen bieten.

Für die Norm verantwortlich ist der NA 175‑00‑04 AA im DIN. Der Normenausschuss erarbeitet auch die Folgenormen (Companion Standards). Neue Mitarbeiter aus der Wissenschaft sind willkommen.

Autor: Dr. Frank Herdmann, stellvertretender Obmann des NA 175 00 04 AA im DIN

DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse (NAOrg)

NA 175-00-04 AA Grundlagen des Risikomanagements

Bei der neuen DIN ISO 31000:2018-10 „Risikomanagement – Leitlinien“ handelt es sich um die übernommene gemeinsam mit den Normungsgremien in Österreich und der Schweiz gefertigte Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Verantwortlich für die Übernahme der Norm ist der Arbeitsausschuss NA 175‑00‑04 AA beim DIN, der auch die Arbeit an der Neufassung der Internationalen Norm bei ISO begleitet hat. Im NA‑175‑00‑04 AA wird derzeit an sogenannten Companion-Standards gearbeitet. Neue Mitarbeiter aus der Wirtschaft sind dort jederzeit willkommen. Interessenten können sicher gerne direkt an DIN wenden:

Veröffentlichungen von NA 175-00-04 AA

  • DIN ISO 31000:2018-10 Risikomanagement – Leitlinien (ISO 31000:2018)
  • ISO 31000:2018-02 Risikomanagement – Leitlinien
  • ISO/TR 31004:2013-10 Risikomanagement – Leitfaden zur Implemetierung der ISO 31000

Projekte von NA 175-00-04 AA

  • ISO/NP 31050 Leitlinien zum Umgang mit aufkommenden Risiken zur Erhöhung der Resilienz
  • NP IWA 31 Using ISO 31000 guidance on risk management in management systems
  • ISO/AWI 31030 Risikomanagement – Umgehen mit Reiserisiken – Leitfaden für Organisationen
  • ISO/CD 31022 Leitfaden zur Implementierung eines Unternehmensrechtsrisikomanagements

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Seminar: Photovoltaikanlagen - Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Seminar Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Seminar Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar schult Planer, Errichter, Betreiber und Fachkräfte nach VDE 0126-23-1, damit sie Photovoltaikanlagen selbständig planen, installieren, instandhalten und prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Photovoltaikanlagen

Online-Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Photovoltaikanlagen

Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert 2 Tage:

1. Tag: 09:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 22.-23. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 17.-18. Juli 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08.-09. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 03.-04. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 06.-07. Mai 2025 – Berlin – keine Anmeldung mehr möglich
  • 03.-04. Juni 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 01.-02. Juli 2025 – München – freie Plätze
  • 22.-23. Juli 2025 – Stuttgart – freie Plätze
  • 23.-24. September 2025 – Köln – freie Plätze
  • 07.-08. Oktober 2025 – Hannover – freie Plätze
  • 11.-12. November 2025 – Leipzig – freie Plätze
  • 02.-03. Dezember 2025 – Mannheim – freie Plätze

Teilnahmegebühr

825,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Photovoltaikanlagen dürfen gemäß VDE 0126-23-1 nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instandgehalten werden. Die Anlagen tragen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei. Für eine erfolgreiche Installation ist aktuelles Fachwissen in Planung und Errichtung unerlässlich, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Nutzen

Das zweitägige Seminar Photovoltaikanlagen vermittelt die nach VDE 0126-23-1 geforderte Sachkunde zur Fachkraft für Photovoltaikanlagen, damit die Teilnehmer die Anlagen selbständig planen, installieren, betreiben und instand halten können. Neben den Grundlagen der Normen erhalten die Teilnehmer einen technischen Überblick über die Anlagen und ihre Leistungsmerkmale. Mit den Hinweisen zur Planung und Projektierung können die Teilnehmer auf fachlicher Augenhöhe die Anforderungen umsetzen. Checklisten für die Inspektion und Instandhaltung runden das Seminar ab.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter
  • Bauabteilungen in Unternehmen
  • Gebäudebetreiber und Behörden
  • Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche Personen
  • Dachdecker, Zimmerer, Schreiner

Voraussetzungen

Eine Fachkraft für Photovoltaikanlagen ist nach VDE 0126-23-1 eine Person, die geschultes Fachwissen hat, um eine Photovoltaikanlage nach den geltenden Normen aufzubauen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen gemäß § 5.3 DIN VDE 0105-100 nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.

Inhalte

  • Grundlagen und rechtliche Vorschriften
  • Technische Normen: DIN EN 62446-1; VDE 0126-23-1, DIN VDE 0100-712, DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2
  • Voraussetzungen für Fachkräfte
  • Zulässige Tätigkeiten elektrotechnisch unterwiesener Personen
  • Unterweisung über die Gefahren und Fehlerquellen
  • Schutzmaßnahmen
  • Leistungsmerkmale von Photovoltaikanlagen
  • Komponenten, Aufbau und Funktion
  • Montage, Installation, Betrieb/Wartung
  • Planung und Projektierung
  • Projektierungsbeispiele
  • Kabel, Leitungen und Stecksysteme
  • Grundlagen der Messung nach VDE und Sondermessungen
  • Erstellen von Prüfprotokollen, Dokumentation von Messergebnissen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Nils Gräfer ist Elektrotechnik-Ingenieur und Leitung Gebäudetechnik (ELT) bei energydesign braunschweig GmbH.
  • Till Höhfeld-Elscheidt – BA in Energie- und Umweltmanagement und Projektleiter bei der Service & More GmbH.
  • Robert Jahrstorfer ist als selbstständiger Unternehmer in den Bereichen Energie- und Elektrotechnik sowie Regenerative Energien tätig und verfügt über langjährige Erfahrung als Dozent in diesen Fachgebieten.
  • Guido Knappe ist Dipl. Ingenieur Elektrotechnik und Sachgebietsleiter Photvoltaik bei der Vermögen und Bau Baden-Württemberg.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Photovoltaikanlagen

Online-Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Photovoltaikanlagen

Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Photovoltaik, Photovoltaikanlagen, PV-Anlagen, Prüfung, Sicherheitsprüfung, Wartung, Instandhaltung, Elektro, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Betriebssicherheitverordnung, VDE 0126-23-1, DIN EN 62446-1, VDE 0126-23-1, DIN VDE 0100-712, DIN EN IEC 62446-2, VDE 0126-23-2, Befähigte, Person, Photovoltaik-Anlagenprüfung, Inspektion, PV-Prüfverfahren, Elektrotechnisch, EuP, Elektrofachkraft, EFK, Anlagenverantwortlicher, Anlagenbetreiber, Seminar, Online-Seminar, Solaranlage, 2025

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Norm DIN VDE 0833-4:2024-06 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall

DIN VDE 0833-4 Sprachalarmanlagen

DIN VDE 0833-4 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen, zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) oder durch manuelle Auslösung oder beides erfolgen. Eine manuelle Auslösung erfolgt zum Beispiel durch Live-Durchsage. Diese Norm gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2 . Beinhalten diese Normen gegebenenfalls Ergänzungen oder Abweichungen, dann ist den Ausführungen nach DIN VDE 0833-4 zu folgen. In Verbindung mit bauordnungsrechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen ist besonders DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Diese enthält weiterhin Festlegungen für die Erteilung und Ausgabe von Anweisungen zum Schutz von Personen in und an Gebäuden. Diese Norm gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.

Für diese Norm ist das Komitee DKE/K 713 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm ist die DIN VDE 0833-4:2024-06 ist im Juni 2024 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0833-4:2014-10 vom Oktober 2014.

Norm DIN VDE 0833-4:2024-06 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im BrandfallNorm DIN VDE 0833-4:2024-06 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall - Inhalt

Inhalt

Normenbestellung FeststellanlagenInhalt Norm DIN VDE 0833-4

Vorwort
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen

3 Begriffe und Abkürzungen
3.1 Begriffe
3.2 Abkürzungen

4 Phasen für den Aufbau und Betrieb

5 Sprachalarmkonzept
5.1 Schutzziele
5.2 Anforderungen
5.3 Alarmierung
5.4 Alarmorganisation
5.5 Ausfallsicherheit
5.6 Beschallungsumfang
5.7 Dokumentation
5.8 Verantwortlichkeit

6 Planung und Projektierung
6.1 Planung
6.2 Projektierung
7 Montage und Installation
7.1 Allgemeines
7.2 Aufstellung der Sprachalarmzentrale
7.3 Installation des Leitungsnetzes
7.4 Dokumentation

8 Inbetriebsetzen
8.1 Allgemeines
8.2 Überprüfung

9 Abnahmeprüfung
9.1 Allgemeines
9.2 Prüfung der Einhaltung des Planungsauftrages
9.3 Prüfung der Einhaltung der technischen Funktionen
9.4 Abnahmeprotokoll
9.5 Übergabe an den Betreiber
9.6 Dokumentation

10 Betrieb
10.1 Allgemeines
10.2 Begehung
10.3 Abschaltung/Störung
10.4 Dokumentation
11 Instandhaltung
11.1 Allgemeines
11.2 Dokumentation
12 Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen
12.1 Allgemeines
12.2 Dokumentation

Anhang A (informativ) Phasen für den Aufbau und den Betrieb von SAA
Anhang B (informativ) Alarmierung
Anhang C (informativ) Sicherheitsstufen
Anhang D (normativ) Messverfahren zur Bestimmung des Sprachübertragungsindex STI
Anhang E (informativ) Messung der Sprachverständlichkeit
Anhang F (informativ) Planungshilfe für die Beschallung
Anhang G (normativ) Schnittstelle zur Brandmelderzentrale
Anhang H (informativ) Beispiele für Durchsagen im Brandfall
Anhang I (informativ) Blockschaltbild
Anhang J (informativ) Prüfplan für Sprachalarmanlagen
Anhang K (informativ) Messbericht

Literaturhinweise

Bilder
Bild 1 – Sprachalarmanlagen: Phasen für Aufbau und Betrieb
Bild 2 – Beispiele zur Kennzeichnung nach DIN 4066
Bild E.1 – Erforderliche Sprachverständlichkeitswerte
Bild G.1 – Beispiel Anschaltung und Überwachung der Alarmübertragung
Bild G.2 – Anschaltung Störung Sprachalarmanlage
Bild H.1 – Aufbau von Durchsagen
Bild I.1 – Blockschaltbild
Bild K.1 – Beispiel für die Dokumentation von Einzelmesswerten (sichere Einzelmessung)
Bild K.2 – Beispiel für die Dokumentation von Einzelmesswerten (kleinere Schwankungen)
Bild K.3 – Beispiel für die Dokumentation von Einzelmesswerten (größere Schwankungen)
Bild K.4 – Beispiel für die Berechnung des Gesamtergebnisses und allgemeine Angaben

Tabellen
Tabelle A.1 – Phasen für den Aufbau und Betrieb von SAA
Tabelle G.1 – Elektrische Daten
Tabelle H.1 – Beispiel verschiedener Durchsagen im Brandfallbetrieb

Norm bestellen

Die Norm kann über den DGWZ-Normen-Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE 0833-4, Vorschrift, Norm, Sprachalarmanlagen, Sprachalarmierung, Brandfall, SAA, Gefahrenmeldeanlagen

Mitarbeiter sorgen für IT-Sicherheit in Unternehmen

Informationssicherheit

Übersicht zu Informationssicherheit

Einführung | Cyber-Security | Normen und Vorschriften | Weitere Informationen

Einführung

Die Aufrüstung in sichere Informationstechnik in Unternehmen gewinnt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an Relevanz, da diese einem erhöhten Risiko durch Cyber-Angriffen ausgesetzt sind. KMU’s verfügen oft nicht über ein eigenes IT-Team und haben nur begrenzt Erfahrung und Kenntnis über IT-Sicherheit. Die Sicherheit kann schon mit einfachen organsiatorischen Mitteln erheblich verbessert werden:

  • IT-Sicherheit als Unternehmensphilosophie
  • Erarbeitung einer Sicherheitsleitlinie
  • Regelmäßige Mitarbeiter-Schulungen und Geheimhaltungspflicht
  • Erstellung eines Notfallplans
  • E-Mail-Richtlinien
  • Verhaltenscodex für Soziale Medien
  • Umgang mit Passwörtern
  • Nutzung mobiler Endgeräte
  • Nutzung von externen Speichermedien (USB-Sticks, SD-Karten, HDD-Festplatten) und Cloud-Diensten
  • Sicherung von Geschäftsräumen und Unterlagen
  • Regelmäßige Software-Updates
  • Regelmäßige Datensicherungen

Cyber-Security für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Viele Unternehmen des deutschen Mittelstandes haben sich eine Position als Weltmarktführer erarbeitet – und werden damit zum lohnenden Ziel für Spione und Hacker. Moderne Produktionsanlagen haben heute meist eine Verbindung zum Internet, zum Beispiel für Fernwartung oder Prozessoptimierung. Das macht sie angreifbar. Aber auch auf organisatorischer Ebene gibt es Sicherheitslücken, etwa wenn Mitarbeiter auf Freigaben, Verzeichnisse und Dateien zugreifen können, die sie für ihre Arbeit gar nicht benötigen.

Wenn Daten gestohlen oder Produktionsanlagen sabotiert werden, könnte ein Angriff einen hohen Kostenaufwand für die Unternehmen bedeuten. Mangelnde Cyber-Security kostet rund 1,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Die Richtlinie VdS 10000 „Informationssicherheitsmanagementsystem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ bietet Hilfe zum Selbstschutz für ein vollständiges, pragmatisches Informationssicherheits-Managementsystem. Die aktuell gültige Richtlinie VdS 10000 ist im Dezember 2018 in Kraft getreten und ersetzt die Richtlinie VdS 3473 vom Juli 2015.

Normen und Vorschriften

Für die Informationssicherheit in Unternehmen gelten eine Reihe von Normen und Vorschriften:

Weiterführende Informationen

DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm)

DIN EN 14604 Rauchwarnmelder (Norm)

>> Zurück zur Übersicht: Rauchwarnmelder

DIN EN 14604 Rauchwarnmelder (Gerätenorm)

Die europäische Norm DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ ist eine Produktnorm bzw. Gerätenorm und legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Rauchwarnmelder sind für die Verwendung in Wohnungen und Wohnhäusern vorgesehen und müssen nach DIN EN 14604 zertifiziert sein. In der Anwendungsnorm DIN 14676 für Rauchwarnmelder ist die Zertifizierung nach DIN EN 14604 vorgeschrieben und Einbau, Betrieb und Instandhaltung geregelt.

DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm)DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Beuth)

Inhalt (PDF)

Vorwort
1     Anwendungsbereich
2     Normative Verweisungen
3     Begriffe
4     Allgemeine Anforderungen
4.1     Übereinstimmung
4.2     Individuelle Warnanzeige (wahlweise)
4.3     Netz-Betriebsanzeige
4.4     Anschluss externer Nebeneinrichtungen
4.5     Kalibriereinrichtung
4.6     Vom Benutzer auswechselbare Teile
4.7     Hauptenergieversorgung
4.8     Zusatzstromversorgung
4.9     Anforderungen an die elektrische Sicherheit
4.10     Einrichtung zur Durchführung regelmäßiger Prüfungen
4.11     Anschlussklemmen für externe Leitungen
4.12     Signale des Rauchwarnmelders
4.13     Batterieausbauanzeige
4.14     Batterieanschlüsse
4.15     Batteriekapazität
4.16     Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern
4.17     Zusätzliche Anforderungen an die Ausführung von softwaregesteuerten Rauchwarnmeldern
4.18     Vernetzungsfähige Rauchwarnmelder
4.19     Kennzeichnung und technische Dokumentation
5     Prüfungen
5.1     Allgemeines
5.2     Wiederholbarkeit
5.3     Richtungsabhängigkeit
5.4     Ausgangsansprechempfindlichkeit
5.5     Luftbewegung
5.6     Blendprüfung
5.7     Trockene Wärme
5.8     Kälte (in Betrieb)
5.9     Feuchte Wärme (in Betrieb)
5.10     Schwefeldioxid (SO2)-Korrosion
5.11     Schlag
5.12     Schwingen (in Betrieb)
5.13     Schwingen (Dauerprüfung)
5.14     Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Störfestigkeitsprüfungen (in Betrieb)
5.15     Brandansprechempfindlichkeit
5.16     Batteriestörungsmeldung
5.17     Schallemission
5.18     Dauerhaftigkeit des Signalgebers
5.19     Vernetzungsfähige Rauchwarnmelder
5.20     Alarmstummschalteinrichtung (wahlweise)
5.21     Schwankungen der Versorgungsspannung
5.22     Polaritätsumkehr
5.23     Zusatzstromversorgung
5.24     Elektrische Sicherheit — Beurteilung und Prüfung eines ausreichenden Personenschutzes gegen gefährliche Ströme durch den menschlichen Körper (Elektroschock), sehr hohe Temperaturen und Ausbruch und Ausbreitung von Bränden
Anhang A (normativ)  Rauchkanal zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang B (normativ)  Prüfaerosol zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang C (normativ)  Rauchmessgeräte
C.1     Durchlichtmessgerät
C.2     Messionisationskammer (MIC)
Anhang D (normativ)  Vorrichtung für die Blendprüfung
Anhang E (informativ) Vorrichtung für die Schlagprüfung
Anhang F (normativ)  Brandraum
Anhang G (normativ)  Pyrolyseschwelbrand (Holz) (TF2)
G.1     Brennstoff
G.2     Heizplatte
G.3     Anordnung
G.4     Aufheizgeschwindigkeit
G.5     Prüfende
G.6     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang H (normativ)  Glimmschwelbrand (Baumwolle) (TF3)
H.1     Brennstoff
H.2     Anordnung
H.3     Zündung
H.4     Prüfende
H.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang I (normativ) Offener Kunststoffbrand (Polyurethan) (TF4)
I.1     Brennstoff
I.2     Anordnung
I.3     Entzündung
I.4     Prüfende
I.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang J (normativ) Offener Flüssigkeitsbrand (n-Heptan) (TF5)
J.1     Brennstoff
J.2     Anordnung
J.3     Entzündung
J.4     Prüfende
J.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang K (informativ)  Informationen zur Ausführung des Rauchkanals
Anhang L (normativ)  Rauchwarnmelder, die für den Einbau in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen geeignet sind
L.1     Prüfung der Temperaturwechselbeständigkeit
Anhang M (informativ) Information zur Ausführung der Messionisationskammer
Anhang ZA (informativ)  Abschnitte, die Bestimmungen der EU-Bauproduktenrichtlinie
(89/106/EWG) ansprechen
ZA.1 Anwendungsbereich und betroffene Abschnitte
ZA.2 Verfahren für die Bescheinigung der Konformität von Rauchwarnmeldern nach dieser
Norm
ZA.3 CE-Kennzeichnung, Beschriftung und begleitende Dokumentation
ZA.4 EG-Konformitätszertifikat und Konformitätserklärung
Literaturhinweise

E DIN EN 14604:2012-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm, Entwurf)E DIN EN 14604:2012-02 Rauchwarnmelder (Norm-Entwurf) (Beuth)

Inhalt (PDF)

1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Anforderungen
5 Prüfungen
6 Konformitätsbewertung
Anhang A (normativ) Rauchkanal zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang B (normativ) Prüfaerosol zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang C (normativ) Rauchmessgeräte
Anhang D (normativ) Vorrichtung für die Blendprüfung
Anhang E (informativ) Vorrichtung für die Schlagprüfung
Anhang F (normativ) Brandraum
Anhang G (normativ) Pyrolyseschwelbrand (Holz) (TF2)
Anhang H (normativ) Glimmschwelbrand (Baumwolle) (TF3)
Anhang I (normativ) Offener Kunststoffbrand (Polyurethan) (TF4)
Anhang J (normativ) Offener Flüssigkeitsbrand (n-Heptan) (TF5)
Anhang K (informativ) Informationen zur Ausführung des Rauchkanals
Anhang L (normativ) Rauchwarnmelder, die für den Einbau in bewohnbare Freizeitfahrzeuge geeignet sind — Prüfung der Temperaturwechselbeständigkeit
Anhang M (informativ) Information zur Ausführung der Messionisationskammer
Anhang N (normativ) Prüfanordnung der Funkverbindung
Anhang O (normativ) Berechnung der erwarteten Batterielebensdauer
Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie)
Literaturhinweise

Stichworte

  • Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Brandmelder, Heimrauchmelder
  • Norm, Gerätenorm, Produktnorm
  • Funkrauchmelder

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DIN EN 14604 Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Norm