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Flucht- und Rettungspläne – Brandschutzordnung schon erneuert?

Seit März 2014 gelten mit der aktuellen DIN 14096 neue Regeln für Brandschutzordnungen (BSO). Bereits 2013 wurde mit der ASR 1.3 die Gestaltung von Sicherheitszeichen sowie von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten aktualisiert. Alles austauschen müssen Gebäudebetreiber jedoch nicht in jedem Fall.

Viele Sicherheitszeichen wurden mit der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 1.3 einheitlich gestaltet und wirken sich auf Flucht- und Rettungspläne aus. Die alte Beschilderung kann weiterverwendet werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass damit die Sicherheit im Betrieb gewährleistet ist. Nicht erlaubt dagegen ist das Mischen von alten und neuen Zeichen: werden zum Beispiel bei einem Umbau neue Zeichen verwendet, muss die Beschilderung im gesamten Unternehmen ausgetauscht werden. Sofort erneuert werden sollten die Brandschutzordnungen, denn diese müssen stets auf aktuellem Stand gehalten und alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person geprüft werden. (jw)