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Neues ZVEI-Faktenblatt zu Kabeln und Leitungen

Neues ZVEI-Faktenblatt zu Kabeln und Leitungen

Ein neues Faktenblatt „Kabel und Leitungen unter der Bauproduktenverordnung: Kabel und Leitungen außerhalb des Anwendungsbereichs der BauPVO“ des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) erläutert, wie mit Kabeln und Leitungen zu verfahren ist, die nicht in den Anwendungsbereich der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Kabel und Leitungen fallen nur dann in den Anwendungsbereich der BauPVO, wenn sie dauerhaft in Bauwerken installiert werden und eine Auswirkung auf den Brandschutz des Bauwerks haben. Zudem müssen sie von einer harmonisierten Norm erfasst werden, die unter der Bauproduktenverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) gelistet ist.

Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen seit Juli 2017 unter die europäische Bauproduktenverordnung. Sie werden entsprechend ihrem Brandverhalten in einheitliche europäische Brandklassen eingeordnet. Die bis jetzt geltenden Brandklassen für Kabel und Leitungen (A1, A2, B1, B2, B3) werden durch sieben neue Klassen gemäß EN 50575 ersetzt. Die neuen Brandklassen prüfen auf Energiegehalt, Flammenausbreitung, Raucherzeugung, Säuregehalt, Wärmefreisetzung und Tropfenbildung. Sie gehen von „Aca“ (nicht brennbar) bis „Eca“ (normal entflammbar).

Die Anforderungen an Kabel und Leitungen sind in der harmonisierten Norm hEN 50575:2014 „Starkstromkabel und -Leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten“ festgelegt.

Der Hersteller ist unter anderem verpflichtet, die Leistungserklärung zu erstellen, eine technische Dokumentation als Grundlage hierzu zu erstellen, die CE-Kennzeichnung anzubringen, sicherzustellen, dass seine Produkte ein Kennzeichen zu ihrer Identifizierung tragen, seinen Namen und Postanschrift auf dem Bauprodukt beziehungsweise der Verpackung anzugeben sowie eine Leistungserklärung und technische Dokumentation zehn Jahre aufzubewahren.

Händler müssen vor der Bereitstellung auf dem Markt unter anderem sicherstellen, dass das Produkt mit der CE-Kennzeichnung (Etikett) versehen ist, die Leistungserklärung in der geforderten Sprache zur Verfügung gestellt ist, das Produkt ein Kennzeichen (Etikett) zur Identifizierung trägt und der Herstellername und Postanschrift auf dem Bauprodukt beziehungsweise der Verpackung angegeben sind. Für bereits vor dem Stichtag bezogene Lagerware des Handels, gelten diese neuen Pflichten nicht.

Das Faktenblatt kann als PDF auf der Webseite des ZVEI kostenfrei heruntergeladen werden.

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Sichere Rechenzentren

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Die Verfügbarkeit der Daten stets aufrechterhalten – auch im Ernstfall. Das ist für viele Rechenzentrumsbetreiber das A und O. Rechenzentren müssen somit über verschiedene Sicherheitssysteme verfügen, die eine solche Verfügbarkeit 24/7 ermöglichen, möglichst ohne im Ernstfall stromlos zu schalten.

Hier greift ein sogenanntes Zwei-Stufen-Prinzip: Detektieren hochsensible Ansaugrauchmelder einen Brand im Entstehungsstadium, wird zunächst das Sauerstoffniveau durch das Einleiten von Stickstoff aus bevorrateten Druckgasbehältern vom Normalniveau (20,9 Vol.-Prozent) auf 17 Vol.-Prozent Sauerstoff abgesenkt. So wird ein deutlich reduziertes Brandverhalten erreicht, sodass im Idealfall der Brand bereits erlischt. Danach hält ein Sauerstoffreduzierungssystem durch den vor Ort aus der Umgebungsluft generierten Stickstoff die abgesenkte Sauerstoffkonzentration beliebig lang auf dem konstanten Niveau. So können Mitarbeiter nach der Brandursache suchen und diese beheben.

Detektieren die Ansaugrauchmelder weiterhin ein Brandgeschehen, wird die Sauerstoffkonzentration erneut durch Einleiten von Stickstoff aus Druckgasbehältern auf ein sicheres Niveau von 13,8 Vol.-prozent abgesenkt. Die Sauerstoffreduzierungsanlage hält auch dieses Niveau so lange wie nötig, bis die Brandursache durch autorisiertes Personal gefunden und geeignete Maßnahmen ergriffen wurden.

Autorin: Katharina Bühmann, Kommunikation, Wagner Group GmbH

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