Schlagwortarchiv für: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

PV-Module regelkonform überkopf installieren

PV-Module regelkonform überkopf installieren

Zunehmend werden Solarmodule auch bei Fassadenanlagen oder als Überdachung von Carports eingesetzt. Diese sind allerdings nicht wie bei einer typischen PV-Anlage auf dem Dach installiert, sondern stellen selbst das Dach oder die Fassade dar. Die sogenannten überkopf installierten Module entsprechen jedoch nicht immer den gesetzlichen Anforderungen.

Module, die herabfallen und Personen verletzen oder Sachschaden anrichten können, müssen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis als Bauprodukt besitzen. Für nicht geregelte Bauprodukte, zu denen auch PV-Module gehören, wird eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) gefordert.

Die Ausführung einer Überkopf-Installation ohne zugelassenes Produkt stellt laut der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Teil B 3.2.1.27 und laut § 17 Abs. 1 Musterbauordnung ein Sicherheitsrisiko dar. Im Falle einer bauaufsichtlichen Kontrolle richtet sich das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Bauherrn, der Schadensansprüche gegen das Planungsbüro oder gegen das ausführende Unternehmen geltend machen kann. Rechtssicher baut, wer bei Überkopf-Installation auf Module mit abZ achtet.

Autor: Norbert Betzl, Director of Product Management Panels, Solarwatt GmbH

Weitere Informationen