
Übersicht Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Einführung | Einsatzbereiche | Vorschriften | Hersteller | FAQ | Weitere Informationen
Einführung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, um sich gegen eine oder mehrere Gefährdungen für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. PSA ist die letzte Maßnahme in der Hierarchie der Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip: Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen). Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn technische und organisatorische Maßnahmen die verbleibenden Gefährdungen nicht vollständig ausschließen können. Ziel ist die Verringerung des Risikos von Verletzungen, Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten am Arbeitsplatz.
Einsatzbereiche und Arten der PSA
Kopfschutz:
Schutzhelme (Industriehelme), Anstoßkappen zum Schutz vor herabfallenden oder pendelnden Gegenständen, Stößen, Hitze, elektrischem Strom.
Augen- und Gesichtsschutz:
Schutzbrillen, Vollsichtbrillen, Gesichtsschirme zum Schutz vor Splittern, Staub, Flüssigkeitsspritzern, Chemikalien, UV-/IR-Strahlung, Schweißlichtbögen.
Gehörschutz:
Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschutz zum Schutz vor Lärmpegeln über (ab muss Gehörschutz getragen werden).
Atemschutz:
Filternde Halbmasken (FFP1, FFP2, FFP3), Gebläseunterstützte Atemschutzgeräte zum Schutz vor Staub, Rauch, Dämpfen, Gasen, Aerosolen, Sauerstoffmangel.
Handschutz:
Schutzhandschuhe (z. B. Schnittschutz, Chemikalienschutz, Hitzeschutz) zum Schutz vor Schnittverletzungen, Abschürfungen, Chemikalien, Hitze/Kälte, Vibrationen.
Körperschutz (Rumpf):
Warnschutzwesten, Chemikalienschutzkleidung, Schürzen zum Schutz vor Hitze, Kälte, Flammen, Chemikalien, schlechter Sichtbarkeit (Warnschutz).
Fußschutz:
Sicherheitsschuhe (S-Klassen, z. B. S1, S3) zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen, spitzen Gegenständen (Durchtrittsicherheit), Rutschgefahr, statischer Aufladung.
Absturzsicherung:
Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer zum Schutz vor Arbeiten in der Höhe, um einen Sturz zu verhindern oder dessen Folgen zu mindern.
Vorschriften
- DGUV Regel 112-198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
- DGUV Regel 122-199: Benutzung von persönlichen Absturzausrüstungen zum Retten
- DGUV Grundsatz 312-906: Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzausrüstungen
- TRBS 1201: Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
Hersteller
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Persönlicher Schutzausrüstung
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die PSA zu bezahlen?
Ja. Nach der PSA-Benutzungsverordnung muss der Arbeitgeber die PSA kostenlos zur Verfügung stellen und für deren Instandhaltung, Reinigung und Ersatz aufkommen.
Was bedeutet die CE-Kennzeichnung auf der PSA?
Die CE-Kennzeichnung signalisiert, dass der Hersteller oder Importeur bestätigt, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der relevanten EU-Verordnungen (insbesondere der PSA-Verordnung) entspricht. Bei komplexer PSA (Kategorie III) ist zusätzlich eine vierstellige Nummer einer benannten Stelle angegeben.
Welche Kategorien von PSA gibt es?
Die PSA-Verordnung teilt PSA in drei Kategorien ein, basierend auf der Schwere des Risikos, vor dem sie schützen soll:
- Kategorie I (Geringes Risiko): Schutz gegen minimale Gefahren (z. B. einfache Gartenhandschuhe)
- Kategorie II (Mittleres Risiko): Schutz gegen Risiken, die nicht in Kat. I oder III fallen (z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen)
- Kategorie III (Hohes Risiko): Schutz gegen tödliche Gefahren oder irreversible Gesundheitsschäden (z. B. Atemschutzmasken, PSA gegen Absturz, Chemikalienschutzanzüge). Für diese Kategorie ist eine jährliche Überprüfung durch eine benannte Stelle erforderlich.
Weitere Informationen
- Seminar zur Persönlichen Schutzausrüstung
- Herstellerverzeichnis Persönliche Schutzausrüstung
