Müssen Sie zahlen?
Die Hoffnung vieler Unternehmer, zukünftig Kammerbeiträge sparen zu können, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2017 gedämpft. Sie müssen Mitglied der IHK sein und Beiträge zahlen. Das sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Für bundesweite Aufmerksamkeit hatten die „Kammerrebellen“ aus Hamburg gesorgt, die sich zusammen mit dem bffk gegen die Zwangsmitgliedschaft stellen. Sie hatten überraschend die Mehrheit in der Vertreterversammlung bekommen. Im Januar ist ein Hearing geplant.
Autor: Prof. Dr. Winfried Kluth, Vorsitzender des Instituts für Kammerrecht und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg