Änderung der Musterbauordnung
Anfang Juli hat die Bauministerkonferenz eine geänderte Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen vom 23./24. November 2023 auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Die Musterbauordnung (MBO) enthält grundsätzliche Anforderungen an Grundstücke und deren Bebauung sowie an die Beschaffenheit baulicher Anlagen. Alle heute gültigen Landesbauordnungen basieren auf der Musterbauordnung, enthalten jedoch unterschiedliche länderspezifische Abweichungen.
Eine Änderung der neuen Fassung der MBO betrifft Windenergieanlagen und Teile von Windenergieanlagen, welche nach der europäischen Maschinenrichtlinie CE-gekennzeichnet sind. Sie werden aus dem Geltungsbereich der Musterbauordnung ausgenommen (§ 1 „Anwendungsbereich“).
Mit der neuen Fassung entfallen zudem bestimmte Regelungen zu Abstandsflächen, zum Brandschutz und zu Stellflächen, wenn in Bestandsgebäuden zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden soll, z. B. durch einen Dachausbau oder die Umwandlung von Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsflächen in Wohnraum. Festgelegt sind diese Änderungen im § 30 „Brandwände“, § 48 „Wohnungen“ sowie § 49 „Stellplätze“.
Mit der Änderung im § 67 „Abweichungen“ sollen die Bauaufsichtsbehörden nunmehr vertretbare Abweichungen von den Bauordnungen im Regelfall zulassen. Dies war bisher eine Kann-Vorschrift.
Die aktuelle Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen vom 23./24. November 2023 steht auf der Webseite der Bundesministerkonferenz zum kostenlosen Download zur Verfügung.