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Neue Musterbauordnung erschienen (MBO)

Neue Musterbauordnung erschienen

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Die Musterbauordnung bringt wichtige Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die Musterbauordnung 2023 bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren.

Autor: Aimée Dietrich, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Änderung der Musterbauordnung

Anfang Juli hat die Bauministerkonferenz eine geänderte Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen vom 23./24. November 2023 auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Die Musterbauordnung (MBO) enthält grundsätzliche Anforderungen an Grundstücke und deren Bebauung sowie an die Beschaffenheit baulicher Anlagen. Alle heute gültigen Landesbauordnungen basieren auf der Musterbauordnung, enthalten jedoch unterschiedliche länderspezifische Abweichungen.

Eine Änderung der neuen Fassung der MBO betrifft Windenergieanlagen und Teile von Windenergieanlagen, welche nach der europäischen Maschinenrichtlinie CE-gekennzeichnet sind. Sie werden aus dem Geltungsbereich der Musterbauordnung ausgenommen (§ 1 „Anwendungsbereich“).

Mit der neuen Fassung entfallen zudem bestimmte Regelungen zu Abstandsflächen, zum Brandschutz und zu Stellflächen, wenn in Bestandsgebäuden zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden soll, z. B. durch einen Dachausbau oder die Umwandlung von Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsflächen in Wohnraum. Festgelegt sind diese Änderungen im § 30 „Brandwände“, § 48 „Wohnungen“ sowie § 49 „Stellplätze“.

Mit der Änderung im § 67 „Abweichungen“ sollen die Bauaufsichtsbehörden nunmehr vertretbare Abweichungen von den Bauordnungen im Regelfall zulassen. Dies war bisher eine Kann-Vorschrift.

Die aktuelle Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen vom 23./24. November 2023 steht auf der Webseite der Bundesministerkonferenz zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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